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Heirat mit Nicht-EU-Ausländerin trotz Arbeitslosigkeit? Dänemark ev.? (Gelesen: 1.128 mal)
Josef K.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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09.11.2023 um 16:36:55
 
Nach 7 Jahren wollen meine Freundin und ich jetzt heiraten. Allerdings gehört zu dem massiven Stapel an Unterlagen in D ja auch der Nachweis der Kosten der Lebensführung. Das war schon für die Verpflichtungserklärungen immer ein ziemlicher Aufwand, dürfte aber für eine Eheschließung nochmal deutlich schlimmer werden.

Entsprechend überlegen wir, einfach(?) in Dänemark zu heiraten. Nur: Mit Besuchervisum, mit Eheschließungsvisum für Deutschland(eher nicht, da hat man ja wieder den ganzen Papierkram), oder Eheschließungsvisum für Dänemark.

Kann es dann Probleme beim Familienzusammenführungsvisum geben? Denn Einkünfte kann ich ja mit etwas Pech auch dann noch nicht nachweisen, geschweige denn eine Festanstellung ausserhalb der Probezeit. Sozialhilfe habe ich nie empfangen, und hoffe mal, dass ich wieder einen Job finde bevor die Ersparnisse aufgebraucht sind. Kann mir aber nicht vorstellen, dass Arbeitslosen das Recht entzogen werden könnte, zu heiraten, also muss es da wohl einen Weg geben. Hat da jemand aktuelle Erfahrungen welches der Einfachste wäre?

Vielen Dank schonmal
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.11.2023 um 16:48:15
 
Wenn Sie ein Visum für die Einreise nach Dänemark benötigt und dieses auch bekommt könnt Ihr auch in Dänemark heiraten. Kein Problem. Danach geht sie wieder in ihre Heimat zurück und beantragt dort das Visum zur FZF falls ihr zusammen in D leben wollt. Was nicht geht ist dass sie nach der Hochzeit einfach in D aufschlägt und eine AE beantragen will.
Die Sicherung des LU spielt keine Rolle für das gemeinsame Leben in D. Die spielt nur eine Rolle für das Hochzeitsvisum falls ihr in D heiraten wollt. Danach nicht mehr.
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Rhye_
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Jordanisch
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Antwort #2 - 10.11.2023 um 15:59:35
 
Hallo Josef,

Ich bin kein Expert, allerdings habe ich auch in Dänemark (Tondern) geheiratet und der Prozess ist deutlich einfacher als in Deutschland, die haben sogar Bilder von uns zwei gebraucht, als Nachweis, dass wir zusammen sind. Solchen Pragmatismus fande ich sehr erfrischend, vor allem nach mehreren Jahren in Deutschland.

Ich hatte auch eine besondere Situation. (Wir sind beide Ausländer aus einem Land, die unsere Ehe nicht akzeptieren wird). Nach dem Heiraten haben wir unsere Urkunde in Deutschland einfach eingereicht, und seitdem sind wir als Verheiratet registriert. Sie haben von uns keine weitere Unterlagen benötigt.

Du braucht natürlich einen Termin. Ich würde vorschlagen, dass du mit dem Prozess anfängt, und schaust wann ihr einen Termin bekommt. Ich habe angerufen und hab dann einen Termin bekommen. In meinem Fall war der Antrag in Februar/März, Rückantwort Juni/juli und termin Ende September.


Dementsprechend kannst du schauen, was für ein Visum am Besten ist. Was lottchen gesagt hat ist schon richtig. Ein Schengenvisum - egal ob für Dänemark oder Deutschland - Heißt, dass sie nachher nochmal im Heimatland ein FZF-Visum beantragen muss.







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Josef K.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.11.2023 um 13:37:01
 
Ah, vielen Dank. Der Heimflug und die Visumsänderung können wir nur umgehen, wenn sie ein Heiratsvisum für Dänemark beantragt, oder? Das dürfte zwar einfacher sein als eines für De., aber mehr Zeit brauchen als einfach mit dem Brsuchervisum einzureisen.

Und vermutlich sollten wir bei einer Einreise mit Besuchervisum keine Hochzeitstermine mit Behörden machen, weil das afaik eigentlich nur legal ist wenn man sich nach der Einreise zur hochzeit entschließt.

Die Anerkennung der in Dänemark geschlossenen Ehe ist dann für deutsche Behörden verpflichtend? Oder kann es da dann auch nochmal zu Schwierigkeiten kommen. Die Grundhaltung der Ausländerbehörden in Deutschland scheint es ja zu sein, allen mit Misstrauen zu begegnen und Ausländer möglichst draußen zu halten. Wenn man diese "wichtige Kontrollfunktion" 'umgeht' werden die womöglich stinkig, da wäre es schön zu wissen, dass die Rechtslage sie zu einer Anerkennung zwingen würde.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 16.11.2023 um 13:59:53
 
Einige Ausländerbehörden lassen in Dänemark geschlossene Ehen nochmals von der Standesamtsaufsicht prüfen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 16.11.2023 um 14:01:21
 
Josef K. schrieb am 16.11.2023 um 13:37:01:
Die Anerkennung der in Dänemark geschlossenen Ehe ist dann für deutsche Behörden verpflichtend? Oder kann es da dann auch nochmal zu Schwierigkeiten kommen. Die Grundhaltung der Ausländerbehörden in Deutschland scheint es ja zu sein, allen mit Misstrauen zu begegnen und Ausländer möglichst draußen zu halten. Wenn man diese "wichtige Kontrollfunktion" 'umgeht' werden die womöglich stinkig, da wäre es schön zu wissen, dass die Rechtslage sie zu einer Anerkennung zwingen würde.


Wenn Du so eine schlechte Meinung von den Behörden hast – dann wähle doch den normalen Weg wie (fast) alle anderen.

Bereite die Heirat entsprechend den Vorgaben Deinen Standesamtes vor. Nach Vorlage aller Unterlagen beantragt sie ein Heiratsvisum, die Ausländerbehörde prüft das dann schon.

Dann müsst Ihr nur noch heiraten, und sie beantragt die Aufenthaltserlaubnis.

Dann würdest Du alle Probleme und auch Kosten umgehen, die eine Heirat im Ausland, zwei Visumanträge, drei statt einer Reise bedeuten.
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erne
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Antwort #6 - 16.11.2023 um 19:23:19
 
Josef K. schrieb am 16.11.2023 um 13:37:01:
wenn sie ein Heiratsvisum für Dänemark beantragt, oder?

ich wüsste nicht, wie das funktionieren sollte bzw. auf welcher Grundlage DK ein Heiratsvisum für zwei nicht in DK lebende Ausländer ausstellen sollte. Der Aufenthalt wäre ja nur sehr kurz und dafür gibt es Besuchsvisa.

Josef K. schrieb am 16.11.2023 um 13:37:01:
Und vermutlich sollten wir bei einer Einreise mit Besuchervisum keine Hochzeitstermine mit Behörden machen, weil das afaik eigentlich nur legal ist wenn man sich nach der Einreise zur hochzeit entschließt.

nein
wenn die Voraussetzungen erfüllt ist, kann man auch mit Besuchsvisa heiraten

Josef K. schrieb am 16.11.2023 um 13:37:01:
Die Anerkennung der in Dänemark geschlossenen Ehe ist dann für deutsche Behörden verpflichtend?

wenn die Ehe nach den Normen und Gesetzen des Landes geschlossen und dort gültig ist, dann ist sie auch in D gültig

Josef K. schrieb am 16.11.2023 um 13:37:01:
Oder kann es da dann auch nochmal zu Schwierigkeiten kommen.

ja, kann es.
Die Eheschliessung alleine ist ja kein Freifahrtschein für ein Visum nach D.
Das Visum und die anschliessende AE erhält man zum Zweck des ehelichen Zusammnlebens, nicht wegen der Eheurkunde alleine.
Wenn es Anhaltsgrüde für eine "Scheinehe" gibt, die nur den Zweck einer Immigartion nach D hat, dann gibt es kein Visum.

Nebenbei: eine "Scheinehe" ist nicht verboten, verboten ist das Verwenden eines FZF Visums, wenn keine FZF geplant ist.

Puncherfaust schrieb am 16.11.2023 um 13:59:53:
Einige Ausländerbehörden lassen in Dänemark geschlossene Ehen nochmals von der Standesamtsaufsicht prüfen. 


Die Eheschliessung bleibt aber m.E.gültig
Allerdings ist die Ehe dann aufhebbar, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben waren (Effekt ist dann gleich: keine Ehe nach der Aufhebung)
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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lottchen
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Antwort #7 - 16.11.2023 um 21:32:33
 
Ihr könnt heiraten wo ihr wollt. Das Land spielt keine Rolle, solange die Ehe rechtsgültig nach den dortigen Vorschriften geschlossen wurde. Nur nach D einreisen um auf Dauer hier zu bleiben (eine AE zu beantragen) kann sie nun mal nur mit einem Visum zur FZF (wenn ihr schon verheiratet seid) oder einem Hochzeitsvisum (wenn ihr in D heiraten wollt). Für beide Visa kann es passieren, dass eine UP gefordert wird. Für beide wird A1 gefordert. Und fürs Hochzeitsvisum musst Du (oder jemand anderes) eine VE abgeben. Sie kann egal ob verheiratet oder nicht nicht einfach in D aufschlagen und eine AE beantragen. Das geht nur, wenn sie mit dem richtigen Visum eingereist ist.
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Josef K.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 18.11.2023 um 17:35:40
 
Vielen Dank euch allen.

Zitat:
Wenn Du so eine schlechte Meinung von den Behörden hast – dann wähle doch den normalen Weg


Erfahrung, nicht Meinung, und von den Ausländerbehörden, nicht generell. Ist ja leider auch verständlich, es ist soweit ich weiß die einzige Behörde, deren Kunden nicht gleichzeitig auch Wähler sind. Und genau deshalb wollen wir ja in Dänemark heiraten. Um einen erheblichen Teil der Bürokratie (und Kosten) zu vermeiden.


Puncherfaust schrieb am 16.11.2023 um 13:59:53:
Einige Ausländerbehörden lassen in Dänemark geschlossene Ehen nochmals von der Standesamtsaufsicht prüfen. 


Auf was denn genau? Scheinehe dürfte schnell widerlegt sein, wir sind seit 6 Jahren zusammen. Oder gibt es noch etwas, das ein EU-Staat bei einem anderen überprüfen müsste?
Wie lange dauert sowas im Normalfall und wie oft kommt sowas vor?


erne schrieb am 16.11.2023 um 19:23:19:
Der Aufenthalt wäre ja nur sehr kurz und dafür gibt es Besuchsvisa.


Ich dachte immer, das Heiratsvisum wäre der reguläre Weg und andere Visumsarten für eine Eheschließung höchstens ausnahmsweise geduldet. Und nur mit einem solchen Visum darf man dann auch direkt im Lande bleiben, während man mit allen anderen Visa erstmal zurück muss um ein FZF zu beantragen. Aber Besuchsvisum wäre für uns natürlich einfacher, da hat sie schon eines das noch für über ein Jahr gültig ist.

erne schrieb am 16.11.2023 um 19:23:19:
wenn die Voraussetzungen erfüllt ist, kann man auch mit Besuchsvisa heiraten


In unserem Falle dann die für Dänemark, oder?

erne schrieb am 16.11.2023 um 19:23:19:
Das Visum und die anschliessende AE erhält man zum Zweck des ehelichen Zusammnlebens


Wenn wir dann nachweisen können, dass wir seit 6 Jahren zusammen sind und nach der Hochzeit hier zusammen wohnen, anhand von Ein- und Ausreisestempeln, gemeinsamen Reisen, VEs u.s.w. sollte das doch (hoffentlich) nur eine Formsache sein?

erne schrieb am 16.11.2023 um 19:23:19:
Allerdings ist die Ehe dann aufhebbar, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben waren


Welche Voraussetzungen denn genau? Die Voraussetzung, die uns Sorgen macht ist ja der Einkommensnachweis. Den kann ich momentan nicht erbringen, und selbst wenn ich morgen wieder einen Job finde bin ich bis zur Hochzeit noch nicht aus der Probezeit raus. Aber alle in Dänemark geforderten Dokumente und Voraussetzungen haben/erfüllen wir.

@ Lottchen

Ja, das wägen wir gerade gegeneinander ab: 2 Flüge mehr um ein FZF-Visum zu beantragen und die Reise nach Dänemark gegen die Beschaffung und Übersetzung von deutlich mehr Dokumenten und eines aufwendigen Nachweises zum Bestreiten des Lebensunterhaltes. Schwierig...

edit: Was ist ein UP?

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Antwort #9 - 18.11.2023 um 19:53:01
 
Josef K. schrieb am 18.11.2023 um 17:35:40:
Auf was denn genau?

Ob die Voraussetzungen für eine Eheschließung denn tatsächlich gegeben waren.
Gesicherte Identität und gesicherter Familienstand (vor der Eheschließung) beider Eheleute.

Josef K. schrieb am 18.11.2023 um 17:35:40:
Wie lange dauert sowas im Normalfall und wie oft kommt sowas vor?

Es gibt da keinen Normalfall.
Sobald für die Prüfung der Voraussetzungen eine Urkundenprüfung erforderlich ist, dauert es eben absolut unvorhersehbar.

Der Aufwand für eine deutsche standesamtliche Überprüfung dieser Voraussetzungen kommt z.B. bei Beurkundung einer Geburt ohnehin auf Euch zu - man kann ihn durch eine Dänemark-Heirat nur zeitlich verlagern.

Josef K. schrieb am 18.11.2023 um 17:35:40:
Ich dachte immer, das Heiratsvisum wäre der reguläre Weg und andere Visumsarten für eine Eheschließung höchstens ausnahmsweise geduldet. 

Falsch gedacht.

Entscheidend ist die Ausreise nach der Eheschließung. Die ist ohne nationales Visum ("Heiratsvisum") des geplanten Wohnsitzstaates, wenn das erforderlich ist, nach deutschem Recht zwingend.

Josef K. schrieb am 18.11.2023 um 17:35:40:
Aber Besuchsvisum wäre für uns natürlich einfacher, da hat sie schon eines das noch für über ein Jahr gültig ist.

Wenn ein solches Schengen-Visum existiert, dann könnt ihr in Dänemark heiraten und damit die VE für das deutsche nationale Visum als Voraussetzung aus der Welt schaffen. Und alles Weitere dann im Visumverfahren laufen lassen.
Denn es kommt, wie gesagt, meist früher oder später auf Euch zu.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

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Antwort #10 - 18.11.2023 um 21:43:48
 
Josef K. schrieb am 18.11.2023 um 17:35:40:
Ja, das wägen wir gerade gegeneinander ab: 2 Flüge mehr um ein FZF-Visum zu beantragen und die Reise nach Dänemark gegen die Beschaffung und Übersetzung von deutlich mehr Dokumenten und eines aufwendigen Nachweises zum Bestreiten des Lebensunterhaltes. Schwierig...

Nein, nicht schwierig. Du verstehst aber glaube ich immer noch nicht wie es läuft. Du benötigst keinen Nachweis des LU. Du bist Deutscher.
Wenn ihr verheiratet seid UND sie mit dem richtigen Visum eingereist ist bekommt sie die AE. Fertig.
Wenn ihr in Dänemark heiratet muss sie wieder zurück. Und in der Heimat das Visum zur FZF beantragen.

Josef K. schrieb am 18.11.2023 um 17:35:40:
edit: Was ist ein UP?

Urkundenprüfung.
Aus welchem Land kommt Deine Zukünftige?
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