Vielen Dank für die hilfreichen Antworten und Links,
da die Voraussetzung bei meiner Frau Mitte des Jahres sowohl für
NE als auch die Einbürgerung möglicherweise schon gereicht hätten, aber es tatsächlich doch ungewiss war ob es klappen würde oder nicht, - Der Sachbearbeiter in Fragen der Einbürgerung konnte und wollte sich da z.B. überhaupt nicht festlegen ob es bei uns reichen würde, es hinge von zuvielen Dingen ab, haben wir uns überlegt erst die Niederlassungserlaubniss zu beantragen.
Grund waren auch die Kosten die man auch im Falle der Ablehnung tragen müsste. 255€ bei abgelehntem Einbürgerungsantrag. Aber da die Voraussetzungen, was das Einkommen eingeht wohl vergleichbar sind, war es überlegenswert zuerst die
NE zu beantragen. Nun, die Sachbearbeiterin hat uns da gesagt es wäre nicht möglich wegen der RV-Beitragszahlungen, auch blieben noch andere Punkte nicht sicher beantwortet. Daher haben wir es dann bleiben gelassen.
Jetzt hat sich die Situation verändert, meine Frau hat eine Ausbildung angefangen, verdient dadurch vorerst deutlich weniger, hat eben diese Woche aber eine Förderung von Ihrem Betrieb bewilligt bekommen, so dass Sie demnächst wieder so viel verdient wie zuvor und wir auch keine Sozialleistungen mehr beziehen sollten.
Derzeit hat meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis bis August 2025.
Wäre natürlich schön wenn Sie früher als später eingebürgert werden könnte.
Viele Grüße