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Visum zur Eheschließung nach vorherigem (unbeabsichtigten wie unbemerkten) Overstay (Gelesen: 526 mal)
Rubangame
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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24.10.2023 um 18:10:05
 
Hallo zusammen,

mit Erschrecken ist mir heute aufgefallen, dass mein mexikanischer Verlobter in 2022 (in dem Jahr war er zwei Mal ohne Visum als Tourist in Deutschland) gegen die 90/180 Tage-Regel verstoßen hat. Dies ist uns bislang nie aufgefallen, auch bei den entsprechenden Ein- und Ausreisen gab es keine Probleme. Nun haben wir bei der deutschen Botschaft in Mexiko ein Visum zur Eheschließung beantragt (für Februar nächsten Jahres). Auch dieses Jahr war mein Verlobter hier (exakt 90 Tage im Sommer, abermals ohne Probleme bei Ein- und Ausreise o.ä.).
Für den Visumsantrag mussten wir alle vorherigen Aufenthalte in Deutschland angeben, sodass spätestens jetzt auch den Behörden auffallen sollte, dass er in 2022 einen 11-tägigen Overstay hatte.  unentschlossen Wird uns das für das Visum zur Eheschließung Probleme bereiten? Müssen wir noch mit (wie auch immer gearteten) Konsequenzen für den Verstoß aus 2022 rechnen?  weinend
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 24.10.2023 um 18:50:40
 
Es könnte theoretisch ein Einreiseverbot erlassen worden sein, muss aber nicht. Das wird die Botschaft in der Bearbeitung feststellen, die wäre nämlich im SIS eingetragen (Schengener Informationssystem).

Bei einer 11 tägigen Überschreitung sollte die Sperre aber i.d.R. nur ein Jahr betragen, also inzwischen vorbei sein. Und im Zweifel könnte man dann auch noch beantragen die Sperre zu verkürzen.

Und wie gesagt: WENN es denn überhaupt eine gibt.

Ist aber ein Problem das sich irgendwie lösen lassen würde.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.10.2023 um 18:52:34
 
Die haben besseres zu tun als sich um einen 11 tägigen Overstay zu kümmern oder gar als Grund für einen Ablehnungsgrund heranzuziehen
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Rubangame
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Antwort #3 - 24.10.2023 um 18:55:34
 
Das beruhigt mich sehr - ich danke dir!

Wenn es eine Einreisesperre gegeben haben sollte, hätte diese in diesem Sommer bei seiner letzten Einreise (spätestens bei der Passkontrolle am Flughafen) auffallen müssen, oder? Die Ausreise nach dem zu überzogenen Aufenthalt war im November 2022, die letzte Einreise im Juni 2023
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Rubangame
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Antwort #4 - 24.10.2023 um 18:57:11
 
Aras schrieb am 24.10.2023 um 18:52:34:
Die haben besseres zu tun als sich um einen 11 tägigen Overstay zu kümmern oder gar als Grund für einen Ablehnungsgrund heranzuziehen



Vermutlich hast du Recht und das Googlen hat mich panischer gemacht, als es sollte. Danke!  Smiley
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #5 - 24.10.2023 um 18:59:09
 
Rubangame schrieb am 24.10.2023 um 18:55:34:
Das beruhigt mich sehr - ich danke dir!

Wenn es eine Einreisesperre gegeben haben sollte, hätte diese in diesem Sommer bei seiner letzten Einreise (spätestens bei der Passkontrolle am Flughafen) auffallen müssen, oder? Die Ausreise nach dem zu überzogenen Aufenthalt war im November 2022, die letzte Einreise im Juni 2023


Dann gibt es wohl keine Einreisesperre, wäre der Polizei ja dann im Juni schon aufgefallen  Smiley
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Rubangame
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Antwort #6 - 24.10.2023 um 19:32:37
 
Puncherfaust schrieb am 24.10.2023 um 18:59:09:
Dann gibt es wohl keine Einreisesperre, wäre der Polizei ja dann im Juni schon aufgefallen  Smiley


Glück gehabt  Smiley ich danke euch!!
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