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Sprachkenntnisse (Gelesen: 1.624 mal)
Zama
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: 8qNp1rUv
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26.09.2023 um 21:38:21
 
Welche deutschen Sprachkenntnisse muss ein ausländischer Ehepartner für die Niederlassungserlaubnis nachweisen?
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NRW202225
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 27.09.2023 um 07:28:21
 
Benötigt wird ein Goethe/Telc Zertifikat mit mind B1 Niveau
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Zama
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: 8qNp1rUv
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Antwort #2 - 27.09.2023 um 12:02:23
 
NRW202225 schrieb am 27.09.2023 um 07:28:21:
Benötigt wird ein Goethe/Telc Zertifikat mit mind B1 Niveau


Dankeschön für die Antwort. Was passiert wenn man den Sprachtest nicht besteht? Bekommt man dann immer nur einen befristete Aufenthaltstitel ?

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roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 27.09.2023 um 12:41:08
 
In der Regel ja.

Hier ein schönes Urteil vom Verwaltungsgericht zum lesen

Änderung:
Kommerziellen link entfernt - Urteil bitte ohne Werbeseite des
RA posten.
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« Zuletzt geändert: 27.09.2023 um 13:28:38 von Tippi »  
 
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 27.09.2023 um 13:20:57
 
Zama schrieb am 27.09.2023 um 12:02:23:
Was passiert wenn man den Sprachtest nicht besteht?

Dann wird noch keine NE erteilt und der bisherige AT verlängert.
Die Prüfung für B1 kann man uU nochmal absolvieren.

In manchen Fällen kann die ABH auf das Zertifikat als Nachweis verzichten. Es kommt also auf den Einzelfall an.


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helpplease
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 27.09.2023 um 21:02:32
 
Kommt es nicht auch darauf an, aus welchem Ausland der ausländische Ehepartner kommt und welche Nationalität und welchen Aufenthaltstitel ihr/sein in Deutschland lebende Ehepartner hat?
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #6 - 28.09.2023 um 07:34:13
 
helpplease schrieb am 27.09.2023 um 21:02:32:
Kommt es nicht auch darauf an, aus welchem Ausland der ausländische Ehepartner kommt und welche Nationalität und welchen Aufenthaltstitel ihr/sein in Deutschland lebende Ehepartner hat?

Nein
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 28.09.2023 um 10:58:37
 
Puncherfaust schrieb am 28.09.2023 um 07:34:13:
helpplease schrieb am Gestern um 21:02:32:
Kommt es nicht auch darauf an, aus welchem Ausland der ausländische Ehepartner kommt und welche Nationalität und welchen Aufenthaltstitel ihr/sein in Deutschland lebende Ehepartner hat?

Nein 


doch

es kommt auf die Staatsangehörigkeit des in D lebenden Partners an, nicht aber auf die Staatsangehörigkeit des Nachziehenden.

Für  Deutsche  spielt das aber keine Rolle
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Zama
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: 8qNp1rUv
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Antwort #8 - 28.09.2023 um 11:09:13
 
erne schrieb am 28.09.2023 um 10:58:37:
doch

es kommt auf die Staatsangehörigkeit des in D lebenden Partners an, nicht aber auf die Staatsangehörigkeit des Nachziehenden.

Für  Deutsche  spielt das aber keine Rolle


Wo kann ich das nachlesen für welche Staatsangehörigkeit was gilt?

Ich bin Deutsche und EP ist US Amerikanisch
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 28.09.2023 um 11:30:02
 
Nachlesen kannst Du alles zur Niederlassungserlaubnis der Ehegattin oder Ehegatten von Deutschen in § 28 Aufenthaltsgesetz, Absatz 2:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html

Zitat:
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.


Und dann kannst Du ergänzend in § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 nachlesen.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #10 - 28.09.2023 um 11:58:07
 
erne schrieb am 28.09.2023 um 10:58:37:
doch

es kommt auf die Staatsangehörigkeit des in D lebenden Partners an, nicht aber auf die Staatsangehörigkeit des Nachziehenden.

Für  Deutsche  spielt das aber keine Rolle

Welche Staatsangehörigkeiten wären das denn?
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deerhunter
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Antwort #11 - 28.09.2023 um 12:47:49
 
Meines Wissens nach Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, USA, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #12 - 28.09.2023 um 13:31:10
 
deerhunter schrieb am 28.09.2023 um 12:47:49:
Meines Wissens nach Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, USA, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino

Da gehts doch aber um die einfachen Deutschkenntnisse (A1), die normalerweise für das Visum vorliegen müssen.

Hier gehts ja jetzt um Sprachkenntnisse für die Niederlassungserlaubnis.
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Zama
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: 8qNp1rUv
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Antwort #13 - 28.09.2023 um 16:41:11
 
Puncherfaust schrieb am 28.09.2023 um 11:58:07:
Welche Staatsangehörigkeiten wären das denn?



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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 30.09.2023 um 07:57:56
 
Nur mal zu meinem Verständnis: Warum soll es von der Nationalität abhängen, ob jemand Deutsch lernen kann, oder nicht? Gilt da nicht das AGG (allgemeine Gleichbehandlungsgesetz), das für alle Bürger von Deutschland gilt? Ist es für die eine Nationalität schwerer als für andere? Ich habe eher den (subjektiven) Eindruck, dass unsere Sprache für Menschen aus dem westlichen Sprachraum - aufgrund von mehr Parallelen in der Grammatik - leichter zu erlernen ist als z.B. aus dem osteuropäischen oder asiatischen.
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