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Sprachkenntnisse (Gelesen: 1.582 mal)
SimonB
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deutschland, Germany
deutschland
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 30.09.2023 um 10:54:05
 
Stuttgarter schrieb am 30.09.2023 um 07:57:56:
Warum soll es von der Nationalität abhängen, ob jemand Deutsch lernen kann, oder nicht?

Es geht nicht ums Können.
Hier wurde von einem Deutschen nachgefragt, welchen Sprachnachweis der bereits hier lebende Ehepartner mit US-StA für eine NE/Niederlassungserlaubnis braucht.

Dafür sind deutsche Sprachkenntnisse auf mind. B1-Niveau gefordert.

Das AGG und dein Eindruck zu Parallelen in der Grammatik gelten  hier nicht.




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Puncherfaust
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Beiträge: 225

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #16 - 30.09.2023 um 13:32:30
 
Stuttgarter schrieb am 30.09.2023 um 07:57:56:
Nur mal zu meinem Verständnis: Warum soll es von der Nationalität abhängen, ob jemand Deutsch lernen kann, oder nicht? Gilt da nicht das AGG (allgemeine Gleichbehandlungsgesetz), das für alle Bürger von Deutschland gilt? Ist es für die eine Nationalität schwerer als für andere? Ich habe eher den (subjektiven) Eindruck, dass unsere Sprache für Menschen aus dem westlichen Sprachraum - aufgrund von mehr Parallelen in der Grammatik - leichter zu erlernen ist als z.B. aus dem osteuropäischen oder asiatischen.

Es geht hier wenn dann sowieso um die Sprachkenntnisse die bei der Einreise erforderlich sind. Da gibt es Ausnahmen. Für die Sprachkenntnisse bei der Niederlassungserlaubnis m.W. nicht.

Aber das AGG schützt im Ausländerrecht sowieso nur bedingt. Wenn du als Deutscher einen Drittstaatsangehörigen Ehepartner nach Deutschland holen möchtest gelten ja auch strengere Voraussetzungen als wenn du ein Staatsangehöriger eines anderen EU-Staates wärst. Das Zauberwort lautet hier schlicht EU-Recht und Völkerrechtliche Verträge. Geht jetzt aber weit weg vom Thema.

Zum Thema: Für eine NE als Ehegatte braucht man i.d.R. immer B1
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reinhard
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Beiträge: 15.187

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 30.09.2023 um 16:13:18
 
Stuttgarter schrieb am 30.09.2023 um 07:57:56:
Nur mal zu meinem Verständnis: Warum soll es von der Nationalität abhängen, ob jemand Deutsch lernen kann, oder nicht? Gilt da nicht das AGG (allgemeine Gleichbehandlungsgesetz), das für alle Bürger von Deutschland gilt? Ist es für die eine Nationalität schwerer als für andere? Ich habe eher den (subjektiven) Eindruck, dass unsere Sprache für Menschen aus dem westlichen Sprachraum - aufgrund von mehr Parallelen in der Grammatik - leichter zu erlernen ist als z.B. aus dem osteuropäischen oder asiatischen.


Das AGG gilt nur in Deutschland. Das Visum wird im Ausland beantragt, das hat mit dem AGG überhaupt nichts zu tun.

Das AGG verbietet die Diskriminierung aufgrund von sechs Kriterien. Die Staatsangehörigkeit gehört nicht dazu. Die Regierung darf bestimmte Staatsangehörigkeiten bevorzugen und andere nicht, auch das hat überhaupt nichts mit dem AGG zu tun.

Wenn das AGG auf die Staatsangehörigkeit ausgeweitet würde, hieße dass: Wenn Deutsche frei nach Deutschland einreisen dürfen, dürfen das alle. Ich glaube nicht, dass es im Bundestag dafür eine Mehrheit gibt.

Im vorliegenen Fall geht es aber und die NE einer US-Amerikanerin, die dafür das B1-Zertifikat braucht.
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