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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Sprachkenntnisse https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1695757101 Beitrag begonnen von Zama am 26.09.2023 um 21:38:21 |
Titel: Sprachkenntnisse Beitrag von Zama am 26.09.2023 um 21:38:21
Welche deutschen Sprachkenntnisse muss ein ausländischer Ehepartner für die Niederlassungserlaubnis nachweisen?
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Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von NRW202225 am 27.09.2023 um 07:28:21
Benötigt wird ein Goethe/Telc Zertifikat mit mind B1 Niveau
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Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von Zama am 27.09.2023 um 12:02:23 NRW202225 schrieb am 27.09.2023 um 07:28:21:
Dankeschön für die Antwort. Was passiert wenn man den Sprachtest nicht besteht? Bekommt man dann immer nur einen befristete Aufenthaltstitel ? |
Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von roseforest am 27.09.2023 um 12:41:08
In der Regel ja.
Hier ein schönes Urteil vom Verwaltungsgericht zum lesen [edit]Kommerziellen link entfernt - Urteil bitte ohne Werbeseite des RA posten.[/edit] |
Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von SimonB am 27.09.2023 um 13:20:57 Zama schrieb am 27.09.2023 um 12:02:23:
Dann wird noch keine NE erteilt und der bisherige AT verlängert. Die Prüfung für B1 kann man uU nochmal absolvieren. In manchen Fällen kann die ABH auf das Zertifikat als Nachweis verzichten. Es kommt also auf den Einzelfall an. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von helpplease am 27.09.2023 um 21:02:32
Kommt es nicht auch darauf an, aus welchem Ausland der ausländische Ehepartner kommt und welche Nationalität und welchen Aufenthaltstitel ihr/sein in Deutschland lebende Ehepartner hat?
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Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von Puncherfaust am 28.09.2023 um 07:34:13 helpplease schrieb am 27.09.2023 um 21:02:32:
Nein |
Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von erne am 28.09.2023 um 10:58:37 Puncherfaust schrieb am 28.09.2023 um 07:34:13:
doch es kommt auf die Staatsangehörigkeit des in D lebenden Partners an, nicht aber auf die Staatsangehörigkeit des Nachziehenden. Für Deutsche spielt das aber keine Rolle |
Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von Zama am 28.09.2023 um 11:09:13 erne schrieb am 28.09.2023 um 10:58:37:
Wo kann ich das nachlesen für welche Staatsangehörigkeit was gilt? Ich bin Deutsche und EP ist US Amerikanisch |
Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von reinhard am 28.09.2023 um 11:30:02
Nachlesen kannst Du alles zur Niederlassungserlaubnis der Ehegattin oder Ehegatten von Deutschen in § 28 Aufenthaltsgesetz, Absatz 2:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html Zitat:
Und dann kannst Du ergänzend in § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 nachlesen. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von Puncherfaust am 28.09.2023 um 11:58:07 erne schrieb am 28.09.2023 um 10:58:37:
Welche Staatsangehörigkeiten wären das denn? |
Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von deerhunter am 28.09.2023 um 12:47:49
Meines Wissens nach Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, USA, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino
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Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von Puncherfaust am 28.09.2023 um 13:31:10 deerhunter schrieb am 28.09.2023 um 12:47:49:
Da gehts doch aber um die einfachen Deutschkenntnisse (A1), die normalerweise für das Visum vorliegen müssen. Hier gehts ja jetzt um Sprachkenntnisse für die Niederlassungserlaubnis. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von Zama am 28.09.2023 um 16:41:11 Puncherfaust schrieb am 28.09.2023 um 11:58:07:
USA |
Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von Stuttgarter am 30.09.2023 um 07:57:56
Nur mal zu meinem Verständnis: Warum soll es von der Nationalität abhängen, ob jemand Deutsch lernen kann, oder nicht? Gilt da nicht das AGG (allgemeine Gleichbehandlungsgesetz), das für alle Bürger von Deutschland gilt? Ist es für die eine Nationalität schwerer als für andere? Ich habe eher den (subjektiven) Eindruck, dass unsere Sprache für Menschen aus dem westlichen Sprachraum - aufgrund von mehr Parallelen in der Grammatik - leichter zu erlernen ist als z.B. aus dem osteuropäischen oder asiatischen.
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Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von SimonB am 30.09.2023 um 10:54:05 Stuttgarter schrieb am 30.09.2023 um 07:57:56:
Es geht nicht ums Können. Hier wurde von einem Deutschen nachgefragt, welchen Sprachnachweis der bereits hier lebende Ehepartner mit US-StA für eine NE/Niederlassungserlaubnis braucht. Dafür sind deutsche Sprachkenntnisse auf mind. B1-Niveau gefordert. Das AGG und dein Eindruck zu Parallelen in der Grammatik gelten hier nicht. |
Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von Puncherfaust am 30.09.2023 um 13:32:30 Stuttgarter schrieb am 30.09.2023 um 07:57:56:
Es geht hier wenn dann sowieso um die Sprachkenntnisse die bei der Einreise erforderlich sind. Da gibt es Ausnahmen. Für die Sprachkenntnisse bei der Niederlassungserlaubnis m.W. nicht. Aber das AGG schützt im Ausländerrecht sowieso nur bedingt. Wenn du als Deutscher einen Drittstaatsangehörigen Ehepartner nach Deutschland holen möchtest gelten ja auch strengere Voraussetzungen als wenn du ein Staatsangehöriger eines anderen EU-Staates wärst. Das Zauberwort lautet hier schlicht EU-Recht und Völkerrechtliche Verträge. Geht jetzt aber weit weg vom Thema. Zum Thema: Für eine NE als Ehegatte braucht man i.d.R. immer B1 |
Titel: Re: Sprachkenntnisse Beitrag von reinhard am 30.09.2023 um 16:13:18 Stuttgarter schrieb am 30.09.2023 um 07:57:56:
Das AGG gilt nur in Deutschland. Das Visum wird im Ausland beantragt, das hat mit dem AGG überhaupt nichts zu tun. Das AGG verbietet die Diskriminierung aufgrund von sechs Kriterien. Die Staatsangehörigkeit gehört nicht dazu. Die Regierung darf bestimmte Staatsangehörigkeiten bevorzugen und andere nicht, auch das hat überhaupt nichts mit dem AGG zu tun. Wenn das AGG auf die Staatsangehörigkeit ausgeweitet würde, hieße dass: Wenn Deutsche frei nach Deutschland einreisen dürfen, dürfen das alle. Ich glaube nicht, dass es im Bundestag dafür eine Mehrheit gibt. Im vorliegenen Fall geht es aber und die NE einer US-Amerikanerin, die dafür das B1-Zertifikat braucht. |
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