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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Sprachkenntnisse
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Beitrag begonnen von Zama am 26.09.2023 um 21:38:21

Titel: Sprachkenntnisse
Beitrag von Zama am 26.09.2023 um 21:38:21
Welche deutschen Sprachkenntnisse muss ein ausländischer Ehepartner für die Niederlassungserlaubnis nachweisen?

Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von NRW202225 am 27.09.2023 um 07:28:21
Benötigt wird ein Goethe/Telc Zertifikat mit mind B1 Niveau

Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von Zama am 27.09.2023 um 12:02:23

NRW202225 schrieb am 27.09.2023 um 07:28:21:
Benötigt wird ein Goethe/Telc Zertifikat mit mind B1 Niveau


Dankeschön für die Antwort. Was passiert wenn man den Sprachtest nicht besteht? Bekommt man dann immer nur einen befristete Aufenthaltstitel ?


Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von roseforest am 27.09.2023 um 12:41:08
In der Regel ja.

Hier ein schönes Urteil vom Verwaltungsgericht zum lesen

[edit]Kommerziellen link entfernt - Urteil bitte ohne Werbeseite des
RA posten.[/edit]

Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von SimonB am 27.09.2023 um 13:20:57

Zama schrieb am 27.09.2023 um 12:02:23:
Was passiert wenn man den Sprachtest nicht besteht?

Dann wird noch keine NE erteilt und der bisherige AT verlängert.
Die Prüfung für B1 kann man uU nochmal absolvieren.

In manchen Fällen kann die ABH auf das Zertifikat als Nachweis verzichten. Es kommt also auf den Einzelfall an.



Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von helpplease am 27.09.2023 um 21:02:32
Kommt es nicht auch darauf an, aus welchem Ausland der ausländische Ehepartner kommt und welche Nationalität und welchen Aufenthaltstitel ihr/sein in Deutschland lebende Ehepartner hat?

Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von Puncherfaust am 28.09.2023 um 07:34:13

helpplease schrieb am 27.09.2023 um 21:02:32:
Kommt es nicht auch darauf an, aus welchem Ausland der ausländische Ehepartner kommt und welche Nationalität und welchen Aufenthaltstitel ihr/sein in Deutschland lebende Ehepartner hat?

Nein

Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von erne am 28.09.2023 um 10:58:37

Puncherfaust schrieb am 28.09.2023 um 07:34:13:
helpplease schrieb am Gestern um 21:02:32:
Kommt es nicht auch darauf an, aus welchem Ausland der ausländische Ehepartner kommt und welche Nationalität und welchen Aufenthaltstitel ihr/sein in Deutschland lebende Ehepartner hat?

Nein 


doch

es kommt auf die Staatsangehörigkeit des in D lebenden Partners an, nicht aber auf die Staatsangehörigkeit des Nachziehenden.

Für  Deutsche  spielt das aber keine Rolle

Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von Zama am 28.09.2023 um 11:09:13

erne schrieb am 28.09.2023 um 10:58:37:
doch

es kommt auf die Staatsangehörigkeit des in D lebenden Partners an, nicht aber auf die Staatsangehörigkeit des Nachziehenden.

Für  Deutsche  spielt das aber keine Rolle


Wo kann ich das nachlesen für welche Staatsangehörigkeit was gilt?

Ich bin Deutsche und EP ist US Amerikanisch

Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von reinhard am 28.09.2023 um 11:30:02
Nachlesen kannst Du alles zur Niederlassungserlaubnis der Ehegattin oder Ehegatten von Deutschen in § 28 Aufenthaltsgesetz, Absatz 2:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html


Zitat:
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.


Und dann kannst Du ergänzend in § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 nachlesen.

Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von Puncherfaust am 28.09.2023 um 11:58:07

erne schrieb am 28.09.2023 um 10:58:37:
doch

es kommt auf die Staatsangehörigkeit des in D lebenden Partners an, nicht aber auf die Staatsangehörigkeit des Nachziehenden.

Für  Deutsche  spielt das aber keine Rolle

Welche Staatsangehörigkeiten wären das denn?

Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von deerhunter am 28.09.2023 um 12:47:49
Meines Wissens nach Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, USA, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino

Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von Puncherfaust am 28.09.2023 um 13:31:10

deerhunter schrieb am 28.09.2023 um 12:47:49:
Meines Wissens nach Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, USA, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino

Da gehts doch aber um die einfachen Deutschkenntnisse (A1), die normalerweise für das Visum vorliegen müssen.

Hier gehts ja jetzt um Sprachkenntnisse für die Niederlassungserlaubnis.

Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von Zama am 28.09.2023 um 16:41:11

Puncherfaust schrieb am 28.09.2023 um 11:58:07:
Welche Staatsangehörigkeiten wären das denn?



USA

Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von Stuttgarter am 30.09.2023 um 07:57:56
Nur mal zu meinem Verständnis: Warum soll es von der Nationalität abhängen, ob jemand Deutsch lernen kann, oder nicht? Gilt da nicht das AGG (allgemeine Gleichbehandlungsgesetz), das für alle Bürger von Deutschland gilt? Ist es für die eine Nationalität schwerer als für andere? Ich habe eher den (subjektiven) Eindruck, dass unsere Sprache für Menschen aus dem westlichen Sprachraum - aufgrund von mehr Parallelen in der Grammatik - leichter zu erlernen ist als z.B. aus dem osteuropäischen oder asiatischen.

Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von SimonB am 30.09.2023 um 10:54:05

Stuttgarter schrieb am 30.09.2023 um 07:57:56:
Warum soll es von der Nationalität abhängen, ob jemand Deutsch lernen kann, oder nicht?

Es geht nicht ums Können.
Hier wurde von einem Deutschen nachgefragt, welchen Sprachnachweis der bereits hier lebende Ehepartner mit US-StA für eine NE/Niederlassungserlaubnis braucht.

Dafür sind deutsche Sprachkenntnisse auf mind. B1-Niveau gefordert.

Das AGG und dein Eindruck zu Parallelen in der Grammatik gelten  hier nicht.





Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von Puncherfaust am 30.09.2023 um 13:32:30

Stuttgarter schrieb am 30.09.2023 um 07:57:56:
Nur mal zu meinem Verständnis: Warum soll es von der Nationalität abhängen, ob jemand Deutsch lernen kann, oder nicht? Gilt da nicht das AGG (allgemeine Gleichbehandlungsgesetz), das für alle Bürger von Deutschland gilt? Ist es für die eine Nationalität schwerer als für andere? Ich habe eher den (subjektiven) Eindruck, dass unsere Sprache für Menschen aus dem westlichen Sprachraum - aufgrund von mehr Parallelen in der Grammatik - leichter zu erlernen ist als z.B. aus dem osteuropäischen oder asiatischen.

Es geht hier wenn dann sowieso um die Sprachkenntnisse die bei der Einreise erforderlich sind. Da gibt es Ausnahmen. Für die Sprachkenntnisse bei der Niederlassungserlaubnis m.W. nicht.

Aber das AGG schützt im Ausländerrecht sowieso nur bedingt. Wenn du als Deutscher einen Drittstaatsangehörigen Ehepartner nach Deutschland holen möchtest gelten ja auch strengere Voraussetzungen als wenn du ein Staatsangehöriger eines anderen EU-Staates wärst. Das Zauberwort lautet hier schlicht EU-Recht und Völkerrechtliche Verträge. Geht jetzt aber weit weg vom Thema.

Zum Thema: Für eine NE als Ehegatte braucht man i.d.R. immer B1

Titel: Re: Sprachkenntnisse
Beitrag von reinhard am 30.09.2023 um 16:13:18

Stuttgarter schrieb am 30.09.2023 um 07:57:56:
Nur mal zu meinem Verständnis: Warum soll es von der Nationalität abhängen, ob jemand Deutsch lernen kann, oder nicht? Gilt da nicht das AGG (allgemeine Gleichbehandlungsgesetz), das für alle Bürger von Deutschland gilt? Ist es für die eine Nationalität schwerer als für andere? Ich habe eher den (subjektiven) Eindruck, dass unsere Sprache für Menschen aus dem westlichen Sprachraum - aufgrund von mehr Parallelen in der Grammatik - leichter zu erlernen ist als z.B. aus dem osteuropäischen oder asiatischen.


Das AGG gilt nur in Deutschland. Das Visum wird im Ausland beantragt, das hat mit dem AGG überhaupt nichts zu tun.

Das AGG verbietet die Diskriminierung aufgrund von sechs Kriterien. Die Staatsangehörigkeit gehört nicht dazu. Die Regierung darf bestimmte Staatsangehörigkeiten bevorzugen und andere nicht, auch das hat überhaupt nichts mit dem AGG zu tun.

Wenn das AGG auf die Staatsangehörigkeit ausgeweitet würde, hieße dass: Wenn Deutsche frei nach Deutschland einreisen dürfen, dürfen das alle. Ich glaube nicht, dass es im Bundestag dafür eine Mehrheit gibt.

Im vorliegenen Fall geht es aber und die NE einer US-Amerikanerin, die dafür das B1-Zertifikat braucht.

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