Gut, vielen Dank.
Ich hoffe, ich nerve nicht, aber gestattet mir 3 weitere Fragen:
1) Auf dem Merkblatt der Botschaft (Vorbereitung des Visumantrags) steht am Schluß:
"Dokumente zur Urkundenüberprüfung werden durch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde nach Antragstellung angefordert."Welche Antragstellung ist hier gemeint? Die des Visums auf der Botschaft? (Steht ja unter Visumantrag)
Aber das widerspräche ja der durch das STA veranlassten UP Monate davor. Ich bin verwirrt.
2) Nur zur Einschätzungen: Eine sog.
Vorabzustimmung kann das Verfahren beschleunigen, aber...
a) ...hat keine realistische Chance auf Erteilung?
b) ...belastet die
ABH zusätzlich und macht sie einem nicht gerade gewogen?
c) ...verursacht Probleme mit der Botschaft, die dann angeblich erst recht rumzickt? (Hab ich zumindest im Netz mal so gelesen)
3) Hat jemand schonmal etwas von einem "Sondervisum"
Einreisen von unverheirateten Partnern gehört? Es soll angeblich dazu dienen, relativ unproblematische Besuche des ausländ. Verlobten bei laufendem Heiratsvisumverfahren zu ermöglichen, sofern eine langfristig angelegte Beziehung nachgewiesen werden kann. (inkl. Merkblatt und Formular)
Versteht uns nicht falsch, wir versuchen nichts krummes, keine anwaltlichen Holzhammermethoden, keine Kniffe und Tricks.
Verpasste Chancen aus Unkenntnis sind nur so schmerzhaft, daß man lieber 3 Fragen zu viel stellt, als eine zu wenig.