Jupp, vielen Dank.
Ja, beim Standesamt war er schon und auf den ausgehändigten Merkblättern und Hinweiszetteln stehen schon viele Sachen drauf.
Hätte ich nicht die damalige Ochsentour durch, würde mir das auch genügen.
Insgesamt gibt es 2 verschieden Quellen, die explizit die Dokumente nennen, die gefordert werden:
Das OLG München und die deutsche Auslandsvertetung in Jaunde.
Tatsächlich steht bei OLG (lediglich) Geburtsurkunde im Original und eine aktuelle Ledigkeitsbescheinigung.
Am Schluß gleich der Hinweis, daß sämtliche Dokumente zusätzlich in deutscher Sprache von einem beeidigten Übersetzer vorgelegt werden müssen.
So, alles gut, bedeutet jedoch, daß bereits bei bloßer Vorlage (durch das Standesamt vermutlich) alle Übersetzungen vorhanden sein sollen. Zumindest verstehe ich das so.
Dann kommt die Botschaft auf dem Formular "Fragebogen zur Überprüfung kamerunischer Dokumente" (nebst Merkblatt) mit folgenden Anforderungen:
Ausgefüllter Fragebogen in französisch
Passbilder
Kopie des Passes
Geburtsurkunden
Schulunterlagen, Ausbildungsnachweise
und noch ein paar fakultative Kleinigkeiten
Vielleicht liegt es daran, daß ich den organisatorischen Ablauf nicht kenne, aber wenn das OLG alle Dokumente nach Jaunde schickt zur Überprüfung, dann fehlt doch da die Hälfte?
Oder schickt die
ABH erst später diesen Fragebogen und alle anderen Dokumente direkt nach Jaunde zur Botschaft, vorbei am OLG, das nur für Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung, bzw. Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis zuständig ist und den restlichen Papierkram vorzugsweise gar nicht zu Gesicht bekommen möchte? (Jetzt, wo ich schreibe, fällt mir auf, daß dies u.U. meine wichtigste Frage sein könnte).
Der Fragebogen "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" fordert eine Unterschrift der Verlobten. Für den Fall, daß sie der deutschen Sprache nicht "mächtig" ist, mit einem "behilflichen" Dolmetscher.
Bin ich zu kleinkariert, wenn ich allein in dieser Anforderung potentielle Probleme sehe?
Wer beurteilt die Mächtigkeit der Sprache und wie?
Online ist auf der Seite des OLG folgendes hierzu zu lesen:
"Falls der ausländische Verlobte der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, ist sicherzustellen, dass ihm die Erklärung über die Vollmacht ordnungsgemäß übersetzt wird. Eine entsprechende Bestätigung ist der Unterschriftsbeglaubigung durch die deutsche Auslandsvertretung beizufügen. Erforderlichenfalls ist ein Dolmetscher beizuziehen"
Welcher Dolmetscher könnte das sein? Ein beeidigter?
Was bedeutet "ordnungsgemäß"? Die Cousine ist Deutschlehrerin dort. Wäre das ordnungsgemäß genug?
Weiterhin steht auf dem Merkblatt des OLG, eine beglaubigte Passkopie füge ich bei durch (Ankreuzfelder) a) dt. Auslandsvertretung und b) einen Notar.
Auch da hadere ich mit einer gewissen Unschärfe. Welcher Notar. Jeder, der dort Notar heißt? Oder ein dt. beeidigter Notar?
Dazu ist dann online beim OLG folgendes zu erfahren:
"Ausländische Verlobte haben ihre Identität und Staatsangehörigkeit durch Vorlage einer beglaubigten Fotokopie des gültigen Reisepasses (Auslandspass) nachzuweisen. Die beglaubigte Fotokopie ist [...] bei Aufenthalt im Ausland von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzufertigen." Aha, also NUR die Botschaft.
Naja, und so weiter halt. Die Befürchtung ist die, daß diese ausgedruckten Zettel u.U. nicht immer aktuell oder vollständig sind und man male sich aus, was passieren würde (Verzögerungen?) wenn man das nicht online durch Foren wie hier oder Behördenseiten abgleichen würde.
Angesichts der ohnehin üppigen Bearbeitungszeiträume sind wir halt etwas fokussiert auf die Ablieferung einer möglichst vollständigen "Aktenlage".
Im Grunde versucht mein Sohn nun, etwas Hilfe direkt beim OLG zu bekommen, einfach um Fehler zu vermeiden. Keine Ahnung, ob das funktioniert, bzw. ob die ihm überhaupt zuhören.
Bei der
ABH ist er jedenfalls schon abgeperlt. "Wir kommen erst ins Boot, wenn das OLG fertig ist".
Man hat ja außer Euch und ein bißchen Muße und Zeit in Google kaum mehr Möglichkeiten, an klärende Informationen zu gelangen.