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Anmeldung Eheschließung in Kamerun (Gelesen: 3.752 mal)
roseforest
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Antwort #15 - 27.09.2023 um 20:57:23
 
Ein Nachtrag auch von mir vllt ist es dann für ihn einfacher zu verstehen :

Gem.merkblatt der Botschaft muss folgendes für den Visa Antrag beigebracht werden:

"Verlobte: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung gem. § 13 Abs. 4 PStG"

So jetzt soll er das Standesamt fragen was er dafür dem Standesamt beibringen muss Smiley
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Antwort #16 - 27.09.2023 um 22:51:50
 
HajoS schrieb am 27.09.2023 um 11:38:54:
Vollmacht zur Anmeldung der Ehe nur mit einem vereidigten (!) Dolmetscher in Kamerun?
Gibt es eine mögliche Adressliste dieser Dolmetscher?
wo steht es dass es übersetzt sein muss. In meiner Stadt habe ich dass nicht gesehen.
Es gibt in Kamerun, Gabun, Sao Tomé und Príncipe, Äquatorialguinea, der Zentralafrikanischen Republik sowie im Tschad keine beeidigten Übersetzer. hier ist der Link https://jaunde.diplo.de/cm-de/service/-/2310092HajoS schrieb am 27.09.2023 um 11:38:54:
Hinweisblatt des Präsidenten des OLG Absatz D: "Sämtliche Urkunden sind in deutscher Sprache vorzulegen"
Also Geburtsurkunden, Schulzeugnisse, Ledigkeitsbescheinigung, Ehefähigkeit usw...?
Hierzu ist ein vereidigter Dolmetscher notwendig. **
In Deutschland, oder in Kamerun?


die Verlobte deines Sohnes muss diese Unterlagen nach Deutschland schicken und dein Sohn muss diese Dokumente auf Deutsch durch einen vereidigten Übersetzer übersetzen lassenHajoS schrieb am 27.09.2023 um 11:38:54:
Kostenübernahmeerklärung zur Prüfung:
Wo und wie ist diese abzugeben?


Beim Standesamt in Deustchland. Das Standesamt beauftragt die Botschaft in Jaunde die UP  über Vertrauensanwälte durchzuführenHajoS schrieb am 27.09.2023 um 11:38:54:
Auf dem Merkblatt zu Urkundenprüfung Punkt 3 ganz unten heißt es nun: Übersetzungen (aus dem frz. oder engl.) sind NICHT erforderlich.


Die Vertrauenanwälte können kein Deutsch in Kamerun deswegen wird das Standesamt in Deutschland lediglich die französichen Unterlagen zur UP nach Kamerun schicken.

PS: Wenn die Heirat in Deutschland stattfinden soll, müssen die Unterlagen aus Kamerun auf Deutsch übersetzt werden
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Antwort #17 - 27.09.2023 um 22:55:31
 
HajoS schrieb am 27.09.2023 um 19:34:53:
OLG (lediglich) Geburtsurkunde im Original und eine aktuelle Ledigkeitsbescheinigung

OLG kommt ins Spiel erst wenn die UP zu Ende ist
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HajoS
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Antwort #18 - 28.09.2023 um 08:13:57
 
Vielen, vielen Dank. Der Nebel lichtet sich.
Ich berichte gerne, wie es weiterging und lasse Euch jetzt (hoffentlich) eine Zeit lang in Ruhe. Smiley
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Antwort #19 - 28.09.2023 um 08:38:12
 
roseforest schrieb am 27.09.2023 um 20:48:09:
Also im Prinzip ist es so :
1. ... evtl Urkundenprüfung)
2. ... eventuell falls das Standesamt keine UP wollte 


Auf der Seite des OLG München steht explizit, dass in allen Fällen, in denen die Legalisation ausgesetzt ist, eine Urkundenprüfung gefordert wird. Siehe Allgemeine Hinweise im Ehefähigkeitsverfahren. Soweit ich weiß, fordern die zuständigen OLGs diese regelmäßig.

Steht auch auf der Seite für die notwendigen Unterlagen aus Kamerun:

Zitat:
C) Legalisation / Apostille / inhaltliche Überprüfung
Urkunden aus Kamerun werden derzeit nicht mehr mit einer Legalisation versehen. An
die Stelle der Legalisation tritt die inhaltliche Prüfung der Urkunden durch die deutsche
Botschaft in Jaunde/Kamerun.
Die inhaltliche Prüfung der Urkunden ist durch das Standesamt mit einem Amtshilfeersuchen an die deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zu veranlassen.
Hinsichtlich des erforderlichen Amtshilfeersuchens wird auf die Allgemeinen Hinweise,
Ziffer 4 (Legalisation, Apostille, inhaltliche Überprüfung und Kosten), Bezug genommen.

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Gruß
Tina
 
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Antwort #20 - 28.09.2023 um 11:01:11
 
Kurz und knapp:
Die UP dauert (je nach Quelle) zwischen 6 Wochen und 6 Monaten.
Die Wartezeit zur Terminvergabe bei der deutschen Botschaft derzeit 8 Monate.

Eine dahingehende Frage wurde bereits einmal so beantwortet:

Zitat:
Rubangame schrieb am 17.09.2023 um 18:55:04:
Ist es nun sinnvoll, parallel zur ausstehenden Entscheidung des OLG schon einmal einen Termin bei der Botschaft zu machen oder sollten wir die Entscheidung erst abwarten,

Hallo,
richtig ,abwarten,denn ihr habt ja noch keine Bescheinigung zur Eheschliessung,sondern nur den Hinweis einer Anmeldung zur Eheschliessung.
Wenn das mit dem OLG erledigt ist,bekommt ihr die Bescheinigung vom Standesamt,das die Eheschliessung stattfinden kann.


Ein Wartelistenplatz ist also prinzipiell nicht möglich, weil ggfls. ein Dokument fehlt, das in der veranschlagten Wartezeit zuverlässig vorgelegt werden kann?
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Antwort #21 - 28.09.2023 um 17:39:39
 
HajoS schrieb am 28.09.2023 um 11:01:11:
Kurz und knapp:
Die UP dauert (je nach Quelle) zwischen 6 Wochen und 6 Monaten.
Die Wartezeit zur Terminvergabe bei der deutschen Botschaft derzeit 8 Monate.

Eine dahingehende Frage wurde bereits einmal so beantwortet:


Ein Wartelistenplatz ist also prinzipiell nicht möglich, weil ggfls. ein Dokument fehlt, das in der veranschlagten Wartezeit zuverlässig vorgelegt werden kann?

Aus Erfahrung ist es ratsam zu warten, bis die UP zu Ende ist. Das Ende der UP wirst du auf jedenfalls erfahren, wenn der Vertrauenanwält die Referenzpersonen in Kamerun zu einem Interview einlädt. Du wirst vorher nicht erfahren, was der Stand der UP ist. Ab diesem Zeitpunkt kannst du dich in der Warteliste der Botschaft eintragen.
 
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Antwort #22 - 29.09.2023 um 17:33:42
 
Gut, vielen Dank.
Ich hoffe, ich nerve nicht, aber gestattet mir 3 weitere Fragen:

1) Auf dem Merkblatt der Botschaft (Vorbereitung des Visumantrags) steht am Schluß:
"Dokumente zur Urkundenüberprüfung werden durch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde nach Antragstellung angefordert."
Welche Antragstellung ist hier gemeint? Die des Visums auf der Botschaft? (Steht ja unter Visumantrag)
Aber das widerspräche ja der durch das STA veranlassten UP Monate davor. Ich bin verwirrt.

2) Nur zur Einschätzungen: Eine sog. Vorabzustimmung kann das Verfahren beschleunigen, aber...
  a) ...hat keine realistische Chance auf Erteilung?
  b) ...belastet die ABH zusätzlich und macht sie einem nicht gerade gewogen?
  c) ...verursacht Probleme mit der Botschaft, die dann angeblich erst recht rumzickt? (Hab ich zumindest im Netz mal so gelesen)

3) Hat jemand schonmal etwas von einem "Sondervisum" Einreisen von unverheirateten Partnern gehört? Es soll angeblich dazu dienen, relativ unproblematische Besuche des ausländ. Verlobten bei laufendem Heiratsvisumverfahren zu ermöglichen, sofern eine langfristig angelegte Beziehung nachgewiesen werden kann. (inkl. Merkblatt und Formular)

Versteht uns nicht falsch, wir versuchen nichts krummes, keine anwaltlichen Holzhammermethoden, keine Kniffe und Tricks.
Verpasste Chancen aus Unkenntnis sind nur so schmerzhaft, daß man lieber 3 Fragen zu viel stellt, als eine zu wenig.
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Antwort #23 - 29.09.2023 um 18:06:24
 
Nunja die Botschaft hat ja leider keine getrennten Merkblätter für Eheschließung in D und Familienzusammenführung.

Beispiel ihr hättet im Ausland geheiratet dann wäre ja das Standesamt in D gar nicht involviert, dann würde die Botschaft die UP nach Visumantrag veranlassen.

Zur Vorabzustimnung: Meine Meinung ob die ABH den Antrag nun vorher prüft oder nach Visa Antragsstellung macht ja eig wenig Unterschied. In der Regel wird das aber nur bei besonderen Situationen gegeben. Die erkenne ich hier nun absolut nicht Zwinkernd. Zumal einige ABHs auch gerne nochmal zur Sicherheit dich fragen ob die Dame immernoch nach D kommen soll wenn sie den Antrag auf den Tisch bekommen von der botschaft. Aber nett fragen kostet ja nix .

Das "sondervisum" was du erwähnst gab es während Corona, da durften ja drittetaatler gar nicht einreisen "unverheiratete Paare" war z.b. eine Ausnahme.

Aber: sie kann natürlich ein ganz normales Schengen Visum beantragen für max 3 Monate wo du sie einlädst. Sie muss dann aber wieder ausreisen egal ob ihr geheiratet habt oder nicht. Da könnt ihr ja ehrlich auch sagen die UP und Visum dauert so lange ihr wollt euch vorher sehen in D. Kann man probieren kann aber auch abgelehnt werden. (Ablehnung halte ich für wahrscheinlich, bei meiner damals noch Verlobten aus den Phils hat es so jedoch funktioniert))
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Antwort #24 - 30.09.2023 um 00:10:47
 
HajoS schrieb am 29.09.2023 um 17:33:42:
1) Auf dem Merkblatt der Botschaft (Vorbereitung des Visumantrags) steht am Schluß:
"Dokumente zur Urkundenüberprüfung werden durch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde nach Antragstellung angefordert."
Welche Antragstellung ist hier gemeint? Die des Visums auf der Botschaft? (Steht ja unter Visumantrag)
Aber das widerspräche ja der durch das STA veranlassten UP Monate davor. Ich bin verwirrt

Hier geht es um die Familienzusamenführung. Ein Antrag auf die FZF erfolgt wenn beide geheiratet haben und wird in Kamerun getan. Das Heiratsvisum wird aus Deutschland angestoßen. Bei der FZF wird die UP nach der Heirat durchgeführt  und bei Heiratsvisum wird die UP vor der Heirat gemacht.HajoS schrieb am 29.09.2023 um 17:33:42:
) Nur zur Einschätzungen: Eine sog. Vorabzustimmung kann das Verfahren beschleunigen, aber...
  a) ...hat keine realistische Chance auf Erteilung?
  b) ...belastet die ABH zusätzlich und macht sie einem nicht gerade gewogen?
  c) ...verursacht Probleme mit der Botschaft, die dann angeblich erst recht rumzickt? (Hab ich zumindest im Netz mal so gelesen)

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird es funktionieren. Man kann parallel mehrere Anträge stellen.HajoS schrieb am 29.09.2023 um 17:33:42:
"Sondervisum" Einreisen von unverheirateten Partnern

ich habe gegoogelt, anscheinend gibt es so ein Visum aber unter Voraussetzung: Wer aus einem Drittstaat kommt und eine dauerhafte Partnerschaft mit mindestens einem vorherigen persönlichen Treffen in Deutschland oder einen vorherigen gemeinsamen Wohnsitz im Ausland nachweisen kann.

Wenn es nicht funktionniert, können Sie über ein Touristenvisum versuchen. Das erste Mal wird Sie drei Monate kriegen. Dann das nächste Mal ein Touristenvisum für ein Jahr beantragen oder sogar zwei Jahre.
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Antwort #25 - 30.09.2023 um 17:23:53
 
edson schrieb am 30.09.2023 um 00:10:47:
Wenn es nicht funktionniert, können Sie über ein Touristenvisum versuchen. Das erste Mal wird Sie drei Monate kriegen. Dann das nächste Mal ein Touristenvisum für ein Jahr beantragen oder sogar zwei Jahre. 


Echt jetzt? Ich war der festen Überzeugung, ein Heiratsvisum "blockiere" sämtliche anderen Visa und eine simultane Beantragung von Heirats- und Shegenvisum grenze an ein Kapitalverbrechen.
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Antwort #26 - 30.09.2023 um 19:05:04
 
roseforest schrieb am 29.09.2023 um 18:06:24:
Nunja die Botschaft hat ja leider keine getrennten Merkblätter für Eheschließung in D und Familienzusammenführung.
[...]
Sie muss dann aber wieder ausreisen egal ob ihr geheiratet habt oder nicht. Da könnt ihr ja ehrlich auch sagen die UP und Visum dauert so lange ihr wollt euch vorher sehen in D. Kann man probieren kann aber auch abgelehnt werden. (Ablehnung halte ich für wahrscheinlich, bei meiner damals noch Verlobten aus den Phils hat es so jedoch funktioniert))

Ok, vielen Dank, das klärt einiges auf.
Und das mit dem Touristenvisum finde ich nahezu unglaublich, humanisiert jedoch die Wartezeit deutlich - wenn es klappt.
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Antwort #27 - 30.09.2023 um 19:38:42
 
Ein "Sondervisum" gab es tatsächlich für unverheiratete Paare während der Pandemie-Einschränkungen.
Vergangenheit.

Ein Schengenvisum und ein nationales Visum schließen einander nicht aus. Ein solches "Pärchen" ist aber sehr von den Umständen des Einzelfalles abhängig:

Denn für die Erteilung eines Schengen-Visums ist glaubhafte Rückkehrbereitschaft Voraussetzung.
Wenn es in einem Herkunftsland aber schon schwierig ist, die Rückkehrbereitschaft für einfache Kurzreisen glaubhaft zu machen, wie macht man das dann mit dokumentiertem Willen zum baldigen Daueraufenthalt in Deutschland?

Es gab auch schon Fälle, wo vor der Annahme eines nationalen Antrags gefordert wurde, einen Antrag auf Annullierung eines vorhandenen Schengen-Visums zu unterschreiben.
(Das ist lediglich die Nennung eines Faktes - bitte möglichst keine Diskussion hierzu, ja?)


Natürlich kann man argumentieren, dass der Antrag auf "Heiratsvisum" schon den Willen zu gesetzestreuem Verhalten belegt.
Je teurer aber zum Beispiel Flugtickets sind, desto öfter wird es schon Fälle gegeben haben, in denen dann mit eben diesem Argument um "bitte keine Rückreise" gebettelt wurde. Entsprechende Erfahrungswerte entwerten dann das vorstehende Argument.

Kurz: Ob ein Schengenvisum neben während eines laufenden nationalen Visumverfahrens möglich ist, hängt sehr von vielen Umständen ab.
Verlassen sollte man sich nicht auf eine solche Möglichkeit, solange man das Visum nicht in der Hand hat.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #28 - 30.09.2023 um 20:20:05
 
@petersburger richtig das stimmt, allerdings wenn die Botschaft nicht weit weg ist - warum nicht probieren Smiley. Vorteil ist auch der Antrag wird in der Regel innerhalb 2 Woche entscheiden.
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Antwort #29 - 02.10.2023 um 08:23:42
 
Petersburger schrieb am 30.09.2023 um 19:38:42:
Es gab auch schon Fälle, wo vor der Annahme eines nationalen Antrags gefordert wurde, einen Antrag auf Annullierung eines vorhandenen Schengen-Visums zu unterschreiben.

Alles klar, vielen Dank. Bei einer abzusehenden Bearbeitungsdauer von 2 Jahren kann/darf dann zumindest nach 6-8 Monaten mal schüchtern nach einer Besuchsreise angefragt werden. Das ist der wichtige Kern der Nachricht.

roseforest schrieb am 30.09.2023 um 20:20:05:
...wenn die Botschaft nicht weit weg ist - warum nicht probieren. Vorteil ist auch der Antrag wird in der Regel innerhalb 2 Woche entscheiden. 

Die Botschaft liegt quasi um die Ecke der Verlobten. Die Terminwartezeit für ein Shengenvisum liegt mit 5 Monaten 3 Monate unter jener der Familienzusammenfühung. Einen Versuch ist es wert.

Nach dem ja sein aktuelles Kamerunvisum noch bis Ende Januar gilt, fliegt er nach Weihnachten erstmal wieder runter. Irgendwie werden die die Wartezeit schon rumkriegen: Danke für Eure Hilfe.
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