lottchen schrieb am 22.09.2023 um 10:59:11:Auf dem Visum selber steht der Zeitraum drauf. Von-bis. Taggenau. Und in dieserm konkreten Zeitraum ist es gültig, in diesem konkreten Zeitraum darf sich der Visumsinhaber in D aufhalten.
nein, da ist auch zu beachten, dass die Aufenthaltsdauer explizit draufsteht und Gültigkeitsdauer länger als 90 Tage sein kann
Die Gültigkeit kann ja auch mehr als 3 Monate betragen, aber die Aufenthaltsdauer darf in dieser Zeit nicht überschritten werden.
Bspl: siehe Bild
Das Visum im Bspl ist gültig von 9 Jan bis 8 Apr. = hier 3 Monate aber 92 Tage; max. Aufenthaltsdauer von 90 Tagen --> Die Gültigkeitdauer ist länger als die erlaubte Aufenthaltsdauer.
lottchen schrieb am 22.09.2023 um 10:59:11:reicht es auch den Antrag am letzten Tag einzuwerfen oder am letzten Tag den Antrag mündlich zu stellen.
Am letzten Tag der erlaubten Aufenthaltsdauer, besser früher
Ab Antragstellung bleibt das Visum gültig und der Aufenthalt erlaubt bis über den Antrag entschieden wird.
man sollte aber einen Nachweis für den Zeitpunkt der Antragstellung haben, wenn man das auf den letzten Drücker macht
(Zeugen, Einschreibbrief mit Rückschein, Bestögigung des Pförtners ....)