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Gültigkeitsdauer Visum zur Eheschließung (Gelesen: 2.510 mal)
uwe1122
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Antwort #15 - 08.10.2023 um 06:32:51
 
Petersburger schrieb am 07.10.2023 um 22:02:02:
Steht das Kreuz bei einer der beiden anderen Varianten, ist das Papier außerhalb des Bundesgebiets wertlos!


Mal zur Veranschaulichung was genau gemeint ist.

...
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Andreas89
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Antwort #16 - 17.10.2023 um 20:54:18
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Erhält man die Fiktionsbescheinigung sofort bei Beantragung der Aufenthaltserlaubnis oder ist dieses ebenfalls mit einer Wartezeit verbunden?

Ab wann darf meine Verlobte arbeiten und ihre Tochter einen Kindergarten besuchen?
Mit dem Heiratsvisum, mit der Fiktionsbescheinigung oder erst wenn das Aufenthalterlaubnis erteilt wurde?
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Aras
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Antwort #17 - 17.10.2023 um 21:00:16
 
Auf einem Heiratsvisum ist keine Arbeitserlaubnis vermerkt. Also kann deine Verlobte nicht automatisch arbeiten.

Die Fiktionsbescheinigung solltest du im Zweifel ausdrücklich fordern. Manche ABHs erteilen diese sofort, manche nicht.

Und dann sagst du, dass auf die Fiktionsbescheinigung bitte auch eine Arbeitserlaubnis vermerkt werden soll. Dort im Feld "Nebenbestimmungen".

Für den Kindergartenbesuch ist die Arbeitserlaubnis glaube ich nicht notwendig. Gibt ja Bundesländer wo der Kindergartenbesuch kostenfrei ist. Da kommt es idR auf den gemeldeten Wohnsitz an.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #18 - 17.10.2023 um 21:51:04
 
Wir hatten damals vor 2 Jahren ein Visum für die Eheschließung bekommen das war 6 Monate gültig. Also von bis Datum und bei Dauer stand *. Bei einem D Visum sind doch die 90 Tage Regel egal oder nicht ? Natürlich wenn 90 Tage drin stehen würde und der Zeitraum wäre länger wäre das sehr verwirrend da stimmte ich zu.

Die ABH wollte auch keine Fiktionsbescheinigung ausstellen mit dem Argument das Visum ist noch 5 Monate gültig das braucht sie nicht .

Statt dessen hatten wir ein formloses Schreiben (kostenlos) mitbekommen wo stand dass Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Wurde vom AG auch akzeptiert und wir hatten keine Probleme. (Natürlich erst nach der Hochzeit beim Termin für den AT)

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