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Sprachkurs Visum zu Heiratsvisum (Thailländerin) (Gelesen: 2.189 mal)
Themen Beschreibung: Wie kann meine Freundin in Deutschland bleiben (Sprachkurs Visum)
locke552
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i4a rocks!


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02.10.2023 um 13:25:49
 
Hallo liebe Leute,

Ich habe vor einigen Monaten meine Freundin aus Thailand in Deutschland kennengelernt.
Leider hat sie nur ein Visum für ein Sprachkurs und muss in 3 Monaten laut diesem zurück nach Thailand. Möchte jedoch gerne hier bleiben.

Sie hat in Thailand ein Studium absolviert, welches wir hier anscheinend auch anerkennen könnten.

Wir würden auch heiraten, auch in Dänemark, da es in Deutschland schwer werden würde, da auch ich nicht-Eu Bürger bin allerdings hier geboren und aufgewachsen bin.

Würde das ihr den ständigen Aufenthalt überhaupt ermöglichen?

Gibt es noch andere Möglichkeiten, vllt sogar ohne Hochzeit?

Und müsste sie im Falle einer Heirat nach dem Visum wieder zurück?
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reinhard
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Antwort #1 - 02.10.2023 um 14:04:44
 
Sie muss auf jeden Fall zurück.

Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis ist ein D-Visum (Einwanderungsvisum). Sie hat ein C-Visum beantragt und unterschrieben, dass sie weiß, dass sie zurück muss. Das hat sie außerdem zugesagt.

Falls sie die Abschiebung riskiert, bekommt sie eine Sperre von zwei bis drei Jahren und kann das Einwanderungsvisum erst danach beantragen.

Übrigens: Heiraten in Deutschland ist einfacher für das Leben danach. Sobald das alles vorbereitet ist, bekommt sie auch als Nicht-Ehefrau in Thailand ein Visum zum Zuzug.
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locke552
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 02.10.2023 um 14:12:57
 
Verstehe, vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort, also es gibt keine Möglichkeit das, dass ganze nahtlos von Staaten geht ohne das sie zwischen durch wieder zurück nach Thailand geht?

Wie sollten wir das am besten machen von der Chronologie her, sollten wir versuchen vor ihrer Rückkehr zu heiraten oder dannach?
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reinhard
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Antwort #3 - 02.10.2023 um 14:23:44
 
Doch, es geht nahtlos, wenn sie bei der Antragstellung das dafür vorgesehene Visum beantragt.

Wenn sie ausfüllt, dass sie nur kurz Deutsch lernen will, danach aber mit Sicherheit zurückkehren will – dann muss sie sich auch daran halten. Also: Deutsch lernen, pünktlich zurückkehren.

Wenn sie bleiben will, muss sie das andere Formular ausfüllen und das andere Visum beantragen.

Chronologie: Ihr solltet zum Standesamt gehen und klären, welche Dokumente Dein Standesamt von Euch beiden haben will. Oft ist es so, dass sie einige davon persönlich in Thailand besorgen muss. Dann ist die Reihenfolge klar. Aber auch so ist ein Besuchsvisum meistens zeitlich zu knapp. Für eine Heirat in DK braucht Ihr ja auch viel länger als drei Monate, das fällt für diesen Besuch aus.
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locke552
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Antwort #4 - 02.10.2023 um 14:33:54
 
Verstehe , vielen Dank nochmal.

„Das andere“ bedeutet konkret welches?
Sorry bin absoluter Laie.

Und das Mädel ist ein einfaches Mädchen, dass mit ihrer Familie ihr ganzes Geld zusammen gelegt hat um ihr den Traum vom Leben in Deutschland zu ermöglichen.

Die haben leider auch gar keine Ahnung oder Kontakte.
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Antwort #5 - 02.10.2023 um 14:48:04
 
locke552 schrieb am 02.10.2023 um 14:33:54:
„Das andere“ bedeutet konkret welches

nationales Visum Typ D:
FZF Visum, wenn bereits verheiratet
Eheschliessungsvisum, wenn hier geheiratet werden soll
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Antwort #6 - 02.10.2023 um 16:07:32
 
Entweder hast Du nicht genau genug formuliert oder meine Vorredner haben nicht aufmerksam genug gelesen:

Was für ein Visum ist denn konkret im Pass? Welcher Typ, für welche Dauer?

Die bisherigen Auskünfte gehen von einem Schengen-Visum aus, das ich aus dem Startbeitrag aber nicht herauslese.
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reinhard
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Antwort #7 - 02.10.2023 um 16:24:59
 
Deshalb hatte ich auch schon von »C-Visum« und »D-Visum« geschrieben, weil das ja auf dem Visum draufsteht und locke552 einfach nachsehen (und widersprechen) kann.
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Antwort #8 - 02.10.2023 um 20:29:08
 
Mein Fehler.
Also auf dem Visum steht ganz oben ein grünes D, weiß nicht ob das für Deutschland steht

Ansonsten steht da Sprachkurs gemäß paragraph 16f.

Danke euch allen für die Antworten.

Edit: hab es gefunden steht Art des Visums: D.

Macht es das einfacher?

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Antwort #9 - 02.10.2023 um 22:09:39
 
Ja, tut es.

Im Fall einer Heirat kann sie ohne neues Visumverfahren einen Aufenthaltstitel als Ehefrau bekommen.
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Antwort #10 - 03.10.2023 um 11:36:46
 
locke552 schrieb am 02.10.2023 um 20:29:08:
Also auf dem Visum steht ganz oben ein grünes D, weiß nicht ob das für Deutschland steht

Macht es das einfacher?



Das steht nicht für Deutschland, sondern es handelt sich um ein Einwanderungsvisum. Alle anderen EU-Länder kennzeichnen ein Besuchsvisum mit dem »C« und ein Einwanderungsvisum mit einem »D«.

Dann kann sie also nach der Heirat die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung in Deutschland beantragen, allerdings muss die Aufenthaltserlaubnis für den Sprachkurs noch gültig sein.

Sie reist immer mit einem Visum ein und beantragt dann so bald wie möglich eine Aufenthaltserlaubnis.
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Antwort #11 - 03.10.2023 um 16:14:46
 
locke552 schrieb am 02.10.2023 um 20:29:08:
Also auf dem Visum steht ganz oben ein grünes D, weiß nicht ob das für Deutschland steht 

Steht es.

Der Visumtyp steht weiter unten, unter den Gültigkeitsdaten.
Außerdem in der maschinenlesbaren Zeile als zweiter Buchstabe (nach dem V für Visum).
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Antwort #12 - 04.10.2023 um 05:42:29
 
Mit dem Visum für Sprachkurs wird Deutsch A1 bei ihr ja wohl kein Thema sein aber Du wirst dann auch noch gesicherten Lebensunterhalt nachweisen müssen. Sprich, Du musst ausreichend verdienen (ohne Probezeit, unbefristet, wobei es da auch Ausnahmen gibt) und ausreichend Wohnraum haben.
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Antwort #13 - 08.10.2023 um 01:42:10
 
Sie befindet sich in Deutschland mit einem nationalen Visum.
Wenn sie dann hier während der Gültigkeit dieses Visums heiraten, muss sie danach für die Ausstellung der AE nach §28 AufenthG weder im Besitz von Sprachkenntnissen sein, noch muss der LU gesichert sein, noch muss ausreichend Wohnraum nachgewiesen werden.
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Antwort #14 - 08.10.2023 um 01:54:45
 
locke552 ist israelischer Staatsbürger, kein Deutscher. Also §30.
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