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Auslaenderbehoerde will AT nicht erteilen (Gelesen: 4.160 mal)
BlaueQualle
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i4a rocks!


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19.09.2023 um 12:39:09
 
Hallo,
und zwar brauche ich mal ein paar Ratschlaege, denn wir wissen derzeit nicht wie es weitergehen soll.

Also zur Vorgeschichte:
Meine Freundin kommt aus den Philippinen. Wir sind zusammen mit Schengenvisum eingereist fuer 30 Tage um in Deutschland Urlaub zu machen. Meine Oma hat eine Verpflichtungserklaerung fuer sie unterschrieben.
Waehrend des Aufenthalts haben wir festgestellt, dass sie schwanger ist. Da sie bereits in der Vergangenheit bei ihrer ersten Schwangerschaft (Das andere Kind ist mittlerweile 5 und wir wollen ihn nach Deutschland holen sobald sie ihren AT hat) auf den Philippinen fast gestorben waere aufgrund schlechter medizinischer Versorgung, hatte sie Angst und wir entschieden und hier zu bleiben. Sie blieb also illegal bis zur Geburt hier.
Die Geburt in Deutschland haben meine Familie und ich zusammen bezahlt. Das war im Februar dieses Jahres.

Dann haben wir nach der Geburt eine Anwaeltin eingeschaltet die uns beim Antrag auf Aufenthaltstitel helfen wollte. Mit ihrer Hilfe bekam sie kurze Zeit spaeter eine Duldung. Diese ist auch bis jetzt immernoch gueltig. Die Anwaeltin informierte uns dann, dass sie auch Leistungen vom Sozialamt bekommen kann. Also Asylbewerber Leistungen. Diese haben wir auch beantragt und genehmigt bekommen. Ich selber bin aufgrund einer Behinderung Erwerbsunfaehig und bekomme seit einiger Zeit Grundsicherung. Wir haben auch seit ein paar Monaten eine eigene Wohnung. Die Haelfte der Miete kommt von meinem Geld und die andere Haelfte von den Sozialleistungen meiner Freundin.

Dann musste sie eine Urkundenpruefung machen wegen ihrer philippinischen Geburtsurkunde. Diese dauerte auch 6 Monate. Ist aber nun fertig.

Fuer das Kind habe ich eine Vaterschaftanerkennung und Sorgerrechtserklaerung gemacht. Das Kind hat auch schon einen deutschen Reisepass. Ist also deutscher Staatsbueger.

Jetzt hatten wir vor einem Monat endlich den Termin zum Antrag des AT bei der Auslaenderbehoerde. Es wurden Fingerabdruecke genommen, Passbilder abgegeben usw.
Wir fragten auch nach einer Fiktionsbescheinigung, aber diese wurde direkt abgelehnt.

Jedenfalls haben wir nun auch die Ablehnung des Aufenthaltstitels bekommen. Mit dem Grund, dass sie zurueck auf die Philippinen fliegen muss und von dort aus ein Visum zur Familienzusammenfuehrung beantragen muss.

Dies ist in unserer Situation aber unmoeglich, da sie nicht so lange vom Baby getrennt sein darf. Sie stillt noch und das Baby ist sehr auf sie fixiert. Und sie moechte auch das Baby nicht zurueck lassen. Es mitzunehmen ist auch keine Option, da es erst 7 Monate alt ist und noch nichtmal alle Impfungen bekommen hat. Auch moechte ich als sorgeberechtigter Vater nicht, dass das Baby jetzt auf die Philippinen fliegt.

Unsere Anwaeltin meint wir muessen nun klagen und eventuell vor Gericht gehen, aber sie denkt dass sie den AT wahrscheinlich bekommen wird. Sie hat ja ein Recht darauf.

Wir waren auch gestern nochmal bei der Auslaenderbehoerde um ihre Duldung zu verlaengern. Dort war niemand mehr bereit mit uns zu sprechen. Uns wurde gesagt, dass sie nur noch ueber unsere Anwaeltin kommunizieren werden und wir dort nicht mehr auftauchen sollen. Sie sagten nur "Von unserer Seite aus ist alles gesagt und die Sache erledigt. Wir sprechen nicht mehr mit Ihnen".

Wieso weiss ich absolut nicht. Die wollen scheinbar nicht, dass sie den AT erhaelt.

Heute kam noch ein Brief vom Sozialamt in dem stand, dass meiner Freundin die Leistungen ab sofort gestrichen werden, weil sie Auslaenderbehoerde das Sozialamt ueber die Verpflichtungserklaerung meiner Oma informiert hat. Jetzt wollen die ausserdem das komplette Geld von meiner Oma wieder haben. Es handelt sich dabei um mindestens 5,000 Euro.
Meine Oma hat aber selber kaum Geld und ist auch bereits verschuldet.

Aber wahrscheinlich wird sie jetzt in Insolvenz gehen muessen oder?

Naja, jedenfalls... sollte es wirklich noch Monate dauern bis der AT meiner Freundin kommt, dann haetten wir so lange nicht genuegend Geld. Aufgrund meiner Behinderung reichen meine Leistungen der Grundsicherung gerade mal fuer die Miete aus. Wenn ich die Miete davon zahle haben wir aber danach garnichts mehr an Geld fuer Lebensmittel oder fuers Baby.

Und meine Oma kann uns definitiv nichts geben. Da sich seit Abgabe der Verpflichtungserklaerung ihre finanzielle Situation geaendert hat und sie selber kaum Geld zum leben hat.

Was waere nun die beste Loesung?

Meine Frau kann auf keinen Fall jetzt zurueck fliegen. Sie und das Baby waeren auf den Philippinen nichtmal krankenversichert. Sie haette dort keine Unterkunft mehr da die Eltern umgezogen sind und Geld haette sie auch keines.

Unser Baby ist Deutsch und hat einen deutschen Pass und normalerweise sollte meine Freundin doch einen AT bekommen. Ich kenne aehnliche Faelle wo dies problemlos geklappt hat, aber unsere Auslaenderbehoerde moechte meiner Frau den AT nicht erteilen.

Als ich denen gestern sagte, dass meine Freundin mittlerweile auch gerne arbeiten will kam als Antwort nur "Ihre Freundin kann froh sein, dass sie noch hier ist. Sie hat ueberhaupt keine Ansprueche zu stellen".
Also sie bekommt weiterhin die Duldung verlaengert, aber einen AT wollen sie ihr nicht erteilen.

Hat jemand ein paar Ratschlaege was wir in unserer Situation tun sollen? Vor allem, wenn es wirklich noch so lange dauern sollte mit Klage und Gerichtsverhandlung wuessten wir wirklich nicht wie wir mit so wenig Geld ueberlegen sollen.
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Puncherfaust
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Antwort #1 - 19.09.2023 um 13:50:58
 
Es gibt die Möglichkeit, dass die ABH gem. § 5 II S. 2 AufenthG auf die Einreise mit dem erforderlichen Visum verzichtet. Das ist aber eine Ermessensentscheidung der ABH und dieses Ermessen scheint sie ja nicht zu eurem Gunsten auszulegen.

Alternativ kann ich nur raten über den Anwalt anzustoßen, dass die ABH eine Vorabzustimmung für das Visum an die Deutsche Botschaft in den Philippinen übersendet. Dies würde des Beteiligungsverfahren bei der Visumsbeantragung bereits erledigen, was für eine schnelle Visumserteilung sorgen würde. Deine Freundin könnte sich dann im Vorfeld einen Termin bei der Botschaft besorgen und dann passend ausreisen und anschließend mit dem Visum wieder einreisen. Im Optimalfall ist sie dann nur wenige Tage weg.

Sparst dir eine Menge Zeit und Ärger mit und ob das Gericht für euch entscheiden würde bei einer Klage ist ja auch nicht in Stein gemeißelt. Die grundsätzliche Visumspflicht existiert ja nicht grundlos.

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roseforest
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Antwort #2 - 19.09.2023 um 13:57:31
 
Aber gilt denn hier nicht Nr 5?

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/aufenthaltsverordnung...

Oder übersehe ich was ?
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Antwort #3 - 19.09.2023 um 14:37:25
 
Ich denke die ABH macht das richtig.

Natürlich sprechen die nicht mehr mit euch, da ihr einen Anwalt habt. Das nennt sich Umgehungsverbot und soll davor schützen, dass die Behörde auf euch zu eurem Nachteil einwirkt.

Mit einer Duldung darf sie sich in Deutschland aufhalten und sich um ihr Kind kümmern. Das Deutsche Kind hat einen Anspruch auf seine Mutter. Dass die Mutter jetzt arbeiten will, ist tatsächlich egal.

Also klagen wäre ne Möglichkeit.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 19.09.2023 um 15:16:29
 
roseforest schrieb am 19.09.2023 um 13:57:31:
Aber gilt denn hier nicht Nr 5?

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/aufenthaltsverordnung...

Oder übersehe ich was ?


Nr. 5 bezieht sich auf den von mir genannten § 5 II S. 2 AufenthG. Die Möglichkeit auf diesem Weg eine Aufenthaltserlaubnis einzuholen besteht ja auch grundsätzlich, allerdings im Ermessen der ABH. Diese kann auf die Nachholung des Visumsverfahrens verzichten. Muss sie aber nicht.

So von Außen betrachtet anhand der genannten Informationen kann ich die Entscheidung der ABH auch nachvollziehen. Deshalb würde ich da den von mir skizzierten Weg versuchen zu nehmen mit der Vorabzustimmung. Die Klage sehe ich da längst nicht so deutlich erfolgsversprechend wie die Anwältin. Wie gesagt, anhand der genannten Informationen. 

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lottchen
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Antwort #5 - 19.09.2023 um 15:19:27
 
BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 12:39:09:
Unsere Anwaeltin meint wir muessen nun klagen und eventuell vor Gericht gehen, aber sie denkt dass sie den AT wahrscheinlich bekommen wird. Sie hat ja ein Recht darauf.


Sie hätte ein Recht darauf wenn sie mit dem richtigen Visum eingereist wäre. Da sie es nicht ist und die ABH auch nicht bereit ist ihr ohne Nachholung des Visumsverfahrens eine AE zu geben (was rechtlich auch nicht zu beanstanden ist) hat sie jetzt eigentlich nur 4 Möglichkeiten:
1.) Ihr zieht um in eine Gegend, wo eine andere ABH zuständig ist. Und stellt den Antrag nochmal. Ob diese dann anders entscheidet ist völlig ungewiss.
2.) Sie fragt ob ihr die ABH eine Vorabzustimmung gibt. Wenn ja organisiert sie sich den Termin vor Ort in der Botschaft und reist kurz vorher zurück, muss vielleicht nur ein paar Tage dort verbringen und kommt mit Visum wieder. Das kann sie ja zumindest soweit aufschieben bis sie abgestillt hat und das Kind auch mal kurze Zeit ohne die Mutter auskommen kann. Natürlich kosten die Flüge und die paar Tag Unterkunft+ Essen auch Geld was ihr auftreiben müsstet. Ganz problematisch wird es wenn die ABH die Vorabzustimmung ablehnt. 
3.) Sie klagt (Tenor: Es ist dem kleinen deutschen Kind nicht zuzumuten wenige Wochen oder Monate ohne die Mutter auskommen zu müssen) und hofft ein ein postives Urteil.
4.) Sie lebt weiter als Geduldete. Dann muss die Oma aber weiter mit ihrer VE für ihren LU aufkommen.

Egal wie rum man es dreht, die Möglichkeiten sind alle nicht berauschend und wegen Eurer eingeschränkten finanziellen Mittel ist auch nicht alles realisierbar. Letzteres wird sich aber auch nicht ändern solange sie hier nur geduldet ist.
Vertraut ihr der Anwältin? Dann würde ich das zusammen mit ihr entscheiden.
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BlaueQualle
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Antwort #6 - 19.09.2023 um 16:00:51
 
Also ich finde das unmenschlich was die Ausländerbehörde macht.
Es gibt keine andere Möglichkeit als hier zu bleiben.
Meine Anwältin hat uns damals als wir sie zum ersten mal getroffen haben gesagt, dass sie zu 100% micht mehr ausreisen muss und hier bleiben kann. Das war das erste was sie gesagt hat. Sie meinte sie hat solche Fälle schon oft gehabt und bei einem deutschen Kind wird das früher oder später immer genehmigt.

Da ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung auch Schwierigkeiten im Alltag habe, kann man das auch als Argument nutzen, dass ich mich nicht ohne die Hilfe meiner Freundin um das Baby kümmern kann.

Irgendeine Lösung muss es ja dafür geben.
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Antwort #7 - 19.09.2023 um 16:10:55
 
Die Möglichkeiten hat dir lottchen aufgezeigt. Natürlich ist es möglich, dass früher oder später irgendwann mal der AT erteilt werden würde. Das kann aber bedeuten. dass sie über Jahre geduldet ist und in der Zeit die Oma den Lebensunterhalt sicherstellen muss.

Sie kann ja auch mit dem Baby ausreisen, dann musst du dich nicht alleine kümmern wenn du das nicht kannst. Oder ihr reist direkt zu dritt. Da während der 30 Tage Aufenthalt die Schwangerschaft festgestellt wurde musst du vmtl. ja auch schon in der Vergangenheit dort gewesen sein.
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Antwort #8 - 19.09.2023 um 16:21:17
 
BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 12:39:09:
(Das andere Kind ist mittlerweile 5 und wir wollen ihn nach Deutschland holen sobald sie ihren AT hat) 

Da kann man auch nur hoffen, dass sie mit der Argumentation "Das deutsche Kind hat ein Anrecht auf seine Mutter und der Mutter ist es nicht zuzumuten zwischen ihrem deutschen und dem ausländischen Kind zu entscheiden" durchkommt. Ansonsten wird das die nächste Klage, die ihr führen müsst. Hat sie alleiniges Sorgerecht für das 5-jährige Kind? Wenn nein, braucht sie die Genehmigung des Vaters für die Ausreise.

Dieses Kind dürfte eine Klage auf AE für Deine Freundin auch nicht unbedingt verbessern. Ohne dieses Kind kann sie leben (tut sie ja seit mindestens 16 Monaten), aber ohne das andere (deutsche) nicht mal kurzzeitig?
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Antwort #9 - 19.09.2023 um 16:31:14
 
Es ist immer schwierig, wenn eine Anwältin in solch einem Fall sagt, das "klappt garantiert". Tut es nämlich oft, aber längst nicht immer.

Sie braucht für die Aufenthaltserlaubnis das D-Visum, das ist in Manila beantragen muss. Die Ausländerbehörde darf darauf verzichten, ein Kleinkind ist eine mögliche Begründung.

Aber sie hätte dafür in einem legalen Zustand (Laufzeit des Besuchsvisums) hingehen und fragen müssen. Nicht einfach illegal hier bleiben und sich nach der Geburt melden – das sorgt bei der Ausländerbehörde nicht für gute Laune, wenn sich jemand so überhaupt nicht für die rechtliche Situation interessiert.

Die Einstellung der Hilfe durch das Sozialamt ist illegal, das darf das Sozialamt nicht. Allerdings muss die Oma, die die Bürgschaft unterschrieben hat, alles erstatten. Insofern wäre es gut, möglichst wenig Kosten zu verursachen, bald zu arbeiten und alles zurückzuzahlen.
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Antwort #10 - 19.09.2023 um 16:31:20
 
BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 16:00:51:
Also ich finde das unmenschlich was die Ausländerbehörde macht.
Es gibt keine andere Möglichkeit als hier zu bleiben.
Meine Anwältin hat uns damals als wir sie zum ersten mal getroffen haben gesagt, dass sie zu 100% micht mehr ausreisen muss und hier bleiben kann. Das war das erste was sie gesagt hat. Sie meinte sie hat solche Fälle schon oft gehabt und bei einem deutschen Kind wird das früher oder später immer genehmigt.



Irgendeine Lösung muss es ja dafür geben.


Man hat dir hier und auch in anderen Foren im Vorfeld gesagt, dass diese Geschichte so nicht läuft und das deine Oma haftbar ist, wenn sie eine VE abgibt...du hast es trotzdem gemacht und hast jetzt das Problem am Hals...dazu deine Oma in die Armut getrieben! Das ist dumm gelaufen, wurde dir aber voraus gesagt!
Es läuft jetzt wie die ABH es vorschlägt und wie es Gesetz ist oder deine Freundin / Frau bleibt weiter illegal!
Klagen geht auch, wird aber auch keinen Sinn machen....und vom Sozialamt gibt es auch nichts mehr


Zitat:
Da ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung auch Schwierigkeiten im Alltag habe, kann man das auch als Argument nutzen, dass ich mich nicht ohne die Hilfe meiner Freundin um das Baby kümmern kann.

Na ja, dann müsst ihr eben zusammen fliegen...du warst ja auch ncht so krank nicht monatelang auf den Philippinen Urlaub machen zu können....also viel Erfolg

PS: Ich würde ausreisen und das Visumverfahrens chnall anchholen...alles andere kostet nur Zeit, Nerven und GEld
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Antwort #11 - 19.09.2023 um 16:42:28
 
Wenn wir zusammen ausreisen, wovon sollen wir dann dort leben? Ich hatte damals 10,000 Euro gespart um ein halbes Jahr auf den Philippinen bleiben zu koennen. Dieses Geld ist nun aber aufgebraucht.
Wenn wir zurueck fliegen, dann muessen wir mehrere Monate auf den Philippinen rummhocken ohne Geld und Krankenversicherung. Und wenn das Kind krank wird? Die Krankenhaeuser und Aerzte sind dort sehr schlecht. Ich habe es selbst erlebt.

Zum anderen Kind. Der hat auf seiner Geburtsurkunde keinen Vater stehen. Die Mutter ist die einzige mit Sorgerrecht. Jedoch hatte meine Freundin vor mir das Sorgerrecht auch zu geben und ich wuerde dann die Vaterschaft fuer dieses Kind anerkennen. Dies ist auch laut Jugendamt problemlos moeglich. Wenn ansonsten kann das Kind nicht nicht Deutschland kommt. Das geht nur mit gesicherten Lebensunterhalt. Und in unserer Situation ist dieser ja nicht gesichert. Ihr Sohn muss aber aufjedenfall auch noch mitkommen.

Wenn wir jetzt zurueck fliegen, dann warten bis sie den AT nach Monaten bekommt, dann muessten wir ja wieder zurueck und dann wieder auf die Philippinen um den Sohn zu holen. Das waeren Kosten von mehreren tausend Euro. Das koennen wir uns definitiv nicht leisten.

AUSSERDEM:
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gut, dass meine Freundin aus den Philippinen nicht mehr ausreisen darf. Sie reiste als Touristin aus und kommt dann ueber 1 Jahr spaeter wieder. Die werden sie sicher nicht mehr ausreisen lassen. Von daher sollte sie ohne AT vorher garnicht zurueck reisen. Die Philippinen sind sehr streng und die lassen Filipinos oft nicht ausreisen. Wahrscheinlich braucht sie dann auch CFO und zig andere Dokumente. Das ist einfach viel zu viel. Vorallem mit dem Baby.

Dann haben wir noch unsere Wohnung. Unsere ganzen Sachen. Und wenn ich mehr als 3 Wochen im Ausland bin werden meine Leistungen auch gekuendigt und wir verlieren die Wohnung.

Wo sollen wir auch das ganze Geld dafuer hernehmen?
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Antwort #12 - 19.09.2023 um 17:19:58
 
Das sind die Probleme, die Du lösen musst.

Schließlich will Deine Frau einen Aufenthaltstitel, sie will ihr Kind herhaben, und Deine Oma will nicht pleite gehen.

Wie es geht, steht ja oben. Diese Fragen musst Du jetzt systematisch angehen und Punkt für Punkt lösen.
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Antwort #13 - 19.09.2023 um 17:43:20
 
BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 16:42:28:
Wenn wir zusammen ausreisen, wovon sollen wir dann dort leben? Ich hatte damals 10,000 Euro gespart um ein halbes Jahr auf den Philippinen bleiben zu koennen. Dieses Geld ist nun aber aufgebraucht.
Wenn wir zurueck fliegen, dann muessen wir mehrere Monate auf den Philippinen rummhocken ohne Geld und Krankenversicherung. Und wenn das Kind krank wird? Die Krankenhaeuser und Aerzte sind dort sehr schlecht. Ich habe es selbst erlebt.

Das ist doch aber nicht das Problem der ABH, oder des deutschen Steuerzahlers! Man hatte dir das alles im Vorfeld erklärt. Aber du hast trotzdem "online" in Utah geheiratet, um damit ein Visum zu bekommen...obwohl man dir davon abriet!
Dann hast du die Dame besucht und geschwängert, hast obwohl man dir davon abgeraten hat die Dame per Schengenvisum, anstatt per FZV, nach Deutschland geholt. Mit VE der Oma, obwohl man dich darauf hinwies und warnte, dass Oma haftet!
Dann ist sie, aufgrund deiner "Starrköpfigkeit" einfach illegal hiergeblieben und ihr habt "frech" Sozialleistungen beantragt....und nun wundert ihr euch, dass es keine AE und kein Sozialgeld mehr gibt und Oma pleite geht????

Sorry, aber alle legalen Wege sind dir genannt worden. Die willst du aber wieder nicht hören, sondern weiiter in deiner Starsinnigkeit verharren!

BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 16:42:28:
Zum anderen Kind. Der hat auf seiner Geburtsurkunde keinen Vater stehen. Die Mutter ist die einzige mit Sorgerrecht. Jedoch hatte meine Freundin vor mir das Sorgerrecht auch zu geben und ich wuerde dann die Vaterschaft fuer dieses Kind anerkennen. Dies ist auch laut Jugendamt problemlos moeglich. Wenn ansonsten kann das Kind nicht nicht Deutschland kommt. Das geht nur mit gesicherten Lebensunterhalt. Und in unserer Situation ist dieser ja nicht gesichert. Ihr Sohn muss aber aufjedenfall auch noch mitkommen.

Der LU ist bei euch nie gesichert...

BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 16:42:28:
Wenn wir jetzt zurueck fliegen, dann warten bis sie den AT nach Monaten bekommt, dann muessten wir ja wieder zurueck und dann wieder auf die Philippinen um den Sohn zu holen. Das waeren Kosten von mehreren tausend Euro. Das koennen wir uns definitiv nicht leisten.

Das hat man dir alles vorher gesagt, lange bevor du die Frauerstmalig gesehen hast. Du wolltest es nur nicht hören, hast dein Ding durchgezogen und nun hast du den Salat!

BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 16:42:28:
AUSSERDEM:
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gut, dass meine Freundin aus den Philippinen nicht mehr ausreisen darf. Sie reiste als Touristin aus und kommt dann ueber 1 Jahr spaeter wieder. Die werden sie sicher nicht mehr ausreisen lassen. Von daher sollte sie ohne AT vorher garnicht zurueck reisen. Die Philippinen sind sehr streng und die lassen Filipinos oft nicht ausreisen. Wahrscheinlich braucht sie dann auch CFO und zig andere Dokumente. Das ist einfach viel zu viel. Vorallem mit dem Baby.

Das ist Unsinn. Natürlich braucht sie das CFO, aber da ist ja kein Aufwand und mit einem regulären FZV aus Deutschland kann sie auch problemlos ausreisen. Die Philippinen stellen da kein Hindernis da...wieder eine Ausrede!

BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 16:42:28:
Dann haben wir noch unsere Wohnung. Unsere ganzen Sachen. Und wenn ich mehr als 3 Wochen im Ausland bin werden meine Leistungen auch gekuendigt und wir verlieren die Wohnung.

Das hat man dich damals schon gefragt, als du Monate lang auf den Philippinen warst...da hast du gesagt, dass dein Amt das ja nicht weiß!!! Also nochmals genauso wie vorher

BlaueQualle schrieb am 19.09.2023 um 16:42:28:
Wo sollen wir auch das ganze Geld dafuer hernehmen? 


Oma?

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deathstriker6666
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Antwort #14 - 19.09.2023 um 17:55:50
 
deerhunter schrieb am 19.09.2023 um 16:31:20:
Man hat dir hier und auch in anderen Foren im Vorfeld gesagt, dass diese Geschichte so nicht läuft und das deine Oma haftbar ist, wenn sie eine VE abgibt...du hast es trotzdem gemacht und hast jetzt das Problem am Hals...dazu deine Oma in die Armut getrieben! Das ist dumm gelaufen, wurde dir aber voraus gesagt!

Nicht nur das, er hat auch in anderen Foren vorab angekündigt seine schwangere Freundin nach Deutschland zu holen um sie dort vorsätzlich illegal leben zu lassen mit dem Versprechen an sich selbst daß "der Staat sich um alles kümmern wird".

Es wurde von allen Seiten von diesem Vorhaben abgeraten und es wurden sogar Hilfen angeboten, aber alle Ratschläge und Hilfsangebote wurden in den Wind geschlagen.

Nun sitzt er halt vor der Suppe die nur er sich selbst eingebrockt hat, hat sich selbst, seine Freundin, sein Kind, eigentlich alle um sich herum mit seiner Sturheit nur in die Scheisse geritten.

Die Freundin wird früher oder später abgeschoben werden und was mit dem Kind passiert wird das Jugendamt zu entscheiden haben wenn der Problemsteller wie er selbst sagt "nicht fähig ist sich um ein Kind zu kümmern."

Es sei denn die Oma ist nochmal so blöd sich auf die "Super-Pläne" des Enkels einzulassen...


Dieser Sonderfall ist jedenfalls im einschlägigen Internet bereits bestens bekannt und das sollten die I4A-Member die hier ihre Lebensmüh investieren vielleicht wissen.
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