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ABH gibt Nationalpaß nicht zurück (Gelesen: 851 mal)
traute
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Zeige den Link zu diesem Beitrag ABH gibt Nationalpaß nicht zurück
28.09.2023 um 07:38:23
 
Hallo,
eine junge Frau aus Eritrea kam 2015 als Minderjährige nach DE. Sie bekam den Aufenthaltstitel  § 25 Abs.2 (4AsylG). Sie erhielt keinen Reisepaß für Ausländer. ABH sagte ihr, sie solle einen Nationalpaß der Botschaft besoren. Den hat sie im Mai d.J. erhalten und der ABH vorgelegt. Dort wurde der Paß zur Prüfung einbehalten und bis heute nicht zurück gegeben. Nach mehrfachen Nachfragen gibt es keine Reaktion der ABH. Sie möchte endlich ihre Familie, die sich zZt. in Äthiopien aufhält, nach 10 Jahren wiedersehen und mit ihren Kindern dorthin reisen. Hat sie einen Anspruch auf Rückgabe des Nationalpasses und ggf. Änderung des Aufenthatstitels?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 28.09.2023 um 09:33:52
 
In diesem Falle sollte sie sich schriftlich an die Ausländerbehörde wenden. Die "Prüfung" könnte sich natürlich in Wiesbaden abspielen, da hat die Ausländerbehörde keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Aber natürlich muss der Pass zurückgegeben werden.

Falls die Ausländerbehörde nicht reagiert, nach vier Wochen einen zweiten Brief abschicken und eine Kopie an den Bürgermeister.

Der Aufenthaltstitel hat damit nichts zu tun, wenn sie eine Änderung will, ist das ein getrenntes Verfahren. Aber warum will sie das, und welchen will sie haben? Dieser hängt an der (unbefristeten) BAMF-Entscheidung, nicht an der Ausländerbehörde. Des Aufenthaltstitel bekommt sie mit oder ohne Pass.

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« Zuletzt geändert: 28.09.2023 um 10:23:52 von reinhard »  
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traute
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Antwort #2 - 28.09.2023 um 09:49:17
 
Danke
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