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Niederlassungserlaubnis & Positiver rechtsmittelfähigen Bescheid (Gelesen: 267 mal)
lamidore
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis & Positiver rechtsmittelfähigen Bescheid
13.09.2023 um 13:36:34
 
Liebes Forum,

nach einem über einem Jahr dauernde Antragsverfahren NE und viel Verzögerung seitens ABH wurde nun endlich ein Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten in erst einem Monat mitgeteilt.

Um Rechtsicherheit zu gewährlesiten  und aufgrund der kapazitätsbedingten späten Termin beantragten wir Zusendung eines rechtmittelfähigen Bescheids über Erteilung der NE. Leider will die Behörde nicht bescheiden bei positiven Bescheid.

Was kann man jetzt machen? Gibt es eine Rechtsgrundlage für den Bescheid?

Viele Grüße
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dim4ik
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i4a rocks!


Beiträge: 858

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Antwort #1 - 14.09.2023 um 22:10:05
 
lamidore schrieb am 13.09.2023 um 13:36:34:
Um Rechtsicherheit zu gewährlesiten  und aufgrund der kapazitätsbedingten späten Termin beantragten wir Zusendung eines rechtmittelfähigen Bescheids über Erteilung der NE.

Wozu braucht ihr denn den Bescheid genau?
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erne
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Beiträge: 6.631

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.09.2023 um 09:12:47
 
lamidore schrieb am 13.09.2023 um 13:36:34:
eines rechtmittelfähigen Bescheids über Erteilung der NE.

Der AT gilt erst mit der Aushändigung des eAT als erteilt.
Wie soll da ein "rechtsmittelfähiger Bescheid" das vorwegnehmen?
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