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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Niederlassungserlaubnis & Positiver rechtsmittelfähigen Bescheid https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1694604994 Beitrag begonnen von lamidore am 13.09.2023 um 13:36:34 |
Titel: Niederlassungserlaubnis & Positiver rechtsmittelfähigen Bescheid Beitrag von lamidore am 13.09.2023 um 13:36:34
Liebes Forum,
nach einem über einem Jahr dauernde Antragsverfahren NE und viel Verzögerung seitens ABH wurde nun endlich ein Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten in erst einem Monat mitgeteilt. Um Rechtsicherheit zu gewährlesiten und aufgrund der kapazitätsbedingten späten Termin beantragten wir Zusendung eines rechtmittelfähigen Bescheids über Erteilung der NE. Leider will die Behörde nicht bescheiden bei positiven Bescheid. Was kann man jetzt machen? Gibt es eine Rechtsgrundlage für den Bescheid? Viele Grüße |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis & Positiver rechtsmittelfähigen Bescheid Beitrag von dim4ik am 14.09.2023 um 22:10:05 lamidore schrieb am 13.09.2023 um 13:36:34:
Wozu braucht ihr denn den Bescheid genau? |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis & Positiver rechtsmittelfähigen Bescheid Beitrag von erne am 15.09.2023 um 09:12:47 lamidore schrieb am 13.09.2023 um 13:36:34:
Der AT gilt erst mit der Aushändigung des eAT als erteilt. Wie soll da ein "rechtsmittelfähiger Bescheid" das vorwegnehmen? |
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