Moin,
wir haben eine kurze Frage und zwar hat meine Frau in ihrer Facebook-Gruppe gelesen, dass es wohl möglich sein soll die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen ohne dass sie aktuell ihre eigene aufgeben müsste. Dazu soll es ja bald eine Reform geben und bis dahin soll es angeblich eine Karenzzeit von 2 Jahren geben, in der das neue Gesetz dann verabschiedet wird.
Sollte das nicht der Fall sein, könnte man die Staatsangehörigkeit auch wieder ablegen. Kennt sich hier jemand damit aus?
Meine Frau ist ja nun seit 2014 hier in DE, wir sind seit 2015 verheiratet, ein gemeinsames Kind (DE&TW-Pass) und meine Frau hat hier zusätzlich noch eine Ausbildung zur Sozialassistentin gemacht und arbeitet in einer katholischen KiTa.
Bisher hatten wir war schon mal über die Einbürgerung nachgedacht, den Gedanken allerdings verworfen, die deutsche SA anzunehmen, da wir in Zukunft vielleicht auch mal eine Zeit lang nach Taiwan ziehen wollen.
Des Weiteren überlegen wir auch nach China zu reisen und meiner Frau ist es nicht so ganz geheuer mit ihrem taiwanesischen Pass dort einzureisen, ich denke zwar nicht, dass es die großartig interessiert, aber ich kann es schon nachvollziehen.
Die 1. Frage wäre also:
Könnte Sie sich jetzt einbürgern lassen und sollte das Gesetz durch sein, dann beide Staatsangehörigkeiten behalten oder für den Fall, dass es nicht durchgeht sich dann nach 2 Jahren wieder nur für die taiwanesische SA entscheiden?
Die 2. Frage wäre:
Kriegt Taiwan eigentlich etwas davon mit? Muss man sowas melden und könnte es dann dort Probleme geben, weil die vielleicht keine 2 Staatsangehörigkeiten erlauben?
Danke schon mal