i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1693128570

Beitrag begonnen von LordOfLight am 27.08.2023 um 11:29:30

Titel: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 27.08.2023 um 11:29:30
Moin,

wir haben eine kurze Frage und zwar hat meine Frau in ihrer Facebook-Gruppe gelesen, dass es wohl möglich sein soll die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen ohne dass sie aktuell ihre eigene aufgeben müsste. Dazu soll es ja bald eine Reform geben und bis dahin soll es angeblich eine Karenzzeit von 2 Jahren geben, in der das neue Gesetz dann verabschiedet wird.
Sollte das nicht der Fall sein, könnte man die Staatsangehörigkeit auch wieder ablegen. Kennt sich hier jemand damit aus?

Meine Frau ist ja nun seit 2014 hier in DE, wir sind seit 2015 verheiratet, ein gemeinsames Kind (DE&TW-Pass) und meine Frau hat hier zusätzlich noch eine Ausbildung zur Sozialassistentin gemacht und arbeitet in einer katholischen KiTa.
Bisher hatten wir war schon mal über die Einbürgerung nachgedacht, den Gedanken allerdings verworfen, die deutsche SA anzunehmen, da wir in Zukunft vielleicht auch mal eine Zeit lang nach Taiwan ziehen wollen.
Des Weiteren überlegen wir auch nach China zu reisen und meiner Frau ist es nicht so ganz geheuer mit ihrem taiwanesischen Pass dort einzureisen, ich denke zwar nicht, dass es die großartig interessiert, aber ich kann es schon nachvollziehen.

Die 1. Frage wäre also:
Könnte Sie sich jetzt einbürgern lassen und sollte das Gesetz durch sein, dann beide Staatsangehörigkeiten behalten oder für den Fall, dass es nicht durchgeht sich dann nach 2 Jahren wieder nur für die taiwanesische SA entscheiden?

Die 2. Frage wäre:
Kriegt Taiwan eigentlich etwas davon mit? Muss man sowas melden und könnte es dann dort Probleme geben, weil die vielleicht keine 2 Staatsangehörigkeiten erlauben?

Danke schon mal  :)


Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von reinhard am 27.08.2023 um 15:28:17
Sie könnte es jetzt beantragen.

Die Gesetzesänderung ist gerade bei der Regierung und geht jetzt an das Parlament. Der Bundestag wird darüber vermutlich im September bis November beraten und beschließen, dann ist der Bundesrat dran.

Der Vorschlag ist, dass man die "alte" Staatsangehörigkeit behalten darf. Wie das Parlament und die Länderkammer entscheiden, erfahren wir hoffentlich bis Dezember.

Taiwan erfährt von der deutschen Behörde nichts. Wie es mit ihren Meldepflichten ist, weiß ich nicht. Ich denke, sie weiß es.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 27.08.2023 um 16:26:02
Danke schon mal für die Antwort.
Auf dem Antragsformular steht aktuell ja noch der Punkt:
5. Vermeidung von Mehrstaatigkeit
Ich bin bereit, meine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.....

Ja.... Nein....

Müssten wir dort jetzt erstmal Ja ankreuzen und das dann später widerrufen, sobald die neue Reform durch ist?
Wie verhält es sich dann, sobald man deutscher Staatsbürger ist? Könnte Sie dann dennoch mit ihrem eigenen taiwanesischen Pass verreisen? Obwohl ich nicht davon ausgehe, dass der Antrag überhaupt schon durch sein wird bis Dezember.

Zu meiner zweiten Frage habe ich die Antwort wohl gefunden, Taiwan scheint kein Problem mit der Mehrstaatigkeit zu haben, das ist schon mal praktisch.

So wie ich jetzt lese dürfte ja sogar der Test entfallen, da meine Frau hier eine Ausbildung gemacht und bestanden hat.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von reinhard am 27.08.2023 um 17:37:15
Ja, noch gilt das aktuelle Recht, also ohne doppelte Staatsangehörigkeit (bis auf Ausnahmen). Ob sie später etwas ändern kann, weiß ich nicht. Manchmal stehen Übergangsregeln im Gesetz, manchmal nicht.

Falls sie später zwei Staatsangehörigkeiten hat: In Deutschland ist sie nur Deutsche, in China (Taiwan) nur Chinesin (Taiwan). Überall sonst darf sie es sich aussuchen.

Die meisten Länder sind allerdings für beide Pässe visumfrei.
https://www.henleyglobal.com/passport-index/ranking

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von T.P.2013 am 28.08.2023 um 00:00:05
Mein Sohn wurde 2021 eingebürgert mit der Auflage, nach Erreichen der Volljährigkeit seine alte Staatsangehörigkeit aufzugeben und die Aufgabe nachzuweisen.

Für dieses Prozedere hat er seine EBH um Fristverlängerung gebeten.

Diese hat jetzt ihm jetzt gerade ein Schreiben zugehen lassen, in dem inhaltlich mitgeteilt wird, dass er im Hinblick auf die anstehende, dann rückwirkend geltende Gesetzesänderung zur Einbürgerung seinen Ausbürgerungsprozess jetzt nicht mehr vorantreiben muss. Die Frist wurde 6 Monate verlängert, weil dann davon ausgegangen wird, dass bis dahin die Pflicht zur Ausbürgerung obsolet geworden sein wird.

Ich gehe davon aus, dass diese Vorgehensweise nicht nur in meinem Bundesland so durchgeführt wird.

Um auf Frage 1 also zurück zu kommen: Sie könnte jetzt ihre Einbürgerung ohne Risiko angehen. Maximales Risiko wäre der Verlust der halben Gebühr, falls wider jeden Erwartens doch nicht die deutsche StAng angenommen werden soll und der Antrag zurückgezogen würde.


Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Onur81 am 28.08.2023 um 08:42:24

reinhard schrieb am 27.08.2023 um 15:28:17:
dann ist der Bundesrat dran.


Was ist die Rolle des Bundesrats bei diesem Gesetz? Es wird in den Medien oft so geäußert, dass dieses Gesetz vom Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 28.08.2023 um 09:09:34

T.P.2013 schrieb am 28.08.2023 um 00:00:05:
Diese hat jetzt ihm jetzt gerade ein Schreiben zugehen lassen, in dem inhaltlich mitgeteilt wird, dass er im Hinblick auf die anstehende, dann rückwirkend geltende Gesetzesänderung zur Einbürgerung seinen Ausbürgerungsprozess jetzt nicht mehr vorantreiben muss. Die Frist wurde 6 Monate verlängert, weil dann davon ausgegangen wird, dass bis dahin die Pflicht zur Ausbürgerung obsolet geworden sein wird.

Ich gehe davon aus, dass diese Vorgehensweise nicht nur in meinem Bundesland so durchgeführt wird.

Um auf Frage 1 also zurück zu kommen: Sie könnte jetzt ihre Einbürgerung ohne Risiko angehen. Maximales Risiko wäre der Verlust der halben Gebühr, falls wider jeden Erwartens doch nicht die deutsche StAng angenommen werden soll und der Antrag zurückgezogen würde.

Ah genau so war mein Post auch gemeint, habe mich da wirklich blöd ausgedrückt. Ihre Bekannte wohnt nämlich in Hamburg und der wurde gesagt, dass sie ja jetzt 2 Jahre "Puffer" hat um ihre bisherige SA abzulegen und bis dahin wird wohl auch die neue Reform durch sein, von daher könnte sie jetzt schon ohne Probleme den Antrag stellen.
Dann werden wir das nun auch so handhaben, mal sehen was wir für Dokumente benötigen, dass wird wieder ein riesen Aufwand schätze ich, da keine Geburtsurkunde vorliegt.
Hoffentlich geht es mit diesem ominösen Auszug aus dem "Haushaltsregister".
Hatten ja damals in Dänemark geheiratet inkl. internationaler Heiratsurkunde und Apostille. Mal sehen ob man die noch verwenden darf oder auch neu zu beantragen ist.

Danke für die bisherigen Kommentare.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von reinhard am 28.08.2023 um 15:39:30

Onur81 schrieb am 28.08.2023 um 08:42:24:
Was ist die Rolle des Bundesrats bei diesem Gesetz? Es wird in den Medien oft so geäußert, dass dieses Gesetz vom Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei.


Steht in unserer Verfassung.

Falls es zustimmungspflicht ist, braucht es zum Inkrafttreten die Zustimmung.

Falls es nicht zustimmungspflichtig ist, ist es ein "Einspruchsgesetz". Der Bundesrat kann gegen die Zustimmung des Bundestages Einspruch erheben, dann muss der Bundestag nochmal abstimmen und wird sich die Argumente der Länder ansehen.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 31.08.2023 um 07:21:57
Hatte gestern mit unserer Ausländerbehörde telefoniert. Der nett Herr meinte wir könnten das wohl so anstreben, allerdings ist er sich persönlich noch nicht sicher, ob diese Reform tatsächlich durch geht, da da halt schon seit Jahren dran gearbeitet wird und nie was durchgegangen ist, er möchte also nicht spekulieren. Kann ich verstehen.
Allerdings sagte er, dass meine Frau doch einen Einbürgerungstest machen müsste. Da war ich dann etwas überrascht, hatte gedacht, dass man mit einer Ausbildung eigentlich ausgenommen ist. Hat hier jemand weitere Kenntnisse?
Er sagte, man bräuchte eigentlich mindestens einen Hauptschulabschluss. Habe ich erstmal so hingenommen. Später habe ich dann nochmal das Abschlusszeugnis meiner Frau gesucht und gesehen, dass auf ihrem Zeugnis steht, dass sie mit diesem Abschluss auch den "Erweiterten Sekundarabschluss I" erhalten hat.
Weiss jemand ob das ausreichen würde? Habe ihm die Frage nun auch nochmal per Mail geschickt. Meine Frau besitzt auch ein B1&B2 Zertifikat, sowie die Note 3 in deutsch während der Ausbildung zur Sozialassistentin.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Aras am 31.08.2023 um 08:24:13
Hatte deine Frau Gesellschaftskunde in der Berufsschule?

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 31.08.2023 um 08:34:21

Aras schrieb am 31.08.2023 um 08:24:13:
Hatte deine Frau Gesellschaftskunde in der Berufsschule?

Hi Aras,
so sieht ihr Zeugnis aus. Mit Gesellschaftskunde meinst du Politik?

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Aras am 31.08.2023 um 09:45:26
Das wäre der Diskussionswürdige Punkt. Hol dir von der Schule den Lehrplan.

Außerdem... Gibt es für Deutschland einen Staat Taiwan eigentlich? Wir erkennen Palästina nicht als Staat an. Wir erkennen Westsahara nicht als Staat an. Diese Personen gelten für uns als Staatenlose.

Kann aber natürlich sein, dass Deutschland die taiwanische Staatsangehörigkeit mit der chinesischen Staatsangehörigkeit gleichsetzt. So wie damals die DDR Staatsbürgerschaft von der Bundesrepublik Deutschland als deutsche Staatsangehörigkeit anerkannt wurde. Oder wenn Nordkoreaner abgeschoben werden sollen, dann können diese auch nach Südkorea abgeschoben werden, da es eigentlich nur eine koreanische Staatsangehörigkeit gibt.

Eine Google Suche deutet eher an, dass das letztere angenommen werden kann. Aber sollte man mal nachfragen.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von T.P.2013 am 31.08.2023 um 12:56:33
Hallo,

der erlangte(!) und bezeugte(!) erweiterte Sekundarabschluss I entspricht der mittleren Reife.

Die Reform des Staats­angehörig­keitsrechts liegt bereits als Gesetzesentwurf vor und ist lediglich ein Einspruchsgesetz, sprich, der Bundesrat kann Einspruch erheben, der durch den BT überstimmt werden kann.
Der BT hat bekanntermaßen eine Mehrheit der Koalitionsparteien, die sich intern bereits auf dieses Gesetz geeinigt haben.
Es wird kommen.

Der "nette Herr" der EBH liegt also anscheinend sowohl mit seinem Einwurf "Hauptschulabschluss", als auch mit seiner unsubstantiierten, persönlichen Ansicht zur Reform des Staatsbürgerrechts daneben.

Die Reform ist durch, bevor ihr Antrag auf EB beschieden wird. Falls wider Erwarten nicht, bzw. abgesehen davon würde auch bei ihr die Aufgabe der alten StAng vermutlich unter Vorbehalt gefordert werden, wie bei meinem Sohn.

Aber wenn Ihr Euch von wenig kompetenten und persönlichen Ansichten irgendwelcher netten Herren beinflussen und hindern lassen wollt, ist es natürlich Eure Entscheidung.

Gruß



Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von T.P.2013 am 31.08.2023 um 13:01:18

Aras schrieb am 31.08.2023 um 09:45:26:
Das wäre der Diskussionswürdige Punkt. ...


Moin,

was genau soll diskussionswürdig sein?

Gruß

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von H1N1 am 31.08.2023 um 14:37:49
Als Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse gilt nur der deutsche Schulabschluss einer "allgemeinbildenden Schule". Das Berufskolleg gehört nicht dazu, daher ist in der Regel der Einbürgerungstest abzulegen. Zum Nachweis der Sprachkenntnisse reicht das Zeugnis über mindestens den Hauptschulabschluss oder auch das Prüfungszeugnis einer deutschen Berufsausbildung.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 31.08.2023 um 16:56:09

T.P.2013 schrieb am 31.08.2023 um 12:56:33:
Aber wenn Ihr Euch von wenig kompetenten und persönlichen Ansichten irgendwelcher netten Herren beinflussen und hindern lassen wollt, ist es natürlich Eure Entscheidung.

Gruß

Uih, mal halblang Großer ;) Wo liest du denn, dass wir uns hindern lassen wollen??? Deshalb doch die Nachfrage hier und auch noch mal per Mail an den Sachbearbeiter selbst.
Ich hatte ihm ja noch mal ein paar mehr Informationen genannt als in der vorherigen Mail und das hier ist seine Antwort darauf:
"besten Dank für die ergänzende Information. Ja, das wäre dann so ausreichend und ist doch schön - es ist mehr als der mind. geforderte Hauptschulabschluss. Insofern wäre der Einbürgerungstest dann nicht (mehr) zu absolvieren."

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von H1N1 am 01.09.2023 um 08:00:17
Aus den geltenden VAH-StAG:
"10.1.1.7 Zu Nummer 7 Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Das Vorliegen staatsbürgerlicher Kenntnisse hat die Staatsangehörigkeitsbehörde festzustellen. In der Regel werden diese Kenntnisse durch einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest (vergleiche Nummer 10.5) nachgewiesen. Der Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse ist auch erbracht, wenn der Einbürgerungsbewerber einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen kann."
Ein Berufskolleg ist keine allgemeinbildende Schule.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 01.09.2023 um 08:16:19

H1N1 schrieb am 01.09.2023 um 08:00:17:
"10.1.1.7 Zu Nummer 7 Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Das Vorliegen staatsbürgerlicher Kenntnisse hat die Staatsangehörigkeitsbehörde festzustellen. In der Regel werden diese Kenntnisse durch einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest (vergleiche Nummer 10.5) nachgewiesen. Der Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse ist auch erbracht, wenn der Einbürgerungsbewerber einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen kann."
Ein Berufskolleg ist keine allgemeinbildende Schule. 

Finde ich ehrlich gesagt weiterhin schwammig formuliert, da der Sekundarabschluss ja so gesehen ein vergleichbarer bzw. höherer Abschluss als ein Hauptschulabschluss wäre. Dort steht halt nicht:
"... oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss, der an einer allgemeinbildenden Schule erworben wurde, nachweisen kann."

Eigentlich steht da ja nur, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen muss. Ihr Abschluss ist ja einer allgemeinbildenden Schule gleichgestellt.
Dort steht nicht, dass der Abschluss AN so einer Schule abgeschlossen werden muss.
So lese ich das jedenfalls. Wenn dem Sachbearbeiter das ausreicht, kann es uns ja egal sein, wobei wir auch mal ans BMI geschrieben haben, da warten wir noch auf Antwort.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Aras am 01.09.2023 um 10:39:11
Darum schrieb ich ja auch, dass man den Lehrplan von dem Politik Unterricht beschaffen solle.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von reinhard am 01.09.2023 um 11:11:37

Aras schrieb am 01.09.2023 um 10:39:11:
Darum schrieb ich ja auch, dass man den Lehrplan von dem Politik Unterricht beschaffen solle.


Die Frau, die eingebürgert werden will, kann aber auch einfach den Einbürgerungstest machen – kostet 25 Euro und dauert bei guter Vorbereitung 15 Minuten, das geht manchmal sehr viel schneller als die Diskussionen über Lehrpläne, Befreiung und so weiter.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 01.09.2023 um 11:13:23
@Aras
Das ist für mich eher irrelevant, da sich kein Sachbearbeiter mit einem Lehrplan auseinandersetzen würde um dann einzuordnen, ob der Abschluss noch passt oder nicht. Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Wie oben bereits geschrieben, sagt der Gesetztestext für mich aus, dass der "Erweiterte Sekundarabschluss I" vollkommen ausreichend ist, da er halt gleichwertig oder in diesem Fall sogar höher als ein Hauptschulabschluss einer allgemeinbildenden Schule ist. So sah es auch der Sachbearbeiter. Will da jetzt gar keine schlafenden Hunde wecken und verlasse mich da  jetzt mal auf diese "positive" Nachricht ;)
Habe ja nochmal eine separate Nachfrage beim BMI gestellt, werde die Antwort dazu dann auch hier posten. Sollte diese gegenteilig ausfallen, dann werde ich das allerdings nicht dem Sachbearbeiter auf die Nase binden.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Aras am 01.09.2023 um 11:21:05
Das ist kein Gesetz sondern nur eine Verwaltungsvorschrift.

Viel Erfolg.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 01.09.2023 um 11:29:21

Aras schrieb am 01.09.2023 um 11:21:05:
Das ist kein Gesetz sondern nur eine Verwaltungsvorschrift. 

Natürlich, soviel Zeit muss sein. Denke bei Paragraphen immer gleich an Gesetze, aber klar, ist in diesem Fall "nur" eine Verwaltungsvorschrift

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Fred Dust am 01.09.2023 um 20:08:42
"Erweiterten Sekundarabschluss I" ist laut Wikipedia gleichgestellt zum Realschjul-Abschluss und berechtigt zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe:

"Den erweiterten Sekundarabschluss I können Schüler in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an einem Gymnasium, einer Realschule oder an einer Hauptschule nach Vollendung der Sekundarstufe I, das heißt nach der 10. Klasse, erreichen, wenn ihre Leistungen ausreichend sind. Unter Umständen kann er auch an einer Berufsschule / Berufskolleg erreicht werden, wenn bestimmte Leistungen erfüllt werden. Er berechtigt zum Besuch der Einführungsphase der Sekundarstufe II, der gymnasialen Oberstufe oder aber auch zu einer Berufsausbildung."

https://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterter_Sekundarabschluss_I


Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von nixwissen am 06.09.2023 um 22:57:01

Aras schrieb am 31.08.2023 um 09:45:26:
Außerdem... Gibt es für Deutschland einen Staat Taiwan eigentlich? Wir erkennen Palästina nicht als Staat an. Wir erkennen Westsahara nicht als Staat an. Diese Personen gelten für uns als Staatenlose.

Kann aber natürlich sein, dass Deutschland die taiwanische Staatsangehörigkeit mit der chinesischen Staatsangehörigkeit gleichsetzt. So wie damals die DDR Staatsbürgerschaft von der Bundesrepublik Deutschland als deutsche Staatsangehörigkeit anerkannt wurde. Oder wenn Nordkoreaner abgeschoben werden sollen, dann können diese auch nach Südkorea abgeschoben werden, da es eigentlich nur eine koreanische Staatsangehörigkeit gibt.

Eine Google Suche deutet eher an, dass das letztere angenommen werden kann. Aber sollte man mal nachfragen. 


Es ist Letzteres, D folgt da der chinesischen Sichtweise, es gibt nur ein China. Es gibt ja auch keine offiziellen diplomatischen Vertretungen. Dabei ist dann die Frage, ob das bzgl. der Einbürgerung auch so durchgezogen wird denn das wäre ziemlich unschön. Bei meiner Ex-Frau (Mainland) hat die EBH das chin. Konsulat benachrichtigt und damit war meine Ex-Frau automatisch die chin. Staatsbürgerschaft los. China ist da nämlich vollkommen kompromisslos, man muss sich nicht ausbürgern lassen sondern fliegt sofort raus, wenn man sich woanders einbürgern lässt.
Ich gehe aber davon aus, daß wenn Deine Frau unter Hinnahme der Doppelstaatlichkeit eingebürgert wird, dies mit Taiwan selbst kein Problem sein wird. Aber vielleicht mit China Mainland, wenn sie mal dahin reist. Die taiwanesische StA würde ich da tunlichst verschweigen, auch wenn sie als Chinesin (Taiwan) eigentlich mit dem chinesichen (taiwanesischen) Pass einreisen müsste.
Oder genau umgekehrt, wobei das Konsulat ev. gerne einen AT von D sehen möchte, den sie als (auch) Deutsche dann ja nicht hat.
Als (eingebürgerte) Doppelstaatlerin sollte sie da jedenfalls nicht auftreten, denn das dürfte es nach chin. Rechtslage nicht geben (bis auf seltene Ausnahmen).
Ich würde auf jeden Fall VOR der Beantragung eines Visums für die VR China mit der "Taipei-Vertretung" sprechen, was die empfehlen.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 07.09.2023 um 14:53:11

nixwissen schrieb am 06.09.2023 um 22:57:01:
Ich gehe aber davon aus, daß wenn Deine Frau unter Hinnahme der Doppelstaatlichkeit eingebürgert wird, dies mit Taiwan selbst kein Problem sein wird. Aber vielleicht mit China Mainland, wenn sie mal dahin reist. Die taiwanesische StA würde ich da tunlichst verschweigen, auch wenn sie als Chinesin (Taiwan) eigentlich mit dem chinesichen (taiwanesischen) Pass einreisen müsste.

Ja, das ist gerade so der Punkt, den man im Kopf behalten müsste. Eigentlich soll der Deutsche Pass ja die Einreise erleichtern, aber da China ja keine doppelte Staatsbürgerschaft duldet, frage ich mich, was dann am Flughafen passieren könnte.
Möglicherweise wird ja auch eine Art Kreuzcheck passieren mit dem Namen und Geburtsdatum und dann sieht der gute Kontrolleur: "Oh, die Dame ist jetzt Deutsche, hat sich hier aber nicht ausbürgern lassen".
Was würde denn in dem Falle passieren? Würde da nur ungern mit Frau und Kind am Flughafen stehen um dann zuzusehen wie die eigene Frau abgeführt und verhört wird. Das wäre wohl so der worst-case.
Ein weiterer Punkt ist natürlich die chinesische Übernahme Taiwans, obwohl wir dann wohl weitaus größere Probleme hätten, aber dann würde sie ja auch hier das Problem haben ins Heimatland zurückkehren zu können, weil sie ja so gesehen automatisch die StAn verliert. Ein Rückkehr wäre dann wohl nur als Touristin möglich. Ist zwar nicht dramatisch, aber sollte man im Hinterkopf behalten.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von nixwissen am 07.09.2023 um 15:08:12
Ich würde mal davon ausgehen, daß die VR-Chinesen nichts von Taiwanesen wissen, sie also gar nicht kennen.
Somit reist sie ganz normal als Deutsche ein und fertig.

Fragt einfach mal die Taipei-Vertretung, ob die was dazu sagen können.

Bzgl. Einbürgerung oder nicht gibt es noch einen Aspekt: Als Deutsche hätte sie bei Problemen die bestmögliche Unterstützung. Überall auf der Welt und auch in China, solange nicht rauskommt, daß sie Taiwanesin ist, denn dann ist sie dort nur noch Chinesin.
Mit dem deutschen Pass alleine könnte sie ja auch problemlos nach Taiwan. Im Falle VR-China hatte meine Frau nach der Ausbürgerung als ehemalige Chinesin auch noch erhebliche Privilegien bei der Visaerteilung, 3 Monate Tourivisum ohne jeden Nachweis usw... und im Zweifelsfall gibt es dort sehr großzügige Regelungen für Besuchsvisa zur Familie. Aber wie gesagt, VR China, wie das bei TW aussieht weiß ich nicht.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 07.09.2023 um 15:31:45

nixwissen schrieb am 07.09.2023 um 15:08:12:
Ich würde mal davon ausgehen, daß die VR-Chinesen nichts von Taiwanesen wissen, sie also gar nicht kennen.
Somit reist sie ganz normal als Deutsche ein und fertig.

Davon würde ich nicht ausgehen. Sie ist ja schon mal in China gewesen und für so eine Reise benötigen Taiwanesen einen Extrapass (TaiBao), damit die dort überhaupt einreisen dürfen.
Ich gehe also mal davon aus, dass die Daten und mglw. auch die biometrischen Daten vorliegen und man sie so identifizieren könnte. Ich glaube zwar nicht, dass etwas "Schlimmes" passieren könnte, aber die Ungewissheit ist halt blöd. Sie hätte dann einen deutschen Pass und würde damit einreisen wollen, im gleichen Zug erfahren sie halt, dass sie "eigentlich" Chinesin ist und sich nicht hat ausbürgern lassen. Folgt darauf dann eine Strafe? "Ausweisung" trotz deutsch. StAn.?

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von nixwissen am 07.09.2023 um 15:47:28

LordOfLight schrieb am 07.09.2023 um 15:31:45:
Davon würde ich nicht ausgehen. Sie ist ja schon mal in China gewesen und für so eine Reise benötigen Taiwanesen einen Extrapass (TaiBao), damit die dort überhaupt einreisen dürfen.


Ok, dann kennt die VR China sie und selbst bei Namensänderung wird sie anhand der biometrischen Daten erkannt. Wenn das irgendwo auf der Welt funktioniert dann in China.
Das wird aber schon bei der Beantagung des Visums auffallen und dann werdet Ihr merken, was die Chinesen davon halten.
Alles Weitere wäre jetzt Spekulation. Vielleicht interessiert es sie bei Taiwanesen gar nicht. Oder, wenn es bei der Einreise auffällt 1-2 Wochen Abschiebeknast, paar tausend $US Geldstrafe und 5 Jahre Einreisesperre. Letzteres kann z.B. Deutschen drohen, wenn sie beim Visum massiv schummeln (die sog. Englischlehrer, die dort früher massenhaft mit Tourivisum gearbeitet haben).

Ich würde erstmal mit der Taipei-Vertretung reden. Meine persönlichen Erfahrung bzgl. VR-China sind mind. 10 alt, das kann heute alles anders sein (meistens strenger).

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 07.02.2024 um 20:32:41
So, da es jetzt wohl tatsächlich nur noch Formsache ist mit der Mehrstaatigkeit, haben wir uns dazu entschieden endlich den Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Wird der Antrag eigentlich von der jeweiligen Ausländerbehörde bearbeitet oder kommt der dann irgendwo auf einen "Wartelistenhaufen" in Berlin, womit dann somit JEDER gestellte Antrag in Deutschland nur nach und nach abgearbeitet werden kann. Wir sind nämlich ein relativ kleiner Landkreis, kann mir also nicht vorstellen, dass dort so viel los sein kann :D

Wir haben weiterhin das Problem mit der fehlenden Geburtsurkunde. Im Hinweisblatt steht folgendes geschrieben:
- Ausländische Urkunden sind im Original mit Übersetzung eines öffentlich vereidigten Übersetzers vorzulegen --> Ausnahme: Internationale Personenstandsurkunden
- Grundsätzlich ist eine Legalisation der ausländischen Urkunden zu veranlassen

Wir haben mittlerweile einen Auszug aus dem Haushaltsregister aus Taiwan mit einem Stempel von September 2023 auf der Rückseite auf dem auch eine "File number" vermerkt ist. Wäre so ein Dokument dafür ausreichend? Eine Geburtsurkunde existiert leider nicht. Das Dokument ist in chinesischer und englischer Sprache verfasst, gilt das als "international"?

Dann gabs dort noch folgende Anmerkung:
-Der Antrag ist ohne Unterschrift persönlich einzureichen --> Terminvereinbarung erforderlich.

Hatte wirklich schon gehofft alles per Email erledigen zu können, nachdem ich hier Leute gesehen hatte, die das wohl tatsächlich digital machen konnten, oder stand das bei euren Hinweisen auch mit drauf und ihr konntet das dennoch ohne persönliches Erscheinen erledigen?

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Aras am 07.02.2024 um 20:43:01

LordOfLight schrieb am 07.02.2024 um 20:32:41:
Dann gabs dort noch folgende Anmerkung:
-Der Antrag ist ohne Unterschrift persönlich einzureichen --> Terminvereinbarung erforderlich.


Das ist Schwachsinn und Hinhaltetaktik. Wenn du den Antrag nicht unterschreibst, dann ist der Antrag einfach nicht gestellt. Somit werden auch keine Fristen ausgelöst! Also keine Möglichkeit zur Untätigkeitsklage, falls es überlang dauert.

Terminvereinbarung damit die mit dir einmal schnattern können und du dann glorreich unterschreiben kannst?

Also wirklich.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 07.02.2024 um 20:46:59
Da muss ich ehrlich gestehen, dass mich das gar nicht so verwundert mit dem persönlichen Erscheinen.

Viel geschockter bin ich über solche Passagen:
- handgeschriebener Lebenslauf (ab dem 16. Lebensjahr), der die Schilderung des persönlichen und beruflichen Werdegangs enthält

WOZU??? Das ist doch schon tabellarisch im Antrag mit drin.
Dann noch:
- Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung, Ausbildungsvertrag
- aktuelle Lohnabrechnung, die mit Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers versehen ist

Man kann es auch übertreiben...

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Aras am 07.02.2024 um 21:19:59
Ja das mit dem Lebenslauf ist halt noch nen Relikt aus der Zeit als man keinen B1 Test hatte. Das war praktisch damals der Deutsch-Test.

Schreib es einfach ganz stupide. Außerdem muss es nicht in kursiv sein. Du kannst es auch in Druckbuchstaben schreiben.

Das mit den Lohnabrechnungen ist auch lächerlich.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 08.02.2024 um 13:04:23
Vorhin tatsächlich mal jemanden erreicht. Das Hinweisblatt sei aktuell und es wäre schön, wenn der Arbeitgeber das einmal mit Stempel und Unterschrift bestätigen könnte...
Auch der handgeschriebene Lebenslauf muss abgegeben werden, außerdem muss der Antrag OHNE Unterschrift persönlich abgegeben werden, sodass man im Beisein zusammen unterschreiben kann.

Nun fand ich noch folgenden Punkt im Hinweisblatt, hatte den wohl überlesen:
- aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung, die neben der aktuellen auch frühere Meldeadressen enthält

Habe da mal bei unserer Gemeinde nachgefragt, die sagte, dass man nur frühere Adressen aus der gleichen Gemeinde einsehen könnte. Wir haben in den letzten 10 Jahren allerdings in 4 verschiedenen Gemeinden gelebt :D
Darf ich da jetzt zu jeder Gemeinde hineiern um mir eine erweiterte Meldebescheinigung ausstellen zu lassen? Habe jetzt nochmal ne Mail an die Einbürgerungsstelle geschickt und hoffe, dass die aktuelle ausreichend ist...

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von lottchen am 08.02.2024 um 13:11:54

LordOfLight schrieb am 08.02.2024 um 13:04:23:
Darf ich da jetzt zu jeder Gemeinde hineiern um mir eine erweiterte Meldebescheinigung ausstellen zu lassen? 


Nein, man geht zu seiner jetzigen Gemeinde und lässt sich die erweiterte Meldebescheinigung geben. Oder steht im Merkblatt was von Bescheinigungen?

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 08.02.2024 um 13:18:53
Hmm, das ist ein sehr guter Punkt, so könnte man das tatsächlich auslegen. Ich bin wohl einfach davon ausgegangen, da man ja im Antrag seine Wohnorte auflisten musste und dann nach einer Meldebescheinigung gefragt wird, die halt auch frühere Adressen mit aufzeigen soll, dass man dann halt so gesehen alle aufgelisteten Wohnorte "nachweisen" muss.
Aber das ist mglw. nicht so. Wenn ich drüber nachdenke würde es auch kaum Sinn ergeben, was wäre, wenn wir mal in München gewohnt hätten, man kann wohl kaum erwarten, dass man eine Deutschlandtour veranstaltet, nur um alle Adressen aufzuzeigen, wobei das bei unserer Bürokratie manchmal auch nicht weit hergeholt wäre.
Aber danke für Hinweis, ich denke du wirst Recht haben =)

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 13.02.2024 um 09:18:55
Tja, wer blöd fragt, kriegt dann halt auch eine blöde Antwort :/

"Sehr geehrter Herr xxx,
ja dies ist richtig, wir benötigen eine Aufstellung mit Ihren vorherigen Wohnorten /Adressen, da diese für eine polizeiliche Abfrage benötigt werden.
Bitte setzen Sie sich mit den Gemeinden in Verbindung, vielleicht können die Kommunen es ja auch auf Anfrage per E-Mail ausstellen, sodass Sie sich die Anfahrt ersparen können - probieren Sie es gerne auf diesem Wege.
Bei Fragen melden Sie sich gerne."


Ich mein, das stimmt doch hinten und vorne nicht, zumal auf dem Hinweisblatt auch drauf steht, dass bei diesen "Formularen" immer ein Original und eine Kopie mit abgegeben werden muss. Wenn man sowas per Mail erhalten würde, dann hätte man ja gar kein Original.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von lottchen am 13.02.2024 um 09:37:37
Wenn es nur um die Abfragen geht könnte der Antragsteller doch einfach seine Wohnorte/Adressen auflisten und gut ist. Vielleicht noch die Kopie der Anmeldung dazulegen, wenn er/sie die noch hat. Zumindest früher hat man da ja immer ein A4-Blatt in die Hand gedrückt bekommen....

Ich fürchte aber wenn ALLE Auskünfte gefordert sind werden die auch auf ALLEN Auskünften bestehen. Und vorher nicht weiter bearbeiten.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 13.02.2024 um 09:58:16
Die alten Anmeldungen liegen nicht mehr vor. Wie gesagt, finde das doch sehr merkwürdig. Wenn man sagen würde, man müsste die letzten 3-5 Jahre nachweisen, dann kann ich das ja noch irgendwo nachvollziehen, aber für den gesamten Aufenthalt?
Wie schon beschrieben, hätten wir jetzt vorher mal in München gewohnt, dann vielleicht in Düsseldorf oder Berlin und dann irgendwann in Bremen, dann müssten wir jetzt eine große Deutschlandtour veranstalten und eine Woche Urlaub nehmen? Das kann ja nicht Sinn der Sache sein. Habe mal nachgeschaut, zumindest eine Stadt bietet das als Online-Service an. Die restlichen 3 Gemeinden aber nicht, schon ziemlich ätzend.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von lottchen am 13.02.2024 um 10:02:15
Dann sollte man bei diesen 3 Gemeinden mal anrufen. Der Fall wird ja dann nicht sooo selten sein als dass die keine Erfahrung damit haben. Vielleicht kann man den Auszug auch per E-Mail bestellen, gegen Vorkasse o.ä.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Aras am 13.02.2024 um 10:14:58
Wurde deine/eure Ausländerakte verloren?

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 13.02.2024 um 10:24:13
Ausländerakte? Ist das irgendeine Schnittstelle in der alle Dokumente gesammelt werden? Inwiefern verloren oder was hat das genau mit den Meldebescheinigungen zu tun? Kann das grad nicht einordnen was du damit aussagen möchtest.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Aras am 13.02.2024 um 10:55:15
Alles wird in deiner persönlichen Ausländerakte gesammelt. Wenn ein Ausländer ein nationales Visum beantragt, dann wird dieser Antrag mit den gesamten Unterlagen nach Deutschland zur zuständigen  Ausländerbehörde geschickt und wird dann zur Ausländerakte. Also da werden dann alle relevanten Anträge und Bescheide gesammelt. Jeder Bescheid wird zudem ans Ausländerzentralregister in Bonn gemeldet.

Wenn man in eine andere Kommune umzieht, wird die Ausländerakte in diese Kommune geschickt. Darum dauert es meist paar Wochen nach dem Umzug bis man effektiv was in der neuen Behörde beantragen kann, weil die Akte ja noch erwartet wird und einmal kurz gelesen werden muss.

Stellt man eine Einbürgerung dann wird diese Ausländerakte meist herangezogen bzw. wird die neue Einbürgerungsakte. Wurde man eingebürgert wird die Akte ins Stadtarchiv gelegt. Nach 5 Jahren (wahrscheinlich nach dem neuen Gesetz nach 10 Jahren) wird die Akte vernichtet.

In der Akte sollte alles drin sein. Sie ist dein Gegenstück.

Darum die Frage: ist die Akte verschwunden?

Außerdem: warum soll man sich die ganze Mühe machen und die Meldedaten nachweisen, wenn die Behörde diese sowieso nochmal anfordert?

Verstoß gegen das Prinzip der Datensparsamkeit?

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 13.02.2024 um 11:51:17
Danke für die Erläuterung. Interessant. Ich kannte den Begriff noch nicht. Ich gehe mal nicht davon aus, dass die Akte verloren gegangen ist. Aber dann wäre es ja allgemein unnötig solche Nachweise einzufordern, wenn die eh schon gesammelt bei der jeweiligen Behörde liegen.
Ich will da jetzt auch keinen Stress schieben und dort gleich in Ungnade fallen, ich habe jetzt erstmal die Gemeinden angeschrieben, wenn es blöd läuft muss ich da halt noch hinfahren mit einer Vollmacht und diese für meine Frau dort beantragen, dann wäre das so. Ich habe mich nur gefragt, ob sowas tatsächlich die Norm sein kann, denn nicht jeder wohnt immer im Umkreis von der jetzigen "Einbürgerungsbehörde" und müsste dann halt einen Reise-Marathon veranstalten für Dokumente, die wie du sagst, eigentlich eh in den Akten vorliegen müssten. Wahnsinn :D

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von lottchen am 13.02.2024 um 12:14:54
Möglicherweise macht es aber trotzdem Sinn mal anzufragen, warum sich diese Daten und Nachweise nicht in der Ausländerakte befinden. Schließlich kostet das ja auch alles Geld (wer bezahlt diese unnützen Ausgaben?)und wie schon erwähnt ist die Datensparsamkeit ja auch ein Schlagwort, was man in den Raum werfen könnte. Vielleicht hat man ja auch einen sehr jungen Bearbeiter oder einen Quereinsteiger, der noch nicht so ganz überblickt, was tatsächlich benötigt und was vielleicht schon vorhanden ist.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Aras am 13.02.2024 um 12:25:27
Ich würde die Unterlagen einholen wenn die Bearbeitung dadurch beschleunigt wird. Aber wenn das Verfahren bei euch trotzdem ein Jahr dauert, dann würde ich mich verarscht fühlen.

Mach mal nen Auszug beim AZR. dort sollten ja auch die Zeiten ersichtlich sein.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von T.P.2013 am 13.02.2024 um 18:24:59
Das ist doch Bullshit, was da vom TE gefordert wird.
Nicht nur im AZR sind im regulären Fall alle bisherigen und aktuellen Wohnsitze gespeichert, sondern auch im Register der Einwohnermeldeämter.

Jede befugte Behörde, und eine EBH / ABH ist m.W. befugt, kann darauf in Sekunden zugreifen.

Rein praktisch vermute ich, dass man einen entsprechenden Auszug aus dem Melderegister (aktuell und vorherige Wohnsitze) auch als Bürger unkompliziert einholen lassen kann.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Puncherfaust am 14.02.2024 um 00:12:50
Ist nichts ungewöhnliches dass Meldebescheinigungen von den Wohnorten der letzten acht Jahre gefordert werden. Kann morgen mal schauen ob ich dafür einen genauen Grund herausfinde.

Ich würde die Gemeinden per Mail anschreiben. Sollte bei den meisten so gehen. Habe die Nachricht der Behörde jetzt auch eher so verstanden, dass du die Bescheinigung per Mail beantragen sollst. Zusenden können die dir die dann ja auch per Post.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Newman am 14.02.2024 um 07:39:49

Puncherfaust schrieb am 14.02.2024 um 00:12:50:
Ist nichts ungewöhnliches dass Meldebescheinigungen von den Wohnorten der letzten acht Jahre gefordert werden.


Ich finde das schon ungewöhnlich, zumal das hier von vornherein verlangt wird und nicht erst im Laufe der Verfahrens, in dem sich evtl. eine besondere Fallgestaltung ergeben hat. Die Meldebehörden stellen die Bescheinigungen auch nicht unbedingt kostenfrei aus. Wir hier können seit kurzem Meldedaten über ein Auskunftssystem abfragen, ob das überall so ist, weiß ich nicht.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 14.02.2024 um 11:24:56
So, in der Stadt in der wir gewohnt hatten, ließ es sich problemlos online beantragen (9 EUR per Paypal). Habe dann die 3 weiteren Gemeinden per Mail angeschrieben, bisher aber keine Antwort erhalten.
Habe dann aber gerade einmal versucht anzurufen und die nette Dame war auch sehr erstaunt, dass sowas abgefragt wird, weil sie eigentlich selbst auch Zugriff haben müssten ihrer Meinung nach.
Sie wollte uns die erw. Meldebescheinigung aber gerne kostenlos per Post zukommen lassen. Wirklich sehr freundlich dort. Per Mail ginge nicht, Datenschutz und so ;)
Mal sehen was die anderen beiden Gemeinden sagen, dort habe ich noch niemanden erreicht.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 29.02.2024 um 11:00:35
So, heute bei der Behörde gewesen und alle Sachen abgegeben. Ging doch recht flott, waren nach knapp 30 Minuten wieder raus. Bin tatsächlich davon ausgegangen, dass man die Gebühr sofort entrichten muss, das ist aber nicht der Fall, was wohl auch dahingehend Sinn macht, das man ja vorab noch gar nicht weiß, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Was die Behörde jetzt noch haben wollte ist die Kindergeldbescheinigung, obwohl die glaube ich über meinen Namen läuft, sowie Ihren Arbeitsvertrag. Wir hatten einfacherweise nur die Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt, da im Hinweisblatt steht:
"Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung"

Vielleicht sollten die mal ihre Blätter dahingehend überprüfen. Auf dem Zwischenbescheid zum Einbürgerungsantrag steht auch schon mal informativ geschrieben, dass der Antrag zwischen 10-12 Monat ein Anspruch nehmen kann... Lassen wir uns mal überraschen. Bin mal gespannt, ob das mit dem Haushaltsregister anstatt der Geburtsurkunde nun einfach durchlaufen wird.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 17.04.2024 um 18:00:31
Heute kam eine Mail von der Mitarbeiterin, die wie folgt aussah:
"Sehr geehrte Frau xxxx,
Ihr Arbeitsvertrag beinhaltet eine Probezeit, die demnächst abläuft. Bitte denken Sie daran, wenn die Probezeit erfolgreich bestanden wurde, uns dies noch als Bestätigung des Arbeitsgebers einzureichen."


Im Ernst mal. Uns wurde damals beim Antrag mitgeteilt, dass man jede Veränderung der Lebensumstände dem Amt mitteilen müsste, sprich natürlich auch eine etwaige Entlassung. Warum sollen wir also bestätigen, dass meine Frau immer noch da beschäftigt ist, wenn alles seinen Kurs geht?
Schon ein bisschen komisch. Wir müssen jetzt also wieder beim Arbeitgeber anfragen, dass er einen 2-Zeiler ausstellt, der besagt, dass meine Frau auch weiterhin dort beschäftigt ist und die Probezeit überstanden wurde?
Naja, zumindest geht das Amt ja proaktiv auf einen zu, ich versuche das mal positiv zu sehen :D

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Puncherfaust am 17.04.2024 um 19:13:53
Könnt ja auch die Lohnabrechnung abwarten, für den 1. Monat nach der Probezeit. Da wird der Zweizeiler aber vermutlich zeitsparender sein  ;)

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 06.08.2024 um 09:23:08
Moin,
nochmal eine kurze Frage. Sollte die Einbürgerung so durch gehen, würde China darüber informiert werden, dass eine taiwanesische StAn nun auch die deutsche Staatsangehörigkeit bestitzt?
Bei dir ist das ja glaube ich passiert oder @nixwissen mit deiner chin. Ex-Frau, dass die EBH es dem chinesischen Konsulat gemeldet hat?
Frage mich wirklich, ob das im Falle von Taiwan auch passieren kann oder wie da verfahren werden würde, da der Staat ja nun mal nicht anerkannt wird.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von TaoW am 12.08.2024 um 00:18:15

LordOfLight schrieb am 07.02.2024 um 20:32:41:
So, da es jetzt wohl tatsächlich nur noch Formsache ist mit der Mehrstaatigkeit, haben wir uns dazu entschieden endlich den Antrag auf Einbürgerung zu stellen.


Hi :)

erst einmal vielen Dank für das Eröffnen des Threads!

Wir sind aktuell aus dem gleichen Grund dabei, das Thema Einbürgerung nach > 15 Jahren endlich anzugehen und sitzen aktuell an den Antragsformularen - mit der gleichen Fragestellung, die ihr anfangs auch hattet:

Was trägt man unter "9. Vermeidung von Mehrstaatigkeit" ein ? 
("Sind Sie bereit, ihre bisherhige/n Staatsangehörigkeit/en aufzugeben und verpflichten sich nach schriftlicher Zusicherung der Einbürgerung die erforderlichen Schritte zu unternehmen ?" (bei x bei 'nein' => Begründung als Freitext) )

Dem Threadverlauf nach seid ihr ja schon "mittendrin" - wär klasse, wenn Ihr uns dazu Tipps geben könntet :)

Vorab schonmal vielen Dank!





Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Aras am 12.08.2024 um 01:30:54
Beim veralteten Formular kann man einfach Nein ankreuzen und nix ins Freitext schreiben....

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von lottchen am 12.08.2024 um 09:36:36

TaoW schrieb am 12.08.2024 um 00:18:15:
("Sind Sie bereit, ihre bisherhige/n Staatsangehörigkeit/en aufzugeben und verpflichten sich nach schriftlicher Zusicherung der Einbürgerung die erforderlichen Schritte zu unternehmen ?"

Man könnte auch einfach "ja" oder "nein" reinschreiben. Und falls "nein" könnte man z.B. reinschreiben "aufgrund der jetzigen Rechtslage ist die Aufgabe meiner jetzigen Staatsbürgerschaft nicht erforderlich".

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 12.08.2024 um 17:34:23

TaoW schrieb am 12.08.2024 um 00:18:15:
Hi :)

erst einmal vielen Dank für das Eröffnen des Threads!

Wir sind aktuell aus dem gleichen Grund dabei, das Thema Einbürgerung nach > 15 Jahren endlich anzugehen und sitzen aktuell an den Antragsformularen - mit der gleichen Fragestellung, die ihr anfangs auch hattet:

Was trägt man unter "9. Vermeidung von Mehrstaatigkeit" ein ? 
("Sind Sie bereit, ihre bisherhige/n Staatsangehörigkeit/en aufzugeben und verpflichten sich nach schriftlicher Zusicherung der Einbürgerung die erforderlichen Schritte zu unternehmen ?" (bei x bei 'nein' => Begründung als Freitext) )

Dem Threadverlauf nach seid ihr ja schon "mittendrin" - wär klasse, wenn Ihr uns dazu Tipps geben könntet :)

Vorab schonmal vielen Dank!


Wir haben es so gemacht wie von @lottchen beschrieben, haben nein angekreuzt und damals dann angegeben, dass es ja durch die Reform bald nicht mehr notwendig ist. Damals war das Ganze ja noch nicht durch, in eurem Fall ist es ja daher auch nicht erforderlich. Ansonsten können wir auch nicht sooo viel dazu sagen, das meiste haben wir ja hier beschrieben, alle Formulare sammeln, mitnehmen, abgeben und dann heisst es warten. Bei uns sind es jetzt knapp 6 Monate. Mal schauen wie lang es noch dauert. Bin mal gespannt ob die sich irgendwann nochmal melden, weil irgendein Formular vielleicht nicht ausreicht, noch übersetzt werden muss, ein Stempel fehlt oder was auch immer.
Mich würde daher auch mal interessieren, ob die Dokumentenprüfung tatsächlich erst dann stattfindet, wenn auch der Antrag letztendlich bearbeitet wird und es daher sein könnte, das denen erst nach 9 Monaten auffällt, dass die Haushaltsregistrierung nicht ausreichend ist und man ein besseres Dokument benötigt. Das wäre ziemlich bitter.

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von LordOfLight am 16.08.2024 um 09:10:20
Soooo,
wir haben heute morgen mit der Post die Einladung zur Einbürgerungsfeier erhalten. Diese soll schon in 3 Wochen stattfinden, super. Somit hat der Antrag gute 6 Monate gedauert, das ist definitiv schneller als erwartet =)
Anscheinend war das Haushaltsregister an Stelle einer Geburtsurkunde auch in Ordnung.
Danke nochmal ans Forum!

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von Aras am 16.08.2024 um 11:12:37
Ende gut, Alles gut. Herzlichen Glückwunsch

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von TaoW am 18.08.2024 um 18:28:07
@Lottchen, @LordOfLight

Vielen Dank für Eure Infos!

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von TaoW am 18.08.2024 um 18:30:36

LordOfLight schrieb am 16.08.2024 um 09:10:20:
wir haben heute morgen mit der Post die Einladung zur Einbürgerungsfeier erhalten. Diese soll schon in 3 Wochen stattfinden, super. 


Herzlichen Glückwunsch!  :)

Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE
Beitrag von TaoW am 18.08.2024 um 18:38:20

LordOfLight schrieb am 12.08.2024 um 17:34:23:
Wir haben es so gemacht wie von @lottchen beschrieben, haben nein angekreuzt und damals dann angegeben, dass es ja durch die Reform bald nicht mehr notwendig ist. Damals war das Ganze ja noch nicht durch, in eurem Fall ist es ja daher auch nicht erforderlich. Ansonsten können wir auch nicht sooo viel dazu sagen, das meiste haben wir ja hier beschrieben, alle Formulare sammeln, mitnehmen, abgeben und dann heisst es warten. Bei uns sind es jetzt knapp 6 Monate. Mal schauen wie lang es noch dauert. Bin mal gespannt ob die sich irgendwann nochmal melden, weil irgendein Formular vielleicht nicht ausreicht, noch übersetzt werden muss, ein Stempel fehlt oder was auch immer.
Mich würde daher auch mal interessieren, ob die Dokumentenprüfung tatsächlich erst dann stattfindet, wenn auch der Antrag letztendlich bearbeitet wird und es daher sein könnte, das denen erst nach 9 Monaten auffällt, dass die Haushaltsregistrierung nicht ausreichend ist und man ein besseres Dokument benötigt. Das wäre ziemlich bitter.


Wir sind auch gespannt, was das Thema notwendige Papiere angeht. Meine Frau hat für den Antrag auf einen Studienplatz, den sie damals noch von Taiwan aus gestellt hatte, das Prozedere schon mal durchlaufen dürfen - inkl. DSH-Prüfung vor Studienbeginn in Bayern (entspricht formal wohl C1). Die spannende Frage ist, ob die beglaubigten Übersetzungen von damals und die DSH-Prüfung anerkannt werden, oder ob wir das ganze Prozedere nochmal von vorne durchmachen müssen - mal sehen :)

Aber die Tatsache, dass ihr es geschafft hat, macht uns Mut :)

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.