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Doppelte Staatsangehörigkeit Taiwan/DE (Gelesen: 10.461 mal)
Aras
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Antwort #45 - 13.02.2024 um 12:25:27
 
Ich würde die Unterlagen einholen wenn die Bearbeitung dadurch beschleunigt wird. Aber wenn das Verfahren bei euch trotzdem ein Jahr dauert, dann würde ich mich verarscht fühlen.

Mach mal nen Auszug beim AZR. dort sollten ja auch die Zeiten ersichtlich sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #46 - 13.02.2024 um 18:24:59
 
Das ist doch Bullshit, was da vom TE gefordert wird.
Nicht nur im AZR sind im regulären Fall alle bisherigen und aktuellen Wohnsitze gespeichert, sondern auch im Register der Einwohnermeldeämter.

Jede befugte Behörde, und eine EBH / ABH ist m.W. befugt, kann darauf in Sekunden zugreifen.

Rein praktisch vermute ich, dass man einen entsprechenden Auszug aus dem Melderegister (aktuell und vorherige Wohnsitze) auch als Bürger unkompliziert einholen lassen kann.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #47 - 14.02.2024 um 00:12:50
 
Ist nichts ungewöhnliches dass Meldebescheinigungen von den Wohnorten der letzten acht Jahre gefordert werden. Kann morgen mal schauen ob ich dafür einen genauen Grund herausfinde.

Ich würde die Gemeinden per Mail anschreiben. Sollte bei den meisten so gehen. Habe die Nachricht der Behörde jetzt auch eher so verstanden, dass du die Bescheinigung per Mail beantragen sollst. Zusenden können die dir die dann ja auch per Post.
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Newman
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Antwort #48 - 14.02.2024 um 07:39:49
 
Puncherfaust schrieb am 14.02.2024 um 00:12:50:
Ist nichts ungewöhnliches dass Meldebescheinigungen von den Wohnorten der letzten acht Jahre gefordert werden.


Ich finde das schon ungewöhnlich, zumal das hier von vornherein verlangt wird und nicht erst im Laufe der Verfahrens, in dem sich evtl. eine besondere Fallgestaltung ergeben hat. Die Meldebehörden stellen die Bescheinigungen auch nicht unbedingt kostenfrei aus. Wir hier können seit kurzem Meldedaten über ein Auskunftssystem abfragen, ob das überall so ist, weiß ich nicht.
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Antwort #49 - 14.02.2024 um 11:24:56
 
So, in der Stadt in der wir gewohnt hatten, ließ es sich problemlos online beantragen (9 EUR per Paypal). Habe dann die 3 weiteren Gemeinden per Mail angeschrieben, bisher aber keine Antwort erhalten.
Habe dann aber gerade einmal versucht anzurufen und die nette Dame war auch sehr erstaunt, dass sowas abgefragt wird, weil sie eigentlich selbst auch Zugriff haben müssten ihrer Meinung nach.
Sie wollte uns die erw. Meldebescheinigung aber gerne kostenlos per Post zukommen lassen. Wirklich sehr freundlich dort. Per Mail ginge nicht, Datenschutz und so Zwinkernd
Mal sehen was die anderen beiden Gemeinden sagen, dort habe ich noch niemanden erreicht.
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Antwort #50 - 29.02.2024 um 11:00:35
 
So, heute bei der Behörde gewesen und alle Sachen abgegeben. Ging doch recht flott, waren nach knapp 30 Minuten wieder raus. Bin tatsächlich davon ausgegangen, dass man die Gebühr sofort entrichten muss, das ist aber nicht der Fall, was wohl auch dahingehend Sinn macht, das man ja vorab noch gar nicht weiß, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Was die Behörde jetzt noch haben wollte ist die Kindergeldbescheinigung, obwohl die glaube ich über meinen Namen läuft, sowie Ihren Arbeitsvertrag. Wir hatten einfacherweise nur die Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt, da im Hinweisblatt steht:
"Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung"

Vielleicht sollten die mal ihre Blätter dahingehend überprüfen. Auf dem Zwischenbescheid zum Einbürgerungsantrag steht auch schon mal informativ geschrieben, dass der Antrag zwischen 10-12 Monat ein Anspruch nehmen kann... Lassen wir uns mal überraschen. Bin mal gespannt, ob das mit dem Haushaltsregister anstatt der Geburtsurkunde nun einfach durchlaufen wird.
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Antwort #51 - 17.04.2024 um 18:00:31
 
Heute kam eine Mail von der Mitarbeiterin, die wie folgt aussah:
"Sehr geehrte Frau xxxx,
Ihr Arbeitsvertrag beinhaltet eine Probezeit, die demnächst abläuft. Bitte denken Sie daran, wenn die Probezeit erfolgreich bestanden wurde, uns dies noch als Bestätigung des Arbeitsgebers einzureichen."


Im Ernst mal. Uns wurde damals beim Antrag mitgeteilt, dass man jede Veränderung der Lebensumstände dem Amt mitteilen müsste, sprich natürlich auch eine etwaige Entlassung. Warum sollen wir also bestätigen, dass meine Frau immer noch da beschäftigt ist, wenn alles seinen Kurs geht?
Schon ein bisschen komisch. Wir müssen jetzt also wieder beim Arbeitgeber anfragen, dass er einen 2-Zeiler ausstellt, der besagt, dass meine Frau auch weiterhin dort beschäftigt ist und die Probezeit überstanden wurde?
Naja, zumindest geht das Amt ja proaktiv auf einen zu, ich versuche das mal positiv zu sehen Durchgedreht
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Puncherfaust
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Antwort #52 - 17.04.2024 um 19:13:53
 
Könnt ja auch die Lohnabrechnung abwarten, für den 1. Monat nach der Probezeit. Da wird der Zweizeiler aber vermutlich zeitsparender sein  Zwinkernd
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Antwort #53 - 06.08.2024 um 09:23:08
 
Moin,
nochmal eine kurze Frage. Sollte die Einbürgerung so durch gehen, würde China darüber informiert werden, dass eine taiwanesische StAn nun auch die deutsche Staatsangehörigkeit bestitzt?
Bei dir ist das ja glaube ich passiert oder @nixwissen mit deiner chin. Ex-Frau, dass die EBH es dem chinesischen Konsulat gemeldet hat?
Frage mich wirklich, ob das im Falle von Taiwan auch passieren kann oder wie da verfahren werden würde, da der Staat ja nun mal nicht anerkannt wird.
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Antwort #54 - 12.08.2024 um 00:18:15
 
LordOfLight schrieb am 07.02.2024 um 20:32:41:
So, da es jetzt wohl tatsächlich nur noch Formsache ist mit der Mehrstaatigkeit, haben wir uns dazu entschieden endlich den Antrag auf Einbürgerung zu stellen.


Hi Smiley

erst einmal vielen Dank für das Eröffnen des Threads!

Wir sind aktuell aus dem gleichen Grund dabei, das Thema Einbürgerung nach > 15 Jahren endlich anzugehen und sitzen aktuell an den Antragsformularen - mit der gleichen Fragestellung, die ihr anfangs auch hattet:

Was trägt man unter "9. Vermeidung von Mehrstaatigkeit" ein ? 
("Sind Sie bereit, ihre bisherhige/n Staatsangehörigkeit/en aufzugeben und verpflichten sich nach schriftlicher Zusicherung der Einbürgerung die erforderlichen Schritte zu unternehmen ?" (bei x bei 'nein' => Begründung als Freitext) )

Dem Threadverlauf nach seid ihr ja schon "mittendrin" - wär klasse, wenn Ihr uns dazu Tipps geben könntet Smiley

Vorab schonmal vielen Dank!




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Aras
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Antwort #55 - 12.08.2024 um 01:30:54
 
Beim veralteten Formular kann man einfach Nein ankreuzen und nix ins Freitext schreiben....
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Antwort #56 - 12.08.2024 um 09:36:36
 
TaoW schrieb am 12.08.2024 um 00:18:15:
("Sind Sie bereit, ihre bisherhige/n Staatsangehörigkeit/en aufzugeben und verpflichten sich nach schriftlicher Zusicherung der Einbürgerung die erforderlichen Schritte zu unternehmen ?"

Man könnte auch einfach "ja" oder "nein" reinschreiben. Und falls "nein" könnte man z.B. reinschreiben "aufgrund der jetzigen Rechtslage ist die Aufgabe meiner jetzigen Staatsbürgerschaft nicht erforderlich".
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Antwort #57 - 12.08.2024 um 17:34:23
 
TaoW schrieb am 12.08.2024 um 00:18:15:
Hi Smiley

erst einmal vielen Dank für das Eröffnen des Threads!

Wir sind aktuell aus dem gleichen Grund dabei, das Thema Einbürgerung nach > 15 Jahren endlich anzugehen und sitzen aktuell an den Antragsformularen - mit der gleichen Fragestellung, die ihr anfangs auch hattet:

Was trägt man unter "9. Vermeidung von Mehrstaatigkeit" ein ? 
("Sind Sie bereit, ihre bisherhige/n Staatsangehörigkeit/en aufzugeben und verpflichten sich nach schriftlicher Zusicherung der Einbürgerung die erforderlichen Schritte zu unternehmen ?" (bei x bei 'nein' => Begründung als Freitext) )

Dem Threadverlauf nach seid ihr ja schon "mittendrin" - wär klasse, wenn Ihr uns dazu Tipps geben könntet Smiley

Vorab schonmal vielen Dank!


Wir haben es so gemacht wie von @lottchen beschrieben, haben nein angekreuzt und damals dann angegeben, dass es ja durch die Reform bald nicht mehr notwendig ist. Damals war das Ganze ja noch nicht durch, in eurem Fall ist es ja daher auch nicht erforderlich. Ansonsten können wir auch nicht sooo viel dazu sagen, das meiste haben wir ja hier beschrieben, alle Formulare sammeln, mitnehmen, abgeben und dann heisst es warten. Bei uns sind es jetzt knapp 6 Monate. Mal schauen wie lang es noch dauert. Bin mal gespannt ob die sich irgendwann nochmal melden, weil irgendein Formular vielleicht nicht ausreicht, noch übersetzt werden muss, ein Stempel fehlt oder was auch immer.
Mich würde daher auch mal interessieren, ob die Dokumentenprüfung tatsächlich erst dann stattfindet, wenn auch der Antrag letztendlich bearbeitet wird und es daher sein könnte, das denen erst nach 9 Monaten auffällt, dass die Haushaltsregistrierung nicht ausreichend ist und man ein besseres Dokument benötigt. Das wäre ziemlich bitter.
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Antwort #58 - 16.08.2024 um 09:10:20
 
Soooo,
wir haben heute morgen mit der Post die Einladung zur Einbürgerungsfeier erhalten. Diese soll schon in 3 Wochen stattfinden, super. Somit hat der Antrag gute 6 Monate gedauert, das ist definitiv schneller als erwartet =)
Anscheinend war das Haushaltsregister an Stelle einer Geburtsurkunde auch in Ordnung.
Danke nochmal ans Forum!
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Antwort #59 - 16.08.2024 um 11:12:37
 
Ende gut, Alles gut. Herzlichen Glückwunsch
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