TaoW schrieb am 12.08.2024 um 00:18:15:Hi
erst einmal vielen Dank für das Eröffnen des Threads!
Wir sind aktuell aus dem gleichen Grund dabei, das Thema Einbürgerung nach > 15 Jahren endlich anzugehen und sitzen aktuell an den Antragsformularen - mit der gleichen Fragestellung, die ihr anfangs auch hattet:
Was trägt man unter "9. Vermeidung von Mehrstaatigkeit" ein ?
("Sind Sie bereit, ihre bisherhige/n Staatsangehörigkeit/en aufzugeben und verpflichten sich nach schriftlicher Zusicherung der Einbürgerung die erforderlichen Schritte zu unternehmen ?" (bei x bei 'nein' => Begründung als Freitext) )
Dem Threadverlauf nach seid ihr ja schon "mittendrin" - wär klasse, wenn Ihr uns dazu Tipps geben könntet
Vorab schonmal vielen Dank!
Wir haben es so gemacht wie von @lottchen beschrieben, haben nein angekreuzt und damals dann angegeben, dass es ja durch die Reform bald nicht mehr notwendig ist. Damals war das Ganze ja noch nicht durch, in eurem Fall ist es ja daher auch nicht erforderlich. Ansonsten können wir auch nicht sooo viel dazu sagen, das meiste haben wir ja hier beschrieben, alle Formulare sammeln, mitnehmen, abgeben und dann heisst es warten. Bei uns sind es jetzt knapp 6 Monate. Mal schauen wie lang es noch dauert. Bin mal gespannt ob die sich irgendwann nochmal melden, weil irgendein Formular vielleicht nicht ausreicht, noch übersetzt werden muss, ein Stempel fehlt oder was auch immer.
Mich würde daher auch mal interessieren, ob die Dokumentenprüfung tatsächlich erst dann stattfindet, wenn auch der Antrag letztendlich bearbeitet wird und es daher sein könnte, das denen erst nach 9 Monaten auffällt, dass die Haushaltsregistrierung nicht ausreichend ist und man ein besseres Dokument benötigt. Das wäre ziemlich bitter.