Ich hab ne Beschwerde gem. § 24 GO NRW beim Oberbürgermeister per Email eingereicht. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von der
in CC.
Sehr geehrter Herr Meyer,
ich wende mich an Sie, da ich mit der Sachbearbeitung in der Abteilung Einbürgerungen unzufrieden bin und großes Verbesserungspotential sehe. Ich bin mir bewusst, dass das Ordnungsamt bzw. die Abteilung Migration und Integration nicht immer zu den beliebtesten Bereichen der städtischen Verwaltung gehört. Ich möchte aber ausdrücklich erklären, dass ich nicht die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit dieser Beschwerde im Visier habe. Im Gegenteil, die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter waren stets zuvorkommend und freundlich. Es geht mir um die Sachbearbeitung im eigentlichen Sinne.
Derzeit betreue ich das Einbürgerungsverfahren meiner Ehefrau. In diesem Zusammenhang habe ich eine Untätigkeitsklage gegen die Stadt Krefeld eingereicht, die derzeit noch bei Gericht anhängig ist. Ich erwarte nicht, dass Sie sich im konkreten Fall meiner Frau äußern. Jedoch wollte ich darauf hinweisen, dass ich die unten genannten Punkte durch das Verfahren als Probleme erkannt habe.
Fehlendes Personal in der Einbürgerungsabteilung
Im Haushaltsplan 2024/25 ist kein Personalausbau für die Abteilung Migration ersichtlich. Im Gegenteil, für die Produktgruppe 4-056-01 (Abteilung Migration) wurden Stellen gestrichen. Allein aufgrund des zu erwartenden erhöhten Beratungsbedarfs und der zu erwartenden Steigerung der Einbürgerungsanträge durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sollte man mehr Personal einplanen. Ich bitte darum, wenn möglich eine massive Steigerung des Personalsschlüssels für die Abteilung Migration nachzuplanen.
Mangelhafte Online-Antragstellung
Die aktuelle Online-Antragstellung über "form-solutions" ist unzureichend. Die erzeugten Formulare entsprechen nicht den verbindlichen Antragsformularen aus Anlage 1 des Ausführungserlasses zum Staatsangehörigkeitsrecht (NRW). Dadurch müssen bei Beginn der eigentlichen Sachbearbeitung Antragsteller erneut Formulare ausfüllen, was ineffizient ist. Es gibt zwar keine gesetzliche Formvorschrift, aber es ist trotzdem ein Problem für die Verwaltung.
Derzeit kann jeder einen Online-Antrag stellen, doch die Stadt kann mit der Sachbearbeitung erst beginnen, wenn die erforderlichen Erlaubnisse, die auch aus Datenschutzgründen notwendig sind, bei einem persönlichen Beratungstermin unterschrieben werden. Es wäre hilfreich, wenn die Sachbearbeitung bereits automatisch bei Online-Antragstellung beginnen könnte. Dies kann jedoch bspw. dadurch erfolgen, wenn das Antragsformular mithilfe der AusweisApp2 und des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) des Antragstellers als authentisch verifiziert werden kann.
Das derzeitige Verfahren führt dazu, dass nicht jeder Antrag automatisch ein Aktenzeichen erhält. Dies hat im Grunde auch rechtsstaatliche und verwaltungsrechtliche Nachteile. Im Grunde wird sogar ggf. signalisiert, dass die Sachbearbeitung überhaupt nicht begonnen hat.
Zudem weist das Formular Mängel auf. So kann ein Ausländer bei der Antragstellung auf die Frage des aktuellen ausländerrechtlichen Status zwischen humanitären Schutzstatus, bspw. GFK-Flüchtlinge, Heimatvertriebene etc., oder Freizügigkeitsberechtigter auswählen, nicht aber, dass kein besonderer ausländerrechtlicher Status vorliege. Aber auch sonst ist nicht gewährleistet, dass die Anträge weitestgehend vollständig sind. Es müssen also stets Unterlagen nachgefordert werden.
Mangelhafte Abfragemöglichkeiten innerhalb der städtischen Ämter
Meine Ehefrau wartet seit dem 15. März auf die Abfragen der Sozialleistungsträger, welche laut Klageerwiderung noch fehlen. Es scheint, dass die Einbürgerungsstelle schneller und effizienter arbeiten könnte, wenn eine Schnittstelle zu den städtischen Ämtern wie Wohngeldstelle, Sozialamt und Jobcenter vorhanden wäre, um den Bezug bzw. Nicht-Bezug von Sozialleistungen schnell festzustellen.
Ich könnte noch weiter in Details gehen. Höchstwahrscheinlich ist es aber den Sachbearbeitern der Einbürgerungsstelle auch hinlänglich bekannt und es werden vielleicht nicht genug Ressourcen freigegeben, um die Digitalisierung in dieser Abteilung effektiv zu gestalten.
Seien wir ehrlich: Die Stadt Krefeld kann mit einer Einbürgerung 255 € verdienen, aber eine Untätigkeitsklage kostet die Stadt mindestens 266 €. Somit ist jeder Einbürgerungsantrag, wo der Betroffene eine Untätigkeitsklage erhebt, ein Verlustgeschäft. Ob dies im Sinne der Kundenzufriedenheit, aber auch der Mitarbeiterzufriedenheit sein kann? Ich bezweifle es.
Unabhängig von der Beschwerde möchte ich noch folgendes ausführen:
Gerne würde ich mit Ihnen über ehrenamtliche Einbürgerungslotsen, wie sie es in Hamburg gibt, sprechen.
Zudem bin ich Softwareentwickler und würde gerne meine Expertise in einem ehrenamtlichen Rahmen der Stadt zur Verfügung stellen. Ich habe mir in den letzten 15 Jahren m.E. auch signifikantes Wissen über das
AufenthG und das
StAG erarbeitet, sodass Sie davon ausgehen können, dass ich auch ein tiefes fachliches Verständnis für das Thema habe.
Ich freue mich über Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ich gehe ehrlich gesagt nicht davon aus, dass meine Hilfe überhaupt in Erwägung gezogen wird, obwohl ich gerne helfen würde das Fachverfahren zu optimieren.
Aber hey, vielleicht will man ja doch auf mich zurückgreifen. Hab das mit dem Ehrenamt geschrieben, sodass die nicht denken, dass die mir ne Anstellung geben müssen aber auch für mich nicht in eine unbezahlte Teilzeitbeschäftigung ausartet.
Mal schauen...ist ja etwas mehr als nix.