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Einbürgerung Ehefrau (Gelesen: 15.135 mal)
roseforest
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Antwort #75 - 12.05.2024 um 04:47:27
 
Ja ich Frage mich immer noch wie man das gleich setzen kann .. denn zeitlich hat meine Frau ja einen Anspruch auf meine NE.
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SimonB
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Antwort #76 - 12.05.2024 um 12:47:19
 
roseforest schrieb am 11.05.2024 um 23:00:00:
dass schriftlich eingereichte Anträge nicht bearbeitet werden können..

Dass ist der unzulässige Versuch etlicher EBH, Zeit zu schinden, das wurde hier schon mehrfach thematisiert.
Ganz ohne gerichtliche Entscheidung gilt noch, was von einem Ex-Mitglied  mit Expertenwissen in #1 deutlich vor ca 2 Jahren geschrieben wurde:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1648706450/2

Leider finden sich auch in BO trickreiche "Umgeher".

Wer seinen Einb-Antrag also per Post einreicht, wartet evtl. längere Zeit auf irgendeine Reaktion, aber solche Machenschaften, wie sie hier zu lesen sind, dürften damit nicht möglich sein.

Der Chef in BO könnte rechtskonform und einfach handeln, statt sich überrascht zu zeigen und weiterhin nach undichten Stellen zu suchen.

Auch andere Einbürgerungsbehörden haben so o.s.ä. ihre Websites bestückt.
Auch dort werden Anträge, die mit Postzusendung eingehen, bearbeitet.

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roseforest
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Antwort #77 - 12.05.2024 um 13:51:03
 
Hey danke @aras.
Mit der de Mail das habe ich noch gar nicht gesehen Smiley

Könnte auch tatsächlich einen Vorteil haben dass weniger darüber irgendwas senden und es somit schneller "gesehen" wird Smiley.

Mit der ABH hier in Bochum habe ich ja auch sehr gute Erfahrungen gemacht indem ich immer grosse UPS Briefumschläge per Einschreiben gesendet habe Zwinkernd
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Aras
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Antwort #78 - 12.05.2024 um 14:33:03
 
@roseforest
Der Vorteil der DE-Mail ist definitiv, dass die eingereichten Urkunden-Scans und der Antrag nachgewiesen werden können, was du beim Einschreiben per Brief nicht hast. Zudem kannst du ne Eingangsbestätigung erhalten.
Du solltest aber natürlich die DE-Mail auf den Namen deiner Frau registrieren Durchgedreht.

Der Grund warum ich auf die DE-Mail gestoßen bin, war eigentlich meine Suche nach dem Textbaustein, der besagt dass die rechtliche Korrektheit und Aktualität der Website auch bei größter Sorgfalt nicht gewährleistet sei. Ich hab sie nicht gefunden, aber vielleicht ist das irgendwoanders ganz tief in der Website versteckt.

So im Nachgang hätte ich den Antrag meiner Frau auch über DE-Mail geschickt. Zumal dann die Nutzung der DE-Mail gleichzeitig die Unterschrift auf den Anträgen, insbesondere der Loyalitätserklärung, beglaubigt!

Aber ich würde nicht darauf hoffen, dass die Behörde trotzdem per Post eingereichte Anträge bearbeitet. Prinzip Hoffnung ist imho fehl am Platz.

Bspw. EBH Düsseldorf erklärt ja heutzutage auf ihrer Website, dass man Anträge per Post einreichen solle. Früher stand da nix über postalisch einreichen, aber auch nicht wie in Bochum, dass sie die Anträge nicht bearbeiten würden. Und ich erinnere mich, als ich vor ca. 6-7 Jahren Beistand für meinen Kumpel war, dass die Sachbearbeiter auch ausdrücklich erklärten, dass sie Anträge per Post definitiv bearbeiten.

Wenn ich in so einem Fall, wie bei dir in Bochum ,den Antrag per Einwurf/Einschreiben einreichen würde, würde ich zeitgleich eine Anfrage im Namen der Ehefrau(!) an den Oberbürgermeister oder die Beschwerdestelle der Stadt  schicken mit der Frage, weil man gerade das zufällig auf der Website gesehen hat, ob tatsächlich Anträge per Post nicht bearbeitet werden würden oder man doch den Antrag per Post einreichen könne. Schreibt die Beschwerdestelle/der OB, dass Anträge per Post nicht bearbeitet werden, könnte man direkt das als Beweis im Rahmen der Untätigkeitsklage einreichen.
Schreiben die aber, es würde bearbeitet, würde ich denen noch sagen, super vielen Dank meinen Antrag hab ich am XX.XX.2024 eingesendet.

Was ich ganz hart finde, sind so Beiträge die ich derzeit in den Sozialen Medien lese, wo einer erklärte, dass er den Antrag bei der Stadt Hamburg vor 14 Monaten gestellt hätte und nun nochmal per Online-Formular und nach einem Monat einen Termin in paar Monaten erhalten habe. Da denke ich nur: Der hätte die Untätigkeitsklage locker gewinnen können. Zumal die Behörde nach Eingang der Untätigkeitsklage den ganz oben auf den Stapel legen würde, weil das Gericht wird ja nicht unmittelbar entscheiden, sondern etwas ruhen lassen. Und wenn die Behörde innerhalb von 8-12 Wochen den Kläger einbürgert, bevor das Gericht entscheidet, kostet es die Behörde nur 266 € und nicht die 798 €. Nun hat er den Online-Antrag gestellt, wartet auf seinen Termin, und freut sich in einem Jahr vielleicht eingebürgert zu sein... er ist jetzt ganz unten im Stapel.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #79 - 12.05.2024 um 15:06:18
 
Meine Frau hat sich gerade diese DE Mail angemeldet über web.de .
Ging Recht einfach - die Identifikation ging über den eAT mit PIN über NFC am Handy Smiley
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Antwort #80 - 12.05.2024 um 16:24:41
 
Bei der Registrierung stand übrigens "Personalausweis" aber da der eAT ja auch diese Funktion hat dachten wir probieren wir es doch einfach mal Zwinkernd.

Insofern ich glaube nicht dass auf diesem Weg viele Anträge eingehen was mE ein Vorteil sein kann .

Wir können ja leider erst Mitte Dezember den Antrag stellen, da die EBH mir schrieb dass bei Antragsabgabe die Voraussetzungen erfüllt sein müssen..( dachte es geht früher da man ja auch schreibt dass 15 Monate Bearbeitungszeit ist ) . Naja Smiley

Was ich mich aber auch Frage : lesen denn die Chefs der Behörden hier nicht mit ? Also wäre ich Chef der EBH würde ich das alles hier wahrscheinlich nicht so stehen lassen...
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Antwort #81 - 12.05.2024 um 20:39:38
 
Danke für die Info. Für meine Frau geht das nicht weil die eAT seit letzten August abgelaufen ist und sie die neue eAT im Juni abholen kann... Also wer sowas vorhat zeitnah mit eAT beschaffen.

Kann sein, dass die Stadtverwaltung Krefeld oder Bochum mitliest ("Der Feind liest mit" Laut lachend). Wenn, dann grüßen wir die lieben Kollegen aus den warmen Amtsstuben Zwinkernd.


Wenn ich der Verantwortliche für Einbürgerungen wäre würde ich nicht im Forum antworten. Nicht weil es unter meiner Würde wäre sondern weil es nicht der angemessene Kanal für sowas ist.

Zumal in unserem Fall bereits eine Klage anhängig ist, und da würde ich als Behördenleiter nicht Munition gegen mich liefern.

Was ich immer so problematisch finde ist dass man ja hier offen diskutiert und die Behördenmitarbeiter hier unsere strategischen Planungen mitbekommen.

Was ist wenn die Behörde mitbekommt, was wir vorhaben? Du willst einen Weg nutzen, der so nicht vorgesehen ist, jedenfalls nicht von der Behörde Laut lachend. Aber der Weg ist vollkommen legitim und legal. Was wenn andere den Weg nutzen?

Ganz ehrlich, wie Jack McCoy  einmal in Law And Order so schön sagt, jeder nutzt das Rechtssystem zu seinem Vorteil aus.

Aber auf der anderen Seite kann man ggf. auch davon ausgehen, dass der Behördenleiter auch etwas abgehärtet ist und darauf wartet, dass er es schriftlich untersagt bekommt, und vorher sich nicht bewegt.

Ich hab mir auch die Terminvereinbarung von Bochum angeschaut. Es ist klar was passiert ist. Jemand hat einen Bot geschrieben. Vom Aufwand ist es nicht hoch. Und nun versüßen sich Parasiten ihr Einkommen, indem man einfach bei minimalsten Kosten pro Termin 250 € schwarz verdient. Also das schafft keiner manuell... Also geh davon aus, dass alle einen Bot verwenden und ihr darum keinen Termin bekommt. Zum kotzen!!!!

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Antwort #82 - 12.05.2024 um 20:52:26
 
Das mit dem bot glaube ich ja nichtmal .. ich habe rein aus Interesse letztes Jahr eben einen Termin buchen können aber ihn storniert.

Sie gesagt was bringt es wenn ich einen Termin per Bot für Frau X buche aber Frau A erscheint .

Meiner Meinung nach muss es eig. Von interrn kommen..
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Antwort #83 - 12.05.2024 um 23:30:18
 
Also die Sache mit den Bots ist nicht unbedingt unrealistisch..  Laut lachend

https://github.com/capital-G/berlin-auslanderbehorde-termin-bot
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Antwort #84 - 15.05.2024 um 15:37:53
 
Ich wollte euch berichten, dass ich mit dem zuständigen Richter am VG telefoniert habe. Dabei hat er erklärt, dass die 8. Kammer des VG Düsseldorf einen strengen Maßstab für den zureichenden Grund anlegt. Die Kosten werden höchstwahrscheinlich der Stadt Krefeld auferlegt.

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Antwort #85 - 15.05.2024 um 16:50:12
 
Der Richter spricht mit dem Kläger während eines laufenden Verfahrens über dieses Verfahren?
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Antwort #86 - 15.05.2024 um 17:26:02
 
Ja, warum nicht? Wenn ich den Richter nach 4 Monaten einmal sprechen will, dann ist das im Rahmen.

Ich hab mir natürlich vorher auch Notizen von den Sachen gemacht die ich mit ihm kurz anreißen will, damit ich dem Richter nicht mit belanglosem Gestammel nerve Laut lachend.

Das Problem ist doch, dass bei Erledigung der Sache während der Untätigkeitsklage die Entscheidung der Kostenfrage ja nicht veröffentlicht wird. Ist ja nicht gerade veröffentlichungswürdig. Darum kann ich auch nicht nachschlagen, wie die Kammer das in ähnlichen Fällen entschieden hat. Da kann mir nur der Richter die Auskunft geben und niemand sonst.
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Antwort #87 - 16.05.2024 um 10:19:39
 
Ich hatte am Dienstag eine Vollmacht beim Gericht eingereicht um über den Fall zu sprechen. Ich hab geschaut ob ich den Text irgendwo gespeichert hatte, aber hab wohl den Text verloren.

Wenn Interesse besteht würde ich die Vollmacht ausm Gedächtnis rekonstruieren..
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Antwort #88 - 22.05.2024 um 10:38:02
 
Ich hab ne Beschwerde gem. § 24 GO NRW beim Oberbürgermeister per Email eingereicht. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von der EBH in CC.

Zitat:
Sehr geehrter Herr Meyer,

ich wende mich an Sie, da ich mit der Sachbearbeitung in der Abteilung Einbürgerungen unzufrieden bin und großes Verbesserungspotential sehe. Ich bin mir bewusst, dass das Ordnungsamt bzw. die Abteilung Migration und Integration nicht immer zu den beliebtesten Bereichen der städtischen Verwaltung gehört. Ich möchte aber ausdrücklich erklären, dass ich nicht die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit dieser  Beschwerde im Visier habe. Im Gegenteil, die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter waren stets zuvorkommend und freundlich. Es geht mir um die Sachbearbeitung im eigentlichen Sinne.

Derzeit betreue ich das Einbürgerungsverfahren meiner Ehefrau. In diesem Zusammenhang habe ich eine Untätigkeitsklage gegen die Stadt Krefeld eingereicht, die derzeit noch bei Gericht anhängig ist. Ich erwarte nicht, dass Sie sich im konkreten Fall meiner Frau äußern. Jedoch wollte ich darauf hinweisen, dass ich die unten genannten Punkte durch das Verfahren als Probleme erkannt habe.

Fehlendes Personal in der Einbürgerungsabteilung
Im Haushaltsplan 2024/25 ist kein Personalausbau für die Abteilung Migration ersichtlich. Im Gegenteil, für die Produktgruppe 4-056-01 (Abteilung Migration) wurden Stellen gestrichen. Allein aufgrund des zu erwartenden erhöhten Beratungsbedarfs und der zu erwartenden Steigerung der Einbürgerungsanträge durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sollte man mehr Personal einplanen. Ich bitte darum, wenn möglich eine massive Steigerung des Personalsschlüssels für die Abteilung Migration nachzuplanen.

Mangelhafte Online-Antragstellung
Die aktuelle Online-Antragstellung über "form-solutions" ist unzureichend. Die erzeugten Formulare entsprechen nicht den verbindlichen Antragsformularen aus Anlage 1 des Ausführungserlasses zum Staatsangehörigkeitsrecht (NRW). Dadurch müssen bei Beginn der eigentlichen Sachbearbeitung Antragsteller erneut Formulare ausfüllen, was ineffizient ist. Es gibt zwar keine gesetzliche Formvorschrift, aber es ist trotzdem ein Problem für die Verwaltung.
Derzeit kann jeder einen Online-Antrag stellen, doch die Stadt kann mit der Sachbearbeitung erst beginnen, wenn die erforderlichen Erlaubnisse, die auch aus Datenschutzgründen notwendig sind, bei einem persönlichen Beratungstermin unterschrieben werden. Es wäre hilfreich, wenn die Sachbearbeitung bereits automatisch bei Online-Antragstellung beginnen könnte. Dies kann jedoch bspw. dadurch erfolgen, wenn das Antragsformular mithilfe der AusweisApp2 und des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) des Antragstellers als authentisch verifiziert werden kann.
Das derzeitige Verfahren führt dazu, dass nicht jeder Antrag automatisch ein Aktenzeichen erhält. Dies hat im Grunde auch rechtsstaatliche und verwaltungsrechtliche Nachteile. Im Grunde wird sogar ggf. signalisiert, dass die Sachbearbeitung überhaupt nicht begonnen hat. 
Zudem weist das Formular Mängel auf. So kann ein Ausländer bei der Antragstellung auf die Frage des aktuellen ausländerrechtlichen Status zwischen humanitären Schutzstatus, bspw. GFK-Flüchtlinge, Heimatvertriebene etc., oder Freizügigkeitsberechtigter auswählen, nicht aber, dass kein besonderer ausländerrechtlicher Status vorliege. Aber auch sonst ist nicht gewährleistet, dass die Anträge weitestgehend vollständig sind. Es müssen also stets Unterlagen nachgefordert werden.

Mangelhafte Abfragemöglichkeiten innerhalb der städtischen Ämter
Meine Ehefrau wartet seit dem 15. März auf die Abfragen der Sozialleistungsträger, welche laut Klageerwiderung noch fehlen. Es scheint, dass die Einbürgerungsstelle schneller und effizienter arbeiten könnte, wenn eine Schnittstelle zu den städtischen Ämtern wie Wohngeldstelle, Sozialamt und Jobcenter vorhanden wäre, um den Bezug bzw. Nicht-Bezug von Sozialleistungen schnell festzustellen.

Ich könnte noch weiter in Details gehen. Höchstwahrscheinlich ist es aber den Sachbearbeitern der Einbürgerungsstelle auch hinlänglich bekannt und es werden vielleicht nicht genug Ressourcen freigegeben, um die Digitalisierung in dieser Abteilung effektiv zu gestalten.

Seien wir ehrlich: Die Stadt Krefeld kann mit einer Einbürgerung 255 € verdienen, aber eine Untätigkeitsklage kostet die Stadt mindestens 266 €. Somit ist jeder Einbürgerungsantrag, wo der Betroffene eine Untätigkeitsklage erhebt, ein Verlustgeschäft. Ob dies im Sinne der Kundenzufriedenheit, aber auch der Mitarbeiterzufriedenheit sein kann? Ich bezweifle es.

Unabhängig von der Beschwerde möchte ich noch folgendes ausführen:
Gerne würde ich mit Ihnen über ehrenamtliche Einbürgerungslotsen, wie sie es in Hamburg gibt, sprechen.
Zudem bin ich Softwareentwickler und würde gerne meine Expertise in einem ehrenamtlichen Rahmen der Stadt zur Verfügung stellen. Ich habe mir in den letzten 15 Jahren m.E. auch signifikantes Wissen über das AufenthG und das StAG erarbeitet, sodass Sie davon ausgehen können, dass ich auch ein tiefes fachliches Verständnis für das Thema habe.

Ich freue mich über Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,


Ich gehe ehrlich gesagt nicht davon aus, dass meine Hilfe überhaupt in Erwägung gezogen wird, obwohl ich gerne helfen würde das Fachverfahren zu optimieren.
Aber hey, vielleicht will man ja doch auf mich zurückgreifen. Hab das mit dem Ehrenamt geschrieben, sodass die nicht denken, dass die mir ne Anstellung geben müssen aber auch für mich nicht in eine unbezahlte Teilzeitbeschäftigung ausartet.

Mal schauen...ist ja etwas mehr als nix.
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Antwort #89 - 22.05.2024 um 19:31:13
 
In meiner Stadt (bei der Ausländerbehörde ist seit Jahren landunter - auch schon durch die Medien gegangen und im Landtag diskutiert) hat ein größeres mittelständisches Unternehmen (Weltmarktfüher in seinem Segment) der Stadt vor ca. 6 Monaten proaktiv angeboten, diese bei der Optimierung der Vorgänge zu unterstützen... Es wurde von der Stadtverwaltung dankend abgelehnt: "wir sind bereits im Optimierungsprozess"! Bislang merkt man davon allerdings nichts!
Btw: mir wurde das vor 6 Jahren, als wir auf das FZV (8 Monate) warteten, von der Leiterin der Behörde auch schon geschrieben! Ein Schelm der Böses dabei denkt!
Ich gehe also davon aus, dass auch Dein gut gemeintes Angebot dankend abgelehnt wird.
Vielleicht irre mich aber und es passiert anders!
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