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Welches Bundesgesetz verbietet die Beantragung einer Einbürgerung per Post nicht? (Gelesen: 2.710 mal)
SimonB
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Antwort #30 - 02.08.2023 um 17:48:55
 
Aras schrieb am 02.08.2023 um 17:01:32:
SimonB noch nie geklagt?

Nein. Dort nicht.
Aber danke für dein verteiltes Wissen.
Kann ich noch was lernen und ungeduldige EB-Antragsteller warnen vor solchen Klagen ohne fundierte Vorbereitung und ohne Anwalt.

Wilhelm_Licht schrieb am 02.08.2023 um 16:32:58:
Warteliste will ich nicht, Termin auch nicht. Ich möchte nur Antrag per Post stellen, EBH nimmt es zur Bearbeitung, und dann entscheidet was.

Das VG entscheidet  erstmal zu deiner Klage. Das wirst du abwarten müssen.
Und nein, ich weiß auch nicht, ob du die 800,- zurückbekommst.
Das wissen andere viel besser.



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Aras
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Antwort #31 - 02.08.2023 um 17:55:06
 
Was für Troll. Hat von nix ne Ahnung und nicht mal Erfahrung. Zumal es genau um Dortmund geht, von der Stadt von der du behauptest Erfahrung zu haben.

Jetzt wartet man nicht sondern geht auf die Klageerwiderung ein und entkräftet diese. die Gerichtsgebühren bekommt man bei obsiegen zurück.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SimonB
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Antwort #32 - 02.08.2023 um 18:56:44
 
Aras schrieb am 02.08.2023 um 17:55:06:
Zumal es genau um Dortmund geht, von der Stadt von der du behauptest Erfahrung zu haben.

Warum sollte ich ein Troll sein, wenn ich weiß, was Dortmund einem Fragesteller zum EB-Antrag geantwortet hat?
Dessen Antrag liegt dort seit Anfang Februar 23. Und dazu gehört, dass der ein gut integrierter, in 2015 geflüchteter Syrer ist, weswegen alle anderen Antragsteller lt. EBH nun so lange warten sollen und nur mit Termin blaaa.

Der TE kann doch gern mit deiner Hilfe die Klageerwiderung vorbringen. Dürfte besser sein, als zu schreiben, ich will das und das und nicht auf die Warteliste.
Viel Erfolg !
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