Zitat:Du musst gar nichts beweisen. Du könntest mal antworten, ob du für die "Ablehnung" auch eine Verwaltungsgebühr zahlen musstest.
Ich tippe mal (so wie @reinhard) auf Nein, nur Unterlagen zu zurückbekommen und auf die Warteliste gesetzt.
Liege ich damit richtig?
Also, ich habe keine Einbürgerungsgebühr bezahlt, ich hatte ja auch keine Bank Daten, wo ich disen Gebühr überweisen soll.
Nach der Klage, habe ich natürlich Gebühr ca 800 EUR bezahlt und ich hoffe, dass ich diesen Fall gewinne und mein Geld zurück bekomme
Zitat:edit:
Deine Klage ist von Juli.
Dann könnte dein Einbürgerungsantrag vielleicht von Juni sein?
Dann könntest du auf der Warteliste für einen Termin stehen?
Genau, mein Einbürgerungsantrag ist von Juni.
Warteliste will ich nicht, Termin auch nicht. Ich möchte nur Antrag per Post stellen,
EBH nimmt es zur Bearbeitung, und dann entscheidet was.