Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Spezielle Fragen zur Beantragung der Einbürgerung. Hilfe!!! (Gelesen: 1.335 mal)
Aryan Banerjiii
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Spezielle Fragen zur Beantragung der Einbürgerung. Hilfe!!!
13.07.2023 um 17:08:40
 
Hallo zusammen,

Dieses Forum wurde mir von einem Freund empfohlen, der es während seines Verfahrens zur Beantragung der Staatsbürgerschaft hier in Deutschland genutzt hat. Ich mache mich nun auf den Weg und habe ein paar Fragen und würde Ihre Beiträge sehr schätzen.

Bevor wir beginnen, möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin ein indischer Staatsangehöriger im Alter von 31 Jahren und kam im September 2013 für meinen ersten Master nach Deutschland, den ich im November 2015 abgeschlossen habe. Ich habe das Land im Januar 2016 verlassen, um bis Februar 2019 in Indien zu arbeiten. Im März 2019 kehrte ich nach Deutschland zurück, um einen zweiten Master-Abschluss zu machen, den ich im Februar 2021 abschloss. Danach wechselte ich zu einem Visum für Arbeitssuchende bis August 2022. Im Mai 2022 begann ich meine Arbeit als Maschinenbauingenieur bei einem Industrieunternehmen in Kassel. Im September 2022 erhielt ich aufgrund der ukrainischen Flüchtlingssituation in Deutschland meine Blaue Karte EU. Ich habe einen Anfrage auf der Website der Stadt Kassel gestellt und wurde akzeptiert, meine Staatsbürgerschaft zu beantragen. Ich möchte mich so gut wie möglich auf meinen Termin im August 2023 vorbereiten. Ich habe ein paar Fragen dazu, aber bevor ich sie stelle, möchte ich mich entschuldigen, falls ich ähnliche Fragen in diesem Forum übersehen habe. Es gibt zu viele Beiträge und ich konnte sie nicht alle lesen.

1. Ich habe immer gehört, dass die Bearbeitungszeit für diesen Antrag im Allgemeinen 6 Monate beträgt. Ich habe von einem Bekannten gehört, der seine Staatsbürgerschaft im Januar dieses Jahres beantragt hat, und ihm wurde gesagt, dass die Bearbeitungszeit jetzt 1,5 Jahre beträgt. Ich bin mir bewusst, dass viele persönliche Faktoren den Zeitrahmen bestimmen, aber hat jemand einen realistischeren aktuellen Zeitrahmen? Vielleicht auf der Grundlage eines ähnlichen Profils?

2. Ich bin berechtigt, bis Januar 2024 einen Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis zu stellen. Kann ich nach der Einreichung meines Staatsbürgerschaftsantrags auf diesen Antrag zugehen und das Einbürgerungsbüro darüber informieren? Hat dies Auswirkungen auf die Entscheidung über meinen Antrag und/oder die Fristen?

3. Mein Chef erwägt, mich für ein Jahr in die Vereinigten Staaten von Amerika zu entsenden, während ich hier weiter auf der Gehaltsliste stehe. Kann ich dieses Angebot annehmen, wenn man bedenkt, dass ich ein Langzeitvisum beantragen müsste, aber auch hier in Deutschland meine Steuern, Sozialversicherung usw. zahlen würde? Würde sich dies auf meinen Bewerbungsstatus auswirken?

4. Wenn ich in der Zeit nach Erhalt meiner Staatsbürgerschaft einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehe, muss ich dann weiterhin meine Kranken- und Sozialversicherungen usw. bezahlen, während ich länger als 6 Monate außer Landes bin?

5. Ich besitze ein Agrargrundstück in Indien, das ich im Jahr 2014 gekauft habe. Ich betreibe darauf keine landwirtschaftliche Tätigkeit. Es gibt gewisse Verwirrungen, dass ein Inder, der eine ausländische Staatsbürgerschaft beantragt, kein landwirtschaftliches Land besitzen oder kaufen kann. Stimmt das? Ich habe auf der Website des Außenministeriums nachgeschaut, und dort findet sich kein Hinweis darauf, dass es nicht möglich ist, landwirtschaftliche Flächen von früher zu besitzen.

Ihre Beiträge zu meinen Fragen könnten mir helfen, die richtige Richtung einzuschlagen. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören und danke Ihnen nochmals im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

AB
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 892

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Spezielle Fragen zur Beantragung der Einbürgerung. Hilfe!!!
Antwort #1 - 15.07.2023 um 10:48:04
 
Aryan Banerjiii schrieb am 13.07.2023 um 17:08:40:
Ich bin ein indischer Staatsangehöriger im Alter von 31 Jahren und kam im September 2013 für meinen ersten Master nach Deutschland, den ich im November 2015 abgeschlossen habe. Ich habe das Land im Januar 2016 verlassen, um bis Februar 2019 in Indien zu arbeiten. Im März 2019 kehrte ich nach Deutschland zurück, um einen zweiten Master-Abschluss zu machen, den ich im Februar 2021 abschloss. Danach wechselte ich zu einem Visum für Arbeitssuchende bis August 2022. Im Mai 2022 begann ich meine Arbeit als Maschinenbauingenieur bei einem Industrieunternehmen in Kassel. Im September 2022 erhielt ich aufgrund der ukrainischen Flüchtlingssituation in Deutschland meine Blaue Karte EU. Ich habe einen Anfrage auf der Website der Stadt Kassel gestellt und wurde akzeptiert, meine Staatsbürgerschaft zu beantragen. Ich möchte mich so gut wie möglich auf meinen Termin im August 2023 vorbereiten.

Da Du 2016 Deutschland verlassen hast, ist auch deine Aufenthaltserlaubnis erloschen und der ständige rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland wurde unterbrochen. Somit dürftest Du - nach der aktuellen Gesetzeslage - frühestens im März 2025 eingebürgert werden, es sei denn Du bist mit einer deutsche Staatsbürgerin bzw. deutschem Staatsbürger verheiratet. Dadurch dürften sich auch alle anderen Fragen erübrigt haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aryan Banerjiii
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Spezielle Fragen zur Beantragung der Einbürgerung. Hilfe!!!
Antwort #2 - 16.07.2023 um 13:23:30
 
dim4ik schrieb am 15.07.2023 um 10:48:04:
Da Du 2016 Deutschland verlassen hast, ist auch deine Aufenthaltserlaubnis erloschen und der ständige rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland wurde unterbrochen. Somit dürftest Du - nach der aktuellen Gesetzeslage - frühestens im März 2025 eingebürgert werden, es sei denn Du bist mit einer deutsche Staatsbürgerin bzw. deutschem Staatsbürger verheiratet. Dadurch dürften sich auch alle anderen Fragen erübrigt haben.

Vielen Dank für Ihre Antwort, aber ich habe meine Situation bereits dem Bürgerbüro erklärt und sie sagten, dass ich die Voraussetzungen für einen Antrag auf Einbürgerung erfülle. Erst als sie zustimmten, habe ich meine Unterlagen angefordert und hochgeladen. Danach habe ich das Antragsformular per Post erhalten und einen Termin für die Einreichung des Antrags für den nächsten Monat vereinbart.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 892

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Spezielle Fragen zur Beantragung der Einbürgerung. Hilfe!!!
Antwort #3 - 27.07.2023 um 10:22:07
 
Aryan Banerjiii schrieb am 16.07.2023 um 13:23:30:
ich habe meine Situation bereits dem Bürgerbüro erklärt und sie sagten, dass ich die Voraussetzungen für einen Antrag auf Einbürgerung erfülle.

Dann hast Du Glück mit einem unkompetenten Mitarbeiter der EBH. Ich würde mich aber nicht allzu früh darüber freuen, da bei der Bearbeitung Deines Antrags kann er/sie doch seinen/ihren Fehler noch verstehen und die Einbürgerung ablehnen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aryan Banerjiii
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Spezielle Fragen zur Beantragung der Einbürgerung. Hilfe!!!
Antwort #4 - 31.07.2023 um 10:04:27
 
dim4ik schrieb am 27.07.2023 um 10:22:07:
Dann hast Du Glück mit einem unkompetenten Mitarbeiter der EBH. Ich würde mich aber nicht allzu früh darüber freuen, da bei der Bearbeitung Deines Antrags kann er/sie doch seinen/ihren Fehler noch verstehen und die Einbürgerung ablehnen.

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 12b
(2) Hat der Ausländer sich länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten und liegt keine der Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 bis 4 vor (für mich entfällt) , kann die frühere Aufenthaltszeit im Inland bis zu fünf Jahren auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden.
Zum Seitenanfang
  

12b_gesetz.JPG (115 KB | 28 )
12b_gesetz.JPG
 
IP gespeichert
 
namaskaram
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 232
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Spezielle Fragen zur Beantragung der Einbürgerung. Hilfe!!!
Antwort #5 - 04.08.2023 um 12:15:33
 
Aryan Banerjiii schrieb am 13.07.2023 um 17:08:40:
5. Ich besitze ein Agrargrundstück in Indien, das ich im Jahr 2014 gekauft habe. Ich betreibe darauf keine landwirtschaftliche Tätigkeit. Es gibt gewisse Verwirrungen, dass ein Inder, der eine ausländische Staatsbürgerschaft beantragt, kein landwirtschaftliches Land besitzen oder kaufen kann. Stimmt das? Ich habe auf der Website des Außenministeriums nachgeschaut, und dort findet sich kein Hinweis darauf, dass es nicht möglich ist, landwirtschaftliche Flächen von früher zu besitzen.


Das betrifft indisches Recht und ist meines Wissens so.
Als ehemaliger indischer Staatsangehöriger kannst du eine OCI card beantragen. Das ist eine Art Visum, das lebenslänglich gültig ist. Damit kannst du in Indien ein- und ausreisen wie du möchtest, musst dich nicht anmelden und kannst auch so lange bleiben wie du willst.
Man kann damit weder wählen, noch gewählt werden und darf auch kein Agrarland erwerben. Wie dies in deinem Fall ist, müsstest du herausfinden, weil du das Land ja schon vorher besessen hast.

Eine OCI ist übrigens nicht mit einer Staatsangehörigkeit zu verwechseln, auch wenn der Name so klingt (OCI = "Overseas Citizen of India"). Du hast damit also keine Probleme, was deutsches Recht angeht, weil es keine Staatsangehörigkeit ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema