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Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Benötigte Unterlagen (Gelesen: 707 mal)
Hamza8255
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: syrisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Benötigte Unterlagen
27.07.2023 um 18:42:14
 
Hallo liebe Leute,

Ich habe heute endlich den Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde für meinen Sohn und mich erhalten.

Außerdem wurde aufgezählt,  welche Dokumente ich mitnehmen soll. Dazu zählen auch "gültiger Pass und Aufenthaltstitel "

Ich habe einen Reiseausweis für Flüchtlinge und eine Niederlassungserlaubnis.  Leider sind beide Dokumente seit Mitte März abgelaufen. Im Februar wurden neue Dokumente beantragt und Bescheinigungen dazu ausgestellt. Bis jetzt sind die Pässe/Aufenthaltstitel noch immer nicht da.

Kann ich mit den Nachweisen über die Beantragung und den abgelaufenen Dokumenten zu dem Termin gehen oder wird uns so die Aushändigung verweigert?

In der Ausländerbehörde erreiche ich Niemanden, um zu erfahren, wann die neuen Pässe ausgehändigt werden.
An sich werden sie ja durch eine Einbürgerung eh nicht mehr benötigt - wenn wir die Urkunden denn auch so ausgehändigt bekommen sollten.

Vielen Dank für jeden Rat
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.07.2023 um 21:47:51
 
Hamza8255 schrieb am 27.07.2023 um 18:42:14:
An sich werden sie ja durch eine Einbürgerung eh nicht mehr benötigt - ...


Hallo,

so ist es.
Ihr nehmt die abgelaufenen Dokumente mit einschließlich der "Bescheinigung".
Ihr weist dann darauf hin, dass noch neue ausländerrechtliche Dokumente in der Warteschleife sind, die Ihr nicht mehr benötigen werdet (obwohl dies der EBH bekannt sein wird).
Ihr bekommt die Einbürgerungsurkunden ausgehändigt.
Gratulation.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Hamza8255
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: syrisch
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Antwort #2 - 01.08.2023 um 17:46:24
 
Hallo,

Vielen lieben Dank für die Antwort.
Ich hoffe, es wird dann wirklich so ablaufen.
Leider habe ich mittlerweile von anderen ehemaligen Ausländern gehört, dass es wohl Sachbearbeiter geben soll, die dies nicht so akzeptieren.
Hoffentlich zieht es sich nicht noch länger.

Viele Grüße
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.08.2023 um 18:15:44
 
Hamza8255 schrieb am 01.08.2023 um 17:46:24:
Ich hoffe, es wird dann wirklich so ablaufen.

Ich gehe davon aus, dass es so ablaufen wird.

Die ABH weiß auch nicht, wann die beantragten AT endlich kommen.
Länger zieht sich dann wieder die Aushändigung der deutschen Personalausweise und dt. Reisepässe, die auch von der Bundesdruckerei hergestellt werden.

Glückwunsch!!
und Geduld Zwinkernd
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