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Afghanische Ehefrau erst nach Schweden, dann nach Deutschland holen (Gelesen: 8.017 mal)
dagobert5
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17.07.2023 um 01:01:44
 
Hallo zusammen,

meine Ehefrau lebt momentan in Afghanistan, dort haben wir auch geheiratet. Ich selber bin Deutscher, habe entsprechend den deutschen Pass. Die Familienzusammenführung mit afghanischen Bürgern geht nur über der deutschen Botschaft in Iran oder Pakistan, da es keine deutsche Botschaft in Afghanistan mehr gibt.
Ich habe einen Termin angefragt, der wird aber vermutlich nach mindestens 1,5 Jahren vergeben.

Nun zu meiner Frage:
Es besteht die Möglichkeit, dass ich für eine kurze Zeit in Schweden leben und arbeiten kann.
Meine Idee wäre daher, die Familienzusammenführung über Schweden zu starten und meine Ehefrau nach Schweden zu holen. Und anschließend nach Deutschland zu kommen und sie dann nach Deutschland zu holen. Geht das so ohne Weiteres?

Wie sieht es mit dem Sprachnachweis aus? Stand jetzt braucht sie keinen, da sie keine Möglichkeit hat, A1 in Afghanistan zu lernen. Das wurde mir auch von der Botschaft so schriftlich bestätigt. Braucht sie aber den Nachweis dann, wenn sie in Schweden lebt und nach Deutschland dann kommt?

Welchen Titel hätte sie in dem Falle in Schweden? Schon den Aufenthaltstitel? Oder wäre sie eine Asylbewerberin?

Gibt es eine gewisse Zeit, die sie in Schweden leben muss, damit die deutsche Botschaft in Schweden zuständig wird?
Ich frage deswegen, weil für Afghanen, die in Iran nun leben, aber erst seit weniger als 6 Monaten dort leben, trotzdem nicht über die deutsche Botschaft in Iran eine Familienzusammenführung starten können. Das können sie erst, wenn sie länger als 6 Monate in Iran leben. Vielleicht gilt das immer? Also auch für Länder wie Schweden?

Würde etwas dagegen sprechen, meine Ehefrau aus Schweden dann mit nach Deutschland zu holen, auch wenn die Familienzusammenführung nicht abgeschlossen ist? Weil man kann ja innerhalb der EU normal reisen.

Und geht dieser Weg theoretisch mit jedem Land?
Ein Bekannter von mir ist auch Deutscher, hat auch in Afghanistan geheiratet und hat nun ein Arbeitsvisum für Dubai erhalten. Er will seine Ehefrau nun auch erst von Afghanistan nach Dubai holen (was in der Regel 1-2 Wochen dauert), um sie anschließend nach Deutschland zu holen (was in der Regel wenige Monate dauert, also viel schneller geht als über Afghanistan direkt).
Klappt das denn so ohne weiteres?
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Petersburger
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Antwort #1 - 17.07.2023 um 04:37:42
 
Wenn die "kurze Zeit" nicht unter drei Monaten liegt, dann reist sie mit "einem Visum" nach Schweden ein. Es muss kein nationales Visum sein. Und auch nicht zwingend ein schwedisches Schengen-Visum, wenn sie eins besitzen sollte.
(Das habe ich für den stillen Mitleser geschrieben, weil ich hier keinen Aufruf zum "Antrag irgendwo" schreibe!)


Du hältst Dich in Schweden aufgrund Deiner EU-Freizügigkeit auf, in deren Rahmen auch Deine Ehefrau ohne jede Voraussetzung einreisen und sich aufhalten darf.
Zur Bestätigung dieses Aufenthaltsrechts erhält sie in Schweden eine Aufenthaltskarte. Nicht zu verwechseln mit einer Aufenthaltserlaubnis, auch wenn die Karten vermutlich äußerlich ebenso kaum zu unterscheiden sind.

Bei Deiner Rückkehr nach Deutschland "nimmt sie dann ihre Freizügigkeit mit", kann also ebenso wie Du ohne Visumverfahren nach Deutschland einreisen und braucht auch kein A1.
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dagobert5
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Antwort #2 - 17.07.2023 um 12:13:02
 
Vielen Dank für Deine Antwort!!

Petersburger schrieb am 17.07.2023 um 04:37:42:
Wenn die "kurze Zeit" nicht unter drei Monaten liegt, dann reist sie mit "einem Visum" nach Schweden ein. Es muss kein nationales Visum sein. Und auch nicht zwingend ein schwedisches Schengen-Visum, wenn sie eins besitzen sollte.
(Das habe ich für den stillen Mitleser geschrieben, weil ich hier keinen Aufruf zum "Antrag irgendwo" schreibe!)


D.h., meine Ehefrau würde eine Familienzusammenführung in Schweden starten, und dann bekommt sie innerhalb der 3 Monaten ein Visum? Oder wie wäre das das Vorgehen?
Welches Visum wäre das dann, wenn es nicht das Schengen-Visum wäre?


Petersburger schrieb am 17.07.2023 um 04:37:42:
Das habe ich für den stillen Mitleser geschrieben, weil ich hier keinen Aufruf zum "Antrag irgendwo" schreibe!

Das habe ich nicht ganz verstanden, sorry.

Jedenfalls: Wenn ich also jetzt weiß, dass ich in Schweden z.B. 6 Monate sein werde, kann ich dann, sobald ich in Schweden bin, die Familienzusammenführung starten? Bzw. meine Ehefrau startet die? In Deutschland ist es ja so, dass formal meine Ehefrau die Familienzusammenführung starten würde.
Oder kann die erst gestartet werden, wenn ich 3 Monate in Schweden bereits gelebt habe? Und ich muss mich da nur aufhalten, also da leben, oder? Oder müsste ich auch nachweisen, dass ich da arbeite?

Petersburger schrieb am 17.07.2023 um 04:37:42:
Bei Deiner Rückkehr nach Deutschland "nimmt sie dann ihre Freizügigkeit mit", kann also ebenso wie Du ohne Visumverfahren nach Deutschland einreisen und braucht auch kein A1


Das wäre ja echt hammer! Weil ich hätte gedacht, mit ihrem Status (das wäre dann ja die Aufenthaltskarte) kann sie vielleicht sich nicht so leicht in DE registrieren, wie jemand, der vom Pass her "richtig Schwede" ist.
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deerhunter
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Antwort #3 - 17.07.2023 um 12:53:37
 
dagobert5 schrieb am 17.07.2023 um 12:13:02:
Und ich muss mich da nur aufhalten, also da leben, oder? Oder müsste ich auch nachweisen, dass ich da arbeite?

Normalerweise musst du auch Arbeit dort nachweisen
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dagobert5
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Antwort #4 - 17.07.2023 um 12:55:51
 
deerhunter schrieb am 17.07.2023 um 12:53:37:
Normalerweise musst du auch Arbeit dort nachweisen

Ah ok, weil ich muss mal schauen, inwieweit ich da schnell Arbeit finden kann. Vielleicht geht es anders schneller?
Was wäre, wenn ich Student in Schweden wäre? Oder dahinziehe, um Arbeit zu suchen, aber Visum für meine Ehefrau beantragen möchte, während ich noch keine Arbeit habe?
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reinhard
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Antwort #5 - 17.07.2023 um 13:03:09
 
Sie kann sofort starten.

Aber die schwedische Botschaft könnte dann fragen: Lebt Ihr deutscher Mann wirklich in Schweden? Können Sie uns bitte mal Mietvertrag, Arbeitsvertrag und sechs Lohnabrechnungen zeigen?

Irgendwie "in Schweden sein" reicht nicht, Arbeitssuche auch nicht: Du musst dort wirklich leben, wohnen, arbeiten, dazu auch die Sprache können. Geht nicht so schnell.

Bemerkung von Petersburger "muss kein schwedisches Visum sein": Wenn sie zufällig sowieso schon ein spanischen Visum hat, weil sie dort Urlaub gebucht hat, könnte sich auch drei Tage vor Ende des Visums von Spanien nach Schweden einreisen, das wäre auch legal.
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Antwort #6 - 17.07.2023 um 13:47:29
 
Also meine Antwort bezog sich auf
dagobert5 schrieb am 17.07.2023 um 01:01:44:
dass ich für eine kurze Zeit in Schweden leben und arbeiten kann.

Wenn Du in Schweden arbeitest - und dass heißt nicht: nur 5 Stunden pro Woche -, dann bist Du "arbeitnehmerfreizügig" und alles von mir Geschriebene gilt uneingeschränkt.

Arbeitest Du dort (noch) nicht, darf durch den Zuzug Deiner Ehefrau keine ungebührliche Belastung der Sozialsysteme entstehen - so steht es sinngemäß in der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38 EG.
Was das konkret für Dein nötiges Einkommen bedeutet, musst Du in Schweden erfragen.


Das übliche ausländerrechtliche Verfahren der Familienzusammenführung, wie immer das die Schweden auch geregelt haben, findet hier nicht statt:
Sobald die Ehe auch für Schweden zweifelsfrei feststeht wie auch Deine deutsche StAng und die Arbeitnehmereigenschaft, ist das Visum unverzüglich und in einem beschleunigten Verfahren auszustellen. Punkt.
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Antwort #7 - 17.07.2023 um 14:22:38
 
reinhard schrieb am 17.07.2023 um 13:03:09:
Du musst dort wirklich leben, wohnen, arbeiten, dazu auch die Sprache können. Geht nicht so schnell.

Ich muss auch die Sprache können? Weil man kommt ja gut mit Englisch auch dort aus.

reinhard schrieb am 17.07.2023 um 13:03:09:
Wenn sie zufällig sowieso schon ein spanischen Visum hat, weil sie dort Urlaub gebucht hat, könnte sich auch drei Tage vor Ende des Visums von Spanien nach Schweden einreisen, das wäre auch legal. 

Ah verstehe, das wäre aber zu schön, um wahr zu sein. Die Afghanen kriegen bestimmt kein Visum in der EU für Urlaub...
Wie wäre es denn, wenn meine Ehefrau ein "Urlaubsvisum" für irgendein EU-Land hätte. Könnte ich sie dann nach Deutschland einfach herholen und registrieren? Oder müsste ich eine Familienzusammenführung in dem Urlaubsland benatragen? Was vermutlich nicht möglich wäre, weil sie da dann kein Pass oder ähnliches hätte, da sie ja da nur zum Urlaub da wäre.

Petersburger schrieb am 17.07.2023 um 13:47:29:
Arbeitest Du dort (noch) nicht, darf durch den Zuzug Deiner Ehefrau keine ungebührliche Belastung der Sozialsysteme entstehen - so steht es sinngemäß in der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38 EG.

Ah verstehe. Dann werde ich das mal konkret erfragen. Da ich vom bisherigen Einkommen und mein Bankguthaben schon davon ausgehen würde, dass ich in Schweden "keine ungebührliche Belastung der Sozialsysteme" wäre.
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Antwort #8 - 17.07.2023 um 14:36:57
 
Was ich alternativ auch machen könnte, damit die Familienzusammenführung schneller und auf jeden Fall klappt, wäre nach Schweden zu gehen und meine momentane Arbeit komplett auf Home Office zu stellen. D.h., ich würde nach Schweden gehen, dort sagen, dass ich noch in Deutschland arbeite (Home Office), aber vor habe, in Schweden eine Arbeit zu suchen. Und dann würde ich meine Ehefrau nach Schweden bringen. Das müsste ja dann gehen, solange ich "keine ungebührliche Belastung der Sozialsysteme" wäre, oder?
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Antwort #9 - 17.07.2023 um 15:13:54
 
lies doch mal wegen Schweden
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32004L0038R(01)


und speziel dann für D (für die Rückkehr):
https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/

Grundsätzlich:
wenn du als Deutscher in einem *anderen* EU Land (=Nicht Deutschland) dich aufhälst und/oder lebst, dann bist du dort freizügigkeitsberechtigt (Voraussetzung bzw. Einschränkung siehe ersten Link) und deine Frau hat dann die gleichen Rechte wie Du.

Wenn du längere Zeit (> 3 Monate) dort gelebt hast, dann kannst deine Frau ihre Freizügigkeit nach D mitnehmen. Voraussetzung ist der NAchweis, dass Ihr dort >3 Monate gelebt habt.

Das hat nichts mehr mit Familienzusammenführung zu tun, A1 nicht nötig.

dagobert5 schrieb am 17.07.2023 um 14:36:57:
dort sagen, dass ich noch in Deutschland arbeite (Home Office),

soso, du arbeitest dann in D
dann wird man davon ausgehen, dass du nicht >3 Monate in Schweden sein kannst.
ne, das wird nicht so ohne weiteres gehen.

Du musst dann auch in Schweden arbeiten, sei es auch Home Office,
bleibst du in D angemeldet, wird es schwierig zu argumentieren, dass du in Schweden lebst.
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Antwort #10 - 17.07.2023 um 16:10:43
 
erne schrieb am 17.07.2023 um 15:13:54:
Wenn du längere Zeit (> 3 Monate) dort gelebt hast, dann kannst deine Frau ihre Freizügigkeit nach D mitnehmen. Voraussetzung ist der NAchweis, dass Ihr dort >3 Monate gelebt habt.

Danke erstmal auch für deine Antwort!
Also d.h., wichtig wäre nur, dass ich länger als 3 Monate dort gelebt habe. Wie lange meine Frau in Schweden war, wäre egal, oder?

erne schrieb am 17.07.2023 um 15:13:54:
dann wird man davon ausgehen, dass du nicht >3 Monate in Schweden sein kannst.
ne, das wird nicht so ohne weiteres gehen.

Wer wird das nicht glauben? Deutschland, sobald ich meine Frau hier registrieren lassen möchte? Oder Schweden, die meine Frau nur Visum geben, wenn ich in Schweden tatsächlich lebe?

Kann man sonst ein Studium in Schweden anfangen, um das Problem sonst zu umgehen? Und weiter in DE arbeiten im Home Office?
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Antwort #11 - 17.07.2023 um 16:54:05
 
dagobert5 schrieb am 17.07.2023 um 16:10:43:
Wie lange meine Frau in Schweden war, wäre egal, oder?

Definitiv nein.

Es geht mit der Rückkehrer-Freizügigkeit (der Rückkehrer bist Du) darum, eine im anderen EU-Staat gelebte familiäre Gemeinschaft frei von irgendwelchen Hürden beim Umzug zu halten.

Mir ist keine irgendwo stehende exakte zeitliche Grenze bekannt (Achtung: Aussage nur über meinen Wissensstand!), wie lange der Drittstaater-Ehepartner mit dem Deutschen im anderen Staat gelebt haben muss, um dann als Rückkehrer-Fall zu gelten.

Was sicher nicht einfach so geht, ist eine geplante Einreise nach Schweden am 1. August und ebenso geplanter gemeinsamer Umzug am 3. August desselben Jahres. In dem Fall hat der Drittstaater ja ganz offenbar keinen Wohnsitz in Schweden genommen.

Aber bereits die Dauer der ganzen behördlichen Prozeduren vor der Einreise oder ungeplante Änderungen bei der Arbeit können auch Aufenthaltsdauern des Drittstaaters unter drei Monaten dennoch plausibel machen. Das umso mehr, je länger der Deutsche insgesamt im anderen EU-Staat lebte.
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Antwort #12 - 17.07.2023 um 17:01:52
 
Petersburger schrieb am 17.07.2023 um 16:54:05:
Was sicher nicht einfach so geht, ist eine geplante Einreise nach Schweden am 1. August und ebenso geplanter gemeinsamer Umzug am 3. August desselben Jahres. In dem Fall hat der Drittstaater ja ganz offenbar keinen Wohnsitz in Schweden genommen.

Aber bereits die Dauer der ganzen behördlichen Prozeduren vor der Einreise oder ungeplante Änderungen bei der Arbeit können auch Aufenthaltsdauern des Drittstaaters unter drei Monaten dennoch plausibel machen. Das umso mehr, je länger der Deutsche insgesamt im anderen EU-Staat lebte. 

Ah, ich verstehe...

Das heißt, nur als Beispiel:

Wenn ich ab dem ersten 1. August in Schweden lebe, meine Ehefrau dann nach Schweden hole, sie kommt dann z.B. am 14. August an und am 16. August kehren wir beide nach Deutschland zurück. Dieser Fall wäre eher unrealistisch, da sowohl ich als auch meine Ehefrau nicht lange in Schweden waren.

Wenn ich aber z.B. am 1. August nach Schweden gehe, meine Ehefrau hole, das ganze Prozedere aber z.B. 3 Monate dauert und ich dann am Ende des dritten Monats plane, nach Deutschland zurückzukehren, und dies auch dann gemeinsam mit meiner Frau tue, die dann frisch angekommen ist. Z.B. am 24. Oktober kommt sie in Schweden an, am 1. November kehren wir nach Deutschland zurück. Das wäre schon plausibler, da meine Absicht, zurückzukehren, schon früher bestand, aber aufgrund des ganzen Prozedere dies erst viel später möglich war.
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Antwort #13 - 17.07.2023 um 17:02:16
 
dagobert5 schrieb am 17.07.2023 um 16:10:43:
Kann man sonst ein Studium in Schweden anfangen, um das Problem sonst zu umgehen? Und weiter in DE arbeiten im Home Office? 


Die Freizügigkeit ist nicht dafür gedacht, die Familienzusammenführung zu "umgehen".
Lies die Links oben durch, versuche sie zu verstehen ... verstehst du etwas nicht, frage gezielt hier nach ... verstehst du die Antwort nicht, dann wird dein Versuch, etwas zu umgehen in die Hose gehen.

WAs ist damit?
dagobert5 schrieb am 17.07.2023 um 01:01:44:
Es besteht die Möglichkeit, dass ich für eine kurze Zeit in Schweden leben und arbeiten kann.

wieviel ist "kurze Zeit"?
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Antwort #14 - 17.07.2023 um 17:05:06
 
erne schrieb am 17.07.2023 um 17:02:16:
wieviel ist "kurze Zeit"? 

Das würde ich tatsächlich davon abhängig machen, wie lange ich bleiben muss, damit die Familienzusammenführung über Schweden klappt. Es ist nicht so, dass ich in Schweden gehen will und lange leben will. Aber wenn ich da leben (und vielleicht auch arbeiten kann), und dadurch meine Ehefrau schneller holen kann (wenige Monate vs. 1,5-2 Jahre sonst), dann würde ich diesen Weg gehen wollen. Aber natürlich gibt es Grenzen, ich würde so kurz wie möglich da bleiben wollen, damit die Familienzusammenführung so klappt. Aber länger als 6 Monate würde schwer sein z.B.
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