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Afghanische Ehefrau erst nach Schweden, dann nach Deutschland holen (Gelesen: 7.723 mal)
lottchen
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Antwort #30 - 19.07.2023 um 09:21:05
 
Ohne A1 kommt eine FZF nach D ohnehin nicht in Frage. Auch nicht in 2 Jahren. Maximal über die Ausnahmeregelung, aber da muss man auch die Bemühungen nachweisen. Also bleibt ja eigentlich nur die Freizügigkeitsschiene.

dagobert5 schrieb am 17.07.2023 um 01:01:44:
Er will seine Ehefrau nun auch erst von Afghanistan nach Dubai holen (was in der Regel 1-2 Wochen dauert), um sie anschließend nach Deutschland zu holen 

Dein Bekannter hat sich aber auch überlegt dass Dubai nicht EU ist und der einzige Vorteil für die Frau dann ist, dass ihr ständiger Wohnsitz im Moment der Antragsstellung dann in Dubai ist und sie von dort aus die FZF nach AufenthG beantragt. A1 benötigt sie dann trotzdem. Und sie muss erst mal nach Dubai einreisen können (ich vermute mal das sie dafür auch ein Einreisevisum benötigt - wo beantragt das eine Afghanin?). 
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Antwort #31 - 19.07.2023 um 09:57:55
 
lottchen schrieb am 19.07.2023 um 09:21:05:
Ohne A1 kommt eine FZF nach D ohnehin nicht in Frage. Auch nicht in 2 Jahren. Maximal über die Ausnahmeregelung, aber da muss man auch die Bemühungen nachweisen. Also bleibt ja eigentlich nur die Freizügigkeitsschiene.

Die Kompromisslosigkeit dieser Aussage erschüttert mich. Ich sehe auch keine Rechtfertigung dafür.

@TS
Das Zitierte bitte nicht wörtlich nehmen.
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Antwort #32 - 19.07.2023 um 11:21:48
 
dagobert5 schrieb am 18.07.2023 um 23:36:19:
Ist das so? Sie könnte auch aufgrund anderer Gründe dort ein Visum oder Aufenthaltsgenehmigung bekommen, oder nicht? 


Herr im Himmel. Hätte, könnte, würde...
Hat sie aber doch nicht und wird sie in der Realität anstatt in der Welt des Konjunktivs doch auch absehbar nicht für einen erforderlichen langfristigen Zweck, oder?
Daher versuchst Du doch auszuloten, wie man das Standardprozedere umgehen kann.

Du möchtest also lieber theoretisieren, anstatt Dich den Realitäten zu stellen?

Dann viel Spaß dabei.
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Antwort #33 - 19.07.2023 um 17:34:52
 
lottchen schrieb am 19.07.2023 um 09:21:05:
Dein Bekannter hat sich aber auch überlegt dass Dubai nicht EU ist und der einzige Vorteil für die Frau dann ist, dass ihr ständiger Wohnsitz im Moment der Antragsstellung dann in Dubai ist und sie von dort aus die FZF nach AufenthG beantragt. A1 benötigt sie dann trotzdem. Und sie muss erst mal nach Dubai einreisen können (ich vermute mal das sie dafür auch ein Einreisevisum benötigt - wo beantragt das eine Afghanin?).

Er stellt in Dubai einen Antrag, dass seine Frau in Afghanistan ist und dass er sie nach Dubai holen möchte. Dafür kriegt sie dann ein Visum. Und dann kann sie nach Dubai reisen. Sie hat aber auch Familienmitglieder in Dubai und war vor paar Jahren mal dort zu Besuch. Aber ich denke, unabhängig davon würde sie ein Visum bekommen, weil mein Bekannter ja dann in Dubai wäre und das Recht hätte, sie nach Dubai zu holen.
Petersburger schrieb am 19.07.2023 um 09:57:55:
Das Zitierte bitte nicht wörtlich nehmen. 

Mache ich, alles gut 👍
T.P.2013 schrieb am 19.07.2023 um 11:21:48:
Du möchtest also lieber theoretisieren, anstatt Dich den Realitäten zu stellen?

Ich hatte es nicht von mir aus erwähnt, du hast es ja erwähnt gehabt, und ich habe es in Frage gestellt. Aber ja, alles gut, das müssen wir nicht vertiefen Smiley
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Antwort #34 - 19.07.2023 um 22:10:03
 
In dem Zusammenhang mal eine andere Frage, vielleicht weiß das jemand: Wenn meine Ehefrau ein Visum für ein anderes Land bekommt, wie z.B. Dubai oder Türkei, könnte sie von dort aus die Familienzusammenführung nach Deutschland starten, oder? Wenn ja: ist es egal, welches Visum es ist?
Soweit ich weiß, ist es so, dass es egal ist, in welchem Land man die Familienzusammenführung startet, es wäre von überall möglich. Ich weiß nur nicht, ob man eine gewisse Zeit in dem Land gewesen sein muss oder nicht und ob es egal ist, mit welchem Visum man in dem jeweiligen Land lebt.
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Antwort #35 - 19.07.2023 um 22:16:56
 
dagobert5 schrieb am 19.07.2023 um 22:10:03:
Wenn meine Ehefrau ein Visum für ein anderes Land bekommt, wie z.B. Dubai oder Türkei, könnte sie von dort aus die Familienzusammenführung nach Deutschland starten, oder? 

Wenn sie ihren Wohnsitz dort hat - ja. Wenn die nur zu Besuch ist - nein.
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Antwort #36 - 19.07.2023 um 22:50:59
 
lottchen schrieb am 19.07.2023 um 22:16:56:
Wenn sie ihren Wohnsitz dort hat - ja. Wenn die nur zu Besuch ist - nein. 

Also ist der folgende "Tipp" falsch?:https://youtu.be/zl98EjAD-tg?t=23
Dort wird ja gesagt, dass man die Familienzusammenführung von überall starten kann, solange die Familie dort hingelangen kann.
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Antwort #37 - 20.07.2023 um 04:23:11
 
Alle drei "Ratschläge" sind so, wie sie dort formuliert sind,  Lippen versiegelt.

Es fehlt bereits an der Unterscheidung zwischen Wartezeit auf einen Termin und der eigentlichen Verfahrensdauer.
Die in "1." genannte Verfahrensdauer in Islamabad ist nicht die Verfahrensdauer, sondern die Wartezeit.   wandhau

Die genannte "Auswahl" der Botschaft gibt es nicht. Jede Auslandsvertretung ist nur für ihren Amtsbezirk örtlich zuständig - ohne diese örtliche Zuständigkeit muss an die zuständige AV verwiesen werden.
(Es gibt zeitweise Ausnahmen für bestimmte Krisengebiete, in denen aktuell keine deutsche AV arbeitet oder keine Visa ausstellen kann. Da kann dann aber i.d.R. in AV in der Umgebung des Wohnsitzlandes beantragt werden, nicht beliebig in der Welt.)

Und das leidige Thema Vorab-Prüfung/Vorabzustimmung:
Wirklich lange dauert die Terminwartezeit / die Beteiligung der zuständigen ABH dort, wo heillose Überlastetung herrscht.
Da ist es natürlich der allerbeste Gedanke, den Antragsstau - wohlgemerkt: bereits gestellter, von den AV angenommener und (im Falle der ABH) ins Inland übermittelter Anträge - zu vergrößern, indem man Diskussionen über Vorprüfungen/Vorabzustimmungen mit denen führt, die gleichzeitig die vorliegenden Anträge bearbeiten könnten.   wandhau   wandhau
Das wird fast immer erfolglos sein, weil die überlasteten Behörden solche Dinge aus eben diesem Grund grundsätzlich nicht tun!


Versteh' mich nicht falsch:
Die stellenweise katastrophal nicht ausreichende personelle und materielle Ausstattung von ABH und AV (und nicht nur dieser Behörden, aber um die geht es hier) ist absolut kein Schmuckstück für Deutschland. Aus diesem Mangel resultieren unzumutbare Wartezeiten auf Termine  wie auch Antragsbearbeitungszeiten.

Daraus resultierende Ratschläge, die ENTWEDER (falls die Behörde nicht "mitspielt") nur knappe Zeit stehlen ODER (falls sie "mitspielt") absolut unbegründete Vorteile gegenüber anderen, geduldigeren Antragstellern verschaffen, sind in meinen Augen eine Frechheit.
Mindestens von Profis, die es besser wissen müssten.
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Antwort #38 - 20.07.2023 um 12:00:04
 
Petersburger schrieb am 20.07.2023 um 04:23:11:
(Es gibt zeitweise Ausnahmen für bestimmte Krisengebiete, in denen aktuell keine deutsche AV arbeitet oder keine Visa ausstellen kann. Da kann dann aber i.d.R. in AV in der Umgebung des Wohnsitzlandes beantragt werden, nicht beliebig in der Welt.)

Genau, in Afghanistan ist es dann die AV in Iran oder Pakistan. Dubai gilt nicht für Familienzusammenführung, leider. Allerdings wird beides online beantragt.
Petersburger schrieb am 20.07.2023 um 04:23:11:
Daraus resultierende Ratschläge, die ENTWEDER (falls die Behörde nicht "mitspielt") nur knappe Zeit stehlen ODER (falls sie "mitspielt") absolut unbegründete Vorteile gegenüber anderen, geduldigeren Antragstellern verschaffen, sind in meinen Augen eine Frechheit.

Kann ich verstehen. Aber andererseits sollte man doch das Recht haben, seinen Ehegatten von überall her zu holen. Ich vermute, das geht bis zu einem gewissen Grad auch, je nach Visum des Ehegatten in dem jeweiligen Land. Z.b. mein Bekannter holt seine Ehefrau nach Dubai, da er dort ein Arbeitsvisum hat. D.h., seine Ehefrau kommt von Afghanistan nach Dubai über ein Visum. Ich gehe dann stark davon aus, dass dann die deutsche Botschaft in Dubai für die Ehefrau dann zuständig ist. Ich weiß nicht, ob sie direkt zuständig ist oder nach einer gewissen Zeit.
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Antwort #39 - 20.07.2023 um 12:28:05
 
dagobert5 schrieb am 20.07.2023 um 12:00:04:
Allerdings wird beides online beantragt.

Termine - kein Thema.

Visumantrag aber muss persönlich gestellt werden - wie sollen sonst die obligatorischen Fingerabdrücke erfasst werden?

dagobert5 schrieb am 20.07.2023 um 12:00:04:
Aber andererseits sollte man doch das Recht haben, seinen Ehegatten von überall her zu holen

Hat man doch.
Aber nicht das Recht, am Recht (an Rechtsvorschriften) vorbei ...

Nochmal: Man hat auch das Recht, sich in zumutbarer Zeit anzumelden / sein Fahrzeug anzumelden / seinen Führerschein umzutauschen usw. usf.
Muss dann aber mit den Realitäten der Behördenausstattungen ... siehe oben.
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Antwort #40 - 20.07.2023 um 18:38:57
 
Petersburger schrieb am 20.07.2023 um 12:28:05:
isumantrag aber muss persönlich gestellt werden - wie sollen sonst die obligatorischen Fingerabdrücke erfasst werden?

Das stimmt natürlich, klar.

Danke für deine Antworten!
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Antwort #41 - 21.07.2023 um 12:57:06
 
dagobert5 schrieb am 20.07.2023 um 12:00:04:
Aber andererseits sollte man doch das Recht haben, seinen Ehegatten von überall her zu holen. Ich vermute, das geht bis zu einem gewissen Grad auch, je nach Visum des Ehegatten in dem jeweiligen Land. Z.b. mein Bekannter holt seine Ehefrau nach Dubai, da er dort ein Arbeitsvisum hat. D.h., seine Ehefrau kommt von Afghanistan nach Dubai über ein Visum. Ich gehe dann stark davon aus, dass dann die deutsche Botschaft in Dubai für die Ehefrau dann zuständig ist. Ich weiß nicht, ob sie direkt zuständig ist oder nach einer gewissen Zeit.


Sie darf das Visum für die FZF nach Deutschland oder die abgeleitete Freizügigkeit in Schweden bei der deutschen Botschaft beantragen, die für sie zuständig ist.

Für Wohnsitz in Afghanistan sind das Teheran oder Islamabad. Wenn sie im Libanon einen Aufenthaltstitel hat und vorzeigen kann, ist die Botschaft in Beirut zuständig. Das setzt aber voraus, dass sie dort lebt und nicht nur zu Besuch ist.

Du kommst vermutlich nicht daran vorbei, dass
- die FZF nach Deutschland zwei Jahre dauert,
- die Wahrnahme der Freizügigkeit in Schweden und der anschließende Zuzug der Ehefrau zwei Jahre dauert.

Ich denke, in Schweden ist es schwieriger, wenn Du nicht auf Schwedisch diskutieren kannst.
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Antwort #42 - 21.07.2023 um 13:07:00
 
reinhard schrieb am 21.07.2023 um 12:57:06:
Wenn sie im Libanon einen Aufenthaltstitel hat und vorzeigen kann, ist die Botschaft in Beirut zuständig.

Ja genau, ich denke das ist das, was zählt. Allerdings ist es laut der Mail von der deutschen Botschaft in Iran so, dass Afghanen mindestens 6 Monate im Iran leben müssen, sonst ist die deutsche Botschaft in Iran nicht zuständig, sondern die deutsche Botschaft in Afghanistan (also entsprechend die Vertretung in Teheran oder Pakistan). Aber vielleicht geht es um Afghanen, die im Iran leben ohne ein Aufenthaltstitel zu haben.

reinhard schrieb am 21.07.2023 um 12:57:06:
die FZF nach Deutschland zwei Jahre dauert,

Ja leider...

reinhard schrieb am 21.07.2023 um 12:57:06:
die Wahrnahme der Freizügigkeit in Schweden und der anschließende Zuzug der Ehefrau zwei Jahre dauert.

Da würde ich erwarten, dass es schneller gehen kann, aber das weiß ich nicht.
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Antwort #43 - 21.07.2023 um 13:42:24
 
dagobert5 schrieb am 21.07.2023 um 13:07:00:
Da würde ich erwarten, dass es schneller gehen kann, aber das weiß ich nicht.



Wenn das so wäre, würden Hunderte es machen.

Es sind aber nur Einzelne, und da geht es meistens nicht um die Ehefrau, sondern Eltern – dafür kann es im Freizügigkeitsrecht eine Möglichkeit geben, bei der deutschen Familienzusammenführung nicht.

Du musst Dich für eine Möglichkeit entscheiden und wirst nie erfahren, ob es anders schneller gegangen wäre.
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Antwort #44 - 21.07.2023 um 13:44:06
 
reinhard schrieb am 21.07.2023 um 13:42:24:
Du musst Dich für eine Möglichkeit entscheiden und wirst nie erfahren, ob es anders schneller gegangen wäre. 

Das stimmt, ja...
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