Alle drei "Ratschläge" sind so, wie sie dort formuliert sind,
.
Es fehlt bereits an der Unterscheidung zwischen Wartezeit auf einen Termin und der eigentlichen Verfahrensdauer.
Die in "1." genannte Verfahrensdauer in Islamabad ist nicht die Verfahrensdauer, sondern die Wartezeit.
Die genannte "Auswahl" der Botschaft gibt es nicht. Jede Auslandsvertretung ist nur für ihren Amtsbezirk örtlich zuständig - ohne diese örtliche Zuständigkeit muss an die zuständige
AV verwiesen werden.
(Es gibt zeitweise Ausnahmen für bestimmte Krisengebiete, in denen aktuell keine deutsche
AV arbeitet oder keine Visa ausstellen kann. Da kann dann aber i.d.R. in
AV in der Umgebung des Wohnsitzlandes beantragt werden, nicht beliebig in der Welt.)
Und das leidige Thema Vorab-Prüfung/Vorabzustimmung:
Wirklich lange dauert die Terminwartezeit / die Beteiligung der zuständigen
ABH dort, wo heillose Überlastetung herrscht.
Da ist es natürlich der
allerbeste Gedanke, den Antragsstau - wohlgemerkt: bereits gestellter, von den
AV angenommener und (im Falle der ABH) ins Inland übermittelter Anträge - zu vergrößern, indem man Diskussionen über Vorprüfungen/Vorabzustimmungen mit denen führt, die gleichzeitig die vorliegenden Anträge bearbeiten könnten.
Das wird fast immer erfolglos sein, weil die überlasteten Behörden solche Dinge aus eben diesem Grund grundsätzlich nicht tun!
Versteh' mich nicht falsch:
Die stellenweise katastrophal nicht ausreichende personelle und materielle Ausstattung von
ABH und
AV (und nicht nur dieser Behörden, aber um die geht es hier) ist
absolut kein Schmuckstück für Deutschland. Aus diesem Mangel resultieren unzumutbare Wartezeiten auf Termine wie auch Antragsbearbeitungszeiten.
Daraus resultierende Ratschläge, die ENTWEDER (falls die Behörde nicht "mitspielt") nur knappe Zeit stehlen ODER (falls sie "mitspielt") absolut unbegründete Vorteile gegenüber anderen, geduldigeren Antragstellern verschaffen, sind in meinen Augen eine Frechheit.
Mindestens von Profis, die es besser wissen müssten.