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Afghanische Ehefrau erst nach Schweden, dann nach Deutschland holen (Gelesen: 5.969 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 17.07.2023 um 17:07:26
 
dagobert5 schrieb am 17.07.2023 um 17:01:52:
Wenn ich ab dem ersten 1. August in Schweden lebe, meine Ehefrau dann nach Schweden hole, sie kommt dann z.B. am 14. August an und am 16. August kehren wir beide nach Deutschland zurück. Dieser Fall wäre eher unrealistisch, da sowohl ich als auch meine Ehefrau nicht lange in Schweden waren.


Wenn Du ab 1. August 2023 in Schweden lebst, findest Du im Dezember 2023 eine Wohnung. Ab Mai 2024 kannst Du dann soweit Schwedisch, dass Du Arbeit suchen kann. Ab 1. Oktober 2024 hast Du dann Arbeit, ab April 2025 könnte dann Deine Frau ein Visum bekommen und nach Schweden kommen.

Das wäre etwas realistischer.

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Antwort #16 - 17.07.2023 um 17:12:13
 
reinhard schrieb am 17.07.2023 um 17:07:26:
Wenn Du ab 1. August 2023 in Schweden lebst, findest Du im Dezember 2023 eine Wohnung. Ab Mai 2024 kannst Du dann soweit Schwedisch, dass Du Arbeit suchen kann. Ab 1. Oktober 2024 hast Du dann Arbeit, ab April 2025 könnte dann Deine Frau ein Visum bekommen und nach Schweden kommen.

Ich denke, im Bereich Informatik würde ich schon schnell eine Arbeit finden, wo man auch kein Schwedisch benötigt.
Und zudem habe ich es so verstanden, dass ich die Familienzusammenführung bereits starten kann, ohne dass ich eine Arbeit gefunden haben muss. Oder etwa nicht?
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Antwort #17 - 17.07.2023 um 17:13:10
 
dagobert5 schrieb am 17.07.2023 um 16:10:43:
Kann man sonst ein Studium in Schweden anfangen, um das Problem sonst zu umgehen? Und weiter in DE arbeiten im Home Office?


Du sollst nichts umgehen. Du sollst Dich an die Gesetze halten. Eine Möglichkeit ist eben wie beschrieben, dass Du nach Schweden (oder Österreich oder die Niederlande oder ein anderes EU-Land) umziehst / auswanderst (Deinen Job hier kündigst, Deine Wohnung kündigst, Deinen Wohnsitz in D abmeldest), in diesem Land mindestens einige Monate lebst und arbeitest, danach Deine Frau zu Dir in dieses Land holst (sie beantragt ein einfaches Einreisevisum), dann lebt und arbeitet ihr zusammen ein paar Monate dort (macht von eurem Freizügigkeitsrecht nachhaltig Gebrauch) und wenn ihr dann wollt geht ihr zusammen nach D unter Mitnahme eurer Freizügigkeit (Du als freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger und Deine Frau als Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger).
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Antwort #18 - 17.07.2023 um 17:22:17
 
Du wirst Dich entscheiden müssen ob Du eine Familienzusammenführung nach dem AufenthG machen willst oder es darum gehen wird, gemäß dem Freizügigkeitsgesetz von eurer später gelebten Freizügigkeit Gebrauch zu machen.
Wenn ihr die Variante Freizügigkeit anstrebt musst Du das Wort Familienzusammenführung und das AufenthG vergessen (ebenso A1). Das gilt dann nicht für euch. Entweder - oder.
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Antwort #19 - 17.07.2023 um 17:51:36
 
Aber auch um die Freizügigkeit in einem anderen Land in EU als D zu geniessen, muss sie erstmal in das Land kommen.
Direkt an der Grenze wäre ihr "sofort" ein Einreisevisum zu erteilen, sofern du mit dabei bist und die Ehe nachwiesen ist.
An die Grenze oder ins Land kommt sie aber auch nur, wenn sie schon vorab ein Visum zur Einreise hat (egal welches).
Die Möglcihkeiten an ein Visum in Afghanistan zu kommen kenne ich allerdings nicht.

Und wie oben schon erweähnt:
Entweder Ihr verfolgt
a) die Familienzusammenführung nach Deutschland nach dem AufenthG
oder
b) wenn du in einem anderen EU Land Freizügigkeit geniesst, nach der Freizügigkeitsrihlinie der EU

wenn du weiter von Familienzusammenführung sprichst7schreibst, bekommst du auch Antworten zu a)  und nicht zu b)
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Antwort #20 - 17.07.2023 um 21:14:05
 
lottchen schrieb am 17.07.2023 um 17:13:10:
Du sollst nichts umgehen. Du sollst Dich an die Gesetze halten.

Mir ging es nicht darum, Gesetze zu brechen, sondern einen (legalen) Weg finden, wie ich meine Frau herholen kann in einer kürzeren Zeit statt 1,5-2 Jahren, mit den Möglichkeiten die ich halt habe...

lottchen schrieb am 17.07.2023 um 17:22:17:
Wenn ihr die Variante Freizügigkeit anstrebt musst Du das Wort Familienzusammenführung und das AufenthG vergessen (ebenso A1). Das gilt dann nicht für euch. Entweder - oder. 

Verstehe, was du meinst. Ich meinte in den Zusammenhang dann Familienzusammenführung über Schweden, denn dort wäre es dies ja dann, oder nicht? Nur, danach würde ich sie von Schweden aus über dem Freizügigkeitsgesetz nach Deutschland holen.

Ist die Abmeldung in Deutschland und Anmeldung in Schweden  direkt hintereinander? Oder kann es eine Übergangsphase geben, in der ich sowohl in Deutschland (noch) angemeldet bin, als auch in Schweden?

erne schrieb am 17.07.2023 um 17:51:36:
Die Möglcihkeiten an ein Visum in Afghanistan zu kommen kenne ich allerdings nicht.

Das ist ja das Problem. Man kriegt kein Visum für EU Länder. Die meisten Visum-Anträge werden auch für Länder wie Türkei abgelehnt. Nicht umsonst ist der afghanische Reisepass der am "wenigsten wertvolle" auf der Welt...
Und natürlich ist der normale Weg, es über die Familienzusammenführung in DE zu machen. Aber ich finde es schon heftig, dafür 1,5-2 Jahre zu warten. Bei 2 Bekannten dauert(e) es sogar über 2 Jahre.

Aber danke für euer Feedback, ich werde dann von Wort her es anders dann schreiben. Welches Wort soll ich denn nennen, wenn es in Bezug auf Schweden ist? Weil dort wäre es doch dann eine Familienzusammenführung, oder nicht?
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Antwort #21 - 17.07.2023 um 23:17:58
 
Mit Dir werden wir noch eine Menge Arbeit haben  Laut lachend. Warum wirfst Du weiterhin "Schweden" und "Familienzusammenführung" in einen Topf? In Schweden geht es um die Nutzung Deiner Freizügigkeit, NICHT um FZF (die gibt es nur im deutschen Aufenthaltsrecht). Wenn Du zusammen mit Deiner Frau in Schweden wohnen würdest - was um Gottes Willen soll denn danach noch für eine FZF stattfinden? Ihr seid doch zusammen, in Schweden. Wenn ihr bis dahin kommen würdet dann könnt ihr zusammen nach D einreisen und da bleiben. Nach Freizügigkeitsrecht, NICHT nach Aufenthaltsrecht. Problem an der Sache ist dass Deine Frau anscheinend auf die Beantragung von JEDEM Visum ewig warten muss. Auch auf das einfache Einreisevisum nach Schweden. Wenn sich das nicht irgendwie beschleunigen lässt macht die Schiene" Freizügigkeit" eigentlich keinen Sinn.

dagobert5 schrieb am 17.07.2023 um 21:14:05:
Mir ging es nicht darum, Gesetze zu brechen,

Das ist mir schon klar. Nur ist das, was Du da vorgeschlagen hast, eben eindeutig illegal. So tun als ob Du in Schweden lebst obwohl Du es nicht tust hat nun mal mit genutzter Freizügigkeit nichts zu tun.

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Antwort #22 - 17.07.2023 um 23:22:49
 
lottchen schrieb am 17.07.2023 um 23:17:58:
Mit Dir werden wir noch eine Menge Arbeit habenLaut lachend

😄

lottchen schrieb am 17.07.2023 um 23:17:58:
Warum wirfst Du weiterhin "Schweden" und "Familienzusammenführung" in einen Topf?

Um meine Frau aus Afghanistan nach Schweden zu bekommen, muss ich doch eine FZF starten, oder nicht? 😄

lottchen schrieb am 17.07.2023 um 23:17:58:
Problem an der Sache ist dass Deine Frau anscheinend auf die Beantragung von JEDEM Visum ewig warten muss. Auch auf das einfache Einreisevisum nach Schweden. Wenn sich das nicht irgendwie beschleunigen lässt macht die Schiene" Freizügigkeit" eigentlich keinen Sinn.

Jaein. Also die Deutschen Behörden sind momentan in den Botschaften in Teheran und Islamabad derart überfordert, dass die Bearbeitung der Fälle wie gesagt über 1,5 Jahre dauert momentan. Die schwedische Botschaft in Teheran würde aber vorrausichtlich ein Visum innerhalb weniger Wochen bzw. Monate ausgeben, was eine deutliche Zeitersparnis wäre...
Deswegen könnte sich so ein Weg doch lohnen.

lottchen schrieb am 17.07.2023 um 23:17:58:
So tun als ob Du in Schweden lebst obwohl Du es nicht tust hat nun mal mit genutzter Freizügigkeit nichts zu tun.

Das ist halt die Frage, ab wann es "so tun als ob" ist und ab wann es wirklich "dort leben" ist, rein rechtlich.
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Antwort #23 - 17.07.2023 um 23:40:19
 
Es ist echt anstrengend. Vielleicht liest Du erst mal verschiedene Themen hier im Forum um Dich mit der Materie ein wenig vertraut zu machen. Und danach liest Du Satz für Satz alles, was bereits in Deinem Thread geschrieben wurde.

dagobert5 schrieb am 17.07.2023 um 23:22:49:
Um meine Frau aus Afghanistan nach Schweden zu bekommen, muss ich doch eine FZF starten, oder nicht

FZF ist ein Begriff aus dem deutschen Aufenthaltsrecht. Warum sollte die schwedischen Behörden das deutsche Aufenthaltsrecht interessieren? Warum sollten die deutschen Behörden irgendeinen Einfluß darauf haben, was schwedische Behörden entscheiden? Es wurde doch schon x-fach jetzt geschrieben: Wenn Du in Schweden ein paar Monate lebst und arbeitest und somit von Deinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machst dann beantragt Deine Frau ein einfaches Einreisevisum für Schweden. Das wars.
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Antwort #24 - 17.07.2023 um 23:42:53
 
lottchen schrieb am 17.07.2023 um 23:40:19:
FZF ist ein Begriff aus dem deutschen Aufenthaltsrecht

Deswegen hatte ich nach einem alternativen Wort gefragt, um diesen Vorgang (Frau von Afghanistan nach Schweden zu holen) zu beschreiben. Den ansonsten geschieht genau das in Schweden, eine "Familie" wird "zusammengeführt".

lottchen schrieb am 17.07.2023 um 23:40:19:
Vielleicht liest Du erst mal verschiedene Themen hier im Forum um Dich mit der Materie ein wenig vertraut zu machen.

Welche denn? Habe bis Seite 11 Themen gesucht, aber keins war passend mmn. Und die Suchfunktion hat nicht funktioniert, um spezifischer zu suchen. Da kommt eine Meldung, dass das Slider-Captcha (welches gar nicht erscheint) nicht richtig ausgeführt wurde.
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Antwort #25 - 18.07.2023 um 03:52:31
 
@TS
Dein Startbeitrag las sich nicht als "Was muss ich tun, um ein jahrelanges Verfahren über deutsche Behörden zu vermeiden?", sondern als "Ich arbeite vielleicht in S, gibt das neue Möglichkeiten für uns?"

Ich habe entsprechend der zweiten Lesart geantwortet.
Also ausgehend von "Arbeiten in S".

Auf die erste Lesart hätte ich nicht geantwortet, weil ich absolut keinen Spaß daran habe, über minimalen Fristen und minimalen Aufwand zu philosophieren. Denn darum geht es letztlich.
Aber ohne mich.
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Antwort #26 - 18.07.2023 um 09:49:48
 
dagobert5 schrieb am 17.07.2023 um 23:42:53:
Den ansonsten geschieht genau das in Schweden, eine "Familie" wird "zusammengeführt".

und zwar für Deutsche über die Freizügigketisrichtilinie, nicht über eine "Zusammenführung"

HAst du
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32004L0038R(01)
gelesen?
wenn der obige Link noicht funktioniert (heute funktioniert er bei mir auch nicht)
versuche
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02004L0038-2011061
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ja oder nein?
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Antwort #27 - 18.07.2023 um 20:20:21
 
Um es kurz und knackig (und daher etwas grob) darzustellen:

1) Deine Frau kommt im Rahmen der Bestimmungen des AufenthG nach Deutschland.
Das bedeutet, sie beantragt das Visum zur FzF an der für sie zuständigen Botschaft in Teheran oder Islamabad.

Sie wird nicht, selbst wenn sie wie durch Zauberhand nach Schweden käme, dieses Visum an der deutschen Botschaft in Schweden beantragen können, weil Schweden nicht ihr Land des gewöhnlichen Aufenthalts / Wohnland ist. Denn falls oder sobald Schweden ihr Wohnland wäre, hätte es (vorher) auch Deines sein müssen. Und dann wiederum würdet Ihr die die EU-Freizügigkeit nutzen können, s. 2)

2) Sie kommt im Rahmen der EU-Freizügigkeit nach Deutschland (von Dir als Freizügiger abgeleitet). Dafür, dass dieses EU-Recht für Dich als Deutscher in DEU gilt, musst Du die Freizügigkeit in Anspruch genommen haben, um als "Rückkehrer" zu gelten.

Als Voraussetzung dafür gilt regelmäßig, dass Du tatsächlich Schweden für regelmäßig mind. 3 Monate als Ort Deines gewöhnlichen Aufenthalts / Wohnland genutzt hast. Also nix mit Home-Office aus Deutschland heraus. Sondern anmelden in Schweden, wohnen in Schweden (nachgewiesen durch z.B. Rechnungen Strom, Wasser, Heizung), steuerpflichtig in Schweden. Tatsächlich also nach Schweden umgezogen gewesen sein.

Die Einreise Deiner Frau nach Schweden könnte dann jederzeit mittels des einfachen Einreisevisums an der schwedischen Botschaft in Afghanistan beantragt werden. Und nach nachhaltiger Inanspruchnahme des Freizügigkeitsrechts in Schweden (> 3 Monate) bekommt sie die Aufenthaltskarte und zieht zusammen mit Dir zurück nach DEU.
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Antwort #28 - 18.07.2023 um 23:36:19
 
Petersburger schrieb am 18.07.2023 um 03:52:31:
Dein Startbeitrag las sich nicht als "Was muss ich tun, um ein jahrelanges Verfahren über deutsche Behörden zu vermeiden?", sondern als "Ich arbeite vielleicht in S, gibt das neue Möglichkeiten für uns?"

Es ist eine Mischung aus beidem. Ich bin in einer Phase, wo ich ruhig auch im Ausland für paar Monate Arbeitserfahrung sammeln könnte, und würde das damit verknüpfen, meine Ehefrau schneller herzuholen.
erne schrieb am 18.07.2023 um 09:49:48:
ja oder nein? 

Der Link hatte nicht geklappt, der neue klappt auch nicht, aber ich habe eben herausgefunden, dass bei deinem ersten Link einfach die letzte Klammer zu nicht mit übernommen wurde. Ich werde es mir nun durchlesen, mit der Hoffnung, dass es nicht so "juristisch" geschrieben ist.
T.P.2013 schrieb am 18.07.2023 um 20:20:21:
Denn falls oder sobald Schweden ihr Wohnland wäre, hätte es (vorher) auch Deines sein müssen. 

Ist das so? Sie könnte auch aufgrund anderer Gründe dort ein Visum oder Aufenthaltsgenehmigung bekommen, oder nicht?
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Antwort #29 - 19.07.2023 um 01:30:48
 
Relevanz der letzten Frage?

Such eine Arbeit in Schweden und begründe einen Wohnsitz in Schweden.

Deine Frau braucht das einfache Einreisevisum. Also muss sie es zumindest bis zu einer schwedischen Botschaft schaffen.

Sie zieht zu dir nach Schweden.

Ihr bleibt dort für mindestens 3-4 Monate.

Danach schaust du weiter.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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