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Heiraten ohne Aufenthaltstitel (Gelesen: 1.121 mal)
Uwe42
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05.07.2023 um 10:12:29
 
Hallo,

meine Verlobte war als Au Pair eingereist, dann FSJ abgebrochen als sie schwanger wurde. Das war im März 2022. Seither ist hat sie keinen Aufenthaltsstatus mehr, das Kind Kam im Dezember zur Welt, ich wollte die Vaterschaft anerkennen, das Standesamt hat es an die Ausländerbehörde gegeben, von dieser haben wir nichts mehr gehört.

Meine Freundin ist hier bei mir seit September 2022 gemeldet, der AB ist der Aufenthaltsort und die Absicht zu heiraten  bekannt.

Auf die Bitte uns einen möglichen weg auf zu zeigen kam eine Mail warum hat sie sich bisher nciht gemeldet habe, ich antwortete weil sie angst vor Abschiebung hatte.

Nun haben wir alle vom Standesamt geforderten Papiere beisammen,
und auf einmal steht auf der Liste der erforderlichen Unterlagen Fiktionsbescheinigung und Vollmacht zur Einsicht in die Akte bei der Ausländerbehörde. 

zu uns, wir beziehen keine Sozialleistungen, ich arbeite, meine Verlobte ist Hausfrau und Mutter, sie hat eine eigene Krankenversicherung, bei der auch der Sohn mit versichert ist.

Haben wir eine Chance die Erlaubnis zu bekommen hier zu heiraten?

Uns fehlt noch vom Oberlandesgericht die Befreiung von der beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses, aber die Geburtsurkunde ist überprüft und für echt befunden ebenso die Ledigkeitsbescheinigung.

Was müssen wir jetzt beantragen?

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Aras
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Antwort #1 - 05.07.2023 um 11:28:58
 
Du hast offensichtilch bei deinem Standesamt einen Gegner, der dich bzw. die Mutter deines Kindes nicht mag. Muss nicht persönliches sein.

Lassen wir mal die Ausländerbehörde links liegen und fokussieren wir uns auf das Standesamt.


Standesamt hat die Vaterschaftsanerkennung dem Ausländeramt gegeben. Insofern wird wohl auf § 1597a BGB geprüft, ob es keine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung ist. Hat euer Kind die Geburtsurkunde bekommen, oder ist das Kind seit Dezember nur mit einer Geburtsbescheinigung ausgestattet?

Dass ihr keine Sozialleistungen bezieht ist unerheblich.

Es gibt keine Bedingung im PStG noch im BGB, dass für die Eheschließung ein Aufenthaltsrecht bestehen muss. Für das OLG ist die FB und die Ausländerakte insofern auch unerheblich. Also da blockiert das Standesamt ohne triftigen Grund.

Deine Verlobte hat zumindest aufgrund des Kleinkindes Anspruch auf eine Duldung. Das könnte sie beantragen. Ist zwar keine FB aber für euer Anliegen sollte es ausreichen, wenn du konfliktscheu beim Standesamt bist. Solltest aber einen Anwalt auf Abruf haben wenn ihr zur ABH geht, als Rückversicherung falls die ABH am Rad dreht.

Also erzähl mal bissl mehr bevor du irgendwas machst, damit wir uns besser Gedanken machen können, was du vielleicht machen kannst.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Uwe42
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Antwort #2 - 05.07.2023 um 11:51:09
 
Ich plane nun mit dem Standesamt einen Termin zu machen und die Befreiung zu beantragen. Bei der Gelegenheit spreche ich an warum sie in die Akte meiner Freundin gucken möchte.

Die abh prüft usere "Scheinvaterschaft" nun seit September, noch vor Geburt des kleinen. Bisher ist nicht mal eine offizielle Abgabe Nachricht des Standesamtes erfolgt oder eine Anfrage der AB.

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Aras
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Antwort #3 - 05.07.2023 um 12:18:23
 
Es ist schwer dir zu raten was du machen sollst.

Es gibt noch Ansprechstellen, die du anlaufen kannst und solltest.

Die Geburtsurkunde von deinem Kind. An der Mutterschaft besteht ja offensichtlich kein Zweifel, weil die Mutter ja das Kind geboren hat. Vielleicht musste ja noch ihre Geburtsurkunde überprüft werden. Aber da du selber schreibst, dass die ABH die Scheinvaterschaft überprüft bedeutet das, dass die Vaterschaft angezweifelt wird.

Die Standesamtsfachaufsicht wird vermutlich nix unternehmen sondern einfach auf die Ausländerbehörde verweisen.

Vielleicht hilft ein Vaterschaftstest und dann Klage beim Amtsgericht. DNA-Tests sollten insgesamt ca. 500 € kosten, 250 € für die DNA von deinem Kind und 250 € für deine DNA. Dann kannst du entweder mit diesem Vaterschaftstest einen Antrag gem. § 49 I PStG beim lokalen Amtsgericht stellen, dass das Standesamt die Beurkundung ablehnt, obwohl es dein Kind ist. Dass die intern die Ausländerbehörde beteiligt, braucht dich nicht zu interessieren. Oder eben eine Vaterschaftsfestellungsklage gem. § 1600d BGB. Du könntest beim Amtsgericht beide Paragraphen benennen. Das Amtsgericht wird dann so oder so entscheiden, dass du der Vater bist.  Also mit der Geburtsbescheinigung eures Kindes, der überprüften Geburtsurkunde deiner Verlobten, deiner Geburtsurkunde, dem Vaterschaftstest, ihrem Pass und deinem Ausweis/Pass zur Rechtsantragsstelle vom Amtsgericht und sagen, dass ihr eine Vaterschaftsfeststellungsklage bzw. einen Antrag gem. § 49 I PStG einreicht, weil das Standesamt nicht die Geburt beurkundet, weil wohl die Vaterschaftsanerkennung nicht akzeptiert wird.Und dann hast du ein Gerichtsurteil an das das Standesamt gebunden ist.

Gleichzeitig bei der Ausländerbehörde vorsprechen, dass die Mutter zumindest eine Duldung braucht. Sie hat ein deutsches Kleinkind (wobei das nicht mal feststeht, denn du bist ja amtlich gesehen noch nicht der Vater!), und das Kleinkind braucht die Mutter und kann nicht getrennt werden.

Mit der Duldung und der Vollmacht die Akte einzusehen, wäre wohl das Standesamt zufrieden.

Ich würde aber noch die Standesamtsfachaufsicht anschreiben, und fragen wieso die Befreiung vom EFZ nicht weitergereicht wird, da das OLG sich wohl nicht für den Aufenthaltsstatus interessieren würde. Gleichzeitig könntest du den OLG Präsidenten anschreiben und fragen, wieso das Standesamt die FB und die Vollmacht für die Akte braucht. Mit der netten Bitte, doch auf das Standesamt einzuwirken, den Antrag endlich abzuschicken.

Das wäre jetzt mein Vorgehen. Bitte beachte, dass ich kein Anwalt bin und du dich bei einem Anwalt rückversichern solltest.
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Antwort #4 - 05.07.2023 um 12:22:39
 
Ist es Dein leibliches Kind? Oder willst Du "nur" die Vaterschaft anerkennen?
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Uwe42
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Antwort #5 - 05.07.2023 um 12:44:00
 
DNA Test scheidet aus, bin der soziale Vater.
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Uwe42
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Antwort #6 - 31.07.2023 um 08:42:04
 
So, da Vaterschaft wurde anerkannt, ich hoffe meine Verlobte bekommt jetzt einen Aufenthaltstitel zum heiraten. Es spricht nichts dagegen in Dänemark zu heiraten oder? wir wohnen in Flensburg, sie hat A1.
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reinhard
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Antwort #7 - 31.07.2023 um 11:54:20
 
Doch, es spricht einiges dagegen, in Dänemark zu heiraten. Logischer wäre die Heirat in Flensburg.
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Antwort #8 - 31.07.2023 um 13:39:53
 
Auch wenn sie jetzt offiziell Mutter eines deutschen Kindes ist legalisiert das ja nicht automatisch ihren bisher illegalen Aufenthaltsstatus. Sie hat vermutlich jetzt ein Anrecht auf eine Duldung, aber auf eine AE meines Erachtens eher nicht wenn die ABH da nicht mitspielt. Mit einer Duldung kann sie vielleicht noch nach Dänemark ausreisen aber nicht wieder nach Deutschland einreisen....Sie wird abwarten müssen, was die ABH entscheidet. Davon hängt dann auch ab wo ihr heiraten könnt. 
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