Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Massenzustromsrichtlinie: Gilt Visafreiheit nach Rückkehr erneut? (Gelesen: 3.588 mal)
Themen Beschreibung: Ukraine Drittstaatler Duldung Visafreiheit Massenzustromrichtlinie
HannesLocke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Massenzustromsrichtlinie: Gilt Visafreiheit nach Rückkehr erneut?
14.06.2023 um 15:18:51
 
Hallo!

Gibt es Erfahrungen mit Geflüchteten aus der Ukraine (hier Drittstaatler:innen), die nach abgelehntem Antrag auf §24 und zeitweiser Duldung in Deutschland erst in die Ukraine zurückkehren und dann wieder nach Deutschland einreisen wollen?

Gilt die 90-Tage-Visafreiheit von neuem?
Über eure Einschätzung würde ich mich freuen. Danke!

Ps.: Falls das Thema in einem anderen Feld besser aufgehoben ist, gern verschieben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.496

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Massenzustromsrichtlinie: Gilt Visafreiheit nach Rückkehr erneut?
Antwort #1 - 14.06.2023 um 21:12:20
 
Wenn Du die Visumfreiheit für Kurzaufenthalte meinst, die Ukrainer mit biometrischem Reisepass seit Jahren genießen - die gilt natürlich.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
HannesLocke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Massenzustromsrichtlinie: Gilt Visafreiheit nach Rückkehr erneut?
Antwort #2 - 14.06.2023 um 22:06:45
 
Nein, die meine ich nicht. Es geht um Drittstaatler:innen, die in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthalt hatten/haben (z.B. für das Studium).
Auch diese können sich ja 90 Tage Visumsfrei im Schengenraum bewegen wegen der Massenzuzstromrichtlinie.
Fraglich ist, ob diese Regelung auch wieder greift, wenn sie bereits einmal genutzt wurde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.720

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Massenzustromsrichtlinie: Gilt Visafreiheit nach Rückkehr erneut?
Antwort #3 - 15.06.2023 um 09:24:33
 
HannesLocke schrieb am 14.06.2023 um 22:06:45:
Auch diese können sich ja 90 Tage Visumsfrei im Schengenraum bewegen wegen der Massenzuzstromrichtlinie. 


sofern sie  nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzu-
kehren

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ukrai...


wenn das der Fall ist, dürfte der Antrag auf §24 nicht abgelehnt werden. Wenn der Antrag abgelehnt wurde, wurde ja festgestellt, dass diese Antragsteller nicht unter die Massenzustomrichtlinie fallen (wohl weil sie ohne Probleme ins Heimatland gelangen können, passt das zu deinem Fall?)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
HannesLocke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Massenzustromsrichtlinie: Gilt Visafreiheit nach Rückkehr erneut?
Antwort #4 - 15.06.2023 um 19:02:24
 
Danke für deine Rückmeldung!
Bei dem Papier vom BMI geht es aber doch "nur" um die Schutzgewährung nach §24, oder?

Die Visafreie Einreise regelt doch die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung und die gilt aktuell bis 2. Juni 2024.
https://www.gesetze-im-internet.de/ukraineaufenth_v/index.html

Ich würde annehmen, die Visafreie Einreise dürfte eigentlich auch gelten, wenn eine (früher) nach Deutschland eingereiste, hier nach §24 abgelehnte Person nach einiger Zeit in der Ukraine erneut beschließt z.B. nach Deutschland zu gehen. Oder habe ich in deinem Link was übersehen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 921

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Massenzustromsrichtlinie: Gilt Visafreiheit nach Rückkehr erneut?
Antwort #5 - 15.06.2023 um 19:05:35
 
HannesLocke schrieb am 14.06.2023 um 22:06:45:
Es geht um Drittstaatler:innen, die in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthalt hatten/haben (z.B. für das Studium).
Auch diese können sich ja 90 Tage Visumsfrei im Schengenraum bewegen wegen der Massenzuzstromrichtlinie.
Fraglich ist, ob diese Regelung auch wieder greift, wenn sie bereits einmal genutzt wurde.

Nein. Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts in den ersten 90 Tagen nach der Einreise geht nicht aus der Massenzustromsrichtlinie, sondern aus § 2 Abs. 1 UkraineAufenthÜV hervor, welcher wie folgt lautet:
Zitat:
(1) Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum 4. März 2024 in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit

Also ist nur eine Einmalsache, für jede Einreise ab der zweiten benötigt man ein gültiges Visum bzw. einen gültigen AT.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HannesLocke
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Massenzustromsrichtlinie: Gilt Visafreiheit nach Rückkehr erneut?
Antwort #6 - 17.06.2023 um 13:08:33
 
Ok, danke dir!
Ich hatte gehofft, wenn eine Person in die Ukraine zurückkehrt, in der Hoffnung dort wieder leben zu können, die Realität aber anders aussieht, würde die Regelung be erneuter Flucht wieder greifen. Aber das ist offenbar ausgeschlossen. Zumindest für Deutschland.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema