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Visum für schwierige OP in Deutschland (Gelesen: 2.070 mal)
xcherry
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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13.06.2023 um 13:13:19
 
Hallo nochmals  Smiley
Ein anderes Thema habe ich noch.

Unsere Mutter, lebend in Kamerun, soll nächstes Jahr sich eine OP unterziehen lassen. Dies sollte in einer Klinik in Deutschland stattfinden.
Die Diagnose wurde schon bei ihrem letzten Besuch festgestellt.
Eine Reha kommt anschließend.

Also gut möglich, dass sie mehr als 90Tage in Deutschland für diese schwierige OP benötigt. Diese Art von OP wird nicht in Kamerun durchgeführt.

Welche Art von Visum beantragt man in solchen Fällen?
Hat jemand Erfahrung damit?
Wie läuft das Ganze i.d.R?

Vielen Dank für Eure Ratschläge.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.06.2023 um 13:29:40
 
Wenns voraussichtlich länger als 90 Tage sind, dann ein nationales Visum mit dem Zweck "medizinische Behandlung". Hierzu muss man entsprechende Unterlagen vom Krankenhaus vorlegen und gesicherte Finanzierung nachweisen.

Kannst hier das von AV Kiew anschauen und eine Idee davon haben was so ungefähr verlangt wird:

https://kiew.diplo.de/blob/1283308/cded70a18b549049f52d0b28f2099361/medizinische...
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« Zuletzt geändert: 14.06.2023 um 12:52:56 von Daddy » 
Grund: Link geflickt 

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 13.06.2023 um 22:49:48
 
Gibt dann, wenn es klappt, eine Aufenthaltserlaubnis für § 25, Absatz 4.

Es sollte einen Behandlungsvertrag geben, das Geld sollte auf einem Notarskonto hinterlegt sein.
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xcherry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.06.2023 um 01:21:42
 
reinhard schrieb am 13.06.2023 um 22:49:48:
Es sollte einen Behandlungsvertrag geben, das Geld sollte auf einem Notarskonto hinterlegt sein. 

Das Problem ist, vor dem Behandlungsvertrag muss sie nochmals die Klinik vor Ort besuchen, damit es entschieden wird, welche Methode der Operation für sie geignet ist (weitere Voruntersuchungen sind notwendig - aber alles an einem Tag machbar -).

D.h., auf dieser Art wird es vermutlich nicht funktionieren.

Ein Visum kriegt sie ohne Problem (sie ist regelmäßig da).

Länger als 90 Tage wird sie benötigen wenn es Komplikationen gibt, sonst nicht.

Wie wäre es also wenn es einfach wie immer kommt, geht zur Klinik, macht alle Untersuchungen, schließt den Behandlungsvertrag und vor der OP, wir stellen einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für § 25, Absatz 4 für sie?
Oder nach der OP und nur wenn es Komplikationen gibt?

Was sollten wir hier am besten machen?

Wie gesagt, ohne die anderen Untersuchungen, wird es kein Behandlungsvertrag geben.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 14.06.2023 um 13:24:12
 
Das funktioniert so nicht.

Möglichkeit:

Sie beantragt ein C-Visum zum Besuch und den Untersuchungen. Damit keinen sie bei der Ausländerbehörde natürlich keine Anträge stellen.

Sie kehrt dann zurück, und Ihr erledigt Behandlungsvertrag, Geld hinterlegen etc.

Sie beantragt dann ein D-Visum, damit darf sie bei der Ausländerbehörde den AT beantragen.
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xcherry
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 16.06.2023 um 07:39:54
 
reinhard schrieb am 14.06.2023 um 13:24:12:
Sie beantragt ein C-Visum zum Besuch und den Untersuchungen. Damit keinen sie bei der Ausländerbehörde natürlich keine Anträge stellen.

Sie kehrt dann zurück, und Ihr erledigt Behandlungsvertrag, Geld hinterlegen etc.

Sie beantragt dann ein D-Visum, damit darf sie bei der Ausländerbehörde den AT beantragen. 


Es tut mir leid, ich habe es wirklich nicht verstanden.

Was ist C-Visum hier?

warum muss sie zwingend zurückkehren wenn die OP sofort stattfinden kann? Die Reise hin und her wäre in ihrem Fall nicht mehr gesund. Sie kann momentan nicht mehr gehen...

Zurückkehren und neues visum beantragen, bei der Botschaft bekommt man einen Termin jetzt nach 3-4 Monate außerdem und man muss in eine andere Stadt reisen die weit entfernt vom Wohnort ist. Ich verstehe dann nicht die Logik, nach D zu fliegen, alles festmachen, zurückfliegen, nochmals visum beantragen, und nochmals fliegen für die OP 6 Monate später..


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deerhunter
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Antwort #6 - 16.06.2023 um 09:10:42
 
xcherry schrieb am 16.06.2023 um 07:39:54:
Was ist C-Visum hier?

Schengenvisum

xcherry schrieb am 16.06.2023 um 07:39:54:
warum muss sie zwingend zurückkehren wenn die OP sofort stattfinden kann? 

Weil mit einem Schnéngenvisum eine "garantierte" Ausreise nach Ende des Visum, spätestens nach 90 Tagen erfolgen muss und dieses kein Visum für komplizierte Operationen ist. Viele Krankenhäuse lehnen dazu eine OP mit solchen Voraussetzungen ab.
Deshalb mit Schengen eine Untersuchung und einen behandlungsvertrag und dann damit und der Finanzierung erneut zur Botschaft und entsprechendes Visum beantragen und operieren!

xcherry schrieb am 16.06.2023 um 07:39:54:
Die Reise hin und her wäre in ihrem Fall nicht mehr gesund. Sie kann momentan nicht mehr gehen.

Dafür kann ja niemand...dazu gibt es Rollstühle für Leute die nicht gehen können

xcherry schrieb am 16.06.2023 um 07:39:54:
Zurückkehren und neues visum beantragen, bei der Botschaft bekommt man einen Termin jetzt nach 3-4 Monate außerdem und man muss in eine andere Stadt reisen die weit entfernt vom Wohnort ist. Ich verstehe dann nicht die Logik, nach D zu fliegen, alles festmachen, zurückfliegen, nochmals visum beantragen, und nochmals fliegen für die OP 6 Monate später..


Nicht verstehen heißt ja nicht, dass es nicht richtig ist! So ist nun mal das Gesetz
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xcherry
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Antwort #7 - 16.06.2023 um 10:26:02
 
deerhunter schrieb am 16.06.2023 um 09:10:42:
Weil mit einem Schnéngenvisum eine "garantierte" Ausreise nach Ende des Visum, spätestens nach 90 Tagen erfolgen muss und dieses kein Visum für komplizierte Operationen ist. Viele Krankenhäuse lehnen dazu eine OP mit solchen Voraussetzungen ab.


OKay verstanden!
Du schreibst "erfolgen muss"
Ich sehe aber viele Fälle wo die Leute mit C-Visum eingereist sind, und wegen gesundheitlichen Problemen nicht gleich zurückfliegen konnten.
Ich kenne auch einen Fall, wo nach paar Jahren, eine AE ausgehängt wurde (sie musste auch operiert werden...)

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lottchen
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Antwort #8 - 16.06.2023 um 10:29:21
 
xcherry schrieb am 16.06.2023 um 10:26:02:
Ich sehe aber viele Fälle wo die Leute mit C-Visum eingereist sind, und wegen gesundheitlichen Problemen nicht gleich zurückfliegen konnten.

Da ist aber der Grund für die Nicht-Ausreise nach Ablauf des Visums erst während des Aufenthaltes eingetreten. Im von Dir geschilderten Fall soll ja schon mit der Maßgabe eingereist werden vermutlich nicht rechtszeitig wieder ausreisen zu können.
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xcherry
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Antwort #9 - 16.06.2023 um 10:33:25
 
lottchen schrieb am 16.06.2023 um 10:29:21:
Da ist aber der Grund für die Nicht-Ausreise nach Ablauf des Visums erst während des Aufenthaltes eingetreten. Im von Dir geschilderten Fall soll ja schon mit der Maßgabe eingereist werden vermutlich nicht rechtszeitig wieder ausreisen zu können. 


Ich verstehe.
Danke für die Erklärung.
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deerhunter
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Antwort #10 - 16.06.2023 um 14:45:15
 
Nach deinen beiden aktuellen Threads hier https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1686654147/15 und dieser Aussage

xcherry schrieb am 16.06.2023 um 10:26:02:
ch kenne auch einen Fall, wo nach paar Jahren, eine AE ausgehängt wurde (sie musste auch operiert werden...)


sieht es für mich eher so aus, als wenn man Mutter und Schwester "dauerhaft" ins Land holen will, ohne dafür die Voraussetzungen zu haben!

Bei einer entsprechenden OP + einer Geburt müssen entsprechende Werte vorhanden sein, um die möglichen Kosten abzudecken!

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Antwort #11 - 16.06.2023 um 15:21:31
 
Um es klar zu sagen: Medizinische Behandlung ist zwar vermutlich in Deutschland besser als in einer nicht kleinen Reihe anderer Länder und Kliniken und Ärzte sind wohl auch nicht böse über Behandlung, die sie anders abrechnen dürfen als bei gesetzlichen Krankenkassen, aber es bleibt primär ein System für die Behandlung von in Deutschland Lebenden.

Natürlich auch für diejenigen Gäste, bei denen hier Probleme auftreten.

Das ist alles in Ordnung und von niemandem zu beanstanden, solange es wirklich nur um die medizinische Behandlung geht und die Finanzierung gesichert ist.


Wenn wir jetzt in allen von Dir, @xcherry, hier im Forum aufgeworfenen Fragen von den vorstehenden Prämissen ausgehen dürfen, darf ich noch das Folgende ergänzen:

Wer mit einem Schengen-Visum hier ist, von dem wird erwartet, dass er sich an die oben bereits genannten Regeln hält. Das macht eine Ausreise erforderlich, wenn der betroffene Ausländer reisefähig ist.

Ist er das aber nicht, dann kann die ABH auch ohne Einreise mit einem nationalen Visum einen AT nach § 25 Abs. 4 AufenthG erteilen.
Ein nationales Visum im Ausland ist nach dieser Vorschrift dagegen nicht möglich, wenn man deren Wortlaut genau anschaut. Eine "vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet" ist etwas anderes als eine erneute Anwesenheit - und nur eine solche kann man aus dem Ausland beantragen.

Aus dem Ausland wäre das eher ein Fall für ein nationales Visum nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG, weil eine längere medizinische Behandlung eben nicht zu den im AufenthG vorgesehen Zwecken für Daueraufenthalt gehört.


Wenn die OP (und alles andere Erforderliche danach) innerhalb der 90 durch das Schengenvisum erlaubten Aufenthaltstage abgewickelt werden können, dann spricht nichts gegen Start der Behandlung "sofort". Und nur dann, wenn Komplikationen einen längeren Aufenthalt erfordern, geht man rechtzeitig (!) zur ABH - mit Vollmacht des Ausländers - und klärt die Möglichkeiten.
Die reichen, je nach Länge des erforderlichen Zusatzaufenthalts, von einer GÜB oder einer Duldung bis eben hin zu einem AT nach § 25 Abs. 4 AufenthG.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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