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Schengenvisum für Familienangehörige in der Schwangerschaft (Gelesen: 2.888 mal)
Alana
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Antwort #15 - 16.06.2023 um 10:14:45
 
xcherry schrieb am 16.06.2023 um 07:34:25:
Ich glaube, am schwierigsten hier wird das mit dem VISUM sein.

Die Voraussetzungen dafür scheinen wirklich nicht gut zu sein. Die Probleme für ein Visum zur medizinischen Behandlung diskutierst du ja schon im anderen Thread im Fall deiner Mutter: z.B. allein die Feststellung der zu erbringenden medizinischen Leistung (was bei einer beabsichtigten Spontangeburt nicht absehbar ist). Um den Bedarf für eine Geburt in Deutschland zu belegen, da braucht es besondere Bedingungen. Bei einer ganz normalen Schwangerschaft wird man kaum erklären können, weshalb die Geburtshilfe in Deutschland notwendig ist. Wenn man Flug und medizinische Kosten hier finanzieren kann, gibt es in Kamerun sicher auch eine entsprechende kompetente Geburtsbegleitung. Eine (im Einzelfall immer verständliche) Besorgnis allein wegen negativer Erlebnisse anderer ist da kein Argument. Da scheitert der Visumsantrag wohl schon an dieser ersten Frage.

Es bleibt der Antrag auf ein Schengenvisum für einen Familienbesuch. Das muss man dann einfach probieren. Natürlich ist erstmal der Zeitplan mit 90 Tagen eine Herausforderung: noch nicht so hochschwanger sein, um noch in ein Flugzeug zu kommen, aber schon so hochschwanger zu sein, dass eine Ausreise nach 90 Tagen wenigstens wahrscheinlich ist. Dann die Frage der Motivation für den Besuch gerade jetzt: Geburtserlebnis mit den Geschwistern teilen (aber dann nicht mit den Eltern) vs. das zusätzliche Risiko einer langen Flugreise als Hochschwangere? Ob die deutsche Auslandsvertretung die Rückkehrbereitschaft ausreichend nachgewiesen sieht, wenn Mutter und Neugeborenes in Deutschland sind, entscheidet sich anhand der individuellen Umstände. Alles in allem muss sie es versuchen, wenn es ihr wichtig ist. Wenn sie von Vornherein offen mit der Schwangerschaft umgeht, wird die wahrscheinliche Ablehnung des Antrags auch keine negativen Auswirkungen auf evtl. zukünftige Visumsanträge haben. Ob es deiner Schwester den Aufwand wert ist, muss sie entscheiden.

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