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Schengenvisum für Familienangehörige in der Schwangerschaft (Gelesen: 3.694 mal)
xcherry
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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13.06.2023 um 13:02:27
 
Hallo  Smiley
Ich habe eine spezielle Frage zu dem Thema Besuchervisum & Familienangehörige in der Schwangerschaft.

Zu meiner Person, ich arbeite seit einigen Jahren in Mannheim/Heidelberg habe und inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Meine Schwester lebt in Kamerun und arbeitet bei einem großen staatlichen Unternehmen seit einigen Jahren.

Sie ist jetzt Schwanger und wünscht sich (nach einem ersten Unglück vor Ort...)  das Kind in Europa zur Welt zu bringen.
Und da ihre Verwandte (ich und weitere Geschwister) in Deutschland leben, möchte sie es natürlich in Deutschland machen.

Wie machen wir es am BESTEN?
Auf dem Formular für den Visumantrag, muss man ja angeben, der Grund.
Was gibt man da am besten an? Familienbesuch? Geburt??

Unsere Idee war/ist dass sie nach Deutschland in dem 7. Monat für 90 Tage kommt, dann hätte sie, wenn alles gut klappt, noch etwas Zeit nach der Entbindung (vorrauss. im Monat 9) sich und das Baby auszukurrieren und dann nach Hause zu fliegen (wir würden sie dann später nach Hause begleiten).

Natürlich wird alles privat bezahlt. Das ist nicht das Problem.
Auch eine VE wird problemlos abgegeben.

Sie bekommt von dem Unternehmen Mutterschaftsurlaub ab dem 07. Monat SS bis zum 04. Monat nach der Entbindung.

Unsere Eltern sind sehr regelmäßig hier für Besuche. Aber mit Geburt haben wir wirklich keine Erfahrung und ich konnte nichts im Forum finden zu diesem speziellen Thema.

FRAGE:
Wie sollen wir am besten für ihr Visum vorgehen?
Ganz normal VISUM beantragen für Familienbesuch für 90 Tage? Wenn ja, stellt es ein Problem dar, wenn die Botschaft sieht, dass sie gerade schwanger ist (auch wenn man es ihr nicht unbedingt ansieht, steht ja in den Unterlagen, dass die Mutterschaftsurlaub hat)
Und in diesem Fall, was ist wenn es Komplikationen bei der Geburt gibt, sodass sie nicht genau punkt am Tag 90 ausreisen kann?

Oder gibt es eine andere Art von Visum für ihren Fall? Wenn Ja, wie ist die richtige Vorgehensweise?

Vielen lieben Dank!

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reinhard
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Antwort #1 - 13.06.2023 um 20:59:51
 
Ihr müsst es versuchen.

Ich befürchte, dass die Botschaft genau die gleichen Sorgen hat wie Du: Dass die Ausreise nach 90 Tagen nicht klappt. Oder das Ihr die Geburt nicht bezahlen könnt, falls es Komplikationen gibt. Das wären Gründe für eine Ablehnung.
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engelchen+
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.06.2023 um 22:15:46
 
Wie lange braucht die Botschaft von Kamerun in Deutschland für die Ausstellung eines Reisepasses für einen neugeborenen Bürger? Hast Du Dich schon mit der Botschaft in Verbindung gesetzt, um herauszufinden, wie lange es ungefähr dauern wird und welche Unterlagen Deine Schwester benötigen würde?

Was noch viel vielleicht wichtiger ist: Wird das Kind Deiner Schwester in Deutschland eine normale Geburtsurkunde erhalten können, ohne die Urkundenüberprüfung zu durchlaufen?

Ich vermute, dass Dein Zeitplan nicht realistisch ist.
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xcherry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.06.2023 um 01:13:10
 
reinhard schrieb am 13.06.2023 um 20:59:51:
Oder das Ihr die Geburt nicht bezahlen könnt, falls es Komplikationen gibt

warum sollten wir das nicht bezahlen können?

Jetzt mal die Frage: was wäre am einfachsten? Mit Besuchervisum (Familienbesuch) vorgehen?


engelchen+ schrieb am 13.06.2023 um 22:15:46:
Wie lange braucht die Botschaft von Kamerun in Deutschland für die Ausstellung eines Reisepasses für einen neugeborenen Bürger? 

Gute Frage. Das muss ich morgen nachfragen! Daran hatte ich wirklich nicht gedacht... Oopss.. Vielen Dank hier schon mal, denn ohne Pass kann ja das neugeborene Kind nicht nach Hause fliegen..

engelchen+ schrieb am 13.06.2023 um 22:15:46:
Was noch viel vielleicht wichtiger ist: Wird das Kind Deiner Schwester in Deutschland eine normale Geburtsurkunde erhalten können, ohne die Urkundenüberprüfung zu durchlaufen? 

Hier sehe ich keinen Grund warum das Kind keine normale Geburtsurkunde nicht erhalten sollte.

engelchen+ schrieb am 13.06.2023 um 22:15:46:
Ich vermute, dass Dein Zeitplan nicht realistisch ist. 

Gut möglich.
Wie wäre dann die richtige Vorgehensweise?
Was das Ganze kostet ist hier unwichtig, wichtiger ob es das Vorhaben realisierbar ist.
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engelchen+
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.06.2023 um 05:16:39
 
xcherry schrieb am 14.06.2023 um 01:13:10:
Hier sehe ich keinen Grund warum das Kind keine normale Geburtsurkunde nicht erhalten sollte.

Dann musst Du wirklich mehr recherchieren.

Um eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten, muss die Identität der Eltern des Kindes geklärt werden.

Deutschland betrachtet Kamerun als ein Land mit unsicheren Urkunden. Es ist zu erwarten, dass die Behörden verlangen werden, dass die Geburtsurkunde Deiner Schwester von einem Vertrauensanwalt überprüft wird, was Monate dauern kann.

Es gibt Tausende von Kindern, die in Deutschland geboren wurden und nur ein Auszug aus dem Geburtenregister und keine echte Geburtsurkunde haben. Du solltest Diese Hürde wirklich nicht unterschätzen.

Du solltest Dich bei der Botschaft erkundigen, ob sie einen Reisepass ausstellt, wenn Du nur eine Auszug aus dem Geburtenregister hast.
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Antwort #5 - 14.06.2023 um 08:53:01
 
engelchen+ schrieb am 14.06.2023 um 05:16:39:
Um eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten, muss die Identität der Eltern des Kindes geklärt werden. 


Sie kommt mit einem Visum. Bevor sie das Visum von der Botschaft erhält, wird sie identifiziert. Warum muss man also nochmals ihre Identität feststellen wenn das von der Botschaft gemacht wurde?
Ich kann es bei einem Asylverfahren verstehen, aber bei einer legalen Einreise auch noch?


engelchen+ schrieb am 14.06.2023 um 05:16:39:
Du solltest Dich bei der Botschaft erkundigen, ob sie einen Reisepass ausstellt, wenn Du nur eine Auszug aus dem Geburtenregister hast. 

das auf jeden Fall!
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Antwort #6 - 14.06.2023 um 09:28:50
 
Google mal nach "Bremen Geburtsurkunde schwarze Kinder"
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 14.06.2023 um 10:00:48
 
Bei einem Schengen Visum wird sie nicht "identifiziert" in diesem Sinne. Es kann ja sein dass eine unechte Ledigkeitsbeschejnigung etc der Mutter vorgelegt wird womit ggf der Mann in Kamerun der Vater ist. Frage einfach Mal bzgl dessen bei deinem Standesamt nach die werden es erklären Zwinkernd

Siehe hier: https://jaunde.diplo.de/cm-de/service/-/1440316
Das Standesamt kann um die GU auszustellen diese Überprüfung verlangen, aktuelle Dauer 12 Monate .

Ich kenne einen Fall aus den Philippinen verhält sich genau gleich.. Einreise mit Schengen Visum, war bis zur Geburt unerlaubt in D weil Visum ablief, Mutter bekam Duldung bis UP fertig ist, das ging aber nur so weil Deutscher Vater was hier ja nicht der Fall ist ..
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Antwort #8 - 14.06.2023 um 10:48:12
 
Aras schrieb am 14.06.2023 um 09:28:50:
Bremen Geburtsurkunde schwarze Kinder

Sehr gute Info!
Ich habe jetzt paar Artikel gelesen.
Im Grunde, Racial Profiling soll verboten werden, Gleiches Recht für Schwarze Kinder.

roseforest schrieb am 14.06.2023 um 10:00:48:
Bei einem Schengen Visum wird sie nicht "identifiziert" in diesem Sinne.

Naja...
Ich sehe eher das Problem weil der Vater nicht in Deutschland ist.
Aber auch in Deutschland, steht nicht immer der Name vom Vater auf der Geburtsurkunde.... Also....

Ich habe mit der Botschaft telefoniert. Dem Kind kann ein sog. "Laisser-Passer" zugewiesen werden, sodass die Mutter in Ruhe mit dem Baby nach Hause fliegen kann.


roseforest schrieb am 14.06.2023 um 10:00:48:
Ich kenne einen Fall aus den Philippinen verhält sich genau gleich.. Einreise mit Schengen Visum, war bis zur Geburt unerlaubt in D weil Visum ablief, Mutter bekam Duldung bis UP fertig ist, das ging aber nur so weil Deutscher Vater was hier ja nicht der Fall ist .. 

Gilt der besondere Schutz von Müttern nur wenn das Kind ein deutscher Elternteil hat?
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Antwort #9 - 14.06.2023 um 11:46:34
 
xcherry schrieb am 14.06.2023 um 10:48:12:
Gilt der besondere Schutz von Müttern nur wenn das Kind ein deutscher Elternteil hat?


Gegenfrage:

Was ist der Grund, dass das ausländische Kind von ausländischen Eltern in Deutschland geboren werden soll? Nur weil sie eine schlechte Erfahrung in ihrer Heimat gemacht hat, bedeutet es nicht, dass sie bzw. das Kind irgendeinen besonderen Anspruch darauf hat in Deutschland zu gebieren bzw. geboren zu werden.

Ohne Anspruch, wie bspw. das natürliche Recht eines deutschen Kindes in Deutschland geboren zu werden, muss sie eben innerhalb einer etwaig eingeräumten Frist auch wieder ausreisen.
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Antwort #10 - 14.06.2023 um 11:48:11
 
Und dieses Laisser-Passer bekommt das Kind ohne Geburtsurkunde ?

Das mit dem Vater ist nur ein Beispiel gewesen, schon die GU der Mutter hat hier in D keine Beweiskraft daher die UP sehr wahrscheinlich siehe mein Link oben.

Zur letzten Frage: wenn D Elternteil dann ist das Kind Deutsch, somit hat die Mutter einen Rechtsanspruch auf einen AT zur Personenfürsirge für das Deutsche Kind.

Ich vermute für Botschaft wird es ähnlich sehen und aus den genannten gründen kein Visum ausstellen.. aber Glaskugel
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Antwort #11 - 14.06.2023 um 13:13:01
 
So, wie du es schilderst, ist der eigentliche Grund der Reise die Inanspruchnahme einer medizinischen Dienstleistung. Im Normalfall sieht das meines Wissens so aus, dass man mit dem entsprechenden Krankenhaus eine Vereinbarung zur Behandlung trifft inkl. Absicherung der Behandlungskosten (meist als Privatzahler). Dann kann man ein Visum beantragen, um für diese Behandlung einzureisen. Dafür sollte es eine einigermaßen stringente Begründung geben, weshalb die Behandlung in Deutschland notwendig ist.

Wenn man (erstmal) von einer Spontangeburt ausgeht, ist dieses Konzept mit der geplanten medizinischen Leistung durch ein bestimmtes Krankenhaus natürlich schwierig. Keiner weiß, wann die Wehen einsetzen und wie schnell es dann gehen muss. Bei einer Geburt ist zudem der Umfang der Leistungen nur schwer vorauszusehen.

xcherry schrieb am 14.06.2023 um 01:13:10:
warum sollten wir das nicht bezahlen können?

Das Problem ist, dass man nicht absehen kann, was unter der Geburt passieren wird. Wenn alles, wie man natürlich hofft, relativ glatt verläuft, dann sind die Kosten überschaubar. Ein geplanter Kaiserschnitt ist teurer, aber auch noch relativ berechenbar. Da ein Kaiserschnitt nur aus Gründen geplant werden sollte, kann man ansatzweise berechnen, welche Folgekosten aufgrund des bekannten medizinischen Risikos entstehen können. Wenn es aber zu einer Spontangeburt kommen soll, gibt es immer auch das Risiko, dass bei Komplikationen auf Kaiserschnitt umgestellt werden muss und/oder dass (für das Kind und/oder die Mutter) z.B. intensivmedizinische Behandlung notwendig ist. Habe das selbst bei einer Freundin erlebt: unproblematische Spontangeburt, aber Unregelmäßigkeiten beim Herzschag des Kindes/mangelnde Sauerstoffsättigung, somit Verlegung des Babys in eine Kinderklinik für die intensivmedizinische Überwachung (hat sich zum Glück geklärt, war aber bis dahin über eine Woche Intensivüberwachung). Solche Kosten ohne Krankenversicherung zu bezahlen, wäre für den weit überwiegenden Teil der Menschen in Deutschland schwer. Da kann man nicht wirklich absehen, was auf einen finanziell zukommen wird.

Natürlich könnt ihr es über den Antrag auf ein Besuchsvisum probieren. Die Notwendigkeit der Geburtshilfe in Deutschland würde sich dann halt nebenbei ergeben. Ob die deutsche Auslandsvertretung die Motivation der Reise so schlucken wird, ist die Frage. Schließlich nimmt deine Schwester ja erschwerte Umstände und gewisse Risiken in Kauf für diesen Familienbesuch, wenn sie hochschwanger eine Interkontientalreise unternimmt.
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Antwort #12 - 14.06.2023 um 21:22:02
 
xcherry schrieb am 14.06.2023 um 10:48:12:
Gilt der besondere Schutz von Müttern nur wenn das Kind ein deutscher Elternteil hat?

Den gibt es gar nicht.

Dagegen gibt es einen Anspruch deutscher Kinder sowohl auf eine Geburt in Deutschland wie auch auf ihre Mutter und ihren Vater ab Geburt.
Das läuft dann im Sprachgebrauch auf "Besonderheiten für die Eltern deutscher Kinder" hinaus, bleibt aber falsch, denn nicht die sind das Ziel der Sonderregelungen.

Hier wird es kein deutsches Kind geben, also auch keine Besonderheiten für die Mutter.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #13 - 14.06.2023 um 21:51:26
 
xcherry schrieb am 13.06.2023 um 13:02:27:
Und in diesem Fall, was ist wenn es Komplikationen bei der Geburt gibt, sodass sie nicht genau punkt am Tag 90 ausreisen kann?

Das ist aufenthaltsrechtlich kein allzu großes Problem. Wenn sie oder das Kind nicht reisefähig sein sollte, dann erhält sie natürlich einen Aufschub und muss erst dann ausreisen, wenn dies möglich ist. Die verlängerte Ausreisefrist sollte man vor Ablauf des Visums mit einem ärztlichen Attest bei der ABH formlos beantragen.
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Antwort #14 - 16.06.2023 um 07:34:25
 
Alana schrieb am 14.06.2023 um 21:51:26:
Das ist aufenthaltsrechtlich kein allzu großes Problem. Wenn sie oder das Kind nicht reisefähig sein sollte, dann erhält sie natürlich einen Aufschub und muss erst dann ausreisen, wenn dies möglich ist. Die verlängerte Ausreisefrist sollte man vor Ablauf des Visums mit einem ärztlichen Attest bei der ABH formlos beantragen.


richtig.
Ich glaube, am schwierigsten hier wird das mit dem VISUM sein.
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