Hallo,
leider wurde Niederlassungserlaubnis Antrag abgehlent (Grund
B1 fehlt).
Im Januar 2018 wurde erste Aufenthaltstitel nach §30 erteilt und bisher zwei Mal verlängert. Bei der ersten Erteilung wurde Verplfichtung zur Teilnahme am Integrationskurs ausgestellt, aber diese wurde noch nie besucht.
Die Person hat gerade 66 Jahre und die wollen dass sie
B1 besteht. Sie kann nicht mal "wan", "wie", "warum" unterscheiden, und sie hat wirklich versucht zu lernen. In Heimatland zwei Mal
A1 besucht und nicht bestanden, und in Deutshland ein Paar online deutsche Kurse durschgemacht (youtube wo Kurse zum Bsp
A1 dauert über 110 Std etc). Es bringte nichts als Nachweis für "Bemühungen"
ABH:"Sie mus hier in Deutschland kurs beuschen"
ich: "ja aber das ist nur Geldverschwendung,weil sie nichtmal für diese 6 jahren wie warum was lernen konnte"
ABH: "Ja wir wollen dass sie Gled umsonsgt ausgeben..."
Die Person hat Diagnosen: Persönlickeitstörung, schwere Depressie, Fingerarthrose, Gedankestörung, aber ja es ist gar nichts daurhaft und und alles ist "heilbar".
Aus Verwaltungvorschrift bringte nichts Einreise über 50 usw.
Auch bringte nichts wo personen schon Erfolg hatten:
Melanny schrieb am 16.10.2022 um 19:19:52:Wir legten bereits gegen die Verpflichtung Widerspruch ein. Mein Mann war bereits 66 und Rentner. Grund: besondere Härte (Unzumutbarkeit und Unverhältnismäßigkeit)
Wir stützten uns auf ein Gerichtsurteil.
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.2013 - 11 S 208/13 (von hier empfohlen)
Im Widerspruch ging mein Mann auf Folgendes ein:
Allgemein: private Interessen über den öffentlichen, wegen:
Alter: Wie hier schon erwähnt: Ü50 bei Einreise (verweis auf Verwaltungsvorschrift), Lernen dauert länger, Merkfertigkeit langsamer, zeitlicher Kursrahmen schlecht geeignet (zu viel in relativ kurzer Zeit lernen), Überforderung beim täglichen Lernen im Kurs und zu Hause
Manche Kurs-Themen nicht mehr relevant: Arbeit, Wohnungssuche, Kindererziehung
Integration: ausreichendes Einkommen, keinen Kinder mehr, dadurch keine Kontakte zu Kiga, Schule u. ä. notwendig, soziale Kontakte altersbedingt vorwiegend zu Familie und engen Freunden
Für uns galt: Integration in den Arbeitsmarkt irrelevant.
Aber wie am Anfang erwähnt, wir legten Widerspruch gegen die Verpflichtung zum Kursbesuches ein und hatten Erfolg.
Dise Person ist auch Rentner
Hat vllt jemand noch welche Empfehlung?
Danke im Voraus