Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
VE soll "selber ausgefüllt" werden und nur "Bonität glaubhaft gemacht"? (Gelesen: 895 mal)
roseforest
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Online


i4a rocks!


Beiträge: 276

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag VE soll "selber ausgefüllt" werden und nur "Bonität glaubhaft gemacht"?
18.05.2023 um 01:38:44
 
HI zusammen,
ich bin ja Hobbymäßig in einem Forum aktiv, speziell für ein bestimmtes Land und wir haben folgende Konstellation:

D Staatsbürger möchte Drittstaatler einladen. Er war bei seiner ABH, dort sollte er die VE "selber ausfüllen" mit Kuli..
Auf Nachfrage ob Gehaltsabrechnungen gezeigt werden sollen wollte die Sachbearbeiterin diese nicht sehen sondern hat
nur die Frage gestellt ob er Sozialhilfe bezieht was er verneinte.

Somit haben wir eine VE handschriftlich ausgefüllt mit Vermerk "Glaubhaft gemacht" statt "Nachgewiesen"

Das Visum wurde (vermutlich) daher abgelehnt.

Kann das so stimmen?! Es wurden auch die 29€ Gebühr bezahlt und das offizeile VE Formular ausgestellt.

Frage: Kann das so stimmen? Ich kenne es so die ABH prüft die Gehaltsabrechnungen und das amtliche Formular wird in den Drucker gelegt und maschinell ausgefüllt.

Falls nicht gibt es eine Vorschrift dass das maschinell ausgefüllt werden muss etc?

Danke euch Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: VE soll "selber ausgefüllt" werden und nur "Bonität glaubhaft gemacht"?
Antwort #1 - 18.05.2023 um 10:23:11
 
Normal ist das nicht! Irgendetwas stimmt da nicht, oder wird nicht richtig erzählt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: VE soll "selber ausgefüllt" werden und nur "Bonität glaubhaft gemacht"?
Antwort #2 - 18.05.2023 um 20:05:06
 
roseforest schrieb am 18.05.2023 um 01:38:44:
Kann das so stimmen?! Es wurden auch die 29€ Gebühr bezahlt und das offizeile VE Formular ausgestellt.

Frage: Kann das so stimmen? Ich kenne es so die ABH prüft die Gehaltsabrechnungen und das amtliche Formular wird in den Drucker gelegt und maschinell ausgefüllt.

Falls nicht gibt es eine Vorschrift dass das maschinell ausgefüllt werden muss etc?


Hallo,

erheblich ist der Inhalt und die Belehrung, nicht die Form der VE, abgesehen davon, dass die Schriftform an sich natürlich erforderlich ist. (Darüber hinaus natürlich dann auch Formalien wie z.B. die Unterschrift des VE-Gebers und die Unterschrift des Behördenmitarbeiters + Siegelabschlag).
ABHen haben durchaus vom Standardformular (so man eines als solches bezeichnen möchte) abweichende Formulare. Und so ein Formular kann auch mal handschriftlich ausgefüllt werden, auch wenn es mittlerweile üblicherweise schon am PC ausgefüllt und ausgedruckt wird.

Kurzum: Es gibt keine mir bekannte Vorschrift, dass sie maschinell ausgefüllt werden muss.

Das "Problem" dürfte eher das "glaubhaft gemacht" anstatt des "nachgewiesen" gewesen sein.
Siehe folgendes Merkblatt, unter "Was beinhaltet eine Verpflichtungserklärung", dort dann unten unter "Finanzielle Leistungsfähigkeit": Klick mich!

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
neffe
Junior Member
**
Offline


Berlin, DE


Beiträge: 13

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit:      Ich: DE, Frau: VN
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: VE soll "selber ausgefüllt" werden und nur "Bonität glaubhaft gemacht"?
Antwort #3 - 18.05.2023 um 23:26:49
 
Hallo,

ist jetzt aber schon > 10 Jahre her. Da mußte hier ein im Warteraum ausliegendes Formular mit den relevanten Daten handschriftlich ausgefüllt werden.

Der Sachbearbeiter hat dann die Daten aus dem Formular in den Computer getickert und das endgültige Dokument ausgedruckt.

Gruß
Zum Seitenanfang
  
neffede  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema