Steht auf dem Visa was drauf wie zb. "Familienzusammenführung zur Mutter, Frau X Y"?
Ansonsten ist es die Pflicht des JC das Existenzminimum zu sichern. Da das JC Teil der Gemeindeverwaltung ist, kann es natürlich intern bei der
ABH nachfragen wie die Lage ist. Oder man geht selber zur
ABH und versucht nen formloses Schreiben zu holen, wo geschrieben steht dass die Kinder wie im Visum benannt jeweils AEs für die Zusammenführung mit der Mutter bekommen.
Wenn die Betroffene alles abliefert was sie hat, es auch verständlich in einem Beiblatt erläutert, dann kann das JC ja nicht nicht-vorhandene Unterlagen fordern.
Die Pflicht zur Sicherung des Existenzminimums bedeutet auch, im Zweifelsfall den Bescheid vorläufig zu erteilen und Geld zu zahlen, was vielleicht später sich als falsch erweisen könnte.
Das allein auf die Mitwrkungspflicht abzuwälzen und sich das Leben leicht zu machen geht nicht. Zumal die Mitwrkungspflicht bzw. deren Umfang auf die betroffene Person zugeschneidert werden muss. Jemand der hilflos ist, dem kann man auch nicht die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung verweigern.
Fakt ist, dass hier eine Mutter mit ihren zwei Kindern Leistungen beantragt hat., bzw. die Kinder in die BG aufgenommen werden sollen. Wovor hat das JC Angst? Dass die Kinder nicht zur Mutter gehören? Ändert das etwa den Fakt dass die Kinder Visas haben, die zum langfristigen Aufenthalt berechtigen? Ändert es etwas daran, dass Mittel für die Existenzsicherung der Kinder fehlt?
Also wenn man ein Schreiben von der
ABH bekommt, dann ist man vielleicht weiter. Aber im Zweifel soll der Bescheid vorläufig erteilt werden. Wenn nicht und man nächsten Monat keine Leistungen für die Kinder bekommen hat, dann beim SG einstweilige Anordnung auf vorläufige Bescheidung mit den Kindern beantragen.