roseforest schrieb am 18.05.2023 um 01:38:44:Kann das so stimmen?! Es wurden auch die 29€ Gebühr bezahlt und das offizeile
VE Formular ausgestellt.
Frage: Kann das so stimmen? Ich kenne es so die
ABH prüft die Gehaltsabrechnungen und das amtliche Formular wird in den Drucker gelegt und maschinell ausgefüllt.
Falls nicht gibt es eine Vorschrift dass das maschinell ausgefüllt werden muss etc?
Hallo,
erheblich ist der Inhalt und die Belehrung, nicht die Form der
VE, abgesehen davon, dass die Schriftform an sich natürlich erforderlich ist. (Darüber hinaus natürlich dann auch Formalien wie z.B. die Unterschrift des VE-Gebers und die Unterschrift des Behördenmitarbeiters + Siegelabschlag).
ABHen haben durchaus vom Standardformular (so man eines als solches bezeichnen möchte) abweichende Formulare. Und so ein Formular kann auch mal handschriftlich ausgefüllt werden, auch wenn es mittlerweile
üblicherweise schon am PC ausgefüllt und ausgedruckt wird.
Kurzum: Es gibt keine mir bekannte Vorschrift, dass sie maschinell ausgefüllt werden
muss.
Das "Problem" dürfte eher das "glaubhaft gemacht" anstatt des "nachgewiesen" gewesen sein.
Siehe folgendes Merkblatt, unter "Was beinhaltet eine Verpflichtungserklärung", dort dann unten unter "Finanzielle Leistungsfähigkeit":
Klick mich!Gruß