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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> VE soll "selber ausgefüllt" werden und nur "Bonität glaubhaft gemacht"?
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Beitrag begonnen von roseforest am 18.05.2023 um 01:38:44

Titel: VE soll "selber ausgefüllt" werden und nur "Bonität glaubhaft gemacht"?
Beitrag von roseforest am 18.05.2023 um 01:38:44
HI zusammen,
ich bin ja Hobbymäßig in einem Forum aktiv, speziell für ein bestimmtes Land und wir haben folgende Konstellation:

D Staatsbürger möchte Drittstaatler einladen. Er war bei seiner ABH, dort sollte er die VE "selber ausfüllen" mit Kuli..
Auf Nachfrage ob Gehaltsabrechnungen gezeigt werden sollen wollte die Sachbearbeiterin diese nicht sehen sondern hat
nur die Frage gestellt ob er Sozialhilfe bezieht was er verneinte.

Somit haben wir eine VE handschriftlich ausgefüllt mit Vermerk "Glaubhaft gemacht" statt "Nachgewiesen"

Das Visum wurde (vermutlich) daher abgelehnt.

Kann das so stimmen?! Es wurden auch die 29€ Gebühr bezahlt und das offizeile VE Formular ausgestellt.

Frage: Kann das so stimmen? Ich kenne es so die ABH prüft die Gehaltsabrechnungen und das amtliche Formular wird in den Drucker gelegt und maschinell ausgefüllt.

Falls nicht gibt es eine Vorschrift dass das maschinell ausgefüllt werden muss etc?

Danke euch :)

Titel: Re: VE soll "selber ausgefüllt" werden und nur "Bonität glaubhaft gemacht"?
Beitrag von deerhunter am 18.05.2023 um 10:23:11
Normal ist das nicht! Irgendetwas stimmt da nicht, oder wird nicht richtig erzählt

Titel: Re: VE soll "selber ausgefüllt" werden und nur "Bonität glaubhaft gemacht"?
Beitrag von T.P.2013 am 18.05.2023 um 20:05:06

roseforest schrieb am 18.05.2023 um 01:38:44:
Kann das so stimmen?! Es wurden auch die 29€ Gebühr bezahlt und das offizeile VE Formular ausgestellt.

Frage: Kann das so stimmen? Ich kenne es so die ABH prüft die Gehaltsabrechnungen und das amtliche Formular wird in den Drucker gelegt und maschinell ausgefüllt.

Falls nicht gibt es eine Vorschrift dass das maschinell ausgefüllt werden muss etc?


Hallo,

erheblich ist der Inhalt und die Belehrung, nicht die Form der VE, abgesehen davon, dass die Schriftform an sich natürlich erforderlich ist. (Darüber hinaus natürlich dann auch Formalien wie z.B. die Unterschrift des VE-Gebers und die Unterschrift des Behördenmitarbeiters + Siegelabschlag).
ABHen haben durchaus vom Standardformular (so man eines als solches bezeichnen möchte) abweichende Formulare. Und so ein Formular kann auch mal handschriftlich ausgefüllt werden, auch wenn es mittlerweile üblicherweise schon am PC ausgefüllt und ausgedruckt wird.

Kurzum: Es gibt keine mir bekannte Vorschrift, dass sie maschinell ausgefüllt werden muss.

Das "Problem" dürfte eher das "glaubhaft gemacht" anstatt des "nachgewiesen" gewesen sein.
Siehe folgendes Merkblatt, unter "Was beinhaltet eine Verpflichtungserklärung", dort dann unten unter "Finanzielle Leistungsfähigkeit": Klick mich!

Gruß

Titel: Re: VE soll "selber ausgefüllt" werden und nur "Bonität glaubhaft gemacht"?
Beitrag von neffe am 18.05.2023 um 23:26:49
Hallo,

ist jetzt aber schon > 10 Jahre her. Da mußte hier ein im Warteraum ausliegendes Formular mit den relevanten Daten handschriftlich ausgefüllt werden.

Der Sachbearbeiter hat dann die Daten aus dem Formular in den Computer getickert und das endgültige Dokument ausgedruckt.

Gruß

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