Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Beschäftigung vor Erteilung des Aufenthaltstitels erlaub? (Gelesen: 787 mal)
juhun
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Republik Korea
Zeige den Link zu diesem Beitrag Beschäftigung vor Erteilung des Aufenthaltstitels erlaub?
19.04.2023 um 13:23:31
 
Hallo,

kann eine Südkoreanerin, die noch nicht den Aufenthaltstitel erhielt, schon angestellt werden? Sie hat den Antrag vor Monaten gestellt und nun liegt ihr die Arbeitserlaubnis vor. Dass die AB aber beim Termin im nächsten Monat die letzten drei Gehaltsabrechnungen sehen will, ist natürlich unberechtigt.

VG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
juhun
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Republik Korea
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beschäftigung vor Erteilung des Aufenthaltstitels erlaub?
Antwort #1 - 19.04.2023 um 14:14:36
 
Sie hat eine Fiktionsbescheinigung erhalten, auf der steht, wo sie arbeiten darf.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.124
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beschäftigung vor Erteilung des Aufenthaltstitels erlaub?
Antwort #2 - 19.04.2023 um 14:21:25
 
Natürlich kann sie arbeiten, wenn sie eine Arbeitserlaubnis hat. Die Fiktionsbescheinigung zeigt doch, dass der Antrag auf AE gestellt ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
juhun
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Republik Korea
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beschäftigung vor Erteilung des Aufenthaltstitels erlaub?
Antwort #3 - 19.04.2023 um 14:45:29
 
Ok.
Wie hoch muss ihr Nettogehalt mindestens OHNE Mietkosten sein? Sie ist single. Gibt es da eine Tabelle?
VG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 580

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beschäftigung vor Erteilung des Aufenthaltstitels erlaub?
Antwort #4 - 19.04.2023 um 15:24:41
 
juhun schrieb am 19.04.2023 um 13:23:31:
Dass die AB aber beim Termin im nächsten Monat die letzten drei Gehaltsabrechnungen sehen will, ist natürlich unberechtigt.

Das ist nicht unberechtigt. Wenn sie noch keine Arbeit hat, kann sie noch keine Gehaltsnachweise vorlegen. Woher soll die ABH wissen, ob sie schon arbeitet?

juhun schrieb am 19.04.2023 um 14:14:36:
Sie hat eine Fiktionsbescheinigung erhalten, auf der steht, wo sie arbeiten darf.

Was steht denn auf der FB?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
juhun
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Republik Korea
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beschäftigung vor Erteilung des Aufenthaltstitels erlaub?
Antwort #5 - 19.04.2023 um 15:35:17
 
SimonB schrieb am 19.04.2023 um 15:24:41:
Das ist nicht unberechtigt. Wenn sie noch keine Arbeit hat, kann sie noch keine Gehaltsnachweise vorlegen. Woher soll die ABH wissen, ob sie schon arbeitet?

Doch, weil die AB die Arbeitserlaubnis erst heute gesendet hat. Die Rückmeldung der Arbeitsagentur lag der Behörde wohl schon länger vor.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
juhun
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Republik Korea
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beschäftigung vor Erteilung des Aufenthaltstitels erlaub?
Antwort #6 - 19.04.2023 um 15:37:22
 
SimonB schrieb am 19.04.2023 um 15:24:41:
Was steht denn auf der FB?

Beschäftigung als XXX bei der Firma YYY erlaubt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beschäftigung vor Erteilung des Aufenthaltstitels erlaub?
Antwort #7 - 21.04.2023 um 01:02:39
 
Hallo,

macht es doch nicht kompliziert.

Ja, sie kann bereits vor Aushändigung der AE angestellt werden, da sie die FB mit Arbeiitserlaubnis besitzt.
Und was sie nicht hat, kann dann eben noch nicht beim Termin vorgelegt werden. Sondern eben erst später.
Dann soll sie eben hilfsweise den Arbeitsvertrag mitnehmen und zum Termin vorlegen und gucken, ob das erst einmal reicht.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema