Aras schrieb am 27.05.2023 um 12:59:48:AVWV 9.2.1.7
Also wenn sie flüssig deutsch spricht, dann hätte das den Sachbearbeiter überzeugen müssen. Wenn nur auf Sprachzertifikate verwiesen wird, obwohl sie flüssig deutsch spricht, dann liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor.
Interessant dass du das schreibst.
Das fande ich im Grunde ja der "schlechte Witz" an der Situation. Hätte meine Frau kein oder nur Brockenweise schlechtes Deutsch gesprochen, dann könnte ich es nachvollziehen, dass ein Zertifikat notwendig ist. Jemand der die Sprache nicht spricht, wie soll der an Leben teilnehmen?? Das sollte im Grunde ja im eigenen Interesse sein, dass man mindestens
B1 spricht. Letzendlich sind das auch nur ca 400 Stunden lernen und 2500 Vokablen. Wenn man sich reinhäng und das wirklich will, kann man das nach 2,5 Monaten und braucht keine 3 Jahre. Es sollte auch keine Ausrede geben. Jemand der in einem Land lebt und die Sprache nicht sprechen kann oder will, da sollte man den Aufenthalt grundsätzlich in Frage stellen.
Lieber wäre es mir, dass im Grunde B2 oder C1 gefordert würde um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Mit "nur"
B1 "überlebt" man eh nicht in der Bürokratie in Deutschland. Das bringt einem das Zertifkakt nichts.
Wenn jemand sich ausdrücken kann mit kleineren Fehlern und einem starken Akzent, aber dennoch der kompletten Konversation folgen kann und Fachausdrücke wie Niederlassungserlaubnis, eigebürgert usw. aktiv wiedergeibt, könnte man darauf schließen, dass es
B1 ist.
Das ging aber nicht, da nach Aussage der Sachbearbeiterin sie nicht in der Lage ist die Sprachkompetenz zu beurteilen.
Das kann ich auch nachvollziehen. Würde ich eventuell selbst auch so machen, wenn ich da arbeiten würde.
Hat man ein Zertifikat, dann lagert man die Verantwortung auf jemand anders aus und ist persönlich frein raus.
Ob das Zertifikat dann einfach nur strategisch "lernschau erschlichen" wurde oder ob man dann wirkllich die Sprache kann, das spielt dann wohl keine Rolle.
Wenn man sich nicht ganz doof anstellt, kann man ja sowieso ganz legal in dem man das richtige lernt auf Papier
B1 zertifziert bekommen ohne im Alltag sich überhaupt zurechtfinden zu können.
Ählich ist es im Grunde mit dem Einbürgerungstest.
Wenn man da schlau lernt, kann kann man den Test ohne Sprachkenntnisse auch bestehen.
Ich habe das mal zum Spass gemacht. Habe den Test auf arabisch übersetzt und habe dann geschaut ob ich es innerhalb von 1 Woche auch bestehen kann. Das war kein Problem, auch wenn ich kein Arabisch spreche und auch keines Sprachen will.
Das sind im Grunde abstrakt gesagt nichts anderes als "Mustererkennungstests", den eigentlichen Lerninhalt prüfen sie eh nicht wirklich ab.
Wir sind halt irgendwie "ausgeliefert"
Wir müssen halt wohl Geld ausgeben für einen Sprachtest, liefen das Papierchen dann ab und gut ist es.
Dann haben wir offiziell attestiert, das Sie
B1 spricht, obwohl es mittlerweile vermutlich C1 ist.
Für die Einbürgerung brauchen wir das Zertifikat ja leider auch.