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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
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Beitrag begonnen von brasil432 am 17.04.2023 um 20:58:23

Titel: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 17.04.2023 um 20:58:23
Beschreibung der Situation

In 2020 Deutscher heiratet in Deutschland eine Brasilianerin.
Brasilianerin zieht nach Deutschland.
Beide Leben zusammen in Deutschland in einem Haus.
Das Haus gehört dem Vater des Deutschen und alle 3 leben dort gemeinsam.
Keine Kinder geplant.
Beide haben keine Vorstrafen

Die Brasilianerin erhält Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, sprich bis Mitte 2023 
28 ABS, 1 S, 1 NR, 1
In 2020 Brasilianerin hat A1 Göthe Zertifikat erworben
Aktuell keine weiten offiziellen Sprachzertifikate nachgewiesen.

Einbürgerungstest gem §10 Abs. 5 Satz 1 StAG  mit 28 von 33 Punkten erfolgreich teilgenommen.
Deutsch versteht sie also schon besser als A1, sonst hätte der Test ja nicht bestanden werden können

Ausbildung  in Brasilien Universitätsabschluss als Bachelor und in Brasilien gearbeitet.

Aktuell noch Studentin in Deutschland an einer deutschen Universität.
Es dauert noch ca. 1 Semester, bis sie einen Masterabschluss erhält.
Der Aufenthaltstitel läuft auf jeden Fall vorher aus, bevor sie den Master Abschluss erhalten kann. Dass sie den Master Abschluss erhält, ist nur noch eine Frage der Zeit. Sie hat 80 % des Studiums erfolgreich absolviert und hat auch sehr gute Noten.

Sie hat einen befristeten Arbeitsvertrag als Hilfswissenschaftlerin an der Universität. Viel kommt dabei monatlich nicht herum. So ca. 350 Euro. Sie arbeitet aber auch nicht Vollzeit.
Sie könnte aber eine Person ( Vater vom deutschen Ehemann) mit einem eingetragenen Pflegegrad betreuen.
In der Vergangenheit hat der Ehemann den Vater mit eingetragenem Pflegegrad betreut und 728 Euro Pflegegeld pro Monat von der Pflegeversicherung dafür erhalten. 
Hier könnte der Mann seinen "Job" an sie abtreten und sie könnte dieses Pflegegeld von der Versicherung für die Pflege des Vaters mit eingetragenem Pflegegrad 4 erhalten.
Der deutsche Ehemann fängt bald wieder eine Vollzeitstelle an und hat einen neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben. Er bekommt ca. 55 000 Euro Bruttojahreseinkommen, welches sich dann auf 60 000 Euro steigert. Vermutlich mehr oder weniger genau zu dem Zeitpunkt, in dem die Brasilianerin mit dem Studium fertig sein müsste.
Die letzten Jahre wurden keinerlei Sozialleistungen, Bürgergeld, Arbeitslosengeld 1 und 2 weder von ihr noch vom ihm erhalten.

Sollte es an einem B1 Deutschzertifikat "mangeln", den Test könnte sie machen und würde den mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit bestehen.
Der Vater des Ehemannes hätte zur "Not" auch noch eine Rente und könnte finanziell aushelfen.
Die monatlichen Lebenshaltungskosten sind für beide sehr gering, da sie im Haus vom Vater gemeinsam mit dem Vater leben und keine Miete an den Vater bezahlen.

Grundsätzlich müsste die Einbürgerung ja nach 3 Jahren möglich sein, wenn ich mich richtig selbst im Paragrafendschungel informiert habe.

Ich finde im Gesetz keine § mit exakten finanziellen Voraussetzungen, die mindestens erfüllt werden müssen, damit der Lebensunterhalt als gesichert gilt und die Zukunftprogrnose positiv ist.
StAG § 10  ist mir zu schwammig formuliert.
Ebenfalls wenn ich es richtig verstanden habe, zählt nicht nur ihr einkommen, sondern unser Einkommen. Sie müsste theoretisch gar nichts verdienen, wenn ich 50 000 Euro verdienen werde. Richtig?



Soll bei dem obigen Fall gleich versucht werden, die direkte Einbürgerung der brasilianischen Ehefrau zu beantragen, da die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung hoch wäre.

Oder wird vorerst "nur" die Verlängerung der auf 3 Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis infrage kommen und diese sollte zuerst beantragt werden?
Wenn diese dann erhalten wurde, die Frau mit dem Studium fertig ist und einen festen Arbeitsvertrag hat, dann die Einbürgerung beantragen?

Oder kann man beides zeitgleich beantragen und dann mal schauen, was darauf wird?

Habe ich es richtig verstanden, dass sie dann die brasilianische und die deutsche Staatsbrügerschaft bekommt. Sie muss sich nicht entscheiden entweder oder, richtig?

Fehlen noch relevante Informationen, oder habe ich schon viel zu viel beschrieben?

Besten Dank für die Rückmeldung und die uns gewidmete Zeit.


Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von SimonB am 18.04.2023 um 10:26:25

brasil432 schrieb am 17.04.2023 um 20:58:23:
Grundsätzlich müsste die Einbürgerung ja nach 3 Jahren möglich sein,

Das ist richtig. § 9 (1) StAG.


brasil432 schrieb am 17.04.2023 um 20:58:23:
Sollte es an einem B1 Deutschzertifikat "mangeln",

Der B1-Sprachnachweis ist  Voraussetzung.
Wenn das Studium in deutsch absolviert wird, könnten die ausreichenden dt. Sprachkenntnisse der EBH auch anders nachgewiesen werden.


brasil432 schrieb am 17.04.2023 um 20:58:23:
Der deutsche Ehemann fängt bald wieder eine Vollzeitstelle an und hat einen neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben.

Das allein dürfte der EBH nicht genügen.


brasil432 schrieb am 17.04.2023 um 20:58:23:
Soll bei dem obigen Fall gleich versucht werden, die direkte Einbürgerung der brasilianischen Ehefrau zu beantragen,

Wenn die Voraussetzungen nach § 8 und 9 StAG erfüllt sind, kann man beantragen.
Da die jetzige AE schon Mitte 2023 endet, würde ich auf jeden Fall jetzt zeitnah die AT-Verlängerung beantragen.


brasil432 schrieb am 17.04.2023 um 20:58:23:
dass sie dann die brasilianische und die deutsche Staatsbrügerschaft bekommt.

Mit der Einbürgerungsurkunde, dem dt. Pass und dPA  wird sie eines Tages deutsche Staatsbürgerin. Die brasilianische StB hat sie bereits und behält sie dann.


Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 18.04.2023 um 20:17:12
Besten Dank SimonB für deine Rückmeldung und deine uns gewimdete Lebenszeit


SimonB schrieb am 18.04.2023 um 10:26:25:
Das allein dürfte der EBH nicht genügen.



§8 StAG sehe ich Absatz 1.2.3 voll erfüllt an.
Absatz 4 zu erfüllen eigentlich auch.
Er wurde bisher ja erfüllt, da bisher keine Sozialhilfe beangragt wurde und sich jetzt demnächst für den Ehemann die finanziellen Bedingungen bald noch verbessern, dank des unbefristeten Arbeitsvertrages mit anfänglich ca 50 000 Bruttogehalt. Der neue Vollzeitjob startet in ca. 6 Wochen.
Sollte der Vater sterben und die Versicherung für den Pflegeaufwand kein Pflegelgeld mehr bezahlen, dann fallen die 728 Euro pro Monat zwar weg.  Aber der Arbeitsvertrag des deutschen Ehemanns bringt dann mehr Geld pro Monat ein.

Oder gibt es da eine Regel, dass man schon mindestens x Monate ein gewisses Einkommen von mindestens x Euro bestehend aus der Kategorien z.B. Mieteinanmen, Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit usw. gehabt haben sollte?


§9 StAG
Absatz 1 ist ebenfalls zweifelslos erfüllt nach meinem Laienhaften verständnis und Absatz 2 greift nicht, da der deutsche Ehemann noch am Leben ist.


Welche genauen Hardfacts müssten denn noch erfüllt sein, damit die Kriterien erfüllt in  § 8 StAG und 9 StAG sind im konkrten Fall erfüllt sind.



Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von Newman am 19.04.2023 um 08:47:44
Eine Einbürgerung nach § 9 StAG erfolgt unter den Voraussetzungen des § 10 StAG (siehe aktuelle Fassung des § 9 StAG), die Voraussetzungen des § 8 StAG sind daher hier nicht zu prüfen.

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 19.04.2023 um 10:43:22
Besten Dank für deine Zeit und Auskunft.



Newman schrieb am 19.04.2023 um 08:47:44:
Eine Einbürgerung nach § 9 StAG erfolgt unter den Voraussetzungen des § 10 StAG (siehe aktuelle Fassung des § 9 StAG), die Voraussetzungen des § 8 StAG sind daher hier nicht zu prüfen.


Bei §9 StAG sehe ich kein Hinderniss.
Bei § 10StAG  sehe ich eigentlich "nur" Absatz 3 und Absatz 6, die kritsich werden könnten.

Das ist leider alles sehr schwamming für mich als Laie formuliert, ohne konkrete Zahlen.
Eindeutig ist für mich nur, dass bei den Spachkenntnissen mindestens B1 gefordert wird.  Wie die genau nachgewiesen werden könnten, ist mir aber auch nicht klar. Am einfachsten wäre es wohl, extra Geld auszugeben und explizit den teureren Test für das Goethe-Zertifikat B1 abzulegen. Dann dürfte es keine Probleme geben. Dieser Test ist zwar teurer als die Konkurrenz, aber ist halt ein Name, der gekannt wird. Besser ist er auch nicht, da es sich ja um einen Standard handelt, der geprüft wird.


Bezüglich des Gehaltsnachweises habe ich aber nicht im Gesetz von den letzen 3 Lohnbescheinigungen der Frau und des Ehepartners gelesen.

Das löst für mich aber immer noch nicht die Frage, ob es den Versuch wert wäre, die Einbürgerung jetzt gleich schon zu bentragen, da der Lohn aktuell noch nicht so hoch ist. die Lebenshaltungskosten aber ebenfalls nicht.
Nach 3 Monaten bei der neuen Stelle  des Mannes müsste der Lohn dann ja eindeutig hoch genug für die Bedarfsgemeinschat sein.
Dann wäre die Aufenthaltserlaubnis der Frau aber schon ausgelaufen.

Das Problem was ich in unserem Fall sehe, ist wie exakt hoch ist die Mindestmesslatte. Konkret x Euro pro Monat, die erfüllt werden müssen und woraus. Jede Situation ist ja indivudell. Der eine zahlt mehr Miete, der anderen wengier oder keine. 


Ich möchte mir eigentlich die "Blamage"  vor der Sachberbeiterin vor Ort ersparen, dass wenn die Einbürgerung beantragt wird, diese dann sicher abgeleht wird, weil die Anforderungen noch nicht erfüllt sind.

Am liebsten hätte ich schon gerne alle notwendigen Dokumente gesammelt, bevor überhaupt der Antrag gestellt wird und bevor die Ausländerbehörde konktaktiert wird.
Man liest im Netzt auch so viel verschiedenes, was eventuell an Dokumenten benötigt wird. Ich bin mir ja noch nicht mal sicher, welche exakten Dokumente mindestens eingereicht werden müssen.

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von SimonB am 19.04.2023 um 12:18:27

brasil432 schrieb am 18.04.2023 um 20:17:12:
Welche genauen Hardfacts 

- Mindestens die 3 Jahre AE nach §9(1) StAG zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Ein B1-Sprachnachweis mit Zertifikat ist nicht zwangsläufig erforderlich, wenn die dt. Sprachkenntnisse der EBH auch anders nachgewiesen werden können. Deshalb fragte ich, ob das Studium in deutsch absolviert wird. Falls ja, dürfte es einfach und kostenlos sein, im Gespräch bei der EBH die ausreichenden Dt-Kenntnisse nachzuweisen.
- Dass man bald mit einem Job anfängt, ist mW kein hardfact.


brasil432 schrieb am 19.04.2023 um 10:43:22:
Das ist leider alles sehr schwamming für mich als Laie formuliert, ohne konkrete Zahlen.

Ein Gesetz kann nicht für jeden Einzelfall die notwendigen "Zahlen" nennen. Die individuellen Situation/Einzelfall hat die EBH dann im Zusammenhang zu prüfen.


brasil432 schrieb am 19.04.2023 um 10:43:22:
Ich möchte mir eigentlich die "Blamage"  vor der Sachberbeiterin vor Ort ersparen

Ich denke nicht, dass das blamabel ist. Die Mitarbeiter haben täglich solche Anträge vorliegen. Zunächst wird mW nur geprüft, ob die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht sofort wird kostenpflichtig abgelehnt.


brasil432 schrieb am 19.04.2023 um 10:43:22:
Das löst für mich aber immer noch nicht die Frage, ob es den Versuch wert wäre,

Ja. Liegen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen noch nicht vor, wird die EBH das Verfahren noch nicht beginnen. Sie wird nachfragen und/oder weitere Nachweise haben wollen.


brasil432 schrieb am 19.04.2023 um 10:43:22:
Dann wäre die Aufenthaltserlaubnis der Frau aber schon ausgelaufen.

Ja, deshalb empfahl ich, jetzt zeitnah die AT-Verlängerung zu beantragen. Man kann ja nicht davon ausgehen, dass das Einbürgerungsverfahren bis Mitte 2023 abgeschlossen ist. Je nach zuständiger EBH dauert es viele Monate bis > 1 Jahr.


brasil432 schrieb am 19.04.2023 um 10:43:22:
Am liebsten hätte ich schon gerne alle notwendigen Dokumente gesammelt,
Das wäre auch meine Empfehlung. Alle wichtigen Voraussetzungen erfüllen und nachweisen können, dann den Antrag stellen. Dann weiteres geduldig abwarten.

Welche Dokumente?
Ich empfehle eine kurze E-Mail-Anfrage zur beabsichtigten Einbürgerung. Die Stelle wird antworten.
Auf der Website der zuständigen EBH wird sich finden, an wen man seine Anfrage richten kann. Es gibt kein Schema F.


Zum Lesen  eignen sich auch die vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zum StAG.




Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von lottchen am 19.04.2023 um 12:55:02

brasil432 schrieb am 19.04.2023 um 10:43:22:
Am liebsten hätte ich schon gerne alle notwendigen Dokumente gesammelt,

Das macht wenig Sinn wenn nicht klar ist, wann der Antrag eingereicht werden kann. Ansonsten ist man pausenlos damit beschätigt, aktuelle Belege zu besorgen weil die vorhandenen zu alt sind.

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 19.04.2023 um 14:24:24
Besten Dank für eure Hinweise und die mir gewidmete Zeit und die Erläuterungen mit Hintergünde. Das leuchtet ein.


Das Studium war überwiegend auf englisch.  An Sprachkenntnissen hapert es nicht. C1 sicherlich nicht, aber sicher B2 auch wenn noch kein Zertifikat vorliergt

Habe ich das so richtig verstanden.
Da im Grunde innerhalb von ca. 2 Monaten die 28 ABS, 1 S, 1 NR, 1 der basilianischen Ehefrau ausläuft und die Einbürgerung sicher mehr als 2 Monaten dauert gib es gar nicht die Alternative zu entscheiden, ob jetzt gleich direkt versucht werden sollte, die Einbürgerung zu versuchen. 

Somit wäre der einzig logische Schritt, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu beantragen. (technisch ist sie ja nur für 10 Jahre gültig, weil das Dokument (Pass erneuert werden muss, aber der Anspruch nicht mehr geprüft wird)

Wenn diese dann bewilligt wird, hat der deutsche Eheman auch den neuen unbefristeten Vollzeitjob mit ca 50 000 Bruttojahreslohn begonnen und finanziell gibt es auch kein KO Kriterium mehr.
Der Unterhalt für die Bedarfsgemeinschaft gilt auch als gesichert, auch wenn die Frau dann noch nicht 100% Vollzeit arbeiten und noch nicht den Master hat.

Somit kurz nach Erhalt der unbefristen Niederlassungserlaubnis kann dann direkt mit der Einbürgerung versucht werden zu beginnen.

Nach aktuellem Stand wäre es aber auch wenn die finanziellen Rahmenbedingungen top wären, gar nicht rein zeitlich möglich direkt die Einbürgerung zu beantragen.

Aber auch allgemein.
Da es auch genau 3 Jahre sein müssen, diese dann aber exakt genau rum sind an dem Tag, an dem die Aufenthaltserlaubis ausgestellt worden sind dürfte es eigentlich keinen Fall geben, wo gleich direkt nach Auslauf der 3 Jahre vom 28 ABS, 1 S, 1 NR, 1 in die Einbürgerung  "gewechselt" wurde.
Der "Umweg" über die Unbefristete Niederlassungserlaubnis ist sowieso grundsätzlich ganz normal.

Ist das alles so richtig?

Besten Dank für euer Engagement




Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von SimonB am 19.04.2023 um 15:18:59

brasil432 schrieb am 19.04.2023 um 14:24:24:
An Sprachkenntnissen hapert es nicht. C1 sicherlich nicht, aber sicher B2 auch wenn noch kein Zertifikat vorliergt

Es genügt B1. Oder eben ein Gespräch mit dem SB der EBH. Das wird dieser erst dann entscheiden.
btw. Ein B1-Zertifikat ist nicht ein B1-Test.


brasil432 schrieb am 19.04.2023 um 14:24:24:
Habe ich das so richtig verstanden.

Nein. Wenn der jetzige AT in 2 Monaten endet (also ca Mitte Juni 23) ist es doch nachvollziehbar, dass man direkt im Anschluss noch nicht eingebürgert sein kann. Die Ehefrau wäre also ab Mitte Juni OHNE Aufenthaltserlaubnis.
Deshalb kann sie jetzt entweder eine Verlängerung ihres AT oder jetzt eine NE beantragen.

Jetzt beantragen, weil die ABH lange brauchen, einen Titel zu erteilen.

Ist jetzt der LU gesichert? Das sollte zum Zeitpunkt des Antrages auf NE schon so sein.


brasil432 schrieb am 19.04.2023 um 14:24:24:
Da es auch genau 3 Jahre sein müssen, diese dann aber exakt genau rum sind an dem Tag,

Es müssen mind. 3 Jahre sein, (oder eben besonderes öffentliches Interesse) und eine EBH wird nicht tagesgenau rechnen.


brasil432 schrieb am 19.04.2023 um 14:24:24:
Der "Umweg" über die Unbefristete Niederlassungserlaubnis ist sowieso grundsätzlich ganz normal.

a) Eine NE ist unbefristet.
b) Eine NE ist kein Umweg.
c) Eine NE ist nicht ganz normal für Einbürgerungswillige.

Was meinst du mit "Bedarfsgemeinschaft"?






Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von Aras am 19.04.2023 um 16:02:52
Du weißt nicht was eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II ist?

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 19.04.2023 um 18:21:33
Danke für die Rückmeldung und die gewidmete Zeit.


Habe ich das so richtig verstanden, die NE ist das "mächtigere Dokument" und ist "vorteilhafter" als die Verlängerung des AT ?
Oder spielt das im Grunde keine Rolle für die basilianische Ehefrau.


Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von SimonB am 19.04.2023 um 18:22:16

Aras schrieb am 19.04.2023 um 16:02:52:
Du weißt nicht was eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II ist?

Doch, das weiß ich.

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von SimonB am 19.04.2023 um 18:40:35

brasil432 schrieb am 19.04.2023 um 18:21:33:
Habe ich das so richtig verstanden,

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer NE müssen erfüllt sein.
Die NE ist unbefristet, muss also nicht wie der AT jeweils verlängert werden.
Was da mächtiger oder vorteilhafter ist, weiß ich nicht.
Die Einbürgerung soll doch auch gleich nach Vorliegen der Voraussetzungen beantragt werden.
In der Wartezeit auf die Deutsch-Werdung hat sie dann entweder ihren verlängerten AT oder eben die NE.


Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 19.04.2023 um 21:33:11

SimonB schrieb am 19.04.2023 um 18:40:35:
Was da mächtiger oder vorteilhafter ist, weiß ich nicht.
Die Einbürgerung soll doch auch gleich nach Vorliegen der Voraussetzungen beantragt werden.
In der Wartezeit auf die Deutsch-Werdung hat sie dann entweder ihren verlängerten AT oder eben die NE.

Besten Dank für die Erläuterung.
Stimmt, das primäre Ziel ist die Einbürgerung so schnell wie möglich. So schnell wie es uns eigentlich recht wäre, wird es wenn ich es recht verstanden haben eh nicht gehen.
Somit macht eigentlich auch keinen Unterschied, ob sie eine NE oder AE erhält. Hauptsache die 3 Jahre werden verlängert und die Brasilianerin darf weiterhin in Deutschland bleiben.


Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von Aras am 20.04.2023 um 00:37:42
Man sollte zumindest schauen wann der Pass abläuft. Die AE wird auf die Passgültigkeit beschränkt. Wenn man einen bald ablaufenden Pass hat, dann lohnt es sich zuerst den Pass zu erbeuern und dann die AE zu erneuern.
Die Anforderungen für eine NE sind fast genauso wie die Einbürgerung.

Die Behörden warten normalerweise die Probezeit der neuen Arbeitsstelle ab. Ist einfacher für die dann pauschal anzunehmen, dass man nicht nur wegen der Einbürgerung die Arbeit aufgenommen hat.

Ich würde ggf. keine E-Mail schreiben, weil die Staatsangehörigkeitsstellen, was auch Simon weiß, idR überlastet sind. Die Anwendungshinweise sind auch gnadenlos veraltet. Damals war Art. 9 StaG eine Konretisierung von Art. 8 StaG. Nunmehr ist Art. 9 StaG eine vereinfachte Variante von Art. 10 StaG.

Wenn deine Frau auf deutsch studiert musste sie ja Goethe Institut, Telc, TestDaF oder DSH Prüfung ablegen um sich einschreiben zu können. Hat sie eines dieser Prüfungszertifikate?



Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 20.04.2023 um 09:28:30
Besten Dank für deine Antwort und deine uns gewidmet Zeit.


Aras schrieb am 20.04.2023 um 00:37:42:
Die Behörden warten normalerweise die Probezeit der neuen Arbeitsstelle ab. Ist einfacher für die dann pauschal anzunehmen, dass man nicht nur wegen der Einbürgerung die Arbeit aufgenommen hat.

Danke für die Erläuterung. So sehr sind wir Deutschland auch nicht verbunden, dass wir extra deswegen Arbeiten gehen würden ;-) 
Die Vollzeitarbeit wird lediglich für den Lebensunterhalt und den Konsum "von Luxus, Urlaub usw." im Leben aufgenommen um die notwendigen Euro zu erhalten.
28 ABS, 1 S, 1 NR, 1 hätte meiner Frau auch schon gleich erlaubt vom ersten Tag an Vollzeit arbeiten zu dürfen.


Aras schrieb am 20.04.2023 um 00:37:42:
Wenn deine Frau auf deutsch studiert musste sie ja Goethe Institut, Telc, TestDaF oder DSH Prüfung ablegen um sich einschreiben zu können. Hat sie eines dieser Prüfungszertifikate?

Da kann euch euch das Feedback geben, dass das nicht zwingend der Fall sein muss, wenn man an einer Uni eingeschrieben ist.
Danach hat niemand gefragt. Vielleicht liegt das auch daran, dass der Studiengang nicht zu 100% auf Deutsch ist. Oder daran, dass meine Frau bei der Abgabe der Immatrikulation mit dem Sachbearbeiterin der Uni auf deutsch gesprochen hatte und sich halbwegs gut ausdrücken konnte. Damals war ihr deutsch vermutlich erst so B1.
Die Uni ist wohl davon ausgegangen, dass niemand so "verrückt" ist und sich in einen Studiengang einschreibt, dessen Sprache er gar nicht ausreichend gut versteht.

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von SimonB am 20.04.2023 um 12:17:12

brasil432 schrieb am 19.04.2023 um 21:33:11:
Somit macht eigentlich auch keinen Unterschied, ob sie eine NE oder AE erhält. Hauptsache die 3 Jahre werden verlängert und die Brasilianerin darf weiterhin in Deutschland bleiben.

Es kommt doch darauf an, was sie beantragt. Beantragt sie eine NE, wird geprüft, ob die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Antrags vorliegen. Ebenso, ob die Prognose positiv bewertet wird.
Alternativ wird dann wohl der AT nach §28(1) verlängert werden.

Zu den Voraussetzungen für die NE :
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf


brasil432 schrieb am 20.04.2023 um 09:28:30:
Damals war ihr deutsch vermutlich erst so B1.
Es interessiert nicht, was damals war. Es werden Nachweise verlangt. Dass sie den LiD-Test mit genügend Punkten absolviert hat, sagt nicht viel über ihre Sprachkenntnisse aus. Der Test-Nachweis ist nur ein Puzzlestein der Voraussetzungen. Wo und warum hat sie diesen Test denn schon gemacht?

Da du oben erklärt hast, dass das Studium überwiegend in englisch läuft, benötigte sie nur den A1-Nachweis für die FZF (die Einreise zum dt. Ehepartner).

Zu E-Mail-Anfragen:
Ich weiß, dass Behörden überlastet sind. Ich weiß auch, dass eine E-Mail-Anfrage einem Mitarbeiter einer EBH keine große zusätzliche Belastung bereitet, denn es soll kein E-Verfahren  eingeleitet werden. Sonst hätten innerhalb des letzten Jahres nicht sowohl die überlastete Behörde in HH, Dortmund, Mannheim, Freiburg und Schwerin sehr zeitnah per E-Mail geantwortet und die notwendigen Formulare mitgeschickt.


Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 20.04.2023 um 13:19:28

SimonB schrieb am 20.04.2023 um 12:17:12:
Da du oben erklärt hast, dass das Studium überwiegend in englisch läuft, benötigte sie nur den A1-Nachweis für die FZF (die Einreise zum dt. Ehepartner).

Ganz genau, damals hatte sie den A1 Nachweis ausgestellt vom Goethe Institut in Brasilien erbracht. 
Damals war sie so sicher A2 aber vermutlich ehr unteres B1.
Da A1 aber ausgereicht hatte, wurde nur dieser Test gemacht und vorgezeigt.
Weiter Tests wurden nicht gemacht. Testen kostet nur Geld und verbesser nicht die Sprachkenntnisse.  Mittlerweile würde sie mühlelos B1 schaffen vermutlich sogar oberes B2.

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von SimonB am 20.04.2023 um 14:47:04
Es interessiert weder, was damals war noch wer damals was einschätzte. Ist  das nicht verständlich?
Man will doch möglichst jetzt eine NE beantragen und bald auch eingebürgert werden.

Die ABH wird ein Zertifikat B1 fordern, es gibt kein unteres/oberes.
ODER
Die ABH will kein Zertifikat B1 sehen, sondern erkennt die ausreichenden Sprachkenntnisse nach einem Gespräch mit der Brasilianerin an.

Nur die ABH entscheidet, wie dieser Nachweis erfolgen soll.

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von Aras am 20.04.2023 um 16:38:20
Sie könnte natürlich vorsprechen und wenn ihr Deutsch sehr gut ist, dann sogar auf den Sprachtest verzichtet werden. Also bei oberes B2 bzw. C1 wäre es auch für den Sachbearbeiter möglich die B1 Kenntnisse festzustellen.

Aber nervig wäre es wenn der Sachbearbeiter nur auf Zertifikate achtet und die Vorsprache nicht akzeptiert. Dann würde einklagen länger dauern als nur das Zertifikat zu beschaffen.

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 26.05.2023 um 20:55:19
Wollten mich hier im Forum nochmals bedanken für euren Rat.

Mittlerweile war der Termin.

Leider war die ABH stur, wollt ohne B1 Sprachzertifikat keine unbefristete Aufenthaltserlaublis ausssstellen.
Eine Sprachbeurteilung konnte von der Sachbearbeiterin nicht durchgeführt werden.

Finanziell wäre es kein Problem gewesen. Mein Einkommen hätte ausgereicht. Mein Einkommen zählt. Da die neue unbefristete Stelle angetreten wird, wäre es nicht notwendig gewesen, dass letzen 3 Monate Lohnbescheinigungen zu senden. Der Arbeitsvertrag wäre ausreichend gewesen.

Uns  wurde mir nur eine Verlängerung auf weitere 3 Jahre angeboten mit der Beruhigung dass wenn mir etwas passierte, es für meien Frau kein Problem wäre und sie weiterhin noch bleiben könnte und 1 Jahr finanziell wohl vom Staat unterstützt werden würde.

Interessanteweise wurde da auf eine andere Behöre noch verwiesen, die spezeill für Einbürgerung zuständig ist. Dort sollte ich nach den genauen Komnditionen erfahren. Die  aktuelle Sachbearbeiterung könnte mich nicht dazu beraten.
Immerhin habe ich jetzt einen Ansprechpartner und es wird dann 3 Jahre verlängert. Da ist es auch kein Problem,dass meine Frau dann einen unbefristeten gut bezahlten Arbeitsvertrag hat.Das Studium ist dann fertig.

Es scheint somit wohl auch kaum Auswirkungen auf unsere Situation zu haben, dass jetzt nur eine weitere Befristung stattgefunden hat. Bis spätestens in 3 Jahren  möchte meine Frau die dt Staatsangehörigkeit haben.

Habe ich das so richtig verstanden ?
Oder gibt es da jetzt einen massiven Nachteil, wegen der Befristung?
Falls ja, wrüde sie halt noch den Sprachtest B1 machen. Der kostet halt Geld aber den wird sie problemlos bestehen.

Ärgerlich fande ich vielmehr, dass es so schwierig war einen Temrin zu erhalten. Totzt dass knapp 3 Monate vor Ablauf  davor ein Termin vereinbart wurde, gab es keinen Termin.
Nun wird es so sein, dass sie die Verlängerung nicht mehr rechtzeitig erhalten kann.
Demenstsprechend muss  wurde ihr nun ein Folgetermin abgeboten zwecks einer Fiktionsbescheinung - die dann nochmals extra kostet. Nicht die Welt unter 20 Euro.
Das finde ich aber echt mies, da es ja nicht die Schuld war, dass die Behörde überlastet war. Die Kontaktanbahnung unsererseits war nach unserem Verständnis ja rechtzeitig. Vielleciht irren wir uns da auch und wir hätte schon 6 Monate veorher die Behörde kontaktieren sollen.


Vielleicht hilft das dem ein oder anderen Leser dieses Forums hier. Es ist wichtig, lieber viel zu früh einen Termin zu vereinbaren als zu spät. ca. 3 Monate vor Ablauf  scheinen zu kuzfristig sein.




Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von SimonB am 27.05.2023 um 11:03:25

brasil432 schrieb am 26.05.2023 um 20:55:19:
Leider war die ABH stur, wollt ohne B1 Sprachzertifikat keine unbefristete Aufenthaltserlaublis ausssstellen.

Das war keine Sturheit. Man kann im Netz die für euren Wohnsitz zuständige Einbürgerungs-Behörde finden. Die Kommunen organisieren das unterschiedlich.
Wenn sie eingebürgert werden will, benötigt sie auch den entspr. Sprachnachweis B1 und den Nachweis "LiD", (Einbürgerungstest)


brasil432 schrieb am 26.05.2023 um 20:55:19:
Das finde ich aber echt mies, da es ja nicht die Schuld war, dass die Behörde überlastet war.

Und wen wollen wir nun festnageln zwecks "Schuld"? ;)
Die Belastung ist doch in allen Bereichen vorhanden und spürbar, und regional unterschiedlich lang sind die Wartezeiten / Terminvergaben in den ABH.

Viel Glück!

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 27.05.2023 um 12:49:34

SimonB schrieb am 27.05.2023 um 11:03:25:
Und wen wollen wir nun festnageln zwecks "Schuld"? ;)

Festnageln will ich hier niemand bezüglich Schuld und schon gar keine Behörde.
Die ist im Grunde auch nur "Opfer" der Politik.
Es werden eben Entscheidungen getroffen,  in der Realität nicht so umgesetzt werden können, da die notwendigen Ressourcen nicht bereitgestellt werden und anscheinend unrealistische Vorgageben gemacht werden können.

Dumm ist es halt nur, wenn der Bürger einerseits eine Verlängerung braucht, damit er legal hierbleiben darf und in der Realität dann eben auch berechtigten Gründen keinen Termin bekommt und dann noch ein extra zeitlicher und finanzieller Aufwand entsteht.
Die Mitarbeiterin war im Grund auch sehr freundlich in der knapp bemessenen Zeit, man sah ihr an, dass sie überlastet war. Das Wartezimmer war zu voll.  Hier wurden unrealistisch viele Termine in einen zu kurzen Zeitfenster vorgegeben zu lasten der Bürger und der Mitarbeiter der Behörde.
Unter diesen Bedingungen wollte ich nicht arbeiten.

Letztendlich kann ich die Situation eh nicht änderen. Ich kann nur mir änderen. Ich würde nun besser schon 1 Jahr im Voraus einen Termin zwecks Verlängerung bzw. erhalt der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis  vereinbaren. 3 Monaten sind defintiv zu kurz in dem Region, wo wir sind.


Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von Aras am 27.05.2023 um 12:59:48
AVWV 9.2.1.7


Zitat:
[...]Sind die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend anhand von Zeugnissen oder Zertifikaten nachgewiesen, ist dem Ausländer ein Sprachtest, ggf.
auch ein Sprachkurs zu empfehlen, es sei denn,
der Ausländer verfügt nach der in einem persönlichen Gespräch gewonnenen Überzeugung
der Ausländerbehörde offensichtlich über die
geforderten Sprachkenntnisse. In diesen Fällen
kann auf einen Sprachtest verzichtet werden.


Also wenn sie flüssig deutsch spricht, dann hätte das den Sachbearbeiter überzeugen müssen. Wenn nur auf Sprachzertifikate verwiesen wird, obwohl sie flüssig deutsch spricht, dann liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor.

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 27.05.2023 um 14:28:38

Aras schrieb am 27.05.2023 um 12:59:48:
AVWV 9.2.1.7


Also wenn sie flüssig deutsch spricht, dann hätte das den Sachbearbeiter überzeugen müssen. Wenn nur auf Sprachzertifikate verwiesen wird, obwohl sie flüssig deutsch spricht, dann liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor.


Interessant dass du das schreibst.
Das fande ich im Grunde ja der "schlechte Witz" an der Situation. Hätte meine Frau kein oder nur Brockenweise schlechtes Deutsch gesprochen, dann könnte ich es nachvollziehen, dass ein Zertifikat notwendig ist. Jemand der die Sprache nicht spricht, wie soll der an Leben teilnehmen?? Das sollte im Grunde ja im eigenen Interesse sein, dass man mindestens B1 spricht. Letzendlich sind das auch nur ca 400 Stunden lernen und 2500 Vokablen.  Wenn man sich reinhäng und das wirklich will, kann man das nach 2,5 Monaten und braucht keine 3 Jahre. Es sollte auch keine Ausrede geben. Jemand der in einem Land lebt und die Sprache nicht sprechen kann oder will, da sollte man den Aufenthalt grundsätzlich in Frage stellen.

Lieber wäre es mir, dass im Grunde B2 oder C1 gefordert würde um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten.  Mit "nur" B1 "überlebt" man eh nicht in der Bürokratie in Deutschland. Das bringt einem das Zertifkakt nichts.

Wenn jemand sich ausdrücken kann mit kleineren Fehlern und einem starken Akzent, aber dennoch der kompletten Konversation folgen kann und Fachausdrücke wie Niederlassungserlaubnis, eigebürgert usw. aktiv wiedergeibt, könnte man darauf schließen, dass es B1 ist.

Das ging aber nicht, da nach Aussage der Sachbearbeiterin sie nicht in der Lage ist die Sprachkompetenz zu beurteilen.
Das kann ich auch nachvollziehen. Würde ich eventuell selbst auch so machen, wenn ich da arbeiten würde.
Hat man ein Zertifikat, dann lagert man die Verantwortung auf jemand anders aus und ist persönlich frein raus.
Ob das Zertifikat dann einfach nur strategisch "lernschau  erschlichen" wurde oder ob man dann wirkllich die Sprache kann, das spielt dann wohl keine Rolle.
Wenn man sich nicht ganz doof anstellt, kann man ja sowieso ganz legal in dem man das richtige lernt auf Papier B1 zertifziert bekommen ohne im Alltag sich überhaupt zurechtfinden zu können.
Ählich ist es im Grunde mit dem Einbürgerungstest.
Wenn man da schlau lernt, kann kann man den Test ohne Sprachkenntnisse auch bestehen.
Ich habe das mal zum Spass gemacht. Habe den Test auf arabisch übersetzt und habe dann geschaut ob ich es innerhalb von 1 Woche auch bestehen kann. Das war kein Problem, auch wenn ich kein Arabisch spreche und auch keines Sprachen will.
Das sind im Grunde abstrakt gesagt nichts anderes als "Mustererkennungstests", den eigentlichen Lerninhalt prüfen sie eh nicht wirklich ab.



Wir sind halt irgendwie "ausgeliefert"
Wir müssen halt wohl Geld ausgeben für einen Sprachtest, liefen das Papierchen dann ab und gut ist es.
Dann haben wir offiziell attestiert, das Sie B1 spricht, obwohl es mittlerweile vermutlich C1 ist.

Für die Einbürgerung brauchen wir das Zertifikat ja leider auch.



Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 27.05.2023 um 14:58:40

SimonB schrieb am 27.05.2023 um 11:03:25:
Die Belastung ist doch in allen Bereichen vorhanden und spürbar, und regional unterschiedlich lang sind die Wartezeiten / Terminvergaben in den ABH.

Ganz genau, die Belastungen sind in vielen Breichen zu erkennen, gar nicht nur in diesem speziellen Bereich.
Kein Wunder, dass der "Braindrain" an Deutschland leider vobeigeht.
Als aktiver oder potentieller Leistungsträger überlegt man sich es leider mehrfach, ob Deutschland  dauerhaft das richtige Land ist.

Allgemein viel "Papierkram", lange Wartenzeiten,  hohe Steuern, hohe Eneriekosten, kaltes Klima, schwierige Sprache im Vergleich zu anderen Sprachen.

Ich glaube kaum, dass jemand, der "nur" B1 kann, es versteht seine Gas und Stromrechung zu verstehen oder eine Steuererklärung gut zu erstellen.

Wenn man als aktiver oder potentieller "Leistungsträger" es sich einfacher im Leben machen möchte, sollte man leider aktuell gar nicht in Deutschland sein. Da gibt es zu wenig Anreize.
Das ist dann aber eben wohl auch ein Thema, was vom Bürger und Behörde nicht wesentlich zu beeinflussen ist. Das sollte von der Politik kommen.
Ob das schon immer so war, kann ich nicht beurteilen.
Ich würde mir aber sehr wünschen, dass es Deutschland und Europa allgemein gelingt auf dem "Weltmarkt" attraktiv für Leistungsträger zu sein. 
Ich sehe leider im Wahlprogramm keiner einzigen Partei, die die prozentuale Hürde knacken könnte, die richtigen Ansätze in diese Richtung sich zu entwickeln.

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von SimonB am 27.05.2023 um 17:03:29

brasil432 schrieb am 27.05.2023 um 14:58:40:
sollte man leider aktuell gar nicht in Deutschland sein. Da gibt es zu wenig Anreize.

Man könnte doch evtl. als pot. Leistungsträger auch in Brasilien leben? zB Mit möglichst guter und gefragter guter Ausbildung und deutscher StA dann nach Brasilien gehen? Man muss nun mal zuerst durch den Behördentrichter kommen, wenn man es so beginnt wie ihr.


brasil432 schrieb am 27.05.2023 um 14:58:40:
Das sollte von der Politik kommen.
Das fehlende Personal und die Fachkräfte? Die soll die Politik backen?


brasil432 schrieb am 27.05.2023 um 12:49:34:
Dumm ist es halt nur,

Nein, nicht dumm, es ist derzeit definitiv so. Und warum die SB kein Gespräch zur Feststellung des B1-Niveaus gemacht hat, ist dir auch verständlich.


brasil432 schrieb am 27.05.2023 um 12:49:34:
Letztendlich kann ich die Situation eh nicht änderen.
Also durchhalten, deutsch anwenden, B1- Zertifikat nachweisen. Dann klappt das schon.
Dann gehts in D weiter wie inzwischen gewohnt. Langsam und bürokratisch.



Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von Aras am 27.05.2023 um 19:20:22
Ich gehe mal auf den ganzen blabla nicht ein.

Ich würde eher eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen, mit dem Verweis, dass die Sprachkenntnisse nicht mal im persönlichen Gespräch anerkannt wurden, oder zumindest ein Einstufungstest von der Volkshochschule verlangt wurde, wenn sich der Sachbearbeiter nicht traut, dass zu tun.

In der Zwischenzeit den Einstufungstest machen.

Würde auch schauen ob man nicht gleich sich auf C2 konzentriert, denn der hat sogar noch mehr Vorteile als B1. Bspw. nach der Einbürgerung und einem Zertifikat bezüglich der deutschen Rechtssprache kann man sich gegen eine Gebühr zum Übersetzer vereidigen lassen und selber Übersetzungen anfertigen. Kann im beruflichen Bereich ggf. sinnvoll sein.

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von Fred Dust am 27.05.2023 um 20:00:00
"Aktuell noch Studentin in Deutschland an einer deutschen Universität. Es dauert noch ca. 1 Semester, bis sie einen Masterabschluss erhält." - wie geht das ohne C1 oder gar C2 - Sprachzertifikat? Oder ist das ein englisch-sprachiger Studiengang mit Nachweis der dazu erforderlichen ENGLISCH - Kenntnisse?

Grundsätzlicher Tip für solche Fälle ungeklärten Sprachniveaus:
TestDaf-Prüfung machen. Sind statt Goethe B2, C1 und dann noch C2 für jeweils ca 280e nur ein einziger Test für derzeit 210e. Je nach Ausgang der 4 Einzeldisziplinen Sprechen, Hören, Lesen, Schreiben ab 3, 4 oder 5 Punkten hat man in einer einzigen Prüfung B2, C1 oder C2 nachgewiesen und ggf. viel Geld gespart. https://www.testdaf.de/

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 27.05.2023 um 21:40:19

Aras schrieb am 27.05.2023 um 19:20:22:
.
Würde auch schauen ob man nicht gleich sich auf C2 konzentriert, denn der hat sogar noch mehr Vorteile als B1. Bspw. nach der Einbürgerung und einem Zertifikat bezüglich der deutschen Rechtssprache kann man sich gegen eine Gebühr zum Übersetzer vereidigen lassen und selber Übersetzungen anfertigen. Kann im beruflichen Bereich ggf. sinnvoll sein.


Danke, das ist ein super Hinweis.  C2 erfüllt meine Frau defintiv noch nicht. C2 kann man sich auch nicht nur duch Mustererkennung bestehen, sonderen da muss man schon wirklich auch den Inhalt der Prüfung in voller Tragweite verstehen.
Dafür müsste sie wohl schon so 1 Jahr dafür aktiv mit voller Motivation pauken. Würde eigentlich Sinn machen, dass Sie die deutsche Sprache sehr gut versteht.

Was für eine Prüfung musste sie denn dann genau machen?
Die Option als vereidigte Übersetzerin gelegentlich Geld zu verdienen wäre potentiell super.






Danke für deinen Hinweis. Gut zu wissen, dass die Möglichkeit bestünde. Von der Fachaufsichtbeschwerde sehen wir ab.
Wir werden vielmehr die Konsequenz ziehen und uns tiefgründing fragen, wieso wir noch in Deutschland überhaupt langfristig leben wollen. Langfristig wäre vielleicht ein Land besser mit weniger Steuern und mehr Wärme.  Brasilien ist da auch nicht das Land der Wahl Nr1.
Aktuell ist es wegen meinem lebender Elternteil, der uns hier bindet.




Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 27.05.2023 um 21:51:30

SimonB schrieb am 27.05.2023 um 17:03:29:

Man könnte doch evtl. als pot. Leistungsträger auch in Brasilien leben? zB Mit möglichst guter und gefragter guter Ausbildung und deutscher StA dann nach Brasilien gehen? Man muss nun mal zuerst durch den Behördentrichter kommen, wenn man es so beginnt wie ihr.


Könntest du das bitte noch etwas ausführlicher beschreiben, was du genau damit meinst. Wie könnte man besser damit beginnen?

Generell hätte ich als deutscher auch noch gerne den brasiliansichen Pass. Ich habe mich damit aber noch nicht intensiv befasst.

Brasilien erachten wir abgesehen vom Klima auch nicht als pauschal besser an. Das gibt es viele Vorteile im Vergleich zu Deutschland aber auch einige gravierende Nachteile....





Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 27.05.2023 um 21:58:16

Fred Dust schrieb am 27.05.2023 um 20:00:00:
"Aktuell noch Studentin in Deutschland an einer deutschen Universität. Es dauert noch ca. 1 Semester, bis sie einen Masterabschluss erhält." - wie geht das ohne C1 oder gar C2 - Sprachzertifikat?

Ist teilweise in D und teilweise in Englisch.
Doch das geht, man braucht nicht unbedingt einen Sprachnachweis.
Wenn man so "naiv" oder "mutig" ist und sich hätte ohne Sprachkenntnisse in den Studiengang hätte einschreiben wollen, wäre das gegangen.
Ob das dann etwas gebracht hätte und zum Master Abschluss geführt hätte, das bezweifel ich. Formal sich immatrikulieren ist es aber schon möglich.

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 27.05.2023 um 22:07:15

SimonB schrieb am 27.05.2023 um 17:03:29:

Das fehlende Personal und die Fachkräfte? Die soll die Politik backen?

Die Politik sollte sie nicht backen, dann würden die wohl noch verbannt werden :-)
Die Politik sollte ehr Entscheidungen treffen mit den vorhandenen Ressourcen umzusetzen sind und nicht aus dem realitätsfremden Elfenbeintum sich etwas ausdenken, was weder für Bürger noch Behörden so 1 zu 1 in der geforderten Zeit umsetzbar ist. Das sorgt nur für Frust und ist destruktiv.
Eine smarte, d.h. Spezifische Messbare Erreichbare Angemesse Terminierte Politik wäre gut.

"Je näher der Zusammenbruch des Imperiums rückt, desto verrückter sind seine Gesetze." waren die Worte von Marcus Tullius Cicero.
Hoffentlich kommte es in Deutschland nicht soweit.


Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von Fred Dust am 28.05.2023 um 01:17:39
- "Was für eine Prüfung musste sie denn dann genau machen?" - schrieb ich doch. TestDaF. da purzelt automatisch raus, ob sie B2, C1 oder C2 ist. Das is ja der Witz dieser Prüfung. TestDaf-Zertifikate werden genau wie Goethe-Zertifikate anerkannt. Die Termine, Prüfungsorte und Anmeldungen finden Sie unter dem TestDaf-Link.

- "C2 kann man sich auch nicht nur durch Mustererkennung bestehen" - C1 auch nicht, B2 auch nicht. Ich hab aus Solidarität und um die Erfahrung teilen zu können sowohl die B2 als auch die C1-Übungsklausur online mitgemacht. Selbst bei B2 hab ich als Biodeutscher mit Abitur und Hochschulstudium Fehler gemacht. Seitdem hab ich einen heiden respekt für JEDEn, derdie unsere scheinbar so einfache doch in Wirklichkeit extrem komplizierte Sprache lernt.

Als Laie kann man das Sprachniveau imho nicht beurteilen. Mir sind zb mehrere ausländische Medizin-Studierende begegnet, die für ihre zulasssung zum Studium C1 brauchten,, die aber im Alltag ein imho sehr viel schlechteres Deutsch sprachen als mein Freund mit damals B2. Soll heissen, macht den TestDaf, dann wisst Ihr, auf welchem Sprachniveau sie tatsächlich steht. Und habt eine valide Messung als Grundlage für die Frage, ob und welchen Sprachkurs sie noch machen muss. Der Test wird eh fürs Leben in Deutschland benötigt.

- "Doch das geht, man braucht nicht unbedingt einen Sprachnachweis." - Welches Studienfach, welche Uni? ich kenne nur Zulassungsvoraussetzung mit Pflicht zur Vorlage des Zertifikats C1 oder manchmal C2 bei Beantragung der Zulassung, wenn ohne deutsches Abitur. Sogar bei Master Germanistik bei Germanistik B.A. im Ausland. Ich wüsste nicht, dass man mit B2 oder ganz ohne Zertifikat aus AusländerIn mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung eine deutschsprachigen Studiengang in Deutschland studieren kann. Bitte verwirren Sie nicht andere Ratsuchenden in diesem Thread. (aber ich lerne gerne. Deshalb frage ich)

-"Die soll die Politik backen?" - das ist eine politische Diskussion. Deshalb OT: Ich bin auch der Meinung, dass die jeweils zuständigen Politikebenen schnellstmöglich die nach Lektüre dieses Forums inzwischen ÜBERALL massiv fehlenden Stellen in ABHs, EBHs, Visumstellen, Botschaften schaffen müssen, das Geld dafür endlich bereitstellen und die Menschen dafür ausbilden sollten. für mich klingt die Lage so, als wenn der deutsche Staat wegen zuwenig Geld und Stellen seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht mehr ordnungsgemäss nachkommen kann. wie gesagt, meine MEINUNG als politisch denkender Staatsbürger. Mein Bild der Lage UND OT.

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von SimonB am 28.05.2023 um 16:38:19

Fred Dust schrieb am 28.05.2023 um 01:17:39:
dass die jeweils zuständigen Politikebenen schnellstmöglich die nach Lektüre dieses Forums

Ja, vollkommen O.T.

brasil432 schrieb am 27.05.2023 um 21:51:30:
Könntest du das bitte noch etwas ausführlicher beschreiben, was du genau damit meinst.

Nein, auch das wäre vollkommen O.T.

Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 28.05.2023 um 20:35:52

Fred Dust schrieb am 28.05.2023 um 01:17:39:
- "Doch das geht, man braucht nicht unbedingt einen Sprachnachweis." - Welches Studienfach, welche Uni? ich kenne nur Zulassungsvoraussetzung mit Pflicht zur Vorlage des Zertifikats C1 oder manchmal C2 bei Beantragung der Zulassung, wenn ohne deutsches Abitur. Sogar bei Master Germanistik bei Germanistik B.A. im Ausland. Ich wüsste nicht, dass man mit B2 oder ganz ohne Zertifikat aus AusländerIn mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung eine deutschsprachigen Studiengang in Deutschland studieren kann. Bitte verwirren Sie nicht andere Ratsuchenden in diesem Thread. (aber ich lerne gerne. Deshalb frage ich)


Sorry, doch du hast recht, das ist auch an der Hochschule gefordert. Wenn man einen Master macht und einem Bachelor im Fachgebiet hat, braucht man es auch. Hatte meien Frau wohl "Glück", dass sie bei der Immatrikulation nur damals das A1 Zertifikat abgeben hat mit dem Hinweis,dass sie nun besser deutsch spricht und es ein veraltetes Zertifikat ist. Bei der Immatrikulation hat sie wohl ausreichend gut deutsch gesprochen, dass niemand auf die Idee kam, sie würde nichts verstehen. Sie hatte ja auch noch explizit bei der Studienberatung einen Termin und hatte mir der ebenfalls auf Deutsch gepsrochen.
Wobei letzenlich wäre es auch egal gewesen. Sie hat Deutsch ja schon davor ausreichend gut gesprochen. Ob das jetzt offiziell B2 oder C1 war,  das war uns egal und wir wollten das nicht unnötig prüfen.  Sie macht sogar weniger Fehler beim Schreiben als ich und korrigiert mich ;-)



Titel: Re: Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers
Beitrag von brasil432 am 28.05.2023 um 20:47:19

Fred Dust schrieb am 28.05.2023 um 01:17:39:
- "C2 kann man sich auch nicht nur durch Mustererkennung bestehen" - C1 auch nicht, B2 auch nicht. Ich hab aus Solidarität und um die Erfahrung teilen zu können sowohl die B2 als auch die C1-Übungsklausur online mitgemacht. Selbst bei B2 hab ich als Biodeutscher mit Abitur und Hochschulstudium Fehler gemacht. Seitdem hab ich einen heiden respekt für JEDEn, derdie unsere scheinbar so einfache doch in Wirklichkeit extrem komplizierte Sprache lernt..

Da hast du völlig recht. Ich habe auch mal aus "Spass" einen Test gemach tund hatte auch viele Fehler.
Es kommt natürlich immer auf den jeweiligen Sprachtest an.
A1 und A2 klappt perfekt mit Mustererkennung, ohne dass man inhaltich etwas verstehen muss. Bei B1 wird es dann schon schwieriger, aber ist dennoch nicht unmöglich, wenn man strategisch explizit für einen bestimmten Test sich vorbreitet.
B2 C1 C2 da muss man schon die Sprache inhaltlich können und icht nur "Worthülsen" lernen.

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