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Einbürgerung der brasilianischer Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers (Gelesen: 5.321 mal)
brasil432
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 20.04.2023 um 09:28:30
 
Besten Dank für deine Antwort und deine uns gewidmet Zeit.

Aras schrieb am 20.04.2023 um 00:37:42:
Die Behörden warten normalerweise die Probezeit der neuen Arbeitsstelle ab. Ist einfacher für die dann pauschal anzunehmen, dass man nicht nur wegen der Einbürgerung die Arbeit aufgenommen hat.

Danke für die Erläuterung. So sehr sind wir Deutschland auch nicht verbunden, dass wir extra deswegen Arbeiten gehen würden Zwinkernd 
Die Vollzeitarbeit wird lediglich für den Lebensunterhalt und den Konsum "von Luxus, Urlaub usw." im Leben aufgenommen um die notwendigen Euro zu erhalten.
28 ABS, 1 S, 1 NR, 1 hätte meiner Frau auch schon gleich erlaubt vom ersten Tag an Vollzeit arbeiten zu dürfen.

Aras schrieb am 20.04.2023 um 00:37:42:
Wenn deine Frau auf deutsch studiert musste sie ja Goethe Institut, Telc, TestDaF oder DSH Prüfung ablegen um sich einschreiben zu können. Hat sie eines dieser Prüfungszertifikate?

Da kann euch euch das Feedback geben, dass das nicht zwingend der Fall sein muss, wenn man an einer Uni eingeschrieben ist.
Danach hat niemand gefragt. Vielleicht liegt das auch daran, dass der Studiengang nicht zu 100% auf Deutsch ist. Oder daran, dass meine Frau bei der Abgabe der Immatrikulation mit dem Sachbearbeiterin der Uni auf deutsch gesprochen hatte und sich halbwegs gut ausdrücken konnte. Damals war ihr deutsch vermutlich erst so B1.
Die Uni ist wohl davon ausgegangen, dass niemand so "verrückt" ist und sich in einen Studiengang einschreibt, dessen Sprache er gar nicht ausreichend gut versteht.
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Antwort #16 - 20.04.2023 um 12:17:12
 
brasil432 schrieb am 19.04.2023 um 21:33:11:
Somit macht eigentlich auch keinen Unterschied, ob sie eine NE oder AE erhält. Hauptsache die 3 Jahre werden verlängert und die Brasilianerin darf weiterhin in Deutschland bleiben.

Es kommt doch darauf an, was sie beantragt. Beantragt sie eine NE, wird geprüft, ob die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Antrags vorliegen. Ebenso, ob die Prognose positiv bewertet wird.
Alternativ wird dann wohl der AT nach §28(1) verlängert werden.

Zu den Voraussetzungen für die NE :
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001....

brasil432 schrieb am 20.04.2023 um 09:28:30:
Damals war ihr deutsch vermutlich erst so B1.
Es interessiert nicht, was damals war. Es werden Nachweise verlangt. Dass sie den LiD-Test mit genügend Punkten absolviert hat, sagt nicht viel über ihre Sprachkenntnisse aus. Der Test-Nachweis ist nur ein Puzzlestein der Voraussetzungen. Wo und warum hat sie diesen Test denn schon gemacht?

Da du oben erklärt hast, dass das Studium überwiegend in englisch läuft, benötigte sie nur den A1-Nachweis für die FZF (die Einreise zum dt. Ehepartner).

Zu E-Mail-Anfragen:
Ich weiß, dass Behörden überlastet sind. Ich weiß auch, dass eine E-Mail-Anfrage einem Mitarbeiter einer EBH keine große zusätzliche Belastung bereitet, denn es soll kein E-Verfahren  eingeleitet werden. Sonst hätten innerhalb des letzten Jahres nicht sowohl die überlastete Behörde in HH, Dortmund, Mannheim, Freiburg und Schwerin sehr zeitnah per E-Mail geantwortet und die notwendigen Formulare mitgeschickt.

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Antwort #17 - 20.04.2023 um 13:19:28
 
SimonB schrieb am 20.04.2023 um 12:17:12:
Da du oben erklärt hast, dass das Studium überwiegend in englisch läuft, benötigte sie nur den A1-Nachweis für die FZF (die Einreise zum dt. Ehepartner).

Ganz genau, damals hatte sie den A1 Nachweis ausgestellt vom Goethe Institut in Brasilien erbracht. 
Damals war sie so sicher A2 aber vermutlich ehr unteres B1.
Da A1 aber ausgereicht hatte, wurde nur dieser Test gemacht und vorgezeigt.
Weiter Tests wurden nicht gemacht. Testen kostet nur Geld und verbesser nicht die Sprachkenntnisse.  Mittlerweile würde sie mühlelos B1 schaffen vermutlich sogar oberes B2.
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Antwort #18 - 20.04.2023 um 14:47:04
 
Es interessiert weder, was damals war noch wer damals was einschätzte. Ist  das nicht verständlich?
Man will doch möglichst jetzt eine NE beantragen und bald auch eingebürgert werden.

Die ABH wird ein Zertifikat B1 fordern, es gibt kein unteres/oberes.
ODER
Die ABH will kein Zertifikat B1 sehen, sondern erkennt die ausreichenden Sprachkenntnisse nach einem Gespräch mit der Brasilianerin an.

Nur die ABH entscheidet, wie dieser Nachweis erfolgen soll.
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Antwort #19 - 20.04.2023 um 16:38:20
 
Sie könnte natürlich vorsprechen und wenn ihr Deutsch sehr gut ist, dann sogar auf den Sprachtest verzichtet werden. Also bei oberes B2 bzw. C1 wäre es auch für den Sachbearbeiter möglich die B1 Kenntnisse festzustellen.

Aber nervig wäre es wenn der Sachbearbeiter nur auf Zertifikate achtet und die Vorsprache nicht akzeptiert. Dann würde einklagen länger dauern als nur das Zertifikat zu beschaffen.
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Antwort #20 - 26.05.2023 um 20:55:19
 
Wollten mich hier im Forum nochmals bedanken für euren Rat.

Mittlerweile war der Termin.

Leider war die ABH stur, wollt ohne B1 Sprachzertifikat keine unbefristete Aufenthaltserlaublis ausssstellen.
Eine Sprachbeurteilung konnte von der Sachbearbeiterin nicht durchgeführt werden.

Finanziell wäre es kein Problem gewesen. Mein Einkommen hätte ausgereicht. Mein Einkommen zählt. Da die neue unbefristete Stelle angetreten wird, wäre es nicht notwendig gewesen, dass letzen 3 Monate Lohnbescheinigungen zu senden. Der Arbeitsvertrag wäre ausreichend gewesen.

Uns  wurde mir nur eine Verlängerung auf weitere 3 Jahre angeboten mit der Beruhigung dass wenn mir etwas passierte, es für meien Frau kein Problem wäre und sie weiterhin noch bleiben könnte und 1 Jahr finanziell wohl vom Staat unterstützt werden würde.

Interessanteweise wurde da auf eine andere Behöre noch verwiesen, die spezeill für Einbürgerung zuständig ist. Dort sollte ich nach den genauen Komnditionen erfahren. Die  aktuelle Sachbearbeiterung könnte mich nicht dazu beraten.
Immerhin habe ich jetzt einen Ansprechpartner und es wird dann 3 Jahre verlängert. Da ist es auch kein Problem,dass meine Frau dann einen unbefristeten gut bezahlten Arbeitsvertrag hat.Das Studium ist dann fertig.

Es scheint somit wohl auch kaum Auswirkungen auf unsere Situation zu haben, dass jetzt nur eine weitere Befristung stattgefunden hat. Bis spätestens in 3 Jahren  möchte meine Frau die dt Staatsangehörigkeit haben.

Habe ich das so richtig verstanden ?
Oder gibt es da jetzt einen massiven Nachteil, wegen der Befristung?
Falls ja, wrüde sie halt noch den Sprachtest B1 machen. Der kostet halt Geld aber den wird sie problemlos bestehen.

Ärgerlich fande ich vielmehr, dass es so schwierig war einen Temrin zu erhalten. Totzt dass knapp 3 Monate vor Ablauf  davor ein Termin vereinbart wurde, gab es keinen Termin.
Nun wird es so sein, dass sie die Verlängerung nicht mehr rechtzeitig erhalten kann.
Demenstsprechend muss  wurde ihr nun ein Folgetermin abgeboten zwecks einer Fiktionsbescheinung - die dann nochmals extra kostet. Nicht die Welt unter 20 Euro.
Das finde ich aber echt mies, da es ja nicht die Schuld war, dass die Behörde überlastet war. Die Kontaktanbahnung unsererseits war nach unserem Verständnis ja rechtzeitig. Vielleciht irren wir uns da auch und wir hätte schon 6 Monate veorher die Behörde kontaktieren sollen.


Vielleicht hilft das dem ein oder anderen Leser dieses Forums hier. Es ist wichtig, lieber viel zu früh einen Termin zu vereinbaren als zu spät. ca. 3 Monate vor Ablauf  scheinen zu kuzfristig sein.



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Antwort #21 - 27.05.2023 um 11:03:25
 
brasil432 schrieb am 26.05.2023 um 20:55:19:
Leider war die ABH stur, wollt ohne B1 Sprachzertifikat keine unbefristete Aufenthaltserlaublis ausssstellen.

Das war keine Sturheit. Man kann im Netz die für euren Wohnsitz zuständige Einbürgerungs-Behörde finden. Die Kommunen organisieren das unterschiedlich.
Wenn sie eingebürgert werden will, benötigt sie auch den entspr. Sprachnachweis B1 und den Nachweis "LiD", (Einbürgerungstest)

brasil432 schrieb am 26.05.2023 um 20:55:19:
Das finde ich aber echt mies, da es ja nicht die Schuld war, dass die Behörde überlastet war.

Und wen wollen wir nun festnageln zwecks "Schuld"? Zwinkernd
Die Belastung ist doch in allen Bereichen vorhanden und spürbar, und regional unterschiedlich lang sind die Wartezeiten / Terminvergaben in den ABH.

Viel Glück!
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Antwort #22 - 27.05.2023 um 12:49:34
 
SimonB schrieb am 27.05.2023 um 11:03:25:
Und wen wollen wir nun festnageln zwecks "Schuld"? Zwinkernd

Festnageln will ich hier niemand bezüglich Schuld und schon gar keine Behörde.
Die ist im Grunde auch nur "Opfer" der Politik.
Es werden eben Entscheidungen getroffen,  in der Realität nicht so umgesetzt werden können, da die notwendigen Ressourcen nicht bereitgestellt werden und anscheinend unrealistische Vorgageben gemacht werden können.

Dumm ist es halt nur, wenn der Bürger einerseits eine Verlängerung braucht, damit er legal hierbleiben darf und in der Realität dann eben auch berechtigten Gründen keinen Termin bekommt und dann noch ein extra zeitlicher und finanzieller Aufwand entsteht.
Die Mitarbeiterin war im Grund auch sehr freundlich in der knapp bemessenen Zeit, man sah ihr an, dass sie überlastet war. Das Wartezimmer war zu voll.  Hier wurden unrealistisch viele Termine in einen zu kurzen Zeitfenster vorgegeben zu lasten der Bürger und der Mitarbeiter der Behörde.
Unter diesen Bedingungen wollte ich nicht arbeiten.

Letztendlich kann ich die Situation eh nicht änderen. Ich kann nur mir änderen. Ich würde nun besser schon 1 Jahr im Voraus einen Termin zwecks Verlängerung bzw. erhalt der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis  vereinbaren. 3 Monaten sind defintiv zu kurz in dem Region, wo wir sind.

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Antwort #23 - 27.05.2023 um 12:59:48
 
AVWV 9.2.1.7

Zitat:
[...]Sind die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend anhand von Zeugnissen oder Zertifikaten nachgewiesen, ist dem Ausländer ein Sprachtest, ggf.
auch ein Sprachkurs zu empfehlen, es sei denn,
der Ausländer verfügt nach der in einem persönlichen Gespräch gewonnenen Überzeugung
der Ausländerbehörde offensichtlich über die
geforderten Sprachkenntnisse. In diesen Fällen
kann auf einen Sprachtest verzichtet werden.


Also wenn sie flüssig deutsch spricht, dann hätte das den Sachbearbeiter überzeugen müssen. Wenn nur auf Sprachzertifikate verwiesen wird, obwohl sie flüssig deutsch spricht, dann liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor.
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Antwort #24 - 27.05.2023 um 14:28:38
 
Aras schrieb am 27.05.2023 um 12:59:48:
AVWV 9.2.1.7


Also wenn sie flüssig deutsch spricht, dann hätte das den Sachbearbeiter überzeugen müssen. Wenn nur auf Sprachzertifikate verwiesen wird, obwohl sie flüssig deutsch spricht, dann liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor.


Interessant dass du das schreibst.
Das fande ich im Grunde ja der "schlechte Witz" an der Situation. Hätte meine Frau kein oder nur Brockenweise schlechtes Deutsch gesprochen, dann könnte ich es nachvollziehen, dass ein Zertifikat notwendig ist. Jemand der die Sprache nicht spricht, wie soll der an Leben teilnehmen?? Das sollte im Grunde ja im eigenen Interesse sein, dass man mindestens B1 spricht. Letzendlich sind das auch nur ca 400 Stunden lernen und 2500 Vokablen.  Wenn man sich reinhäng und das wirklich will, kann man das nach 2,5 Monaten und braucht keine 3 Jahre. Es sollte auch keine Ausrede geben. Jemand der in einem Land lebt und die Sprache nicht sprechen kann oder will, da sollte man den Aufenthalt grundsätzlich in Frage stellen.

Lieber wäre es mir, dass im Grunde B2 oder C1 gefordert würde um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten.  Mit "nur" B1 "überlebt" man eh nicht in der Bürokratie in Deutschland. Das bringt einem das Zertifkakt nichts.

Wenn jemand sich ausdrücken kann mit kleineren Fehlern und einem starken Akzent, aber dennoch der kompletten Konversation folgen kann und Fachausdrücke wie Niederlassungserlaubnis, eigebürgert usw. aktiv wiedergeibt, könnte man darauf schließen, dass es B1 ist.

Das ging aber nicht, da nach Aussage der Sachbearbeiterin sie nicht in der Lage ist die Sprachkompetenz zu beurteilen.
Das kann ich auch nachvollziehen. Würde ich eventuell selbst auch so machen, wenn ich da arbeiten würde.
Hat man ein Zertifikat, dann lagert man die Verantwortung auf jemand anders aus und ist persönlich frein raus.
Ob das Zertifikat dann einfach nur strategisch "lernschau  erschlichen" wurde oder ob man dann wirkllich die Sprache kann, das spielt dann wohl keine Rolle.
Wenn man sich nicht ganz doof anstellt, kann man ja sowieso ganz legal in dem man das richtige lernt auf Papier B1 zertifziert bekommen ohne im Alltag sich überhaupt zurechtfinden zu können.
Ählich ist es im Grunde mit dem Einbürgerungstest.
Wenn man da schlau lernt, kann kann man den Test ohne Sprachkenntnisse auch bestehen.
Ich habe das mal zum Spass gemacht. Habe den Test auf arabisch übersetzt und habe dann geschaut ob ich es innerhalb von 1 Woche auch bestehen kann. Das war kein Problem, auch wenn ich kein Arabisch spreche und auch keines Sprachen will.
Das sind im Grunde abstrakt gesagt nichts anderes als "Mustererkennungstests", den eigentlichen Lerninhalt prüfen sie eh nicht wirklich ab.



Wir sind halt irgendwie "ausgeliefert"
Wir müssen halt wohl Geld ausgeben für einen Sprachtest, liefen das Papierchen dann ab und gut ist es.
Dann haben wir offiziell attestiert, das Sie B1 spricht, obwohl es mittlerweile vermutlich C1 ist.

Für die Einbürgerung brauchen wir das Zertifikat ja leider auch.


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Antwort #25 - 27.05.2023 um 14:58:40
 
SimonB schrieb am 27.05.2023 um 11:03:25:
Die Belastung ist doch in allen Bereichen vorhanden und spürbar, und regional unterschiedlich lang sind die Wartezeiten / Terminvergaben in den ABH.

Ganz genau, die Belastungen sind in vielen Breichen zu erkennen, gar nicht nur in diesem speziellen Bereich.
Kein Wunder, dass der "Braindrain" an Deutschland leider vobeigeht.
Als aktiver oder potentieller Leistungsträger überlegt man sich es leider mehrfach, ob Deutschland  dauerhaft das richtige Land ist.

Allgemein viel "Papierkram", lange Wartenzeiten,  hohe Steuern, hohe Eneriekosten, kaltes Klima, schwierige Sprache im Vergleich zu anderen Sprachen.

Ich glaube kaum, dass jemand, der "nur" B1 kann, es versteht seine Gas und Stromrechung zu verstehen oder eine Steuererklärung gut zu erstellen.

Wenn man als aktiver oder potentieller "Leistungsträger" es sich einfacher im Leben machen möchte, sollte man leider aktuell gar nicht in Deutschland sein. Da gibt es zu wenig Anreize.
Das ist dann aber eben wohl auch ein Thema, was vom Bürger und Behörde nicht wesentlich zu beeinflussen ist. Das sollte von der Politik kommen.
Ob das schon immer so war, kann ich nicht beurteilen.
Ich würde mir aber sehr wünschen, dass es Deutschland und Europa allgemein gelingt auf dem "Weltmarkt" attraktiv für Leistungsträger zu sein. 
Ich sehe leider im Wahlprogramm keiner einzigen Partei, die die prozentuale Hürde knacken könnte, die richtigen Ansätze in diese Richtung sich zu entwickeln.
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Antwort #26 - 27.05.2023 um 17:03:29
 
brasil432 schrieb am 27.05.2023 um 14:58:40:
sollte man leider aktuell gar nicht in Deutschland sein. Da gibt es zu wenig Anreize.

Man könnte doch evtl. als pot. Leistungsträger auch in Brasilien leben? zB Mit möglichst guter und gefragter guter Ausbildung und deutscher StA dann nach Brasilien gehen? Man muss nun mal zuerst durch den Behördentrichter kommen, wenn man es so beginnt wie ihr.

brasil432 schrieb am 27.05.2023 um 14:58:40:
Das sollte von der Politik kommen.
Das fehlende Personal und die Fachkräfte? Die soll die Politik backen?

brasil432 schrieb am 27.05.2023 um 12:49:34:
Dumm ist es halt nur,

Nein, nicht dumm, es ist derzeit definitiv so. Und warum die SB kein Gespräch zur Feststellung des B1-Niveaus gemacht hat, ist dir auch verständlich.

brasil432 schrieb am 27.05.2023 um 12:49:34:
Letztendlich kann ich die Situation eh nicht änderen.
Also durchhalten, deutsch anwenden, B1- Zertifikat nachweisen. Dann klappt das schon.
Dann gehts in D weiter wie inzwischen gewohnt. Langsam und bürokratisch.


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Antwort #27 - 27.05.2023 um 19:20:22
 
Ich gehe mal auf den ganzen blabla nicht ein.

Ich würde eher eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen, mit dem Verweis, dass die Sprachkenntnisse nicht mal im persönlichen Gespräch anerkannt wurden, oder zumindest ein Einstufungstest von der Volkshochschule verlangt wurde, wenn sich der Sachbearbeiter nicht traut, dass zu tun.

In der Zwischenzeit den Einstufungstest machen.

Würde auch schauen ob man nicht gleich sich auf C2 konzentriert, denn der hat sogar noch mehr Vorteile als B1. Bspw. nach der Einbürgerung und einem Zertifikat bezüglich der deutschen Rechtssprache kann man sich gegen eine Gebühr zum Übersetzer vereidigen lassen und selber Übersetzungen anfertigen. Kann im beruflichen Bereich ggf. sinnvoll sein.
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Antwort #28 - 27.05.2023 um 20:00:00
 
"Aktuell noch Studentin in Deutschland an einer deutschen Universität. Es dauert noch ca. 1 Semester, bis sie einen Masterabschluss erhält." - wie geht das ohne C1 oder gar C2 - Sprachzertifikat? Oder ist das ein englisch-sprachiger Studiengang mit Nachweis der dazu erforderlichen ENGLISCH - Kenntnisse?

Grundsätzlicher Tip für solche Fälle ungeklärten Sprachniveaus:
TestDaf-Prüfung machen. Sind statt Goethe B2, C1 und dann noch C2 für jeweils ca 280e nur ein einziger Test für derzeit 210e. Je nach Ausgang der 4 Einzeldisziplinen Sprechen, Hören, Lesen, Schreiben ab 3, 4 oder 5 Punkten hat man in einer einzigen Prüfung B2, C1 oder C2 nachgewiesen und ggf. viel Geld gespart. https://www.testdaf.de/
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Antwort #29 - 27.05.2023 um 21:40:19
 
Aras schrieb am 27.05.2023 um 19:20:22:
.
Würde auch schauen ob man nicht gleich sich auf C2 konzentriert, denn der hat sogar noch mehr Vorteile als B1. Bspw. nach der Einbürgerung und einem Zertifikat bezüglich der deutschen Rechtssprache kann man sich gegen eine Gebühr zum Übersetzer vereidigen lassen und selber Übersetzungen anfertigen. Kann im beruflichen Bereich ggf. sinnvoll sein.


Danke, das ist ein super Hinweis.  C2 erfüllt meine Frau defintiv noch nicht. C2 kann man sich auch nicht nur duch Mustererkennung bestehen, sonderen da muss man schon wirklich auch den Inhalt der Prüfung in voller Tragweite verstehen.
Dafür müsste sie wohl schon so 1 Jahr dafür aktiv mit voller Motivation pauken. Würde eigentlich Sinn machen, dass Sie die deutsche Sprache sehr gut versteht.

Was für eine Prüfung musste sie denn dann genau machen?
Die Option als vereidigte Übersetzerin gelegentlich Geld zu verdienen wäre potentiell super.






Danke für deinen Hinweis. Gut zu wissen, dass die Möglichkeit bestünde. Von der Fachaufsichtbeschwerde sehen wir ab.
Wir werden vielmehr die Konsequenz ziehen und uns tiefgründing fragen, wieso wir noch in Deutschland überhaupt langfristig leben wollen. Langfristig wäre vielleicht ein Land besser mit weniger Steuern und mehr Wärme.  Brasilien ist da auch nicht das Land der Wahl Nr1.
Aktuell ist es wegen meinem lebender Elternteil, der uns hier bindet.



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