Beschreibung der Situation
In 2020 Deutscher heiratet in Deutschland eine Brasilianerin.
Brasilianerin zieht nach Deutschland.
Beide Leben zusammen in Deutschland in einem Haus.
Das Haus gehört dem Vater des Deutschen und alle 3 leben dort gemeinsam.
Keine Kinder geplant.
Beide haben keine Vorstrafen
Die Brasilianerin erhält Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, sprich bis Mitte 2023
28 ABS, 1 S, 1 NR, 1
In 2020 Brasilianerin hat
A1 Göthe Zertifikat erworben
Aktuell keine weiten offiziellen Sprachzertifikate nachgewiesen.
Einbürgerungstest gem §10 Abs. 5 Satz 1 StAG mit 28 von 33 Punkten erfolgreich teilgenommen.
Deutsch versteht sie also schon besser als
A1, sonst hätte der Test ja nicht bestanden werden können
Ausbildung in Brasilien Universitätsabschluss als Bachelor und in Brasilien gearbeitet.
Aktuell noch Studentin in Deutschland an einer deutschen Universität.
Es dauert noch ca. 1 Semester, bis sie einen Masterabschluss erhält.
Der Aufenthaltstitel läuft auf jeden Fall vorher aus, bevor sie den Master Abschluss erhalten kann. Dass sie den Master Abschluss erhält, ist nur noch eine Frage der Zeit. Sie hat 80 % des Studiums erfolgreich absolviert und hat auch sehr gute Noten.
Sie hat einen befristeten Arbeitsvertrag als Hilfswissenschaftlerin an der Universität. Viel kommt dabei monatlich nicht herum. So ca. 350 Euro. Sie arbeitet aber auch nicht Vollzeit.
Sie könnte aber eine Person ( Vater vom deutschen Ehemann) mit einem eingetragenen Pflegegrad betreuen.
In der Vergangenheit hat der Ehemann den Vater mit eingetragenem Pflegegrad betreut und 728 Euro Pflegegeld pro Monat von der Pflegeversicherung dafür erhalten.
Hier könnte der Mann seinen "Job" an sie abtreten und sie könnte dieses Pflegegeld von der Versicherung für die Pflege des Vaters mit eingetragenem Pflegegrad 4 erhalten.
Der deutsche Ehemann fängt bald wieder eine Vollzeitstelle an und hat einen neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben. Er bekommt ca. 55 000 Euro Bruttojahreseinkommen, welches sich dann auf 60 000 Euro steigert. Vermutlich mehr oder weniger genau zu dem Zeitpunkt, in dem die Brasilianerin mit dem Studium fertig sein müsste.
Die letzten Jahre wurden keinerlei Sozialleistungen, Bürgergeld, Arbeitslosengeld 1 und 2 weder von ihr noch vom ihm erhalten.
Sollte es an einem
B1 Deutschzertifikat "mangeln", den Test könnte sie machen und würde den mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit bestehen.
Der Vater des Ehemannes hätte zur "Not" auch noch eine Rente und könnte finanziell aushelfen.
Die monatlichen Lebenshaltungskosten sind für beide sehr gering, da sie im Haus vom Vater gemeinsam mit dem Vater leben und keine Miete an den Vater bezahlen.
Grundsätzlich müsste die Einbürgerung ja nach 3 Jahren möglich sein, wenn ich mich richtig selbst im Paragrafendschungel informiert habe.
Ich finde im Gesetz keine § mit exakten finanziellen Voraussetzungen, die mindestens erfüllt werden müssen, damit der Lebensunterhalt als gesichert gilt und die Zukunftprogrnose positiv ist.
StAG § 10 ist mir zu schwammig formuliert.
Ebenfalls wenn ich es richtig verstanden habe, zählt nicht nur ihr einkommen, sondern unser Einkommen. Sie müsste theoretisch gar nichts verdienen, wenn ich 50 000 Euro verdienen werde. Richtig?
Soll bei dem obigen Fall gleich versucht werden, die direkte Einbürgerung der brasilianischen Ehefrau zu beantragen, da die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung hoch wäre.
Oder wird vorerst "nur" die Verlängerung der auf 3 Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis infrage kommen und diese sollte zuerst beantragt werden?
Wenn diese dann erhalten wurde, die Frau mit dem Studium fertig ist und einen festen Arbeitsvertrag hat, dann die Einbürgerung beantragen?
Oder kann man beides zeitgleich beantragen und dann mal schauen, was darauf wird?
Habe ich es richtig verstanden, dass sie dann die brasilianische und die deutsche Staatsbrügerschaft bekommt. Sie muss sich nicht entscheiden entweder oder, richtig?
Fehlen noch relevante Informationen, oder habe ich schon viel zu viel beschrieben?
Besten Dank für die Rückmeldung und die uns gewidmete Zeit.