Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Staatsangehörigkeitswechsel und DA-EU (Gelesen: 2.884 mal)
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.187

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeitswechsel und DA-EU
Antwort #15 - 01.06.2023 um 20:38:03
 
Aras schrieb am 01.06.2023 um 18:32:58:
Kannst ja an das Innenministerium oder Integrationsministerium deines Bundeslandes schreiben um die Klärung zu fordern.



Aber die Ausländerbehörde hat schon Recht: Die NE ist besser, und den schlechteren Aufenthaltstitel hat er ja auch schon.

Klar kann er auf den besseren AT verzichten und Geld für einen schlechteren ausgeben. Aber warum?
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Einer
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 55

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Israeli
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeitswechsel und DA-EU
Antwort #16 - 01.06.2023 um 22:12:54
 
reinhard schrieb am 01.06.2023 um 20:38:03:
Aber die Ausländerbehörde hat schon Recht: Die NE ist besser, und den schlechteren Aufenthaltstitel hat er ja auch schon.

Klar kann er auf den besseren AT verzichten und Geld für einen schlechteren ausgeben. Aber warum?


Inwiefern ist die NE besser als die DA-EU? Sowohl DA-EU als auch NE sind unbefristet und erlauben jede Erwerbstätigkeit. Bei der DA-EU gelten aber wesentlich großzügigere Erlöschensregelungen, und man darf auch in die anderen EU-Staaten weiterwandern.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.187

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeitswechsel und DA-EU
Antwort #17 - 02.06.2023 um 14:33:04
 
Ja, Du hast ja schon die DA-EU. Das darfst Du alles.

Es geht doch jetzt nur darum, dass hier geraten wird, auf die NE zu verzichten. Die Ausländerbehörde hat ja ausführlich begründet, warum die NE besser ist.

Da Du beides hast – was ist nochmal die Frage? Was auf der Karte steht? Da steht natürlich besser die NE, weil da viel mehr Menschen wissen, was das ist. Die DA-EU würde ich nur in die Akte aufnehmen lassen, die muss man ja nicht vorzeigen können.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 892

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeitswechsel und DA-EU
Antwort #18 - 03.06.2023 um 09:46:24
 
reinhard schrieb am 02.06.2023 um 14:33:04:
Die Ausländerbehörde hat ja ausführlich begründet, warum die NE besser ist.

Die Begründung der ABH stimmt ja gar nicht. Die EzDA-EU ist genauso unbefristet, gewährt ihrem Inhaber das Recht der unselbständigen und selbständigen Tätigkeit und die Privilegierung bei einem 15-jahrigem Aufenthalt im Rahmen einer Prüfung gem. § 51 AufenthG (vgl. § 51 Abs. 9 Satz 2 AufenthG). Dafür erlischt die EzDA-EU - im Gegensatz zur NE - nicht bei einer Abwesenheit in Deutschland von sechs Monaten bzw. bei einer Abwesenheit aus einem nicht vorübergehenden Grund. Inwieweit ist dann die NE denn "günstiger" als die EzDA-EU und warum entscheidet überhaupt die ABH, welcher der beiden Titel günstiger ist, wenn sie sich offensichtlich nicht damit auskennt?

Zitat:
Das Recht direkt vom Staatsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates eines Aufenthaltstitels (analog des deutschen § 38a AufenthG), ohne entsprechendes Visum zu beantragen, geht dadurch nicht verloren, da der Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU im Zusatzblatt mit den erforderlichen Daten erkennbar ist.

Dieses Argument ist auch sehr wage. Ich würde es bezweifeln, dass man sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit den Anmerkungen auf dem eAT auseinandersetzen würde, gerade wenn diese in der deutschen Sprache verfasst sind. Dafür ist ja das Feld "Art des Titels" gedacht, welches EU-weit einheitlich geregelt ist, und wenn es dort schlicht "Daueraufenthalt-EU" steht, versteht man sofort, worum es sich handelt, auch im Ausland.

reinhard schrieb am 02.06.2023 um 14:33:04:
Da steht natürlich besser die NE, weil da viel mehr Menschen wissen, was das ist.

Na ja, wenn nicht mal die ABHen wissen, was die EzDA-EU ist und welche Vorteile sie gegenüber der NE bringt, dann ist es ja nicht das Problem deren Inhabers.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema