Hallo liebe Schwarmintelligenz,
folgender Sachverhalt:
Ausländischer Staatsbürger mit einer
NE in Deutschland hat die Erteilung einer DA-EU beantragt. 1 Jahr lang wurde sein Antrag nicht beschieden. Währenddessen hat er eine andere (nicht-EU) Staatsbürgerschaft erhalten und einen Antrag auf Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft (ebenso nicht-EU) beim Konsulat seines Ursprungslandes gestellt. Voraussichtlich wird die Entlassung in den nächsten paar Monaten genehmigt.
Jetzt hat er plötzlich ein Schreiben von der
ABH bekommen: seinem Antrag auf Erteilung der DA-EU wird stattgegeben, er muss noch nächste Woche zu einem Termin zwecks Abgabe biometrischer Daten erscheinen, abschließend wird ein neuer
eAT für ihn bestellt.
Das Problem: den Antrag auf Erteilung der DA-EU hat er damals natürlich als Staatsbürger seines Ursprungslandes gestellt. Im neuen
eAT werden dann entsprechend die Daten seines alten Passes bzw. alten Staatsbürgerschaft eingetragen, die es wohl bald nicht mehr geben wird. Den Pass des neuen Landes hat er schon beim entsprechenden Konsulat bestellt, aber noch nicht bekommen, und hat lediglich eine Einbürgerungsurkunde.
Leider ist es unmöglich, mit der
ABH seines Wohnortes in Kontakt zu treten: die gehen nicht ans Telefon, vor Ort kommt man ohne Termin nicht rein, Online-Terminbuchung gibt es nicht, Anfragen bzw. Anträge per E-Mail oder per Post werden zwar beantwortet, aber erst mit einer Verspätung von 4-6 Monaten. In seinem Terminschreiben steht weder den Namen des Sachbearbeiters noch eine direkte E-Mail Adresse oder Telefonnummer, nur das Datum, die Uhrzeit und eine Zimmernummer.
Was kann er nun tun? Muss er beim Termin den Sachbearbeiter über die Situation informieren und um einen anderen Termin bitten, damit er seinen neuen Pass bekommen und vorliegen kann? Oder kann er bloß schweigen, den
eAT auf die Daten des alten Passes ausstellen lassesn und dann nach Erhalt des neuen Passes übertragen lassen?