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Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau (Gelesen: 4.209 mal)
BlaueQualle
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 29.09.2023 um 07:26:22
 
Ich wollte hier mal ein Update geben zu dem Thema.
Wir wollten die Vaterschaftsanerkennung beim Jungendamt machen.
Gleichzeitig mit Sorgerrechtserklärung. Also meine Frau wollte mir auch das Sorgerrecht für ihr anderes Kind geben.

Wir haben erst nichts erwähnt, dass ich nicht der Vater bin.
Die Frau vom Jugendamt verlangte daraufhin Beweise, dass ich zum Empfängniszeitraum auf den Philippinen war oder meine Frau in Deutschland.

Da ich diese Beweise ja nicht liefern kann erklärte ich ihr, dass ich nicht der Vater bin und die Vaterschaftsankennung dazu sein soll das Kind in die Familie zu integrieren und die Bindung zu stärken. Sie wollte dann wissen ob wie beabsichtigen das Kind das Deutschland zu holen und dann lehnte sie ab. Sie meinte das wäre Missbrauch.
Dann leitete sie ohne unser Wissen den Fall an die Ausländerbehörde weiter und schickte mir gleichzeitig eine Aussetzung der Beurkundung.

Jetzt kann die Vaterschaft garnicht mehr anerkannt werden. Auch nicht von einer anderen Urkundsperson. Also die wäre dann unwirksam.
Die Ausländerbehörde meinte dann auch, dass dies Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung wäre, da sie dazu dient dem Kind Aufenthalt zu verschaffen.

Aber was für ein Sinn würde es geben die Vaterschaft anzuerkennen und das Kind dann anschließend nicht nach Deutschland zu holen? Wie soll man das Kind denn in die Familie integrieren oder die Bindung stärken, wenn wir es nicht nach Deutschland holen? Das wäre ja dann sinnlos.

Also die Ausländerbehörde will dies verhindern.

Doch normalerweise hat die Mutter doch sowieso ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland durch unser gemeinsames deutsches Kind.
Und somit hat der andere Sohn auch ein Recht auf Familiennachzug.
Jedoch nur bei gesicherten Lebensunterhalt. Die Vaterschaftsanerkennung würde dies halt umgehen und genau das will die Ausländerbehörde nicht.

Ist es nicht normal, dass die Mutter ihren Sohn bei sich haben möchte?

Meine Frau versteht sich nicht besonders gut mit ihren Eltern. Vorallem da die auch öfters körperliche Bestrafung nutzen und nicht immer gut mit dem Sohn umgehen.

Damals wollte sie ja nur 30 Tage Urlaub in Deutschland machen. Die Schwangerschaft hat ja dann alles geändert. Selbst der Arzt hat ihr von einer Rückreise abgeraten aufgrund der Risikoschwangerschaft.
Ihr anderer Sohn sollte zuerst bei ihrer Tante bleiben. Diese hat den Sohn nach 3 Monaten dann zu ihren Eltern geschickt. Seitdem
lebt er bei den Eltern auf einer Farm.

Nun drängen die Eltern, dass sie ihren Sohn so schnell wie möglich nach Deutschland holen soll, da es ihre Verantwortung ist. Sie haben auch angedroht den Sohn ansonsten wegzugeben in ein Heim
oder sowas wenn sie ihn nicht holt.

Natürlich wollen wir dies verhindern. Jedoch scheint es jetzt keine Möglichkeit mehr zu geben ihren Sohn bald nach Deutschland zu holen oder?
Selbst wenn meine Frau ihren AT bald erhält. Ihren Sohn darf sie nicht herholen?

Mir tut der Sohn auch leid. Ich mag ihn ja auch und wollte auch die volle Verantwortung übernehmen für ihn.
Ich habe sogar dem Jugendamt gesagt, dass viele Fotos von mir und dem Sohn existieren die beweisen, dass ich eine Bindung zu dem Kind habe und es nicht einfach aus Spaß mache. Aber scheinbar bringt das alles nichts.
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Antwort #16 - 29.09.2023 um 08:12:09
 
1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.
(1a) Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn

1.
    feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen

AufenthG § 27


BlaueQualle schrieb am 29.09.2023 um 07:26:22:
Natürlich wollen wir dies verhindern. Jedoch scheint es jetzt keine Möglichkeit mehr zu geben ihren Sohn bald nach Deutschland zu holen oder?
Selbst wenn meine Frau ihren AT bald erhält. Ihren Sohn darf sie nicht herholen?

Haben wir doch alles schon geklärt, auch wenn du im mer wieder neue Versionen der Geschichte erzählst!
Die Frau muss ausreisen, um erstmal ihren eigenen Status zu klären..also mit dem richtigen Visum einreisen und AE beantragen. Dann arbeiten gehen und genug Einkommen haben, um den LU von Euch zu betreiten. Dann kann auch das andere Kind nachgeholt werden.
Oder aussitzen und versuchen mittels Klage etwas zu erreichen...Chancen sind vermutlich eher gering bei den vielen Baustellen!

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Antwort #17 - 29.09.2023 um 08:20:21
 
Natürlich ist das Missbrauch. Sonst könnte man ja die Vaterschaft für irgendwelche Kinder im Ausland annehmen und somit ein Aufenthaltsrecht für Kind und Mutter begründen.

Ich verzweifele ein bisschen an deinen "Jedoch scheint es jetzt keine Möglichkeit mehr zu geben ihren Sohn bald nach Deutschland zu holen oder?"-Sätzen.

Wieso fragst du hier eigentlich um Hilfe? Der einzige halbwegs realistische legale Weg der erfolgsversprechend ist wurde dir hier bereits zig mal genannt.

Du versuchst aber jedes mal nur auf andere Weise irgendwie ans Ziel zu kommen und machst es dabei nur noch schlimmer. Bei möglichen Ermessensentscheidungen wird dir so ein mutmaßlicher Missbrauch nicht behilflich sein. Wenn du dein Problem jetzt endlich gelöst haben möchtest halte dich jetzt bitte an die Ratschläge hier. Ansonsten hat das alles keinen Zweck.

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BlaueQualle
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Antwort #18 - 29.09.2023 um 08:26:25
 
Unsere Anwältin hat uns davon abgeraten auszureisen. Sie meinte unsere Chancen stehen mit Klage besser da es sonst schwer werden könnte für sie wieder einzureisen.

Und nein es ist kein Missbrauch. Habt ihr die Posts davor nicht gelesen? Die anderen User haben es doch sogar bestätigt.

Es ist kein wildfremdes Kind sondern das Kind meine Frau für das ich Verantwortung übernehmen will. Und dies ist ohne Einreise nach Deutschland ja wohl kaum möglich.
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Antwort #19 - 29.09.2023 um 08:42:45
 
Ich teile nicht die Ansicht deines Rechtsbeistandes.

Zumindest ich habe dir auch gesagt, dass ich von dieser Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung nichts halte. Das Gericht wird sich ein Gesamtbild beschaffen wollen, da könnten solche Sachen in die Entscheidungsfindung mit reinspielen.

Aber ja, das Kind muss einreisen, damit ihr elterliche Verantwortung übernehmen könnt, wenn diese in Deutschland stattfinden soll. Es ist also keine Frage des "ob", sogleich jedoch eine Frage des "wie".

Halt uns aber gerne aufm Laufenden, bin interessiert wie das alles ausgeht.
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BlaueQualle
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Antwort #20 - 29.09.2023 um 08:57:29
 
Wir möchten niemanden schaden. Wir wollen hier einfach nur in Frieden leben. Selbst meine Frau will arbeiten sobald sie den AT erhält.
Ich will es in Zukunft auch nochmal versuchen mit arbeiten.
Aber ich habe es mir auch nicht ausgesucht eine Behinderung zu haben.
Wenn ich mein Gehirn reparieren könnte würde ich es tun.

Leider ist mein Leben und meine Finanzen durch die Behinderung eingeschränkt. Also hatten wir keine Wahl als alles über umwege zu regeln.
Wie schon gesagt, ohne den illegalen Aufenthalt wäre mein Sohn jetzt nicht in Deutschland.
Zuzug zum ungeborenen Kind geht auch nur bei gesicherten Lebensunterhalt.
Dann wäre er auf den Philippinen geboren worden und wer weiß ob die Geburt dort auch gut verlaufen wäre. Vorallem wegen der Risikoschwangerschaft. Mir war das Leben meiner Frau und meinem Sohn wichtiger als das Gesetz.

Was hatten wir also für eine Wahl?
Es gibt einfach Dinge die wichtiger sind als Geld. Vorallen Zeit.

Das andere Kind auf den Philippinen ist erst 5 und braucht seine Mutter. Jahrelanges warten bedeutet, dass das Kind länger von seiner Mutter getrennt ist was vorallem in diesem Alter unzumutbar ist.
Dies kann lebenslange Folgen für das Kind haben und die Bindung zur Mutter. Je länger die beiden getrennt sind umso schlimmer.
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Antwort #21 - 29.09.2023 um 09:51:13
 
Meiner Meinung nach hat sie sehr wohl zumindest eine Chance, das zweite Kind nachzuholen auch ohne gesicherten LU und ohne deutschen rechtlichen Vater. Dazu müsste natürlich ihr Status geklärt sein. Das ist doch ein atypischer Fall. Man kann doch von der Mutter nicht erwarten, dass sie auf das eine Kind "verzichtet" um bei dem anderen "deutschen" sein zu können. Aber logisch hat die ABH momentan überhaupt keine Lust sich jetzt auch noch mit der Thematik "2.Kind" zu beschäftigen. Bei dem ganzen Theater....Ihr habt eine Anwältin. Deren Job ist es einen legalen Weg zu finden.
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Antwort #22 - 29.09.2023 um 12:00:12
 
BlaueQualle schrieb am 29.09.2023 um 08:26:25:
Unsere Anwältin hat uns davon abgeraten auszureisen. Sie meinte unsere Chancen stehen mit Klage besser da es sonst schwer werden könnte für sie wieder einzureisen.

Warum soll sie keine Chancen zur Wiedereinreise haben? Als Mutter eines deutschen Kindes wird sie jederzeit ein Visum bekommen! Problem dürfte möglicherweise dann die UP und eine in Utah erfolgte, aber in Deutschland nicht anerkannte Onlinehochzeit sein. Aber das müsste die Botschaft klären
Ich sehe eher in der Klage Probleme, dass für euch einigermaßen sinnvoll zu klären (speziell in diesem Fall mit den vielen "illegalen" Maßnahmen im Vorfeld) und vor allem dauert es vermutlich Jahre bei der heutigen Überlastung der Gerichte.

BlaueQualle schrieb am 29.09.2023 um 08:57:29:
Wir möchten niemanden schaden. Wir wollen hier einfach nur in Frieden leben

Na ja dem Sozialstaat, als und allen, wollt ihr schon schaden...siehe deine andere Aussage in dem anderen Thread...


BlaueQualle schrieb am 29.09.2023 um 08:57:29:
Also hatten wir keine Wahl als alles über umwege zu regeln.

Es waren keine Umwege, sondern ein illegales umgehen von Gesetzen! Und das obwohl man dir zigmal davon abgeraten hat und dir den richtigen Weg aufzeigte. Aber immer kamen nur ausreden und neue "illegale" Wege

BlaueQualle schrieb am 29.09.2023 um 08:57:29:
Wie schon gesagt, ohne den illegalen Aufenthalt wäre mein Sohn jetzt nicht in Deutschland.
Zuzug zum ungeborenen Kind geht auch nur bei gesicherten Lebensunterhalt.

Das ist falsch...

BlaueQualle schrieb am 29.09.2023 um 08:57:29:
Das andere Kind auf den Philippinen ist erst 5 und braucht seine Mutter. Jahrelanges warten bedeutet, dass das Kind länger von seiner Mutter getrennt ist was vorallem in diesem Alter unzumutbar ist.
Dies kann lebenslange Folgen für das Kind haben und die Bindung zur Mutter. Je länger die beiden getrennt sind umso schlimmer.

Dann macht was man dir schon von Anfang an vorgeschlagen hat und was auch die ABH will. Ausreisen, Visum für Frau nachholen (vermutlich mit UP, wenn noch nicht gemacht) und dann wieder einreisen...dann kann man sich auch auf den Atypischen Fall berufen. Allerdings wird die ABH mit jedem Trick von Euch weniger mitarbeiten und es wird immer schwerer. Das liegt in der Sache...



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Antwort #23 - 21.10.2023 um 22:04:46
 
Meine Anwältin hat es nun doch geschafft die ABH zu überzeugen. Wir haben nun bescheid bekommen, dass der AT genehmigt wurde und sie ohne nachholen des Visumsverfahrens in Deutschland bleiben kann. Sie bekommt bald eine PIN per Post und muss dann noch einen Termin bei der ABH zur Abholung vereinbaren. Dann war's das.
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Antwort #24 - 21.10.2023 um 23:06:52
 
Danke für diese interessante Rückmeldung, die u.a. auch die z.T. hier getätigten Faseleien, Unterstellungen und sonstige missgünstigen Beiträge einiger Schreiber im Ergebnis bloßstellen.
Es ist halt glücklichjerweise so, dass immer noch der Einzelfall betrachtet werden muss, völlig unabhängig davon, dass dies einigen regelfixierten Untertanen in Foren nicht schmecken mag.
Gratuliere jedenfalls, Ihr habt durchaus auch Glück gehabt, welches man zukünftig bei der Wahrnehmung seiner Pflichten auch nicht überstrapazieren sollte.
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Antwort #25 - 22.10.2023 um 18:18:20
 
BlaueQualle schrieb am 21.10.2023 um 22:04:46:
Dann war's das. 

Hat sich die AHB auch bereits positioniert, wie sie zur Nachholung ihres Kindes steht?
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BlaueQualle
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Antwort #26 - 12.11.2023 um 02:57:41
 
Zu ihrem Kind wurde noch garnichts geklärt oder besprochen.

Also bis jetzt warten wir immernoch auf den PIN Brief.
Es sind jetzt 4 Wochen und 2 Tage rumm seit die ABH die Email geschickt hat, dass der AT genhemigt wurde und wir nun auf den PIN Brief warten sollen.

Bis jetzt kam noch nichts. Ist das noch normales Zeitfenster?
Ab wann sollte ich bei dee ABH nachfragen?
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Antwort #27 - 12.11.2023 um 17:24:52
 
Ja, ist noch im Bereich des Normalen.
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