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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
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Beitrag begonnen von BlaueQualle am 20.03.2023 um 13:52:18

Titel: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von BlaueQualle am 20.03.2023 um 13:52:18
Hallo,
also ich erzaehle euch mal unsere Situation.

Meine Frau (23) und ich (27) haben waehrend der Pandemie online geheiratet ueber die USA (Utah Online Wedding). Aufgrund der Einreisesperre konnten wir uns nicht sehen und wollten es so machen. Die Ehe wird in Deutschland nicht anerkannt, aber auf den Philippinen schon. Es ist bereits dort registriert.

Ich bin dann Anfang 2022 auf die Philippinen gereist wo dann die Grenzen sowieso wieder aufgemacht haben. Dann habe ich einige Monate dort verbracht und wir hatten wir dann gemeinsam fuer einen Monat zusammen nach Deutschland zu fliegen, damit sie meine Familie kennenlernt. Also flogen wir nach Manila und haben ein Schengenvisum beantragt und auch genehmigt bekommen. Meine Oma unterschrieb eine Verpflichtungserklaerung fuer sie.

Wir sind dann nach Deutschland geflogen und waehrend des Aufenthalts hat sie herausgefunden, dass sie schwanger ist. Sie hatte Bauchschmerzen, Uebelkeit usw. Und dann sind wir in Deutschland zum Arzt und haben es herausgefunden.
Da sie bereits einen 5 Jaehrigen Sohn hat und bei der ersten Schwangerschaft bei der Geburt Komplikationen hatte bei denen sie aufgrund mangelnder medizinischer Versorgung fast gestorben waere, entschied sie sich einfach hier zu bleiben. Sie wohnte also einige Monate illegal bei mir und meinen Eltern.

Das Baby ist mittlerweile in Deutschland geboren, ich habe die Vaterschaft anerkannt und wir haben auch bereits das gemeinsame Sorgerrecht. Mit Hilfe einer Anwaeltin die meine Eltern bezahlt haben konnten wir einen Antrag auf Aufenthaltstitel stellen. Aufgrund des deutschen Kindes. Sie hat nun seit ein paar Tagen eine Duldung bis zum Termin fuer den Antrag auf AT im August.

So, jetzt haben wir 2 Probleme.

Ich bin aufgrund einer Behinderung derzeit nicht berufstaetig und beziehe Buergergeld vom Jobcenter. Das Baby bekommt auch Leistungen und ist auch krankenversichert. Meine Frau bekommt keine Leistungen und ein Drittel der Mietkosten zieht das Jobcenter direkt von meinem Geld ab und schickt es zum Vermieter. Ich muss also ihre Mietkosten bezahlen.

Bei der Auslaenderbehoerde heute sagte uns die Frau, dass meine Frau keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Normalerweise wuerde sie jetzt vom Sozialamt Geld bekommen bzw. Asylleistungen oder so. Weil sie eine Duldung hat. So sagte es unsere Anwaeltin auch zuerst. Jetzt hat man uns aber gesagt, dass es nicht geht, da meine Oma ja eine Verpflichtungserklaerung abgegeben hat und diese 5 Jahre gueltig ist und auch mit erhalt eines Aufenthaltstitels nicht erlischt. Das heisst, dass meine Oma 5 Jahre lang ihre Krankenversicherung und den kompletten Lebensunterhalt bezahlen muss. Jedoch hat meine Oma nicht viel Geld fuer sowas. Meine Eltern auch nicht.

Gibt es jetzt keine Moeglichkeit, dass sie doch Leistungen bekommt? Uns steht jetzt halt kaum Geld zu verfuegung. Sind nur knapp 300-400 fuer uns alle 3 zusammen. Davon werden noch Strom und andere Rechnungen abgezogen.

Auch heisst es, dass ihr 5 jaehriger leiblicher Sohn der noch bei den Eltern meiner Frau auf den Philippinen lebt nur nach Deutschland kommen darf, wenn jemand eine Buergschaft abgibt und sein Lebensunterhalt gesichert ist. Ist das wirklich so? Es waere doch unmenschlich wenn sie sich fuer einen der beiden Kinder entscheiden muesste. Dass wir alle auf den Philippinen leben geht nicht. Vorallem, da ich derzeit nicht arbeitsfaehig bin. Es muss ja eine Moeglichkeit geben ihren Sohn auch in naechster Zeit nach Deutschland zu holen. Er ist doch erst 5. Der Vater von ihm also der Ex meiner Frau ist abgehauen als sie schwanger wurde und hat sich nicht mehr blicken lassen. Er steht auch nicht auf der Geburtsurkunde drauf.
Die Eltern meiner Frau passen derzeit auf ihn auf, aber sie draengen auch, dass sie ihn jetzt endlich bald nach Deutschland holt, da es ihr Sohn und ihre Verantwortung ist. Sie versteht sich nicht immer so gut mit ihren Eltern. Auch kommt es ab und zu vor, dass sie ihren Sohn schlagen und sie will ihn auch jetzt unbedingt bei sich haben.

Wie loest man das am besten? Vielleicht hat jemand eine Idee oder ein paar Tipps. Auch wegen der Verpflichtungserklaerung die meine Oma fuer das Schengenvisum abgegeben hat und den Sozialleistungen.

Sie bekommt ja einen Aufenthaltstitel wegen Familiennachzug zu meinem deutschen Baby.

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von reinhard am 20.03.2023 um 15:33:27
Sie kann alle Leistungen beantragen und bekommen. Aber die Oma, die die Bürgschaft unterschrieben hat, muss der Sozialamt alles ersetzen.

Das ist der Preis dafür, dass sie ohne Einwanderungsvisum "zu Besuch" gekommen ist und einfach nicht ausreist. Dafür kommt der Staat nicht auf, dafür ist ja die Bürgschaft – ihr wusstet vorher, dass die Oma für alle Kosten aufkommen muss, sie hat unterschrieben.

Allerdings: Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des deutschen Kindes bekommt, ist die Oma raus.

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von erne am 20.03.2023 um 17:36:27

BlaueQualle schrieb am 20.03.2023 um 13:52:18:
ihr 5 jaehriger leiblicher Sohn der noch bei den Eltern meiner Frau auf den Philippinen lebt nur nach Deutschland kommen darf, wenn jemand eine Buergschaft abgibt und sein Lebensunterhalt gesichert ist. Ist das wirklich so?

ja, normalerweise ist das so


BlaueQualle schrieb am 20.03.2023 um 13:52:18:
Es waere doch unmenschlich wenn sie sich fuer einen der beiden Kinder entscheiden muesste.

Ich habe oben "normalerweise" herausgehoben, denn mit einem deutschen Geschwisterkind wird daraus ein atypischer Fall, denn wie du selber sagst, es ist einer Mutter nicht zumutbar, sich zwischen zwei Kindern entscheiden zu müssen.
Sobald sie ihren AT hat, könnte Ihr Sohn ein FZF Visum zur Mutter bekommen, auch wenn der LU nicht gesichert ist. Grund ist das deutsche Kind.


Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von BlaueQualle am 20.03.2023 um 18:36:09
Vielen Dank fuer die Informationen erstmal.

Also mich wundert, dass die Anwaeltin und die Frau von der Auslaenderbehoerde genau das Gegenteil behaupten.

Beide sagten uns, dass die Oma 5 Jahre zahlen muss. Auch wenn sie den Aufenthaltstitel erhaelt.

Und auch, dass der andere Sohn nur nach Deutschland kommen darf, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist.

Scheinbar scheint das ja dann trotzdem zu funktionieren. Wie sollte man da am besten vorgehen? Direkt im August nachdem sie ihren Aufenthaltstitel bekommen hat dann den Antrag fuer ihren Sohn stellen?
Muss sie dazu selber zu den Philippinen fliegen um das Visum zu beantragen oder koennen auch ihre Eltern mit dem Sohn nach Manila um das Visum zu beantragen? Mit einer Vollmacht oder so. Weil es waere natuerlich nicht so einfach mal eben zu den Philippinen zu fliegen, das Visum zu beantragen und dann so lange zu warten bis das Visum entweder genehmigt oder abgelehnt wurde. Vorallem, da dass Jobcenter nur 21 Tage Urlaub im Jahr erlaubt und ich natuerlich mitfliegen muesste. Der Plan war eigentlich, dass wir dann irgendwann Anfang 2024 zusammen mit dem Baby auf die Philippinen fliegen damit ihre Eltern das Baby auch mal sehen. Und dann im Anschluss wollten wir ihren Sohn mit nach Deutschland nehmen. Dazu muesste er aber dann schon abflugbereit sein wenn wir auf den Philippinen landen. Das wuerde uns sowieso schon mehrere tausend Euro kostet. Von daher muesste das alles zeitlich passen.

Und wie kann man das beantragen, dass der Sohn trotz nicht gesicherten Lebensunterhalt ein Visum zur Familienzusammenfuehrung bekommt damit es nicht abgelehnt wird?

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von deerhunter am 20.03.2023 um 19:11:41

BlaueQualle schrieb am 20.03.2023 um 18:36:09:
Beide sagten uns, dass die Oma 5 Jahre zahlen muss. Auch wenn sie den Aufenthaltstitel erhaelt.

Das stimm ja auch...Oma haftet gegenüber dem deutschen Staat!


BlaueQualle schrieb am 20.03.2023 um 18:36:09:
Und auch, dass der andere Sohn nur nach Deutschland kommen darf, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist.


Auch das ist richtig...



Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von roseforest am 20.03.2023 um 19:18:47
@deerhunter aber mit dem AT wegen D Sohn
erlischt doch die VE oder nicht ? Siehe die 2 beiträge vorher .

Mit D Kind kann man ja auch ein FzF Visum mit oder zum D Kind beantragen ohne LU Sicherung . Wäre ja irrsinnig dass sie jetzt ausreist dann erlischt die VE ja auf jeden Fall für das Visum .

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von deerhunter am 20.03.2023 um 19:32:57

roseforest schrieb am 20.03.2023 um 19:18:47:
@deerhunter aber mit dem AT wegen D Sohn
erlischt doch die VE oder nicht ? Siehe die 2 beiträge vorher .

Mit D Kind kann man ja auch ein FzF Visum mit oder zum D Kind beantragen ohne LU Sicherung . Wäre ja irrsinnig dass sie jetzt ausreist dann erlischt die VE ja auf jeden Fall für das Visum .


Wenn sie den AT bekommt ja...das bleibt abzuwarten! Ich sehe das nicht als Selbstläufer ohne Ausreise

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von BlaueQualle am 20.03.2023 um 19:58:09

deerhunter schrieb am 20.03.2023 um 19:32:57:
Wenn sie den AT bekommt ja...das bleibt abzuwarten! Ich sehe das nicht als Selbstläufer ohne Ausreise


Den Aufenthaltstitel bekommt sie definitiv. Das wurde uns auch schon beim Antrag der Duldung bestätigt. Jedoch hat sie den Termin für den AT erst Ende August, weil die Urkundenprüfung ihrer Geburtsurkunde noch läuft und diese erst fertig sein muss. Dann bekommt sie definitiv den Aufenthaltstitel. Die Frau von der Ausländerbehörde meinte auch, dass sie den AT unproblematisch kriegen wird da sie aufgrund des deutschen Kindes ein Recht auf Aufenthalt hat.
Die Duldung ist 6 Monate gültig. Also genug Zeit bis zum Termin im August.

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von T.P.2013 am 21.03.2023 um 01:51:17
@Blaue Qualle,

bezügl. der Haftung hat reinhard im Beitrag Nr. 2 das Zutreffende geschrieben, zum möglichen Visum für das weitere Kind hat erne in Beitrag Nr. 3 das Zutreffende geschrieben.

Alles, was danach kommt, kannst Du getrost ignorieren.

Gruß

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von BlaueQualle am 21.03.2023 um 08:12:06

T.P.2013 schrieb am 21.03.2023 um 01:51:17:
@Blaue Qualle,

bezügl. der Haftung hat reinhard im Beitrag Nr. 2 das Zutreffende geschrieben, zum möglichen Visum für das weitere Kind hat erne in Beitrag Nr. 3 das Zutreffende geschrieben.

Alles, was danach kommt, kannst Du getrost ignorieren.

Gruß


Ok, gut zu wissen. Ich wundere mich nur ob das finanzielle dann automatisch ignoriert wird beim Visumsantrag für den Sohn. Gibt es da was besonderes zu beachten? Oder kann es sogar sein, dass der Antrag zuerst abgelehnt wird aufgrund nicht gesicherten Lebensunterhalt?

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von erne am 21.03.2023 um 09:12:26

BlaueQualle schrieb am 21.03.2023 um 08:12:06:
Oder kann es sogar sein, dass der Antrag zuerst abgelehnt wird aufgrund nicht gesicherten Lebensunterhalt? 

eine unrichtige Entscheidung ist immer möglich ... müsste man dann richtigstellen, ggf. mit Klage
Es ist kein Selbstläufer, da atypischer Fall.

siehe dazu https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf
5.1.1.2

Titel: Vaterschaftsanerkennung bei nicht leiblichen Kind
Beitrag von BlaueQualle am 09.04.2023 um 12:28:12
Hallo,
ich wollte mich mal erkundigen.

Und zwar kommt meine Frau aus den Philippinen und wir befinden uns derzeit in Deutschland. Meine Frau hat eine Duldung und bekommt im August ihren Aufenthaltstitel aufgrund von unserem deutschen gemeinsamen Baby.

Ich muss dazu erwaehnen, dass unsere Ehe in Deutschland nicht anerkannt ist, da wir waehrend der Pandemie Online geheiratet haben per ZOOM mit dem Standesamt in Utah. Ehe ist also nur auf den Philippinen und in den USA anerkannt. Laut deutschem Recht sind wir beide ledig.

Wir wollen nun, dass ihr zweiter Sohn der mittlerweile 5 Jahre alt ist auch nach Deutschland kommt. Als sie damals schwanger wurde ist der Vater des Kindes abgehauen und sie hat ihn nicht auf der Geburtsurkunde eintragen lassen. Auf der Geburtsurkunde steht also kein Vater drauf. Und sie hat auch seitdem nichts mehr von ihm gehoert.

Jetzt hat unsere Anwaeltin die fuer den Antrag auf Aufenthaltstitel meiner Frau zustaendig ist uns gesagt, dass ich am besten einfach zusaetzlich auch noch die Vaterschaft ihres anderes Kindes anerkennen soll und er dann viel einfacher nach Deutschland kommen koennte.

Also wir gehen zum Standesamt und ich gebe eine Vaterschaftserklaerung fuer ihren anderen Sohn auf den Philippinen ab. Dann fliegen wir mit der Vaterschatfsanerkennung zu den Philippinen und gehen mit ihrem Sohn zur deutschen Botschaft in Manila und beantragen dort einen deutschen Reisepass fuer ihn mit dem er dann als deutscher Staatsbuerger nach Deutschland reisen kann. Wuerde das so gehen? So hat unsere Anwaeltin es uns erklaert. Ich habe auch beim Standesamt angerufen und gefragt und die meinten am Telefon, dass es moeglich ist eine Vaterschaftsanerkennung fuer ein nicht leibliches Kind abzugeben.

Wuerde das dann wirklich so funktionieren? Oder pruefen die ob ich wirklich der Vater sein kann? Zb ob wir uns zu dem Zeitpunkt schon kannten oder ob ich da bereits auf den Philippinen gewesen bin? Mir wurde immer gesagt, dass es egal ist, da nur zaehlt was auf der Vaterschaftsanerkennung steht.

Da ich aufgrund einer Behinderung derzeit nicht berufstaetig bin und wir Leistungen vom Jobcenter beziehen waere halt der Lebensunterhalt des Sohnes nicht gesichert und somit waere es ein langer und komplizierter Prozess den Sohn nach Deutschland zu holen. Und da er von der Familie auf den Philippinen bei denen er derzeit wohnt nicht besonders gut behandelt wird und auch oefters geschlagen wird wollen wir ihn so schnell wie moeglich zu uns holen. Er gehoert ja zu unserer Familie dazu.

Jetzt ist halt die Frage, kann ich das so machen wie oben beschrieben? Vaterschaft beim Standesamt anerkennen, auf die Philippinen fliegen und damit dann bei der deutschen Botschaft auf den Philippinen einen deutschen Reisepass fuer ihn beantragen? Oder fehlt da noch irgendwas? So hat es halt unserer Anwaeltin erklaert.

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von Mick am 09.04.2023 um 13:35:16
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1597a.html

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung bei nicht leiblichen Kind
Beitrag von T.P.2013 am 11.04.2023 um 18:15:34

BlaueQualle schrieb am 09.04.2023 um 12:28:12:
.
...
Jetzt ist halt die Frage, kann ich das so machen wie oben beschrieben? Vaterschaft beim Standesamt anerkennen, auf die Philippinen fliegen und damit dann bei der deutschen Botschaft auf den Philippinen einen deutschen Reisepass fuer ihn beantragen? Oder fehlt da noch irgendwas? So hat es halt unserer Anwaeltin erklaert.


Hallo,

im Wesentlichen ja, genau so, wie es Deine Anwältin vorschlägt.

Ich persönlich halte diese Vorgehensweise auch nicht für eine missbräuchliche Anerkennung einer Vaterschaft. Denn keiner der im §1597a BGB, wenn auch nur beispielhaft, genannten Anhaltspunkte oder gleichartige Motivation liegt meiner Meinung nach vor.
Im Gegenteil - es gibt ein gemeinsamen Kind und das Stiefkind soll in die Familie nachziehen. Völlig legitim.

Gruß

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von Aras am 11.04.2023 um 19:14:32
Um das mal in Relation zu setzen:

Der § 1597a ist motiviert von den Kioskvätern. Also beispielhaft: Nigerianerin wird nach Italien geschleußt. Schleußer erklärt, dass die Nigerianerin verzaubert wurde (voodoo) und sie Schulden in Höhe von 50.000€ habe. Wenn sie das nicht bezahlen würde, würde der Schleußer aufgrund des Voodoo-Zaubers die Familienangehörige in Nigeria töten lassen. Nigerianerin wird dann zur Prostitution gezwungen und riskante Praktiken werden vollzogen. Nach paar Monaten ist die Nigerianerin schwanger. Nun geht der Schleußer in Deutschland und sucht einen deutschen Staatsbürger um die Vaterschaft anzuerkennen. Da kein Mann bei Verstand ein fremdes Kind von einer Prostituierten anerkennen würde, werden Alkoholkranke am Kiosk(Kioskväter) angesprochen und 1000€ angeboten. Die Alkoholiker sehen nur 1000€ und die Folgen sind denen egal. Die Prostituierte kriegt dann ein Aufenthaltsrecht und kann weiterhin zur Prostitution gezwungen werden. Das Kind ist dann nur noch Mittel zum Zweck.


Insbesondere darum wurde das Abstammungsrecht angepasst.

Wenn man sich dies vor Augen führt, kann man sagen, dass in deinem  Fall gerade kein missbrauchliches verhalten vorliegt. Das Kind selber ist nicht Mittel zum Zweck. So wie es TP formuliert hat.

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von BlaueQualle am 29.09.2023 um 07:26:22
Ich wollte hier mal ein Update geben zu dem Thema.
Wir wollten die Vaterschaftsanerkennung beim Jungendamt machen.
Gleichzeitig mit Sorgerrechtserklärung. Also meine Frau wollte mir auch das Sorgerrecht für ihr anderes Kind geben.

Wir haben erst nichts erwähnt, dass ich nicht der Vater bin.
Die Frau vom Jugendamt verlangte daraufhin Beweise, dass ich zum Empfängniszeitraum auf den Philippinen war oder meine Frau in Deutschland.

Da ich diese Beweise ja nicht liefern kann erklärte ich ihr, dass ich nicht der Vater bin und die Vaterschaftsankennung dazu sein soll das Kind in die Familie zu integrieren und die Bindung zu stärken. Sie wollte dann wissen ob wie beabsichtigen das Kind das Deutschland zu holen und dann lehnte sie ab. Sie meinte das wäre Missbrauch.
Dann leitete sie ohne unser Wissen den Fall an die Ausländerbehörde weiter und schickte mir gleichzeitig eine Aussetzung der Beurkundung.

Jetzt kann die Vaterschaft garnicht mehr anerkannt werden. Auch nicht von einer anderen Urkundsperson. Also die wäre dann unwirksam.
Die Ausländerbehörde meinte dann auch, dass dies Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung wäre, da sie dazu dient dem Kind Aufenthalt zu verschaffen.

Aber was für ein Sinn würde es geben die Vaterschaft anzuerkennen und das Kind dann anschließend nicht nach Deutschland zu holen? Wie soll man das Kind denn in die Familie integrieren oder die Bindung stärken, wenn wir es nicht nach Deutschland holen? Das wäre ja dann sinnlos.

Also die Ausländerbehörde will dies verhindern.

Doch normalerweise hat die Mutter doch sowieso ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland durch unser gemeinsames deutsches Kind.
Und somit hat der andere Sohn auch ein Recht auf Familiennachzug.
Jedoch nur bei gesicherten Lebensunterhalt. Die Vaterschaftsanerkennung würde dies halt umgehen und genau das will die Ausländerbehörde nicht.

Ist es nicht normal, dass die Mutter ihren Sohn bei sich haben möchte?

Meine Frau versteht sich nicht besonders gut mit ihren Eltern. Vorallem da die auch öfters körperliche Bestrafung nutzen und nicht immer gut mit dem Sohn umgehen.

Damals wollte sie ja nur 30 Tage Urlaub in Deutschland machen. Die Schwangerschaft hat ja dann alles geändert. Selbst der Arzt hat ihr von einer Rückreise abgeraten aufgrund der Risikoschwangerschaft.
Ihr anderer Sohn sollte zuerst bei ihrer Tante bleiben. Diese hat den Sohn nach 3 Monaten dann zu ihren Eltern geschickt. Seitdem
lebt er bei den Eltern auf einer Farm.

Nun drängen die Eltern, dass sie ihren Sohn so schnell wie möglich nach Deutschland holen soll, da es ihre Verantwortung ist. Sie haben auch angedroht den Sohn ansonsten wegzugeben in ein Heim
oder sowas wenn sie ihn nicht holt.

Natürlich wollen wir dies verhindern. Jedoch scheint es jetzt keine Möglichkeit mehr zu geben ihren Sohn bald nach Deutschland zu holen oder?
Selbst wenn meine Frau ihren AT bald erhält. Ihren Sohn darf sie nicht herholen?

Mir tut der Sohn auch leid. Ich mag ihn ja auch und wollte auch die volle Verantwortung übernehmen für ihn.
Ich habe sogar dem Jugendamt gesagt, dass viele Fotos von mir und dem Sohn existieren die beweisen, dass ich eine Bindung zu dem Kind habe und es nicht einfach aus Spaß mache. Aber scheinbar bringt das alles nichts.

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von deerhunter am 29.09.2023 um 08:12:09
1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.
(1a) Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn

1.
    feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen

AufenthG § 27



BlaueQualle schrieb am 29.09.2023 um 07:26:22:
Natürlich wollen wir dies verhindern. Jedoch scheint es jetzt keine Möglichkeit mehr zu geben ihren Sohn bald nach Deutschland zu holen oder?
Selbst wenn meine Frau ihren AT bald erhält. Ihren Sohn darf sie nicht herholen?

Haben wir doch alles schon geklärt, auch wenn du im mer wieder neue Versionen der Geschichte erzählst!
Die Frau muss ausreisen, um erstmal ihren eigenen Status zu klären..also mit dem richtigen Visum einreisen und AE beantragen. Dann arbeiten gehen und genug Einkommen haben, um den LU von Euch zu betreiten. Dann kann auch das andere Kind nachgeholt werden.
Oder aussitzen und versuchen mittels Klage etwas zu erreichen...Chancen sind vermutlich eher gering bei den vielen Baustellen!


Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von Puncherfaust am 29.09.2023 um 08:20:21
Natürlich ist das Missbrauch. Sonst könnte man ja die Vaterschaft für irgendwelche Kinder im Ausland annehmen und somit ein Aufenthaltsrecht für Kind und Mutter begründen.

Ich verzweifele ein bisschen an deinen "Jedoch scheint es jetzt keine Möglichkeit mehr zu geben ihren Sohn bald nach Deutschland zu holen oder?"-Sätzen.

Wieso fragst du hier eigentlich um Hilfe? Der einzige halbwegs realistische legale Weg der erfolgsversprechend ist wurde dir hier bereits zig mal genannt.

Du versuchst aber jedes mal nur auf andere Weise irgendwie ans Ziel zu kommen und machst es dabei nur noch schlimmer. Bei möglichen Ermessensentscheidungen wird dir so ein mutmaßlicher Missbrauch nicht behilflich sein. Wenn du dein Problem jetzt endlich gelöst haben möchtest halte dich jetzt bitte an die Ratschläge hier. Ansonsten hat das alles keinen Zweck.


Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von BlaueQualle am 29.09.2023 um 08:26:25
Unsere Anwältin hat uns davon abgeraten auszureisen. Sie meinte unsere Chancen stehen mit Klage besser da es sonst schwer werden könnte für sie wieder einzureisen.

Und nein es ist kein Missbrauch. Habt ihr die Posts davor nicht gelesen? Die anderen User haben es doch sogar bestätigt.

Es ist kein wildfremdes Kind sondern das Kind meine Frau für das ich Verantwortung übernehmen will. Und dies ist ohne Einreise nach Deutschland ja wohl kaum möglich.

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von Puncherfaust am 29.09.2023 um 08:42:45
Ich teile nicht die Ansicht deines Rechtsbeistandes.

Zumindest ich habe dir auch gesagt, dass ich von dieser Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung nichts halte. Das Gericht wird sich ein Gesamtbild beschaffen wollen, da könnten solche Sachen in die Entscheidungsfindung mit reinspielen.

Aber ja, das Kind muss einreisen, damit ihr elterliche Verantwortung übernehmen könnt, wenn diese in Deutschland stattfinden soll. Es ist also keine Frage des "ob", sogleich jedoch eine Frage des "wie".

Halt uns aber gerne aufm Laufenden, bin interessiert wie das alles ausgeht.

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von BlaueQualle am 29.09.2023 um 08:57:29
Wir möchten niemanden schaden. Wir wollen hier einfach nur in Frieden leben. Selbst meine Frau will arbeiten sobald sie den AT erhält.
Ich will es in Zukunft auch nochmal versuchen mit arbeiten.
Aber ich habe es mir auch nicht ausgesucht eine Behinderung zu haben.
Wenn ich mein Gehirn reparieren könnte würde ich es tun.

Leider ist mein Leben und meine Finanzen durch die Behinderung eingeschränkt. Also hatten wir keine Wahl als alles über umwege zu regeln.
Wie schon gesagt, ohne den illegalen Aufenthalt wäre mein Sohn jetzt nicht in Deutschland.
Zuzug zum ungeborenen Kind geht auch nur bei gesicherten Lebensunterhalt.
Dann wäre er auf den Philippinen geboren worden und wer weiß ob die Geburt dort auch gut verlaufen wäre. Vorallem wegen der Risikoschwangerschaft. Mir war das Leben meiner Frau und meinem Sohn wichtiger als das Gesetz.

Was hatten wir also für eine Wahl?
Es gibt einfach Dinge die wichtiger sind als Geld. Vorallen Zeit.

Das andere Kind auf den Philippinen ist erst 5 und braucht seine Mutter. Jahrelanges warten bedeutet, dass das Kind länger von seiner Mutter getrennt ist was vorallem in diesem Alter unzumutbar ist.
Dies kann lebenslange Folgen für das Kind haben und die Bindung zur Mutter. Je länger die beiden getrennt sind umso schlimmer.

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von lottchen am 29.09.2023 um 09:51:13
Meiner Meinung nach hat sie sehr wohl zumindest eine Chance, das zweite Kind nachzuholen auch ohne gesicherten LU und ohne deutschen rechtlichen Vater. Dazu müsste natürlich ihr Status geklärt sein. Das ist doch ein atypischer Fall. Man kann doch von der Mutter nicht erwarten, dass sie auf das eine Kind "verzichtet" um bei dem anderen "deutschen" sein zu können. Aber logisch hat die ABH momentan überhaupt keine Lust sich jetzt auch noch mit der Thematik "2.Kind" zu beschäftigen. Bei dem ganzen Theater....Ihr habt eine Anwältin. Deren Job ist es einen legalen Weg zu finden. 

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von deerhunter am 29.09.2023 um 12:00:12

BlaueQualle schrieb am 29.09.2023 um 08:26:25:
Unsere Anwältin hat uns davon abgeraten auszureisen. Sie meinte unsere Chancen stehen mit Klage besser da es sonst schwer werden könnte für sie wieder einzureisen.

Warum soll sie keine Chancen zur Wiedereinreise haben? Als Mutter eines deutschen Kindes wird sie jederzeit ein Visum bekommen! Problem dürfte möglicherweise dann die UP und eine in Utah erfolgte, aber in Deutschland nicht anerkannte Onlinehochzeit sein. Aber das müsste die Botschaft klären
Ich sehe eher in der Klage Probleme, dass für euch einigermaßen sinnvoll zu klären (speziell in diesem Fall mit den vielen "illegalen" Maßnahmen im Vorfeld) und vor allem dauert es vermutlich Jahre bei der heutigen Überlastung der Gerichte.


BlaueQualle schrieb am 29.09.2023 um 08:57:29:
Wir möchten niemanden schaden. Wir wollen hier einfach nur in Frieden leben

Na ja dem Sozialstaat, als und allen, wollt ihr schon schaden...siehe deine andere Aussage in dem anderen Thread...



BlaueQualle schrieb am 29.09.2023 um 08:57:29:
Also hatten wir keine Wahl als alles über umwege zu regeln.

Es waren keine Umwege, sondern ein illegales umgehen von Gesetzen! Und das obwohl man dir zigmal davon abgeraten hat und dir den richtigen Weg aufzeigte. Aber immer kamen nur ausreden und neue "illegale" Wege


BlaueQualle schrieb am 29.09.2023 um 08:57:29:
Wie schon gesagt, ohne den illegalen Aufenthalt wäre mein Sohn jetzt nicht in Deutschland.
Zuzug zum ungeborenen Kind geht auch nur bei gesicherten Lebensunterhalt.

Das ist falsch...


BlaueQualle schrieb am 29.09.2023 um 08:57:29:
Das andere Kind auf den Philippinen ist erst 5 und braucht seine Mutter. Jahrelanges warten bedeutet, dass das Kind länger von seiner Mutter getrennt ist was vorallem in diesem Alter unzumutbar ist.
Dies kann lebenslange Folgen für das Kind haben und die Bindung zur Mutter. Je länger die beiden getrennt sind umso schlimmer.

Dann macht was man dir schon von Anfang an vorgeschlagen hat und was auch die ABH will. Ausreisen, Visum für Frau nachholen (vermutlich mit UP, wenn noch nicht gemacht) und dann wieder einreisen...dann kann man sich auch auf den Atypischen Fall berufen. Allerdings wird die ABH mit jedem Trick von Euch weniger mitarbeiten und es wird immer schwerer. Das liegt in der Sache...




Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von BlaueQualle am 21.10.2023 um 22:04:46
Meine Anwältin hat es nun doch geschafft die ABH zu überzeugen. Wir haben nun bescheid bekommen, dass der AT genehmigt wurde und sie ohne nachholen des Visumsverfahrens in Deutschland bleiben kann. Sie bekommt bald eine PIN per Post und muss dann noch einen Termin bei der ABH zur Abholung vereinbaren. Dann war's das.

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von T.P.2013 am 21.10.2023 um 23:06:52
Danke für diese interessante Rückmeldung, die u.a. auch die z.T. hier getätigten Faseleien, Unterstellungen und sonstige missgünstigen Beiträge einiger Schreiber im Ergebnis bloßstellen.
Es ist halt glücklichjerweise so, dass immer noch der Einzelfall betrachtet werden muss, völlig unabhängig davon, dass dies einigen regelfixierten Untertanen in Foren nicht schmecken mag.
Gratuliere jedenfalls, Ihr habt durchaus auch Glück gehabt, welches man zukünftig bei der Wahrnehmung seiner Pflichten auch nicht überstrapazieren sollte.

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von lottchen am 22.10.2023 um 18:18:20

BlaueQualle schrieb am 21.10.2023 um 22:04:46:
Dann war's das. 

Hat sich die AHB auch bereits positioniert, wie sie zur Nachholung ihres Kindes steht?

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von BlaueQualle am 12.11.2023 um 02:57:41
Zu ihrem Kind wurde noch garnichts geklärt oder besprochen.

Also bis jetzt warten wir immernoch auf den PIN Brief.
Es sind jetzt 4 Wochen und 2 Tage rumm seit die ABH die Email geschickt hat, dass der AT genhemigt wurde und wir nun auf den PIN Brief warten sollen.

Bis jetzt kam noch nichts. Ist das noch normales Zeitfenster?
Ab wann sollte ich bei dee ABH nachfragen?

Titel: Re: Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
Beitrag von Puncherfaust am 12.11.2023 um 17:24:52
Ja, ist noch im Bereich des Normalen.

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