Leider warten wir derzeit noch immer. Vom Bundesverwaltungsamt habe ich inzwischen erfahren, dass die Botschaft schon drei Erinnerungsschreiben an die
ABH mit Bitte um Antwort geschickt hat, aber bei der
ABH liegt der Antrag seit 6. Januar und es ist keine Antwort an die Botschaft erfolgt. Dem Bundesverwaltungsamt waren tatsächlich die langen Bearbeitungszeiten bei der
ABH München schon negativ aufgefallen und bekannt, tun können die dort aber leider auch nichts für uns. Ich war in meiner Ratlosigkeit sogar schon bei der Beratung des Bürgermeisterbüros, wo eine sehr nette Mitarbeiterin unsere Bitte um Bearbeitung auch nochmal an die
ABH weitergeleitet hat. Das ist aber nun auch schon wieder zwei Wochen her und seitdem nichts Neues. Langsam werden wir wirklich verzweifelt, besonders für meinen Mann, der in einem Gebiet lebt, wo die sich bekriegenden Drogenkartelle jeden Tag Menschen, auch Unbeteiligte, umbringen, ist diese Geduldsprobe wirklich schwer zu ertragen (und ich mache mir natürlich auch Sorgen um ihn in dieser Region). Er lernt nun selbständig jeden Tag Deutsch, um gleich von
A1 (was er seit einem Jahr hat) auf B2 zu springen, sobald er in Deutschland ist.
Meint ihr denn, eine Untätigkeitsklage hätte Erfolg? Würden wir damit nicht gleich auf einer „schwarzen Liste“ bei der
ABH landen?