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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
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Beitrag begonnen von Dschua am 19.02.2023 um 17:43:20

Titel: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 19.02.2023 um 17:43:20
Hallo,

mein Mann und ich warten seit zehn Monaten auf eine Antwort der Ausländerbehörde München für einen Termin zur Beantragung seines Aufenthaltstitels zum Ehegattennachzug (Dokumente lagen bei Beantragung vollständig vor). In der ersten automatischen Antwort der Ausländerbehörde war von einer Wartezeit von 6-8 Wochen die Rede, bei telefonischer Nachfrage nach 3 Monaten hieß es dann, eher 6-8 Monate, nun sind es inzwischen 10 Monate. Ich weiß, dass die Ausländerbehörden in D alle Personalmangel und zu viel Arbeit haben, aber hat irgend jemand hier Erfahrungen, wie lange das noch dauern kann? Mein Mann würde so gerne endlich anfangen, zu arbeiten (er hatte auch schon gute Jobangebote, die aber leider an der fehlenden Arbeitsgenehmigung scheiterten).
Freue mich über Erfahrungswerte von euch,
vielen Dank und viele Grüße!

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Stuttgarter am 19.02.2023 um 19:58:39
Was bringen Dir "Erfahrungswerte" von anderen Antragstellern in ähnlicher Situation irgendwo in der Republik? Mach ne schriftiche Eingabe an die vorgesetzte Dienststelle und frage dort nach dem aktuellen Bearbeitungsstand! Nur das bringt Dir einen echten Erkenntnisgewinn!

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 20.02.2023 um 00:01:41
Hallo, vielen Dank für die Antwort und die Info dazu! Ich wollte hier erstmal anfragen, bevor ich etwas Offizielles unternehme. Ich hatte schon einmal von der Möglichkeit gehört, an das Büro des Bürgermeisters zu schreiben, aber befürchtet, dass eine solche Anfrage eventuell nachteilig für die Bearbeitung unseres Antrags sein könnte und daher noch nichts dergleichen gemacht. Es gibt bei der AB einen Notfallschalter, aber es ist ja nicht wirklich ein Notfall - mein Mann will eben einfach nur endlich arbeiten (hat Hochschulabschluss, es gäbe genug Jobs, Stichwort Fachkräftemangel muss man ja eh nicht erwähnen)...
Danke für den Hinweis, vielleicht probieren wir das so, um zumindest mal eine Info zu bekommen...
Viele Grüße

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Aras am 20.02.2023 um 03:30:25
Wenn ein Antrag gestelt ist, dann könnte man auch Druck machen und mit Schadensersatzforderungen verbinden, wenn die nicht schnell genug entscheiden.


Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Petersburger am 20.02.2023 um 07:08:10
Damit hier nicht spekuliert wird:

Gehe ich recht in der Annahme, dass wir immer noch über einen visumfrei zur Eheschließung ins Schengen-Gebiet eingereisten Positivstaater (aber nicht nach § 41 AufenthV Begünstigten) reden, für den noch gar kein Antrag wirksam gestellt wurde?

Wo selbst die Frage noch offen ist (nicht für mich übrigens), ob er überhaupt einen Antrag im Bundesgebiet stellen darf?

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 20.02.2023 um 10:24:54
Hallo,

das war ursprünglich der Fall, ja. Aber da wir nach der Beantragung des Termins bei der Ausländerbehörde so lange nichts gehört hatten, ist mein Mann in der Zwischenzeit in sein Heimatland zurückgeflogen, um das Visumverfahren nachzuholen. Er wartet dort nun seit zwei Monaten auf das Visum, der ursprüngliche Antrag bei der AB vom Mai läuft aber immer noch (heißt, wir haben weder positive noch negative Rückmeldung erhalten). Das seltsame ist, dass die AB ja eigentlich mit der Botschaft wegen des Visums kommuniziert, ich weiß aber gar nicht, ob dort registriert wird, dass da bereits ein Antrag gestellt wurde, da wir bislang einfach gar nichts gehört hatten. Rückfragen gehen nur über ein Online-Formular, da kommt aber auch seit Monaten keine Antwort.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Petersburger am 20.02.2023 um 12:22:49
Was darf ich unter "der urpsprüngliche Antrag" verstehen?

Wurde dort mit allen Unterlagen ein Antrag eingereicht und die Gebühr bezahlt oder gab es nur eine Vorsprache, bei der keine Unterlegen entgegengenommen wurden?

Davon unabhängig:
Lass Dir von Deinem Mann die Vorgangsnummer der AV geben - die steht auf der Gebührenquittung oben bei seinem Namen, fängt mit "DEU/" an.

Und für alle Fälle eine wenigstens handschriftliche Vollmacht, dass Du ihn in ausländerrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Beantragung eines Aufenthaltstitels zum Familiennachzug zu Dir vertreten darfst.

Dann fragst Du beim BVA nach, wann die Papierunterlagen zu der Vorgangsnummer dort eingegangen und wann sie wohin versandt worden sind.

Dadurch erfährst Du, ob die ABH die Unterlagen bereits hat und seit welchem Datum.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 20.02.2023 um 14:29:35
Es handelt sich bei unserem "Antrag" nur um die Online-Anmeldung zur Vorsprache für die Beantragung des AT. Diese wurde online mit allen Unterlagen (A1-Zertifikat, Ehezertifikat etc.) eingereicht (geht nur online), es hieß dann über eine automatische Antwort, dass wir kontaktiert werden. Bezahlt wurde noch nichts und eine Vorgangsnummer haben wir daher auch noch nicht erhalten. Ich weiß daher nicht, ob der Antrag überhaupt schon in Bearbeitung ist, und das ist genau das, was mich interessieren würde - um zu wissen, wie lange es ungefähr noch dauert - also Wochen oder Monate, ein Jahr ...

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von uwe1122 am 20.02.2023 um 16:42:02

Dschua schrieb am 20.02.2023 um 14:29:35:
Es handelt sich bei unserem "Antrag" nur um die Online-Anmeldung zur Vorsprache für die Beantragung des AT. 


Es geht doch nicht um die Beantragung in D für einen AT,das geht doch noch gar nicht.

Die Vorgangsnummer erhält er bei der Beantragung zur FZF,bei der AV in seinem Land.Hat er das schon beantragt ?

Oder habe ich etwas missverstanden ?


Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Petersburger am 20.02.2023 um 20:33:09

Dschua schrieb am 20.02.2023 um 14:29:35:
Es handelt sich bei unserem "Antrag" nur um die Online-Anmeldung zur Vorsprache für die Beantragung des AT.

Wenn mit einer Online-Anmeldung bereits Dokumente eingereicht werden können, dürfen sich Verwaltungsrechtler streiten, ob das schon eine wirksame Antragstellung darstellt.

Damit würde ich mich aber nur dann ernsthaft beschäftigen, wenn eine Antragstellung in Deutschland zulässig gewesen wäre.
Geht also davon aus, dass diese Anmeldung zu nichts führt.

Was ist mit dem Visumantrag und der Vorgangsnummer?

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 20.02.2023 um 22:39:26
Danke für die Infos. Genau, bei der Beantragung des Termins zur Vorsprache für den AT bei der ABH, bevor mein Mann wieder ausgereist ist, haben wir Dokumente eingereicht und das Formular mit allen Daten ausgefüllt, seitdem warten wir. Dann ist mein Mann acht Monate später ausgereist und hat in seinem Heimatland bei der AV nun ein Visum zur FZF beantragt und wartet seitdem auf Rückmeldung. Da hat er auch eine Nummer bekommen.
Somit kann ich davon ausgehen, dass der Termin, den wir von Deutschland aus bei der ABH beantragt haben, nichtig ist, bzw. das gar nicht bearbeitet wurde? Aber ist es nicht seltsam, dass wir gar keine Rückmeldung dazu erhalten haben? Ich habe mich schon gefragt, was passieren würde, wenn wir erst dann eine Antwort und Einladung zur Vorsprache bei der ABH erhalten, wenn mein Mann dann inzwischen wieder mit FZF-Visum eingereist ist - könnten wir den Termin dann wahrnehmen oder müssten wir einen neuen beantragen? Aber dann ginge das (ggf. monatelange) Warten ja von Vorne los...? Sorry für die vielen Fragen, ich bin etwas ratlos. Und danke für eure vielen Antworten und die Infos!
Schönen Abend!

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Petersburger am 21.02.2023 um 08:24:54

Dschua schrieb am 20.02.2023 um 22:39:26:
Aber ist es nicht seltsam, dass wir gar keine Rückmeldung dazu erhalten haben?

Auch wenn es nicht schön ist und ich es nicht in Ordnung finde - für eine überarbeitete Behörde eher nicht:
Ein reiner Wunsch nach Terminvereinbarung von jemandem, bei dem die rechtlichen Voraussetzungen für eine Antragstellung im Inland nicht gegeben sind und der möglicherweise zum Zeitpunkt des "Anschauens durch die Behörde " schon gar nicht mehr im Land sein durfte ... erledigt, Abhaken, nächster Vorgang  :-/

Konzentriere Dich doch einfach auf das, was zweifellos läuft und noch dazu nach allen Regeln: Das Visumverfahren.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 21.02.2023 um 09:56:57
Verstehe. Ja, das klingt natürlich plausibel. Dann werde ich mal hoffen, dass das Visumverfahren schnell geht. Meine Angst ist nur, dass wir dann danach erneut viele Monate auf den Termin bei der ABH für den AT warten müssen. Aber vielleicht landet der Antrag wegen des Visums dann ja auf einem anderen Stapel und es geht schneller...
Danke euch auf jeden Fall für die Einschätzungen und Hilfe!
Viele Grüße und einen schönen Tag!

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Petersburger am 21.02.2023 um 10:45:04
Deine Angst ist begründet und unbegründet zugleich:

Ein nationales Visum zum Familiennachzug gestattet die Erwerbstätigkeit genau so wie eine Aufenthaltserlaubnis.
Man muss halt nur beim Abholen des Visums aufpassen, dass dort nicht etwa das Gegenteil drinsteht: Das kommt vor, hat aber keine Rechtsgrundlage. (Also müsste Dein Mann das sofort in der AV bemängeln, nicht später jammern!)

Nach der Einreise beantragt er eine Aufenthaltserlaubnis. Auch schon formlos im Behördenbriefkasten reicht da - ich selbst würde natürlich nicht formlos beantragen, sondern auf dem entsprechenden Formular mit allen erforderlichen Unterlagen in Kopie dabei.
Danach muss ihm die Behörde eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG ausstellen, mit der er dann sein Aufenthaltsrecht belegen kann.

Ihr seid also mit dem Visum in einer ganz anderen, besseren rechtlichen Position als ihr das vor seiner Rückreise in die Heimat wart.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 21.02.2023 um 11:40:13
Oh, das wusste ich tatsächlich noch nicht, vielen Dank! Das ist eine gute Nachricht, denn das bedeutet ja, mein Mann kann sich eventuell schon viel eher auf Jobs bewerben, unabhängig davon, wie lange die Bearbeitungszeit seines Antrags bei der ABH dauern würde.
Nur eine letzte Rückfrage noch dazu: Wenn er die Aufenthaltserlaubnis dann mit Visum nach Einreise nach D beantragt: bei der ABH München läuft das alles rein online, einen Rückmeldung/Einladung zum Termin (und damit wohl eine Bearbeitungsnummer oder Ähnliches) bekommt man erst nach Online-Beantragung eines Termins. Online reicht man also ein Antragsformular ein mit allen Unterlagen. Gilt das dann rechtlich schon als offizielle Beantragung? Oder nur als Terminanfrage, bis man dann (ggf. viele Monate später) für die Vorsprache kontaktiert wird und erst dann gilt der AT als beantragt?

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Petersburger am 21.02.2023 um 12:44:15
Dazu müsste sich ein Verwaltungsrechtler anschauen, wie das Ganze gestaltet ist.

Ohne mich mit den Einzelheiten zu beschäftigen, würde ich auf von mir beschriebene Weise vorgehen, weil das unabhängig von allen Online-Geschichten eine wirksame Antragstellung ist.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Aras am 21.02.2023 um 13:27:38
Du willst einen Antrag auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Das ist rechtlich relevant.
Einen Antrag auf einen Termin zum beantragen eines Aufenthaltstitels ist in der Regel kein Antrag, da ja kein Antrag für die eigentliche Sache gestellt wird.

Insofern ausgefüllter Antragsformular mit allem drum und dran ist ein Antrag. Da ein Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis an keine Form gebunden ist, kann man den Antrag auch elektronisch bzw. in Textform stellen.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Aras am 21.02.2023 um 14:58:51
Also die Seite von Münchn sagt ausdrücklich "Antrag auf Erteilung" und nicht "Antrag für einen Termin". Insofern würde es wohl rechtswirksam sein. Auch der Termin macht Sinn, weil man ja auch mal Fingerabdrücke für die eAT braucht.

Auf der anderen Seite sollte man aber auch beachten, dass eben dies nur ein Angebot der Stadt ist. Man kann immernoch klassisch schriftliche Anträge an die Behörde stellen. Die kann man meist auch besser beweisen, als online. Bspw. Einwurf mit Zeugen bzw. Einwurf-Einschreiben bzw. Gerichtsvollzieher.


Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 21.02.2023 um 16:21:57
Danke für eure Einschätzungen! Ich glaube, dann machen wir es, wenn es soweit ist, sicherheitshalber schriftlich und nicht online, dann sind wir hier auf der (noch) sicher(er)en Seite.

Danke für eure zahlreichen Antworten! :-)

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 07.03.2023 um 17:16:38
Hallo,

nun haben wir inzwischen von der AV erfahren, dass der Visumantrag meines Mannes bei der Ausländerbehörde liegt und die Botschaft dort bereits vor einiger Zeit ein Erinnerungsschreiben für die Antwort gesendet hatte, bislang aber noch keine Rückmeldung von der Ausländerbehörde erhalten hat. Gibt es im Falle der FZF eine Frist, innerhalb derer die Ausländerbehörde der Botschaft antworten muss? Ich habe gelesen, dass in einigen besonderen Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde als erteilt gilt, wenn diese der AV nicht innerhalb bestimmter Zeit antwortet. Ist das im Fall eines nationalen Visums zur FZF zu einer Deutschen ebenfalls der Fall? Oder müssen wir einfach warten, bis die ohnehin schon total überlastete Ausländerbehörde irgendwann den Antrag bearbeitet?
Liebe Grüße und nochmals vielen Dank für eure Hilfe!

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von reinhard am 07.03.2023 um 20:12:53
Nein, bei der Familienzusammenführung gilt das nicht.

Das gilt z.B. bei Student:innen, weil da auch irgendwann das Semester anfängt.

Über den Bearbeitungsstand informiert auch das Bundesverwaltungsamt (Bürgerservice) in Köln, dazu braucht ihr die Vorgangsnummer von ihrer Quittung.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 08.03.2023 um 21:16:11
Danke für die Antwort und die Info, das hat uns schon sehr weitergeholfen. Nun wissen wir nämlich, dass der Antrag schon seit über zwei Monaten bei der ABH unbearbeitet liegt. Gibt es irgend eine Möglichkeit, das Verfahren bei der Ausländerbehörde irgendwie zu beschleunigen? Das Komische ist, dass die Botschaft auch den Pass meines Mannes einbehalten hat und er den erst wiederbekommt, wenn er das Visum bekommt (hoffentlich) oder eben nicht, also wenn es eine offizielle Entscheidung gibt. Aber wenn das schon über zwei Monate bei der ABH liegt, kann sich das ja noch viele weitere Monate hinziehen... :-(

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von T.P.2013 am 08.03.2023 um 22:41:17

Dschua schrieb am 08.03.2023 um 21:16:11:
Aber wenn das schon über zwei Monate bei der ABH liegt, kann sich das ja noch viele weitere Monate hinziehen... 


Hallo,

das ist denkbar, wenn z.B. Sicherheitsabfragen über andere Behörden erfolgen müssen. Dann wäre der Antrag in solch einem Fall nicht unbearbeitet, sondern in Bearbeitung.

Trotzdem sollte die ABH zumindest auf Nachfrage Gründe für die noch nicht erfolgte Entscheidung / Zustimmung übermitteln.
Sollte dies nach 3 Monaten seit Eingang bei der ABH auf Nachfrage nicht erfolgen, kann man ja ruhig mal mit zartem Hinweis auf gesetzliche Vorschriften auch ggü. der ABH in diesem Fall nach zumindest einer Antwort bzgl. der Gründe nachhaken.
Das beschleunigt zwar nicht unbedingt die (erforderliche) Bearbeitungszeit, aber man ist zumindest auf dem Laufenden bzgl. des Bearbeitungsstandes.

Gruß

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 10.03.2023 um 16:28:25
Ah, danke, diese gesetzlichen Vorschriften kannte ich noch nicht, danke. Dann werden wir vorerst wohl oder übel einfach weiter warten und hoffen, dass ich irgendwann etwas tut.
Vielen Dank für die Informationen und eure Hilfe!
Viele Grüße

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Stuttgarter am 12.03.2023 um 12:50:16
Es ist leider durchaus üblich, dass Anfragen bzgl. FZF-Visaerteilung monatelang auf Bearbeitungsstapeln in den ABHen liegen bis sie bearbeitet werden (können). Es bleibt also nur Geduld zu haben... Nachfragen zum Bearbeitungsstand werden oft nicht beantwortet bzw. behindern die Bearbeitung weiter... Also G E D U L D !!!!

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von roseforest am 02.04.2023 um 01:12:53

Zitat:
wenn z.B. Sicherheitsabfragen über andere Behörden erfolgen müssen.


welche anderen Behörden sollen das denn sein? Meine ABH hat 1 Tag gebraucht nachdem der Antrag "auf dem Tisch" lag, war mit der Sachbearbeiterin schon vorher im E-Mail kontakt..

Ich würde nach 3 Monaten auch über die Untätigkeitsklage nachdenken.. gegen wen müsste man die Stellen ? Der Botschaft oder?

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von reinhard am 02.04.2023 um 15:06:35

roseforest schrieb am 02.04.2023 um 01:12:53:
welche anderen Behörden sollen das denn sein?


Das hängt vom Herkunftsland ab. Je nach dort aktiven Bewegungen oder Organisationen werden bei bestimmten Antragsteller:innen für ein Visum Geheimdienst oder Verfassungsschutz gefragt, ob der Antragsteller dort (negativ) bekannt ist.



Zitat:
Meine ABH hat 1 Tag gebraucht nachdem der Antrag "auf dem Tisch" lag, war mit der Sachbearbeiterin schon vorher im E-Mail kontakt.


Das ist schön, sagt aber leider nichts darüber, wie lange die aktuelle Ausländerbehörde für den aktuellen Antrag braucht.


Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 17.04.2023 um 23:41:28
Leider warten wir derzeit noch immer. Vom Bundesverwaltungsamt habe ich inzwischen erfahren, dass die Botschaft schon drei Erinnerungsschreiben an die ABH mit Bitte um Antwort geschickt hat, aber bei der ABH liegt der Antrag seit 6. Januar und es ist keine Antwort an die Botschaft erfolgt. Dem Bundesverwaltungsamt waren tatsächlich die langen Bearbeitungszeiten bei der ABH München schon negativ aufgefallen und bekannt, tun können die dort aber leider auch nichts für uns. Ich war in meiner Ratlosigkeit sogar schon bei der Beratung des Bürgermeisterbüros, wo eine sehr nette Mitarbeiterin unsere Bitte um Bearbeitung auch nochmal an die ABH weitergeleitet hat. Das ist aber nun auch schon wieder zwei Wochen her und seitdem nichts Neues. Langsam werden wir wirklich verzweifelt, besonders für meinen Mann, der in einem Gebiet lebt, wo die sich bekriegenden Drogenkartelle jeden Tag Menschen, auch Unbeteiligte, umbringen, ist diese Geduldsprobe wirklich schwer zu ertragen (und ich mache mir natürlich auch Sorgen um ihn in dieser Region). Er lernt nun selbständig jeden Tag Deutsch, um gleich von A1 (was er seit einem Jahr hat) auf B2 zu springen, sobald er in Deutschland ist.
Meint ihr denn, eine Untätigkeitsklage hätte Erfolg? Würden wir damit nicht gleich auf einer „schwarzen Liste“ bei der ABH landen?

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von reinhard am 18.04.2023 um 13:15:19
Solche "schwarzen Listen" können Ausländerbehörde gar nicht anlegen, weil sie überlastet sind. Darum musst Du Dir keine Sorgen machen.

Du musst immer selbst entscheiden, was Du versuchst. Die Verwaltungsgerichte, die Untätigkeitsklagen behandeln, sind auch überlastet, das dauert also auch.

Im Prinzip sind ja Botschaft und Bürgermeister-Büro auf Deiner Seite, aber Ähnliches werden alle anderen Wartenden auch versuchen. Und andere wartende Familienangehörige aus Afghanistan, Syrien oder Russland sind ja auch nicht in einer komfortablen Lage.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Aras am 20.04.2023 um 01:05:47
Schreib an das Auswärtige Amt, Referat 509 wie folgt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Visumverfahren von Frau X Y, AZ. 12345678, eingereicht am 1.1.2023 bei der Auslandsvertretung in Z, ist laut Auskunft des BVA die Akte bereits am 6. Januar bei der ABH München zugegangen und seitdem nicht mehr bearbeitet worden. Uns ist auch bekannt, dass die Auslandsvertretung bereits drei Erinnerungsschreiben an die ABH München gesendet hat. Auch auf meine Schreiben reagiert die ABH nicht.
Ich bitte darum, von Seiten des Auswärtigen Amtes auf die ABH München einzuwirken, damit das Verfahren endlich abgeschlossen werden kann oder wir zumindest eine Antwort bekommen, wann die Akte bearbeitet wird.

Ich danke für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Dschua

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 22.04.2023 um 00:48:29
Oh, danke! Das werde ich nun auf jeden Fall auch probieren! Danke für die Infos und die Vorlage!!

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 22.04.2023 um 00:54:58

reinhard schrieb am 18.04.2023 um 13:15:19:
Solche "schwarzen Listen" können Ausländerbehörde gar nicht anlegen, weil sie überlastet sind. Darum musst Du Dir keine Sorgen machen.

Du musst immer selbst entscheiden, was Du versuchst. Die Verwaltungsgerichte, die Untätigkeitsklagen behandeln, sind auch überlastet, das dauert also auch.

Im Prinzip sind ja Botschaft und Bürgermeister-Büro auf Deiner Seite, aber Ähnliches werden alle anderen Wartenden auch versuchen. Und andere wartende Familienangehörige aus Afghanistan, Syrien oder Russland sind ja auch nicht in einer komfortablen Lage.


Das ist gut zu wissen, nur für alle Fälle… falls sich in den nächsten Wochen gar nichts weiter tut, ziehe ich zumindest mal eine anwaltliche Beratung in Erwägung, muss ja nicht gleich eine Klage sein. Und die bringt ja der ABH eigentlich noch mehr Bürokratie…

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 04.05.2023 um 22:16:29
Hallo,

ich wollte euch nur auf dem Laufenden halten, denn es gibt endlich gute Nachrichten: Das Visum meines Mannes wurde nun tatsächlich endlich genehmigt!! (Sehr ärgerliche Nebennotiz hierbei: er hat das allerdings nicht von der Botschaft erfahren, sondern weil ihn Fedex angerufen hat, dass das Paket mit seinem Pass schon seit zwei Wochen in irgendeinem Lager liegt und es, wenn er es nicht bald abholen würde, vernichtet würde. Wirklich absurd, dass die Botschaft einfach nicht Bescheid gibt, bevor sie solch wichtige Dokumente verschickt, obwohl das meinem Mann vorab so zugesichert wurde - laut Botschaft war wohl das System überlastet...).
Wir freuen uns natürlich trotzdem sehr, dass er nun endlich einreisen darf, haben aber auch sehr große Angst, dass aufgrund des Antragsstaus bei der ABH München die Warterei auf den AT bzw. vermutlich einmal nur auf die Fiktionsbescheinigung wieder Monate dauert, mein Mann sich nicht krankenversichern und auch nicht auf Jobsuche machen kann. Eine Fiktionsbescheinigung am Notfallschalter erhält man in München nämlich nur bei drohendem Arbeitsplatzverlust - aber wo noch kein Job, da auch kein Verlust und daher kein Anspruch auf Notbehandlung.
Nun kam mir eine Idee, die vielleicht etwas ungewöhnlich ist, und da ich nichts Falsches machen möchte, hier die Frage an euch Experten (vielleicht müsste ich dafür auch einen neuen Thread beginnen?):

Wäre es denkbar, dass sich mein Mann gleich nach der Einreise ummeldet, also für die Zeit, bis er den AT hat, woanders hinzieht (beispielsweise in die Nähe von München in einen Vorort), damit dort das zuständige Landratsamt seinen AT oder die Fiktionsbescheinigung ausstellt? Da München derzeit die ABH mit dem größten Antragsstau (laut FAZ wohl 25.000 unbearbeitete Anträge) ist, liegen demnach ja überall die Chancen höher, dass es nicht nochmal so viele Monate dauert... was meint ihr, wäre so etwas möglich oder bekämen wir damit Probleme? Wir sind als Paar ja nicht verpflichtet, in derselben Wohnung zu leben und dürften das daher ja frei entscheiden, oder? Bisher sind wir beide in München in meiner Wohnung gemeldet (was eigentlich auch seltsam ist, da mein Mann dies gemacht hat, als er noch gar kein Visum hatte - hatte aber niemand bemängelt beim Kreisverwaltungsreferat, die wussten das).

Danke nochmals für eure Expertise und die Einschätzungen, viele Grüße, Dschua

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von roseforest am 04.05.2023 um 23:15:58
Ihr seit doch schon verheiratet oder ?
Steht denn im Visum nicht "Erwerbstätigkeit erlaubt"?
Dann einfach Wohnsitz anmelden , at Antrag stellen dann wäre doch egal wie lange der AT dauert und er kann. Direkt arbeiten.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 04.05.2023 um 23:42:51

roseforest schrieb am 04.05.2023 um 23:15:58:
Ihr seit doch schon verheiratet oder ?
Steht denn im Visum nicht "Erwerbstätigkeit erlaubt"?


Genau, wir sind schon verheiratet, seit fast einem Jahr. Was im Visum steht, wissen wir noch nicht, da der Pass momentan noch auf dem Postweg zu meinem Mann unterwegs ist, das dauert leider ein paar Tage. Das wäre natürlich super, wenn das gilt. Aber die Fiktionsbescheinigung benötigt er ja dennoch nach Ablaufdatum des Visums (ich vermute zB, die Krankenkasse erkennt kein Visum als Nachweis an, sondern nur eine Fiktionsbescheinigung, zumindest wurde mir das damals so gesagt). Und auch für so Dinge wie ein Konto eröffnen etc. ist ja ein (dann irgendwann) abgelaufenes Visum als Nachweis sicher nicht ausreichend, sondern nur eine Fiktionsbescheinigung. Und bei der Beantragung des AT bekommt man die nicht, sondern nur eine automatische Antwort der ABH, und die wird von niemandem anerkannt als Fiktion (Krankenkasse, Bank etc.). Daher kam meine Überlegung, um da nicht wieder unbestimmte Zeit (und das war das letzte Mal fast neun Monate lang) auf Antwort zu warten. Wir hatten letztes Jahr nach unserer Heirat schon mal einen Antrag auf den AT direkt gestellt, ohne den (korrekten) Umweg über die Botschaft und das FZF-Visum - da war mein Mann nur mit Touristenvisum eingereist. Klar war die Grundlage damals eine andere, aber eine Antwort der ABH auf die Terminanfrage haben wir nie bekommen, auch keine negative. Daher erhoffe ich mir da keine schnellere Bearbeitungszeit als letztes Jahr, im Gegenteil...

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von roseforest am 05.05.2023 um 00:21:51
Wieso ? Das Visum ist rechtlich ein Aufenthaltstitel..
Meine GKV wollte nur Heiratsurkunde (gut die hatten wir aus D) und Meldebescheinigung für aufnahme in die Familienversicherung.

Wir hatten Visum zur Eheschließung (ist 2 Jahre her). Und in dem Visum stand Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, ist auch richtig da noch nicht verheiratet. Wir hatten sogar 6 Monats Visum bekommen daher wollte uns die ABH keine Fiktionsbescheinigung ausstellen. Für die Arbeitsaufnahme hatten wir dann ein formloses Schreiben der ABH dass Erwerbstätigkeit erlaubt ist bekommen hat problemlos funktioniert.

Nach Wohnsitzanmeldung bekommt sie ja Steuer ID etc was man ja auch braucht für den Arbeitgeber. Die RV Nummer gibt's dann von der KV wenn familienversichert.

Würde erstmal das Visum abwarten wenn dort Erwerbstätigkeit erlaubt steht sehe ich kein Problem.

Und wenn er dann ja arbeit hat und der AG will kurz vor Ablauf des Visa den AT sehen könnt ihr ja an den "Notfallschalter " weil dann ja Arbeitsplatz Verlust droht .

Bankkonto solltet ihr halt eröffnen bevor das Visum abläuft ;)

Wichtig noch zu wissen die Fiktionswirking tritt automatisch ein mit AT Antrag so der Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung über den Antrag fort mit den selben Bedingungen die Visum stehen . Die Fiktionsbescheinigung macht das halt nur "schriftlich " aber ist im Prinzip nicht notwendig. Das gilt aber explizit nicht für Besuchervisum

Daher wird die ABH eben diese auch nur bei Arbeitsplatzverkust ausstellen weil der AG kann natürlich "glauben " dass man den AT Antrag gestellt hat aber welcher AG will da ohne was schriftliches schon ein Risiko eingehen .

Natürlich bekommt man die Fiktionsbescheinigung nicht automatisch bei Antrag. Die kostet ja Geld , daher diese muss ausdrücklich auch beantragt werden . Wenn dass das "online" system etc nicht zulässt dann am besten per Einschreiben wobei , ich würde an den Notfallschalter gehen , den formlosen Antrag abgeben und die Abgabe bestätigen lassen in diesem Fall ;)

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 07.05.2023 um 12:42:56
Vielen Dank für die Infos. Inzwischen hat mein Mann das Visum erhalten, darin steht glücklicherweise "Erwerbstätigkeit erlaubt". Meine Angst ist trotzdem, dass er, wenn er nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums (6 Monate) einen Job findet, dann wieder in derselben Warteposition ist, zwar mit Fiktion eines Aufenthaltes, aber ohne Fiktionsbescheinigung, und auch keinem Anspruch auf den Notfallschalter, da ja kein Notfall. Und dass er damit schlechtere Chancen auf einen Job hat, da er ja kein richtiges Dokument in den Händen hält, das ihm die Fitkion des Aufenthaltes bestätigt und wir wieder nicht an die ABH herankommen. Daher wirklich die Überlegung, dass er zu Freunden zieht, die außerhalb der Stadt wohnen, damit eine andere Behörde für ihn zuständig ist, die ihm den AT bzw. eine offizielle Fiktionsbescheinigung schnell und unkopliziert aussstellen können... Mal sehen, ich halte euch auf dem Laufenden :-)

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von roseforest am 07.05.2023 um 12:46:38
Wow ja Guck dann halt die ABH wohl auch sogar 6 Monate Visum empfohlen ggü der Botschaft. Normal sind 3 Monate.
Meine ABH würde mir in diesem Fall überhauot keine Fiktionsbescheinigung ausstellen, warum auch die Wahrscheinlichkeit ist ja sehr gross das vor Ablauf der 6 Monate der AT ausgestellt ist. Ich würde einfach Antrag stellen . Vllt geht euer Fall ja schneller da eig ja garnix zu prüfen ist es muss ja nur der eAT bestellt werden..

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von reinhard am 07.05.2023 um 13:04:33

Dschua schrieb am 07.05.2023 um 12:42:56:
Meine Angst ist trotzdem, dass er, wenn er nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums (6 Monate) einen Job findet, dann wieder in derselben Warteposition ist, zwar mit Fiktion eines Aufenthaltes, aber ohne Fiktionsbescheinigung, und auch keinem Anspruch auf den Notfallschalter, da ja kein Notfall. Daher wirklich die Überlegung, dass er zu Freunden zieht, die außerhalb der Stadt wohnen, damit eine andere Behörde für ihn zuständig ist, die ihm den AT bzw. eine offizielle Fiktionsbescheinigung schnell und unkopliziert aussstellen können.


Macht das lieber nicht. Wenn er umzieht und eine andere Ausländerbehörde zuständig wird, wird die das als »Trennung« werten und die Aufenthaltserlaubnis, bei der das Zusammenleben in Eurer Stadt die Begründung ist, ablehnen. Er müsste dann ausreisen und das Visum neu beantragen, dann wieder für Deine Stadt.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 07.05.2023 um 16:10:58

reinhard schrieb am 07.05.2023 um 13:04:33:
Macht das lieber nicht. Wenn er umzieht und eine andere Ausländerbehörde zuständig wird, wird die das als »Trennung« werten und die Aufenthaltserlaubnis, bei der das Zusammenleben in Eurer Stadt die Begründung ist, ablehnen. Er müsste dann ausreisen und das Visum neu beantragen, dann wieder für Deine Stadt.


Oh Gott, das wäre natürlich übel, das wollen wir auf keinen Fall. Und wenn ich einfach mit dem Landratsamt, also der ABH telefoniere, die dann zuständig wäre, wenn er im Umland wohnt, und denen den Fall ganz offen schildere, also sage, dass wir für eine Zeit getrennt wohnen würden, um die ABH in München und deren Antrag-Stau zu umgehen? Ist doch eigentlich nicht illegal und dazu verpflichtet, als Paar zusammenzuleben, sind wir ja auch nicht, oder? Jetzt waren wir monatelang getrennt und wenn das den AT beschleunigen kann und ihm endlich alle Rechte gibt, käme es auf die paar Wochen auch nicht mehr an ;-)
Die ABH in München liegt tatsächlich an der Spitze in Deutschland mit den meisten unbearbeiteten Anträgen, daher habe ich so Angst, dass wir erneut so lange warten und warten und mein Mann nichts tun kann (wen es interessiert, sehr interessanter Beitrag zu den ABH in D und den Problemen dort: https://www.deutschlandfunk.de/fachkraeftemangel-und-antragsstau-auslaenderbehoerden-am-limit-dlf-b19e414b-100.html)

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 07.05.2023 um 16:14:03

roseforest schrieb am 07.05.2023 um 12:46:38:
Wow ja Guck dann halt die ABH wohl auch sogar 6 Monate Visum empfohlen ggü der Botschaft. Normal sind 3 Monate.


Cool, dann hat meine Vorsprache im Rathaus vielleicht doch was gebracht und das war das Ergebnis davon :-) Oder könnte es sein, die ABH München macht das inzwischen automatisch, weil die auch wissen, dass die Terminvergabe so lange dauert...

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von SimonB am 07.05.2023 um 19:15:31

Dschua schrieb am 07.05.2023 um 12:42:56:
Meine Angst ist trotzdem,

Diese Angst ist unbegründet.
Wenn im Visum steht "Erwerbstätigkeit erlaubt", dann darf er gleich nach Einreise und Anmeldung beim Meldeamt/EMA einen Antrag auf AT als Ehemann stellen.
Auch: Wenn du sein Einreisedatum weißt, kannst du über das Terminsystem beim EMA schon online einen Termin für die Anmeldung buchen, denn diese Anmeldungen haben oft auch lange Wartezeiten.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 07.05.2023 um 20:37:00
Gemeldet ist mein Mann schon seit letzten Jahr (das ging und wurde bei der Anmeldung auch nicht beanstandet, obwohl die wussten, dass kein Visum oder AT vorlag), wir haben das kurz nach unserer Heirat erledigt. Er muss also gar nicht mehr zum Einwohnermeldeamt, sondern kann gleich den AT bei der Ausländerbehörde beantragen. Die Terminbeantragung dafür geht nur online und dann bekommt man - so die Erfahrung - eben in München aufgrund der Überlastung der Behörde monatelang keine Antwort, also auch keine Fiktionsbescheinigung, wenn das Visum dann abgelaufen ist.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von reinhard am 07.05.2023 um 21:14:28
Das Visum läuft nicht ab. Sobald er den Antrag gestellt hat, gilt das Visum bis zur Entscheidung. Du machst Dir völlig unnötig Gedanken.

Die Terminvergabe verläuft ja deshalb so zögerlich, weil so viele Anträge gestellt werden. Und alle bekommen dann ihre Aufenthaltserlaubnis.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Aras am 07.05.2023 um 21:51:57
Die andere ABH wird das nicht gut finden, dass die die Arbeit für eine andere ABH erledigen soll. Wenn dann müsstet ihr beide in den Landkreis ziehen und den Wohnsitz in München als Nebenwohnsitz veibehalten. Also Hauptwohnsitz im Landkreis und Nebenwohnsitz München. Dann wäre die ABH im Landkreis zuständig...

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 07.05.2023 um 22:55:57
Ok, danke euch für eure Einschätzungen. Ich denke, dann werden wir ganz normal (also ohne weiteren Umzug) den Weg über "unsere" ABH gehen, wir wollen es ja auch nicht verkomplizieren (und das Argument, dass die eine ABH natürlich nicht begeistert wäre, die Arbeit der anderen ABH zu machen, ist auch verständlich...). Dann hoffen wir einfach das Beste, wie bisher auch - hat ja mit sehr viel Geduld letztendlich auch geklappt. :-)

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von roseforest am 08.05.2023 um 22:48:51
Ich würde mich auch Mal aus dem Fenster lehnen da ich selber in keiner ABH arbeite und behaupten dass durchaus nach Anliegen priorisiert wird. Auch dass das "nur online" geht kann die ABH ja gerne schreiben aber dass sie deswegen Post ignorieren dürfen glaube ich nicht .

Google Mal ABH Bochum da sind auch schlimme Storys zu lesen..
Wir hatten nach der Hochzeit ein grossen Auffälligen Umschlag per Einschreiben Eigenhändig geschickt mit mit einem formlosen AT Antrag und dass wir umgehend eine Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis benötogen damit meine Frau das Angebot einer Arbeitsstelle annehmen kann (also das war nach der Hochzeit ).
Innerhalb einer Woche hatten wir einen Termin bekommen.

Das gleiche kurze Zeit danach als ich schreib wir haben einen Int. Kurs Träger gefunden mit freien Platz der Kurs beginnt aber in 3 Wochen , auch hier kurzfristig Termin bekommen.

Aber nochmals gesagt : bei euch gibt es ja absolut keinerlei Notwendigkeit für eine schnelle Bearbeitung das Visa ist 6 Monate gültig ! Steuer ID etc wird er ja schon haben durch die Wohnsitzanmeldung?

Und wenn das Visum in kürze abläuft und man mit einem Schreiben des AG zum Notfallschalter geht wo drin steht dass der eine Fiktionsbescheinigung braucht kann mir nicht vorstellen dass man weggeschickt wird .

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von erne am 11.05.2023 um 12:03:37

Dschua schrieb am 07.05.2023 um 16:10:58:
als Paar zusammenzuleben, sind wir ja auch nicht, oder? 

nein, seid Ihr nicht.
aber dann gibt es keine AE fürs eheliche Zusammenleben, denn diese setzt genau das voraus.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 13.05.2023 um 12:11:30

roseforest schrieb am 08.05.2023 um 22:48:51:
Steuer ID etc wird er ja schon haben durch die Wohnsitzanmeldung?


Genau, die hat er schon.


roseforest schrieb am 08.05.2023 um 22:48:51:
Und wenn das Visum in kürze abläuft und man mit einem Schreiben des AG zum Notfallschalter geht wo drin steht dass der eine Fiktionsbescheinigung braucht kann mir nicht vorstellen dass man weggeschickt wird .

Das werden wir dann wohl machen - hoffentlich hat er bis dahin ein Schreiben eines potenziellen Arbeitgebers.


erne schrieb am 11.05.2023 um 12:03:37:
aber dann gibt es keine AE fürs eheliche Zusammenleben, denn diese setzt genau das voraus.


Danke, meine Idee war dann wohl doch nicht so schlau, wie ich ursprünglich dachte und wir haben das nun wieder verworfen und werden den Weg über "unsere" ABH gehen ;)

Bin mal gespannt, habe jetzt bei meiner Krankenversicherung eine Familienversicherung beantragt für meinen Mann und  die Meldebescheinigung und das Visum eingereicht, denn einen AT oder eine Fiktionsbescheinigung, die sie fordern, hat er ja noch nicht. Mal schauen, ob die das akzeptieren...

Danke euch allen nochmals für eure Antworten!

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von reinhard am 13.05.2023 um 13:52:19
Ja, Ihr solltet Euch sofort bei der Krankenkasse melden.

Wenn die nach einem Aufenthaltstitel fragen, schreibt ihnen: "Selbstverständlich gerne, wir reichen ihn nach." Die kennen normalerweise die Arbeitsgeschwindigkeit der örtlichen Ausländerbehörde.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von roseforest am 13.05.2023 um 15:53:49
Einfach bei der KV den Antrag stellen. .
Unsere KV (HKK) wollte nie den AT sehen war alles ganz easy .
.meine Frau wurde rückwirkend ab Hochzeit versichert insofern müsstet ihr ab Einreise rückwirkend versichert sein . ..

Um das ganze zu "beschleunigen" kannst ja Montag anrufen und sagen du brauchst ne Bescheinigung für den AG ;)

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von DerRalf am 16.05.2023 um 11:08:50

roseforest schrieb am 13.05.2023 um 15:53:49:
Unsere KV (HKK) wollte nie den AT sehen war alles ganz easy .

Die HKK wollte auch nie den AT von meinem Mann sehen. Haben nur Hochzeitsurkunde und Meldebescheinigung bekommen. Aber wie ich es hier aus dem Forum gelesen habe, verlangen viele Krankenkassen anscheinend einen AT. Ob das nun rechtlich okay ist, konnte ich bisher nicht verstehen.

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von T.P.2013 am 16.05.2023 um 20:34:08

DerRalf schrieb am 16.05.2023 um 11:08:50:
... Aber wie ich es hier aus dem Forum gelesen habe, verlangen viele Krankenkassen anscheinend einen AT. Ob das nun rechtlich okay ist, konnte ich bisher nicht verstehen.


Das begründet sich aus Sicht der Krankenkassen aus dem §5, Absatz 11, Satz 1 SGB V i.V.m. dem dortigen Absatz 1, Nr. 13: Klick

Gruß

Titel: Re: Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF
Beitrag von Dschua am 25.05.2023 um 17:54:55

DerRalf schrieb am 16.05.2023 um 11:08:50:
Die HKK wollte auch nie den AT von meinem Mann sehen.



Hat nun inzwischen bei uns auch geklappt. Visum war für die Krankenversicherung ausreichend  :-)
Danke für eure Infos!

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