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Bearbeitungszeit Ausländerbehörde bei Terminvergabe FZF (Gelesen: 7.150 mal)
Themen Beschreibung: Terminvergabe für Ehegattennachzug
Petersburger
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Antwort #15 - 21.02.2023 um 12:44:15
 
Dazu müsste sich ein Verwaltungsrechtler anschauen, wie das Ganze gestaltet ist.

Ohne mich mit den Einzelheiten zu beschäftigen, würde ich auf von mir beschriebene Weise vorgehen, weil das unabhängig von allen Online-Geschichten eine wirksame Antragstellung ist.
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Aras
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Antwort #16 - 21.02.2023 um 13:27:38
 
Du willst einen Antrag auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Das ist rechtlich relevant.
Einen Antrag auf einen Termin zum beantragen eines Aufenthaltstitels ist in der Regel kein Antrag, da ja kein Antrag für die eigentliche Sache gestellt wird.

Insofern ausgefüllter Antragsformular mit allem drum und dran ist ein Antrag. Da ein Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis an keine Form gebunden ist, kann man den Antrag auch elektronisch bzw. in Textform stellen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #17 - 21.02.2023 um 14:58:51
 
Also die Seite von Münchn sagt ausdrücklich "Antrag auf Erteilung" und nicht "Antrag für einen Termin". Insofern würde es wohl rechtswirksam sein. Auch der Termin macht Sinn, weil man ja auch mal Fingerabdrücke für die eAT braucht.

Auf der anderen Seite sollte man aber auch beachten, dass eben dies nur ein Angebot der Stadt ist. Man kann immernoch klassisch schriftliche Anträge an die Behörde stellen. Die kann man meist auch besser beweisen, als online. Bspw. Einwurf mit Zeugen bzw. Einwurf-Einschreiben bzw. Gerichtsvollzieher.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Dschua
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i4a rocks!


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Antwort #18 - 21.02.2023 um 16:21:57
 
Danke für eure Einschätzungen! Ich glaube, dann machen wir es, wenn es soweit ist, sicherheitshalber schriftlich und nicht online, dann sind wir hier auf der (noch) sicher(er)en Seite.

Danke für eure zahlreichen Antworten! Smiley
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Dschua
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Antwort #19 - 07.03.2023 um 17:16:38
 
Hallo,

nun haben wir inzwischen von der AV erfahren, dass der Visumantrag meines Mannes bei der Ausländerbehörde liegt und die Botschaft dort bereits vor einiger Zeit ein Erinnerungsschreiben für die Antwort gesendet hatte, bislang aber noch keine Rückmeldung von der Ausländerbehörde erhalten hat. Gibt es im Falle der FZF eine Frist, innerhalb derer die Ausländerbehörde der Botschaft antworten muss? Ich habe gelesen, dass in einigen besonderen Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde als erteilt gilt, wenn diese der AV nicht innerhalb bestimmter Zeit antwortet. Ist das im Fall eines nationalen Visums zur FZF zu einer Deutschen ebenfalls der Fall? Oder müssen wir einfach warten, bis die ohnehin schon total überlastete Ausländerbehörde irgendwann den Antrag bearbeitet?
Liebe Grüße und nochmals vielen Dank für eure Hilfe!
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reinhard
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Antwort #20 - 07.03.2023 um 20:12:53
 
Nein, bei der Familienzusammenführung gilt das nicht.

Das gilt z.B. bei Student:innen, weil da auch irgendwann das Semester anfängt.

Über den Bearbeitungsstand informiert auch das Bundesverwaltungsamt (Bürgerservice) in Köln, dazu braucht ihr die Vorgangsnummer von ihrer Quittung.
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Dschua
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Antwort #21 - 08.03.2023 um 21:16:11
 
Danke für die Antwort und die Info, das hat uns schon sehr weitergeholfen. Nun wissen wir nämlich, dass der Antrag schon seit über zwei Monaten bei der ABH unbearbeitet liegt. Gibt es irgend eine Möglichkeit, das Verfahren bei der Ausländerbehörde irgendwie zu beschleunigen? Das Komische ist, dass die Botschaft auch den Pass meines Mannes einbehalten hat und er den erst wiederbekommt, wenn er das Visum bekommt (hoffentlich) oder eben nicht, also wenn es eine offizielle Entscheidung gibt. Aber wenn das schon über zwei Monate bei der ABH liegt, kann sich das ja noch viele weitere Monate hinziehen... Griesgrämig
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blubb


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Antwort #22 - 08.03.2023 um 22:41:17
 
Dschua schrieb am 08.03.2023 um 21:16:11:
Aber wenn das schon über zwei Monate bei der ABH liegt, kann sich das ja noch viele weitere Monate hinziehen... 


Hallo,

das ist denkbar, wenn z.B. Sicherheitsabfragen über andere Behörden erfolgen müssen. Dann wäre der Antrag in solch einem Fall nicht unbearbeitet, sondern in Bearbeitung.

Trotzdem sollte die ABH zumindest auf Nachfrage Gründe für die noch nicht erfolgte Entscheidung / Zustimmung übermitteln.
Sollte dies nach 3 Monaten seit Eingang bei der ABH auf Nachfrage nicht erfolgen, kann man ja ruhig mal mit zartem Hinweis auf gesetzliche Vorschriften auch ggü. der ABH in diesem Fall nach zumindest einer Antwort bzgl. der Gründe nachhaken.
Das beschleunigt zwar nicht unbedingt die (erforderliche) Bearbeitungszeit, aber man ist zumindest auf dem Laufenden bzgl. des Bearbeitungsstandes.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Dschua
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Antwort #23 - 10.03.2023 um 16:28:25
 
Ah, danke, diese gesetzlichen Vorschriften kannte ich noch nicht, danke. Dann werden wir vorerst wohl oder übel einfach weiter warten und hoffen, dass ich irgendwann etwas tut.
Vielen Dank für die Informationen und eure Hilfe!
Viele Grüße
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Antwort #24 - 12.03.2023 um 12:50:16
 
Es ist leider durchaus üblich, dass Anfragen bzgl. FZF-Visaerteilung monatelang auf Bearbeitungsstapeln in den ABHen liegen bis sie bearbeitet werden (können). Es bleibt also nur Geduld zu haben... Nachfragen zum Bearbeitungsstand werden oft nicht beantwortet bzw. behindern die Bearbeitung weiter... Also G E D U L D !!!!
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roseforest
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Antwort #25 - 02.04.2023 um 01:12:53
 
Zitat:
wenn z.B. Sicherheitsabfragen über andere Behörden erfolgen müssen.


welche anderen Behörden sollen das denn sein? Meine ABH hat 1 Tag gebraucht nachdem der Antrag "auf dem Tisch" lag, war mit der Sachbearbeiterin schon vorher im E-Mail kontakt..

Ich würde nach 3 Monaten auch über die Untätigkeitsklage nachdenken.. gegen wen müsste man die Stellen ? Der Botschaft oder?
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reinhard
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Antwort #26 - 02.04.2023 um 15:06:35
 
roseforest schrieb am 02.04.2023 um 01:12:53:
welche anderen Behörden sollen das denn sein?


Das hängt vom Herkunftsland ab. Je nach dort aktiven Bewegungen oder Organisationen werden bei bestimmten Antragsteller:innen für ein Visum Geheimdienst oder Verfassungsschutz gefragt, ob der Antragsteller dort (negativ) bekannt ist.


Zitat:
Meine ABH hat 1 Tag gebraucht nachdem der Antrag "auf dem Tisch" lag, war mit der Sachbearbeiterin schon vorher im E-Mail kontakt.


Das ist schön, sagt aber leider nichts darüber, wie lange die aktuelle Ausländerbehörde für den aktuellen Antrag braucht.

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Antwort #27 - 17.04.2023 um 23:41:28
 
Leider warten wir derzeit noch immer. Vom Bundesverwaltungsamt habe ich inzwischen erfahren, dass die Botschaft schon drei Erinnerungsschreiben an die ABH mit Bitte um Antwort geschickt hat, aber bei der ABH liegt der Antrag seit 6. Januar und es ist keine Antwort an die Botschaft erfolgt. Dem Bundesverwaltungsamt waren tatsächlich die langen Bearbeitungszeiten bei der ABH München schon negativ aufgefallen und bekannt, tun können die dort aber leider auch nichts für uns. Ich war in meiner Ratlosigkeit sogar schon bei der Beratung des Bürgermeisterbüros, wo eine sehr nette Mitarbeiterin unsere Bitte um Bearbeitung auch nochmal an die ABH weitergeleitet hat. Das ist aber nun auch schon wieder zwei Wochen her und seitdem nichts Neues. Langsam werden wir wirklich verzweifelt, besonders für meinen Mann, der in einem Gebiet lebt, wo die sich bekriegenden Drogenkartelle jeden Tag Menschen, auch Unbeteiligte, umbringen, ist diese Geduldsprobe wirklich schwer zu ertragen (und ich mache mir natürlich auch Sorgen um ihn in dieser Region). Er lernt nun selbständig jeden Tag Deutsch, um gleich von A1 (was er seit einem Jahr hat) auf B2 zu springen, sobald er in Deutschland ist.
Meint ihr denn, eine Untätigkeitsklage hätte Erfolg? Würden wir damit nicht gleich auf einer „schwarzen Liste“ bei der ABH landen?
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reinhard
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Antwort #28 - 18.04.2023 um 13:15:19
 
Solche "schwarzen Listen" können Ausländerbehörde gar nicht anlegen, weil sie überlastet sind. Darum musst Du Dir keine Sorgen machen.

Du musst immer selbst entscheiden, was Du versuchst. Die Verwaltungsgerichte, die Untätigkeitsklagen behandeln, sind auch überlastet, das dauert also auch.

Im Prinzip sind ja Botschaft und Bürgermeister-Büro auf Deiner Seite, aber Ähnliches werden alle anderen Wartenden auch versuchen. Und andere wartende Familienangehörige aus Afghanistan, Syrien oder Russland sind ja auch nicht in einer komfortablen Lage.
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Antwort #29 - 20.04.2023 um 01:05:47
 
Schreib an das Auswärtige Amt, Referat 509 wie folgt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Visumverfahren von Frau X Y, AZ. 12345678, eingereicht am 1.1.2023 bei der Auslandsvertretung in Z, ist laut Auskunft des BVA die Akte bereits am 6. Januar bei der ABH München zugegangen und seitdem nicht mehr bearbeitet worden. Uns ist auch bekannt, dass die Auslandsvertretung bereits drei Erinnerungsschreiben an die ABH München gesendet hat. Auch auf meine Schreiben reagiert die ABH nicht.
Ich bitte darum, von Seiten des Auswärtigen Amtes auf die ABH München einzuwirken, damit das Verfahren endlich abgeschlossen werden kann oder wir zumindest eine Antwort bekommen, wann die Akte bearbeitet wird.

Ich danke für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Dschua
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